Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiebezug => Gas (Allgemein) => Thema gestartet von: Musicmind am 15. April 2008, 09:32:39

Titel: Gasversorger verweigert Jahresabrechnung
Beitrag von: Musicmind am 15. April 2008, 09:32:39
Hallo und Guten Morgen,

zu meinem Thema habe ich im Forum bisher nichts gefunden und hoffe das ich hier richtig bin.

Mein Gasversorger verweigert mir die Jahresabrechnung 2007 mit der Begründung: \"Die Jahresabrechnung 2007 (die Schätzung, die mir nicht vorliegt -Anmerkung von mir) wurde von uns überprüft. Die Schätzung des Gaszählers wa ok, daher wird keine Änderung vorgenommen. Die Abschläge monatl. ...,.. € bleiben bestehen. Der Restbetrag ist bis 28.04.08 zu bezahlen\".

Ansonsten, so steht es im Vordruck, wird laut §19 GVV die Versorgung kostenpflichtig eingestellt.

Dies wurde handschriftlich von einem Außendienstmitarbeiter auf der \"Androhung der Versorgungseinstellung\" vermerkt und gestern in meiner Abwesenheit meiner Lebenspartnerin übergeben.

Vereinbart war in der vergangenen Woche (am 08.04.08 ), dass ich einen Teilbetrag (1000,00 €) bis 14.04.08 bezahle (das habe ich am 11.04.08 erledigt) und danach wird aufgrund des aktuell abgelesenen Zählerstandes die Jahresabrechnung für 2007 erstellt.

Muss ich mir so ein Vorgehen gefallen lassen?
Habe ich (k)ein Recht auf eine Jahresabrechnung nach tatsächlich abgelesenen Werten?

Vielen Dank schon für eure Tipps

Gruß
Musicmind
Titel: Gasversorger verweigert Jahresabrechnung
Beitrag von: bjo am 15. April 2008, 11:05:48
Zitat
Original von Musicmind
Hallo und Guten Morgen,

Mein Gasversorger verweigert mir die Jahresabrechnung 2007 mit der Begründung: \"Die Jahresabrechnung 2007 (die Schätzung, die mir nicht vorliegt -Anmerkung von mir) wurde von uns überprüft. Die Schätzung des Gaszählers wa ok, daher wird keine Änderung vorgenommen. Die Abschläge monatl. ...,.. € bleiben bestehen. Der Restbetrag ist bis 28.04.08 zu bezahlen\".

Vielen Dank schon für eure Tipps

Gruß
Musicmind

- Der Versorger ist verpflichtet nach tatsächlichem Verbrauch, entweder durch Kunde oder Dienstleister ermittelt, abzurechnen wenn dieser zeitnah
zum Abrechungszeitraum vorliegt!
- Der Versorger ist verpflichtet die künftigen Abschläge auf Grund des
zurückliegenden Jahresverbrauchs und des aktuellen Preises zu bilden!
Ausnahme: es liegt kein komplettes Jahr zu grunde ..
Höhere Abschläge mit dem Hinweis: die Preise werden steigen sind nicht
möglich!
Titel: Gasversorger verweigert Jahresabrechnung
Beitrag von: Musicmind am 15. April 2008, 11:28:25
Zitat
Original von bjo
Zitat
Original von Musicmind
Hallo und Guten Morgen,


- Der Versorger ist verpflichtet nach tatsächlichem Verbrauch, entweder durch Kunde oder Dienstleister ermittelt, abzurechnen wenn dieser zeitnah
zum Abrechungszeitraum vorliegt!
- Der Versorger ist verpflichtet die künftigen Abschläge auf Grund des
zurückliegenden Jahresverbrauchs und des aktuellen Preises zu bilden!
Ausnahme: es liegt kein komplettes Jahr zu grunde ..
Höhere Abschläge mit dem Hinweis: die Preise werden steigen sind nicht
möglich!
Hallo und vielen Dank für deine Antwort,

genau dieser Ansicht bin ich auch, was mir jedoch fehlt, ist eine gesetzliche Regelung, die das so vorsieht.
Ohne diese fehlt mir so ein bisschen die Argumentationsgrundlage.
Kannst du, bzw. jemand anderes eine entsprechende Quelle dazu nennen?

Vielen Dank schon mal im Voraus
Titel: Gasversorger verweigert Jahresabrechnung
Beitrag von: kamaraba am 15. April 2008, 11:52:38
@musicmind

siehe hier z.B. in der Grundversorgung (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gasgvv/gesamt.pdf)
§ 12 Abrechnung
Titel: Gasversorger verweigert Jahresabrechnung
Beitrag von: Musicmind am 15. April 2008, 12:42:44
Vielen Dank,

das hilft mir weiter.

Gruß

Musicmind