Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => B => Stadt/Versorger => BEW Bocholt => Thema gestartet von: Ansgar am 26. Mai 2008, 20:16:41

Titel: BEW klagt auf Zahlung
Beitrag von: Ansgar am 26. Mai 2008, 20:16:41
Hallo liebe Mitstreiter,

am vergangenen Freitag wurde meinen Schwiegereltern eine Klage der BEW auf Zahlung der Aussenstände zugestellt. Wir wehren uns bereits seit Ende 2004 zu drei Parteien gegen die Preiserhöhungen und nutzen die hier im Forum bzw. auf der Webseite gehosteten Informationen.

Die \"Beweisführung\" erstreckt sich auf Wirtschaftsprüfertestaten, die bestätigen, dass lediglich die Preiserhöhungen der Vorlieferanten zu 100% an die Kunden weitergegeben wurden. Ich frage mich jetzt, wie aussichtsreich ist ein solches Verfahren für die BEW? Sofern ich dass Urteil aus Lingen verstehe, reichen Wirtschaftsprüfertestate nicht aus, ein Sachverständiger muss her - nur wie teuer ist ein Sachverständigengutachten und wer zahlt, wenn feststeht, dass die BEW zurecht die Preiserhöhungen weitergegeben hat?

Gibt es evtl. noch andere BEW-Kunden die eine Klage erhalten haben?

Schöne Grüße,
Ansgar
Titel: BEW klagt auf Zahlung
Beitrag von: elmex am 26. Mai 2008, 20:32:51
Zunächst muss von anwaltlicher Seite geklärt werden, auf welcher vertraglichen Basis die Belieferung mit Gas erfolgt.

Wenn gar ein Sondervertrag vorliegt, stellt sich die Frage nach angeblich gestiegenen und weitergegebenen Bezugskosten nicht, sondern nur die Frage nach einer wirksamen Preisanpassungsklausel im Versorgungsvertrag.

Denn es ist von entscheidender Bedeutung, ob man Kunde der Grundversorgung ist, oder ob man aufgrund eines Sondervertrags beliefert wurde. In letzterem Fall kommt es auf die oft zitierte BGH-Rechtsprechung allenfalls hilfsweise an.

Wenden Sie sich umgehend an einen erfahrenen Anwalt - ggf. aus der Anwaltsliste beim Bund der Energieverrbaucher. Versuchen Sie in keinem Falle, alleine mit der Klage fertigzuwerden.
Titel: BEW klagt auf Zahlung
Beitrag von: ESG-Rebell am 27. Mai 2008, 08:56:34
Für den Fall, dass Ihre Schwiegereltern Tarifkunden sind, bietet sich natürlich auch die Lektüre des neuesten erfreulichen Urteils des AG Esslingen, 1 C 1906/07 vom 14.05.2008 an, in dem die Stadtwerke Esslingen mit der o.g. Argumentation gerade nicht durchgekommen sind.

Gruss,
ESG-Rebell.
Titel: BEW klagt auf Zahlung
Beitrag von: elmex am 27. Mai 2008, 09:03:37
Zitat
Original von ESG-Rebell
Für den Fall, dass Ihre Schwiegereltern Tarifkunden sind, bietet sich natürlich auch die Lektüre des neuesten erfreulichen Urteils des AG Esslingen, 1 C 1906/07 vom 14.05.2008 an, in dem die Stadtwerke Esslingen mit der o.g. Argumentation gerade nicht durchgekommen sind.


Wurde dieses Urteil veröffentlicht? Wenn ja, dann wo?
Titel: BEW klagt auf Zahlung
Beitrag von: nomos am 27. Mai 2008, 09:37:49
Zitat
Original von elmex
Zitat
Original von ESG-Rebell
Für den Fall, dass Ihre Schwiegereltern Tarifkunden sind, bietet sich natürlich auch die Lektüre des neuesten erfreulichen Urteils des AG Esslingen, 1 C 1906/07 vom 14.05.2008 an, in dem die Stadtwerke Esslingen mit der o.g. Argumentation gerade nicht durchgekommen sind.


Wurde dieses Urteil veröffentlicht? Wenn ja, dann wo?
http://www.kanzlei-kmb.de[/list]
Titel: BEW klagt auf Zahlung
Beitrag von: Ansgar am 27. Mai 2008, 22:26:08
Hallo zusammen,

vielen Dank für die schnellen Antworten!

Wir sind gerade dabei Informationen zu sammeln, da kommen die Tips natürlich wie gelegen! Wir lassen die Klage derzeit anwaltlich prüfen um dann die nächsten Schritte zu planen.

Stay tuned,
Ansgar
Titel: BEW klagt auf Zahlung
Beitrag von: RR-E-ft am 27. Mai 2008, 22:47:00
@nomos

Liegt Heilbronn eigentlich noch in BaWü oder wurde das Gebiet abgetreten? ;)
Titel: BEW klagt auf Zahlung
Beitrag von: nomos am 27. Mai 2008, 23:15:58
Zitat
Original von RR-E-ft
@nomos

Liegt Heilbronn eigentlich noch in BaWü oder wurde das Gebiet abgetreten? ;)