Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => SWK Energie => Thema gestartet von: Blacky am 09. Mai 2008, 17:34:56

Titel: preiserhöhung zum 1.juli 08
Beitrag von: Blacky am 09. Mai 2008, 17:34:56
hallo

swk hat mich heute angeschrieben, das sie zum 1 juli die gaspreise um 0,83 cent aud 6,50 cent/kwh erhöhen wollen.

hat mir schon gedanken über einen wiederspruch gemacht, doch nun meine frage:

kann man einen wiederspruch auch über einen rechtsanwalt (rechtschutzversicherung) laufen lassen?
Titel: preiserhöhung zum 1.juli 08
Beitrag von: ESG-Rebell am 10. Mai 2008, 13:08:13
Zitat
Original von Blacky
swk hat mich heute angeschrieben, das sie zum 1 juli die gaspreise um 0,83 cent aud 6,50 cent/kwh erhöhen wollen.

hat mir schon gedanken über einen wiederspruch gemacht ...

kann man einen wiederspruch auch über einen rechtsanwalt laufen lassen?
Natürlich.

Man kann jederzeit wieder mit seinem Anwalt sprechen, damit dieser für seinen Mandanten einen Widerspruch abfassen und versenden kann ;)

Ist alles nur eine Kostenfrage. Welche Kosten die Rechtschutzversicherung übernimmt, erfährt man am zuverlässigsten von Letzterer.

Gruss,
ESG-Rebell.