Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => G => Stadt/Versorger => Gelsenwasser => Thema gestartet von: BerndA am 26. April 2005, 21:01:37
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Hallo liebe Mitstreiter,
vor etwa drei Tagen stand in unserer Tageszeitung auf der ersten Seite, dass einige EVU´s beabsichtigen, demnächst (wann genau ist wohl noch nicht ganz klar) in diesem Jahr weitere Preiserhöhungen vorzunehmen.
Haben die es nicht verstanden, oder ist das jetzt reine Dreistigkeit ?
Wie soll man als Verbraucher darauf reagieren ? Ich denke mal, dass einem wieder mal nichts anderes übrig bleibt, als erneut Widerspruch gem § 315 BGB einzulegen.
Oder wie sehen Sie das juristisch, Herr RA Fricke ?
Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland :wink:
B.Ahlers
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@BerndA
Das ist keine juristische Frage:
Wer sich nicht wehrt...
Die Gasversorger sehen das auch schon kommen und besorgen gar, dass die Kartellbehörden gleich wieder vor der Tür stehen werden.
Tagesaktuelle Nachrichten für den Energiemarkt auf den Seiten des VKU unter www.vku.de/vku/aktuell/energie.html
\"Gaspreise steigen weiter\" (26.04.2005)
Die Gasversorger müssen sich also fragen lassen, ob sie sich nicht etwa in eine Sackgasse begeben mit ihrer Strategie.
Es ist wohl höchste Zeit für die Gasversorger, insbesondere die Stadtwerke, sich entsprechend des Arbeitspapiers des BKartA vom 25.01.1005 jetzt aus den langfristigen Bezugsverträgen mit HEL- Preisbindung zu befreien:
http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/aktuelles/2005_04_06.shtml
Das kann ja eine spannende Veranstaltung werden:
http://www.bgw-kongress.de/detailansicht.php?id=458&a=veranstaltungen
http://www.bgw-kongress.de/pdf_veranst/brennpunkt_gaspreisdisk_april.pdf
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Hallo,
Haben wir für den BGW Kongress in Mannheim keiner der dort \"Mäuschen\" spielen kann?