Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EWE => Thema gestartet von: RR-E-ft am 06. Mai 2008, 11:55:02
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Das LG Aurich hatte eine Klage von Verbrauchern gegen die Erdgaspreiserhöhungen in den Sonderverträgen S 1 (Region Ems Weser Elbe) an den Kartellsenat LG Hannover verwiesen (http://www.ewe.de/363_6048.php?navpoint=10.30).
EWE hat über den Fortgang dieses Verfahrens hiernach nicht mehr berichtet.
Das LG Hannover hat in dem Verfahren (Az. 21 O 104/06) am 10.04.2008 mündlich verhandelt.
Gegenstand er Verhandlung waren unter anderem die Fragen der Einbeziehung und der Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen in die Erdgas Sonderabkommen S 1 hinsichtlich einer Preisänderungsbefugnis.
Eine Entscheidung des Gerichts soll am 02.06.2008 verkündet werden.
Dabei könnte es sich um ein Urteil handeln.
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EWE hatte nach Schluss der mündlichen Verhandlung einen Befangenheitsantrag gestellt, weil einer der Richter selbst im Heizölhandel tätig sei.
Der Befangenheitsantrag wurde mittlerweile zurückgewiesen.
Hiergegen hat EWE Beschwerde eingelegt.