Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Gas (Allgemein) => Thema gestartet von: RR-E-ft am 16. April 2008, 16:04:01
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RWE koppelt Gaspreise an Erdgasimportpreise (BAFA) (http://www.rwe.com/generator.aspx/produkte/energiewirtschaft/speicherzugang/stassfurt/property=Data/id=329158/download2.pdf) (Siehe § 12)
E.ON koppelt Gaspreise an Erdgasimportpreise (BAFA) (http://www.eon-ruhrgas.com/cps/rde/xbcr/SID-3F57EEF5-1D949007/er-corporate/071122_Musterspeichervertrag_clean.pdf) [Siehe § 8]
Wingas koppelt Gaspreise an Erdgasimprtpreise (BAFA) (http://www.wingas.com/fileadmin/speicherung/download/WINGAS_Speicherung_d_2_Speicherzugangsbedingungen_0801.pdf) (Siehe § 12)
Gaspreise lassen sich im Inland auf die Erdgasimportpreise indexieren, um zu verhindern, dass diese sich stärker verteuern als Erdgas auf dem \"Weltmarkt\", sprich an der deutschen Grenze.
Dies ist in der deutschen Gaswirtschaft gängige Praxis.
Speicherbetreiber kaufen auf vertraglicher Grundlage regelmäßig Erdgas zum halben Erdgasimportpreis und somit besonders günstig an.
Demgegenüber hat eine Ölpreisbindung an HEL- Notierungen des Statistischen Bundesamtes zur Folge, dass sich Erdgas im Inland weit stärker verteuert als die Erdgasimportpreise (nominal), wodurch sich erhebliche Zusatzgewinne erwirtschaften lassen.
Es gibt keinen Grund, die Gaspreise in langfristigen Gaslieferverträgen nicht an die Erdgasimportpreise zu koppeln, um sicherzustellen, dass sich Erdgas im Inland nicht stärker verteuert als beim Bezug aus dem Ausland - außer dem, die Endverbraucher im Interesse von Zusatzprofiten über Gebühr zu belasten.
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Original von RR-E-ft
Demgegenüber hat eine Ölpreisbindung an HEL- Notierungen des Statistischen Bundesamtes zur Folge, dass sich Erdgas im Inland weit stärker verteuert als die Erdgasimportpreise (nominal), wodurch sich erhebliche Zusatzgewinne erwirtschaften lassen.
Es gibt keinen Grund, die Gaspreise in langfristigen Gaslieferverträgen nicht an die Erdgasimportpreise zu koppeln, um sicherzustellen, dass sich Erdgas im Inland nicht stärker verteuert als beim Bezug aus dem Ausland - außer dem, die Endverbraucher im Interesse von Zusatzprofiten über Gebühr zu belasten.
Doch sicher; solange alle (außer den Bürgern) bei dem Spiel verdienen (einschließlich dem Herrn mit dem harten Herzen gegenüber seinen Ministerkollegen). Diese Doppelzüngigkeit kennt man allenthalben: mit dem Finger auf die Belzebuben zeigen und bei anderer Gelegenheit aber Sekt miteinander schlürfen.
Sollte dieses Farbenspiel dem Bürger entgangen sein 8)
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@RR-E-ft
Sie sprechen mir aus der Seele.
Justitia sollte mal unter der Augenbinde vorspitzeln, dann sieht sie die gepeinigten Verbraucher. Allerdings sind HEL-Notierungen, in üppiger Anzahl, hervorragend geeignet, um einer Klageschrift das nötige \"Gewicht\" ;) zu geben.