Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E wie Einfach => Thema gestartet von: elektron am 27. Mai 2008, 13:46:38

Titel: Das Kleingedruckte
Beitrag von: elektron am 27. Mai 2008, 13:46:38
Hallo,

haben eben mal einen Blick in die AGB von E-wie-einfach geworfen:

Zitat
...
3. Vertragsänderungen und ordentliche Kündigung des Vertrages durch E WIE EINFACH
...
(2) Der Gasliefervertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von E WIE EINFACH oder dem Kunden mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird.
...
8. Preisanpassung
...
(2) Preisanpassungen werden von E WIE EINFACH mit einer Frist von sechs Wochen vor Laufzeitende in Schriftform mitgeteilt.
...
Streng genommen hätte der Kunde also keine Zeit mehr, darauf per Kündigung zu reagieren Und wie steht\'s mit dem Sonderkündigungsrecht?! Davon finde ich nichts ...


Frage an die E-wie-einfach-Kunden hier im Forum: Wann habt ihr derlei Mitteilungen denn erhalten?

elektron
Titel: Das Kleingedruckte
Beitrag von: nomos am 27. Mai 2008, 15:39:34
Zitat
Original von elektron
haben eben mal einen Blick in die AGB von E-wie-einfach geworfen:
Zitat
...
3. Vertragsänderungen und ordentliche Kündigung des Vertrages durch E WIE EINFACH
...
(2) Der Gasliefervertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von E WIE EINFACH oder dem Kunden mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird.
...
8. Preisanpassung
...
(2) Preisanpassungen werden von E WIE EINFACH mit einer Frist von sechs Wochen vor Laufzeitende in Schriftform mitgeteilt.
...
Streng genommen hätte der Kunde also keine Zeit mehr, darauf per Kündigung zu reagieren Und wie steht\'s mit dem Sonderkündigungsrecht?! Davon finde ich nichts ...

Frage an die E-wie-einfach-Kunden hier im Forum: Wann habt ihr derlei Mitteilungen denn erhalten?
durch E WIE EINFACH!

Die Regelung für die Kündigung durch den Kunden steht hier:

5. Kündigung des Vertrages durch den Kunden
(1) Der Vertrag kann vom Kunden jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.[/list]
Titel: Das Kleingedruckte
Beitrag von: elektron am 27. Mai 2008, 20:35:41
Hallo, nomos,

du hast Recht - da hatte ich wirklich nicht genau genug gelesen ...  :O

elektron