Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => SWK Energie => Thema gestartet von: Blacky am 09. Mai 2008, 17:34:56
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hallo
swk hat mich heute angeschrieben, das sie zum 1 juli die gaspreise um 0,83 cent aud 6,50 cent/kwh erhöhen wollen.
hat mir schon gedanken über einen wiederspruch gemacht, doch nun meine frage:
kann man einen wiederspruch auch über einen rechtsanwalt (rechtschutzversicherung) laufen lassen?
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Original von Blacky
swk hat mich heute angeschrieben, das sie zum 1 juli die gaspreise um 0,83 cent aud 6,50 cent/kwh erhöhen wollen.
hat mir schon gedanken über einen wiederspruch gemacht ...
kann man einen wiederspruch auch über einen rechtsanwalt laufen lassen?
Natürlich.
Man kann jederzeit wieder mit seinem Anwalt sprechen, damit dieser für seinen Mandanten einen Widerspruch abfassen und versenden kann ;)
Ist alles nur eine Kostenfrage. Welche Kosten die Rechtschutzversicherung übernimmt, erfährt man am zuverlässigsten von Letzterer.
Gruss,
ESG-Rebell.