Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: nachod am 24. April 2008, 18:14:46
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Hallo,
kennt jemand die E-Mail Adresse des Bundeskartellamtes bzw. des Landeskartellamtes Sachsen ???
Mein Versorger droht mit Stromsperre.
Nachod
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Bundeskartellamt (http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/bundeskartellamt/Impressum/impressum.php)
Landeskartellamt (http://www.smwa.sachsen.de/de/Service/Impressum/99927.html)
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besten Dank
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Zuständig ist meines Wissens nach immer die Landeskartellbehörde. In NRW hat es die Landeskartellbehörde im Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie übrigens abgelehnt bei einer Sperrandrohung trotz Einwands der Unbilligkeit nach §315 BGB gegen den Versorger Aufsichtsmaßnahmen zu ergreifen, das gleiche gilt für die BNetzA.
Gruß onkelpaul
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Bei der Zuständigkeit einer Kartellbehörde kommt es darauf an, wo das EVU tätig ist.
Länderübergreifend: Bundeskartellamt (EON, RWE ...)
nicht Länderübergreifend: Landeskartellamt.
Ich denke, daß bei einer Sperrdrohung durch den Versorger ein Anwalt eingeschaltet werden muß, der dann die entsprechenden Schritte einleitet.
Der Bund der Energieverbraucher hilft hier den Mitgliedern weiter.
Gruß
greatHunter