Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Gas (Allgemein) => Thema gestartet von: stev99 am 04. April 2008, 17:50:26
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hallo, weis jemand über eine eventuelle rechtslage bescheid oder hat eine idee:
1. muss einem mieter der uneingeschrängte zugang zu seinem gas und stromzaehler gewährt werden?
2. was könnte ich unternehmen wegen dem fuer mich nicht nachvollziehbaren gasverbrauch?
Im Detail:
Ich wohne zur miete in einem Mehrfamilienhaus.
Nachdem mein Gas KWh Verbrauch von 2006 zu 2007 ungefaehr doppelt so hoch ausfaellt, trotz unveränderter lebensumstaende und heizungsverhalten, möchte ich den gaszaehlerstand oefters kontrollieren und je nach wetterlage , kochverhalten etc vergleichen.
Die Gaszähler aller mietparteien befinden sich in einem verschlossenen Keller eines mieters, mit dem man schlecht \"reden\" kann.
Der Vermieter sieht sich nicht im stande diesem einem anderen, noch freien kellerraum zuzuweisen. er ist lediglich bereit, wenn er mal vorbei kommt, ca alle 4 wochen oder laenger, den zahelerstand abzulesen und zu hinterlegen.
vielen dankefuer euer interesse :)
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Hallo,
Schau mal die die AGB der Energielieferanten! Die fordern zumeist einen
uneingeschränkten Zugang zu den Zählern! Der ist so ja nicht gewährleistet!
Vielleicht hört der Vermieter ja eher auf die Versorger und verlegt den Mieterkeller, so das alle an Ihre Zähler können!
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beim kundenzentrum und auch in der energieberatung des gasversorgers stadtwerke wurde mir mitgeteilt, das der zugang letztendlich sache des vermieters ist und kein einfluss darauf genommen werden kann.
dann, nach über einem jahr gab es einen termin vorort (auch aus einem anderem grund) und es wurde festgestellt, das jederzeit ein uneingeschränkter zugang möglich sein muss.
mann sollte sich also nicht mit aussagen eines mitarbeiters zufrieden geben und besser nachfragen ob e ssich um seine persönlich ansicht oder um eine firmen verbindliche aussage handelt.
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hallo
es wurde festgestellt, das der gaszähler 0,01m3/24h weiterzählt, obwohl definitiv! kein Gasgerät (Heizung, Warmwasser,Herd) während der abgelesen tage benutzt wurde.
nach aussage des gasversorgers liegt das im hinzunehmenden toleranzbereich.
kann das jemand bestätigen oder hat darüber andere informationen?
vielen dank
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brannte die zündflamme noch?
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zähler ist für den gasherd und die gas etagen heizung, eine turbotherme, zuständig. der gasherd war bestimmt schon 2,3 wochen nicht mehr benutzt, die therme am hauptschalter ausgeschaltet. ein flamme lässt sich von aussen auch nicht erkennen.
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Original von stev99
hauptschalter ausgeschaltet. ein flamme lässt sich von aussen auch nicht erkennen.
es gibt ältere Modelle, deren Zündflamme weiterbrennt! Einfach mal das Typenschild hier posten vielleicht findet man darüber raus ob konstantente Zündflamme vorhanden ist oder nicht!
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es ist eine Vailant VCW 185.
in der Beschreibung lässt sich das nicht ersehn.
ich frage mich dann, wer die flamme gezündet hat und wo man sie abstellt
wenn das so wäre.
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Hallo,
bei Vaillant habe ich eine Anleitung gefunden! das Gerät wird elektrisch gezündet = > keine Dauerflamme die Gas verbraucht.
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danke.
aber ich wiederhole noch einmal die frage:
hat jemand schon einmal die erfahrung gemacht das sich die gasuhr auch ohne verbraucher um 0,001m3/tag weiter drehen kann und dies kein grund für eine reklamation ist, sowie keine sorge um eine undichte gasleitung besteht.
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Bezüglich des Verbrauches, der unberechtigt ensteht, kann ich die Sorge ja verstehen, allerdings in Bezug auf die Undichtigkeit eher weniger.
0,01 m³ am Tag sind 10 Liter Gas, wenn sich das gleichmäßig über 24 Stunden durch eine Undichtigkeit verteilen sollte, sind das weniger als 0,5 Liter pro Stunde, da wird sich kaum ein zündfähiges Gemisch bilden können.