Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: Han am 26. April 2005, 22:31:19
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Hallo Zusammen
Da ich in einen Gartenbaubetrieb arbeite und dieser einen recht hohen Gasvebrauch hat, würde mich interessieren, ob auch hier der § 315 der Unbilligkeit greift. Für den Gartenbau sind diese Preise Existenzgefährdent.
Gruß
Han (Michael)
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@Han
§ 315 BGB gilt - wie alle anderen Vorschriften des BGB auch - auch für gewerbliche Kunden.
Zu beachten ist lediglich das sog. \"Sonderprivatrecht der Kaufleute\", welches ergänzend im Handelsgesetzbuch HGB kodifiziert ist.
Kurzum: § 315 BGB gilt auch bei Gewerbetreibenden.
Beachten Sie jedoch die Ausführungen unter \"Fragen und Antworten\" auf der Seite.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Hallo Han,
Hallo Herr Fricke,
sofern der Gartenbaubetrieb keine Sondervereinbarung hat, z.B. als Großkunde ein ausgehandelter Festpreis für z.B. 3 Monaten Laufzeit, wäre § 315 anwendbar.
Bei uns gibt es, besser gab es, einen Gartenbaubetrieb der mit Gas heizte. Der Inhaber teilte mir in einem Telefonat mit, dass er sich unserer Bürgerinitiative nicht anschließen kann, da er mit den Stadtwerken Kreuznach als Großkunde einen Vertrag abgeschlossen hatte, welcher alle drei Monate die Preise neu festschreibt. Der Gasverbrauch lag auch bei 2,5 bis 3 Mio kwh pro Monat. Er hat jetzt umgestellt auf einen vollautomatischen Brennofen für Holzschnitzel (Invest 300.000 €). Somit haben die Stadtwerke einen guten Großkunden verloren.
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Danke für die Infos :D
Gruß
Michael