Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Weinheim GmbH - SWW => Thema gestartet von: taxman am 06. Mai 2008, 14:51:08

Titel: OLG-KA-Urteil (AZ: 7 U 194/04 - Urteil vom 28. Juni 2006) rechtskräftig ???
Beitrag von: taxman am 06. Mai 2008, 14:51:08
Kennt jemand den Stand dieses Verfahrens ?

Wurde damals beim OLG Karlsruhe Revision eingelegt und unter welchem AZ ist dieses Verfahren beim BGH anhängig?

Habe zwar unter den Gerichtsurteilen gesucht aber nichts gefunden! :(

Die Stadtwerke Weinheim schüchtern derzeit ihre Widerständler mit einem Urteil des Amtsgerichtes Weinheim ein, wo der Beklagte (Kunde) einem Gutachten wegen der Preissteigerung nicht widersprochen hat!

Ich habe dann bei der Recherche diesen Artikel gefunden und dachte, dass dies doch den Weinheimer Rebellen mehr helfen müsste!

Kennt jemend die beteiligten Rechtsanwälte?

Gerne auch alles per PN!

Rebellische Grüße
taxman
Titel: OLG-KA-Urteil (AZ: 7 U 194/04 - Urteil vom 28. Juni 2006) rechtskräftig ???
Beitrag von: RR-E-ft am 06. Mai 2008, 14:53:58
Das OLG Karlsruhe hatte gegen sein Berufungsurteil (I. Instanz: LG Mannheim) keine Revision zugelassen.
Titel: OLG-KA-Urteil (AZ: 7 U 194/04 - Urteil vom 28. Juni 2006) rechtskräftig ???
Beitrag von: taxman am 06. Mai 2008, 14:57:19
Kennen Sie die beteiligten Rechtsanwälte?
Titel: OLG-KA-Urteil (AZ: 7 U 194/04 - Urteil vom 28. Juni 2006) rechtskräftig ???
Beitrag von: RR-E-ft am 06. Mai 2008, 15:18:46
Siehste hier (http://www.ritter-gross.de/new/aktuell/energie/aktuell_e_30.html)
Titel: OLG-KA-Urteil (AZ: 7 U 194/04 - Urteil vom 28. Juni 2006) rechtskräftig ???
Beitrag von: taxman am 06. Mai 2008, 15:39:23
sänkjuwerimadsch   :D
Titel: OLG-KA-Urteil (AZ: 7 U 194/04 - Urteil vom 28. Juni 2006) rechtskräftig ???
Beitrag von: tangocharly am 15. Mai 2008, 21:48:50
Die Hinweisstelle ist vom Netz genommen worden (Stichwort: Aktuell !).

Mit dieser Entscheidung wurde ein Urteil bestätigt, das gegen einen Versorger ergangen war, der seine Kalkulation nicht präsentieren wollte. Dem ist unbedingt zuzustimmen.

Es nützt nichts (und schlägt dem Preisrecht des EnWG in\'s Gesicht), wenn sich die Bilanz des Versorgers (oder nur irgendwelche Bezugskostenrechnungen) angeguckt und darin Kaffee-Satz gelesen wird, wodurch dann die Billigkeitsprüfung zu Ende sein soll.

Eine Fundstelle für diese Entscheidung des VII. OLG-Senats findet sich jetzt auf der Homepage des Landes Baden-Württ.
(siehe hier Entscheidungsvolltext (http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Oberlandesgerichte&Art=en&sid=&nr=7275&pos=0&anz=1); zur Weiterverlinkung bitte Datum und/oder Aktenzeichen eintragen ! )