Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => N => Stadt/Versorger => NGW - Niederrhein. Gas- & Wasser-Werk => Thema gestartet von: Lime am 20. April 2008, 11:49:21

Titel: Musterschreiben und Aktualität
Beitrag von: Lime am 20. April 2008, 11:49:21
Liebe Mitstreiter,
gerade sitze ich am PC und muss wieder einmal ein Schreiben an meinen Gaslieferanten NGW formulieren. Nachdem man nun mittlerweile seit Jahren bei der Sache ist, hat jeder von uns einiges gelernt.
Eines zum Beispiel ist der hier an einigen Stellen zu findende Rat, nicht die Preiserhöhung selbst, sondern gegen den gesamten Preis Einspruch einzulegen.
Diesen Stand geben aber die Musterschreiben nicht mehr wieder.
Ich stelle mir zumindest die Frage, was denn nun richtig ist und kannst mir vorstellen, dass Neulinge noch verunsicherter sind.
Was ist nun erforderlich, Erhöhungen oder Gesamtpreis angehen?
Vielen Dank für eine Klärung!
Mit freundlichen Grüßen

lime
Titel: Musterschreiben und Aktualität
Beitrag von: RuRo am 21. April 2008, 11:21:44
@lime

Ein Muster ist eben keine allgemein gültige Sache.

Vertragsverhältnis prüfen, ob
1. Haushalts- oder
2. Sondervertragskunde.

Bei 1. Einwand gegen Verbrauchspreis insgesamt in der Gestalt wie durch Erhöhung vom xy mitgeteilt, bekanntgemacht usw.

Bei 2. ist der \"Grundbetrag\" durch Einigung zustande gekommen und damit unstrittig, also reicht der Einwand gegen die Erhöhung, da wir ja auch gelernt haben, dass es in diesem unseren Land keine wirksamen AGB\'s geben wird.

Es ist in der Tat mehr als angebracht, eine Nacht über den entsprechenden Formulierungen zu schlafen, letztlich nimmt einem die Entscheidung ja auch keiner ab.
Titel: Musterschreiben und Aktualität
Beitrag von: Lime am 22. April 2008, 19:37:59
Vielen Dank RuRo!