Forum des Bundes der Energieverbraucher

Zuhause => Heizen => Thema gestartet von: egonsky am 08. Mai 2008, 01:17:21

Titel: Unmögliche jahresabrechnung?
Beitrag von: egonsky am 08. Mai 2008, 01:17:21
Bitte um Hilfe

Hab 40 m² studentenwohnung, zahle jede monat schon 100€ GEW!!!
Jetzt musste ich noch 653 € zahlen (Jahresabrechnung).
Mit nur 1 rechner und 1 fernsehgerät ein paar stunden am tag is diese rechnung für mich UNMÖGLICH! (Heizung mach ich nachts sogar ganz aus auch im winter..)

WAS KANN ICH TUN?? Hilfe
Titel: Unmögliche jahresabrechnung?
Beitrag von: Cremer am 08. Mai 2008, 07:36:35
@egonsky,

Strom und Heizung abmelden, dann Null Kosten :D :D :D


Spaß beiseite.

Solche pauschale Aussagen über Abgaben geben nichts her.
Titel: Unmögliche jahresabrechnung?
Beitrag von: Energierebell am 08. Mai 2008, 17:19:26
Ich würde alle Verbraucher ausschalten bzw. mal die Sicherungen rausnehmen und dann schauen was am Zähler passiert. Wenn der sich noch dreht gibt es noch andere Verbraucher die über Deinen Zähler laufen! Dies dann genau prüfen lassen!


Gruß
Energierebell
Titel: Unmögliche jahresabrechnung?
Beitrag von: Eis am 10. Mai 2008, 14:22:19
Zitat
Original von egonsky
Bitte um Hilfe

Hab 40 m² studentenwohnung, zahle jede monat schon 100€ GEW!!!
Jetzt musste ich noch 653 € zahlen (Jahresabrechnung).
Mit nur 1 rechner und 1 fernsehgerät ein paar stunden am tag is diese rechnung für mich UNMÖGLICH! (Heizung mach ich nachts sogar ganz aus auch im winter..)

WAS KANN ICH TUN?? Hilfe

100 EUR GEW? Sind damit die monatlichen Abschläge gemeint?
Wenn ja, sind 100,- EUR Nebenkosten für Strom UND Heizung nicht zu hoch kalkuliert. Sollte Warmwasser auch elektrisch aufbereitet werden, ist erst recht kein zu hoher Abschlag festgelegt.
Die explosionsartige Erhöhung der Betriebskosten dürfte auch an einer Studentenwohnung nicht vorübergegangen sein.

Die Heizung auszuschalten ist der falsche Weg. Besser wäre ein durchgehender Betrieb der Heizung, allerdings mit abgesenkten Temperaturen. Die Aufheizung der Räume nach etlichen Stunden Auskühlung ist energieaufwendiger als konstantes Durchheizen.
 
Und die Heizung in der Nacht auszuschalten, wenn der preisgünstige Niedertarif für Heizzwecke geschaltet wird, ist noch falscher.

Von daher ist die hohe Nachzahlung sicher nicht unberechtigt.

Unabhängig davon kann man eine kostenlose Sichtprüfung des Zählers beim Energieversorger beantragen.

Was man noch tun kann? Die Abschläge weiterhin pünktlich zahlen und Antrag auf Ratenzahlung für die Jahresabrechnung stellen.
Und in Zukunft das Verbrauchsverhalten ändern...
Titel: Unmögliche jahresabrechnung?
Beitrag von: egonsky am 11. Mai 2008, 16:18:21
danke für info Eis...!
Titel: Unmögliche jahresabrechnung?
Beitrag von: opferlamm-ma am 11. Mai 2008, 18:11:02
500000 Euro Frage bei Jauch GEW???
was ist dies ?
(immer diese Acronyme) !!!