Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => ENTEGA => Thema gestartet von: Ready XL am 26. April 2008, 20:33:49

Titel: Ökostrom von Entega
Beitrag von: Ready XL am 26. April 2008, 20:33:49
...habe heute wieder Post von Entaga erhalten.  Darin bietet Entega mir an, die Kündigung von Mainova zu übernehmen, dabei bin ich seit über 25 Jahren bei Entega, d.h. vorher war\'s ja HEAG. Macht noch einen Preisvergleich zu Mainova.

Und dann bieten sie an: Entega clever Naturpur-Ökostrom Preisgarantie bis 12/2009- Grundpreis € 95.- abzüglich EZ-Ermächtigung von € 15.- , Arbeitspreis von 19,05 ct/kWh alles netto.

Und dann wörtlich: Eine Einzugsermächtigung ist Voraussetzung für die Belieferung mit dem Ökostrom Entega Clever NATURpur.

Ist dies überhaupt zulässig?

Ready XL

P.S. Das Schreiben kam heute, ist aber datiert auf 27.3.2008!!! Kann es sein, dass das Schreiben rückdatiert wurde wegen des Urteils des LG Wiesbaden?
Titel: Ökostrom von Entega
Beitrag von: Ready XL am 01. Mai 2008, 13:25:46
...hat wohl noch keiner gelesen, wa?

Ready XL
Titel: Ökostrom von Entega
Beitrag von: eislud am 03. Mai 2008, 11:43:24
@Ready XL
Ein Vertrag zwischen zwei Parteien kann doch frei und nach dem Belieben der Vertragsparteien ausgehandelt werden. Der Versorger, wie auch der Verbraucher, können damit auch Bedingungen benennen, ohne die ein Vertrag nicht zustande kommen soll. Das ist doch völlig normal und man muss doch auch den Vertrag nicht abschließen.

Anders sieht es wohl aus bei einer gesetzlichen Versorgungsverpflichtung wie beispielsweise bei der Grundversorgung. Würde der Versorger bei einer Grundversorgung eine solche Bedingung stellen, wäre sie meines Erachtens nicht zulässig.

Gruss eislud