Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepolitik => Dies & Das => Thema gestartet von: RR-E-ft am 27. April 2005, 15:03:58
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Wenn es doch einmal zu einer kartellrechtlichen Missbrauchsverfügung gegen ein EVU kommt:
Über Entscheidungen der Kartellbehörden wird regelmäßig vor den Kartellsenaten des OLG Düsseldorf gestritten.
Aufgrund einer aktuellen Personalie wird gerade an dieser Stelle eine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit besorgt:
http://www.neue-energieanbieter.de/aktuelles/presse/69804.html
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt