Forum des Bundes der Energieverbraucher
Sonstiges => Veranstaltungsankündigungen => Thema gestartet von: RR-E-ft am 29. April 2008, 17:14:59
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BDEW- Infotag zu § 315 BGB (http://www.vwew.de/fred/abb/Preispruefung_315.pdf)
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Ich lese dort nichts über die oder den Referenten (ein Herr B. aus K. dürfte ja wohl ausscheiden).
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wer auch immer ein herr b aus k sein soll.
im programm auf seite 2 steht doch zu jedem programmpunkt der referent dabei.
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Bällchen aus Karlsruhe :D
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Spätestens nach dem Gaspreis- Urteil vom 29.04.2008 weiß man, dass die gerichtliche Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB überhaupt nur Tarifkunden/ grundversorgte Kunden betrifft.
Die allermeisten Kunden sind jedoch Sondervertragskunden, bei denen Preisänderungsklauseln in AGB der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB standhalten müssen. Der weite Spielraum der Billigkeit genügt den Anforderungen an Konkretisierung und Begrenzung, die § 307 BGB erfordert, nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht.