Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Flüssiggas => Der Flüssiggas-Tank => Thema gestartet von: Rohga am 18. April 2008, 20:37:06
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Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand von euch einen Rat geben.
Wir haben vor 3 Jahren ein Haus gekauft, welches nun 10 Jahre alt ist. Als das Haus gebaut wurde, wurde auch ein Flüssiggastank aufgestellt (gemietet). Nun sagt mein Gaslieferant, dass der Sicherheitsabstand zum nächsten Gebäude nicht ausreichen würde. Was heißt das jetzt für mich? Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?? Der Gaslieferant muss das doch schon vor 10 Jahren gewußt haben, oder??
Für eure Antworten vielen Dank im voraus!
Viele Grüße,
Rohga
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Genaus ist es. Evtl. hat sich aber die Bebauung inzwischen geändert. Aber auch dann hat der Tankfahrer beim Betanken das mitbekommen und die Firma wäre gefordert gewesen zu handeln. Er tankt doch nun schon drei Jahre in diesen Tank?!?
Welche Konsequenz das nun haben soll? Hat ihnen denn das der Gaslieferant nicht gesagt?
Fragen sie nach und berichten sie hier bitte wieder. Es ist interessant für alle und man kann dann evtl. auch mehr dazu sagen.
H. Watzl
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@Rohga,
.... da kann ich nur die TRF 1996 empfehlen in der Version von 2002. In diesen Technischen Regeln Flüssiggas kann man alles nachlesen. Einfach googeln und TRF 1996 als Suchbegriff eigeben.
Eine andere Möglichkeit ist, den 1. Band der TRF 1996 als Taschenbuch zum Preis von ca. € 20.- im Fachhandel zu erwerben. LOHNT SICH !
Das Thema hier im Einzelnen zu behandeln ist schwierig, da zu umfangreich.
Gruß
Ready XL
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Heute war der ADM des Gaslieferanten da.
Bla, bla, bla.... Aufgrund der geänderten gesetzlichen Gegebenheiten, werde ich Ünun wohl eine Schutzmaßnahme bauen müssen, um ein übergreifen evtl. Flammen auf den Tank zu verhindern...
Hier scheint man mal wieder der Willkür irgendwelcher Sesselpupser ausgeliefert zu sein.
Wenn ich kurzfristig eine alternative Energiequelle hätte, dann würde ich einfach kündigen... Aber das ist ja leider auch nicht so ohne weiteres möglich.
Gruß,
Rohga
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...wie schon gesagt, besorge Dir die TRF 1996. Ich kenne Deine örtlichen Gegebenheiten nicht.
Gruß
Ready XL
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Lassen sie sich doch von dem ADM genau zeigen, wo das steht mit den gesetzl. Bestimmungen und seit wann die sich geändert haben und weshalb man erst jetzt darauf aufmerksam macht.... und wozu einen Mietvertrag, wenn man dann so ganz plötzlich überrascht wird.
H. Watzl
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@Rohga,
schau doch mal hier nach:http://www.wvgw.de/index.php?id=451&id_p=302526
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Hallo zusammen!
Ich wollte mich noch mal kurz zu dem Thema melden. Manchmal lösen sich Probleme von allein, wenn man etwas wartet....
Plötzlich konnte der Tank doch so vom TÜV abgenommen werden. Warum man sich jetzt letztendlich doch dazu entschieden hat, weiß ich auch nicht so genau. Aber ich weiß nur, dass mein Gaslieferant die Anlage so abgenommen hatte, wie sie heute dort steht. Das hatte ich ihm bisher noch nicht gesagt. Wollte ich aber bei nächster Gelegenheit machen, doch das brauch ich jetzt nicht mehr.
Aber vielen Dank für eure Antworten!
Viele Grüße,
Rohga