Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Strom (Allgemein) => Thema gestartet von: Hasenschnuckel am 02. April 2008, 15:55:50
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Hallo zusammen!
Mal ein fiktiver Fall:
Ein Versorger ignoriert die fristgemäße Kündigung des Verbrauchers wegen \"Preisanpassung\". Versorger stellt sich tot.
Kann der Verbraucher nach Ablauf des gekündigten Vertrages und bei zu erwartendem Guthaben ab dem Folgemonat die Einzugsermächtigung per Fax aufkündigen?
Oder hat der Verbraucher damit zu rechnen, dass Meldungen an Schufa, Creditreform usw. durch den Versorger erfolgen, da Letztgenannter offensichtlich noch von einem bestehenden Vertragsverhältnis ausgeht?
Auf diese Weise würde nämlich dann ein Nebenkriegsschauplatz entstehen, der mit dem eigentlichen Versorgungsvetrag nichts zu tun hat, da dann nämlich erst wieder der Verbraucher den dann ehemaligen Versorger in einem weiteren Verfahren zur Korrektur der Meldung über die sog. Unregelmäßigkeiten \"veranlassen\" müßte.
Ist es also taktisch klüger, die Einzugsermächtigung (bis zur Klärung in der Hauptsache) bestehen zu lassen?
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Wer übernimmt denn nach der Kündigung die Versorgung? Wenn Sie kündigen und keinen Ersatzversorger \"liefern\" der Sie belifert, landen Sie automatisch in der Ersatzversorgung des Grundversorgers.
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Hallo svenbianca!
Danke für den Beitrag.
Nur: Ich hätte nicht gedacht, dass diese von Ihnen gestellte Fragen zu der Lösung / Beantwortung der von mir gestellten Fragen gehören würden.
Meine Antwort auf Ihre Frage:
Es erging eine Info an den Versorger, dass bei Vertragskündigung auch ein Nutzerwechsel stattfindet. Dieser hat einen neuen Anbieter.
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Ich blicke noch nicht ganz durch.
Erst schreiben Sie \"Kündigung wegen Preisanpassung\", nun Nutzerwechsel. Das sind doch schon zwei paar Schuhe oder?
Eine Einzugsermächtigung können Sie jederzeit widerrufen, nur sollte man dafür sorgen das der Vertrag ordnungsgemäß und nachweisbar gekündigt wurde. Ich verstehe das Problem noch nicht ganz, weil ich denke Nebenkriege sollte man doch vermeiden. Also Versorger anrufen oder anschreiben, Zählerstände mitteilen, Schlussrechnung erhalten - Kündigung ist damit fertig.
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Die fristgemäße Kündigung erging zunächst wegen der Preisanpassung, dann wurde der Versorger informiert, dass mit gleichem Datum ein Umzug stattfinden wird. Eigentlich doch ganz einfach. ;)
Sie habe außerdem Recht, dass man Nebenkriegsschauplätze möglichst vermeiden sollte. Genau das ist ja der Sinn meines Beitrages, um zu erkunden, ob es bei dem Vorgehen, überhaupt zu einem solchen kommen würde.
ich glaube desweiteren herauslesen zu können, dass Sie mit einem normal denkenden und agierenden Unternehmen als Vertragspartner rechnen. Dieses idealistische Bild hatte ich auch einmal - bis ich auf Teldafax Energy traf.
Nun halte ich mittlerweile alles für möglich. ;(
Ich kann daher nur nochmals bitten, meine Fragen/Befürchtungen zu lesen und mir hier im Forum mitzuteilen, ob das Vorgehen des Versorgers möglich wäre, sog. \"Unregelmäßigkeiten\" in der Vertragsabwicklung (aus seiner Sicht), weitermelden zu können oder nicht.
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Einträge in der Schufa dürfen nur bei offenen Forderungen erfolgen, die rechtmäßig und unbestritten sind. Sonst können Sie diese löschen lassen.
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paßt nciht ganz genau aber dennoch!
bei Anbieterwechsel (Strom, Gas) nach Möglichkeit dem neuen Versorger das Kündigen der Altverträge übertragen, überlassen.
Wenn es dann Streß gibt mit dem alten Anbieter ist das nicht Ihr Ding!
Sie haben nur noch einen gültigen Vertrag mit dem neuen:-)
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Ich würde, wenn ich merke das keine Reaktion erfolgt, die Kündigung schriftlich per Einschreiben erledigen. Zum Kündigungsdatum würde ich die Zählerstände schriftlich per Einschreiben mitteilen. Dann würde ich den neuen Nutzer bitte sich beim Grundversorger anzumelden, der damit nämlich gleichzeit die Netznutzung durch Teldafax mit abmeldet. Der neue hat dann 6 wochen Zeit sich ab Einzugsdatum einen neuen Versorger zu suchen oder er bleibt beim Grundversorger (kann der neue ja selbst entscheiden)
Ich würde beimVersorger- und Nutzerwechsel es nicht dem neuen Versorger überlassen zu kündigen, denn wenn der zu spät kündigt, haben sie einen Nebenkriegsschauplatz, den man ja gar nicht will.
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Zunächst einmal: Vielen Dank für die zahlreichen Beiträge!
Ich seh schon: Ich habe den fall offensichtlich zu verkürzt dargestellt.
Mein Fehler!
Ergänzung:
Altnutzer hat per Fax Zählerstände mitgeteilt und auf fristgemäße Kündigung hingewiesen.
Neunutzer hat neuen Anbieter mit Stromlieferung beauftragt, diesen dem Anfangzählerstand mitgeteilt und Netzanbieter über den GESAMTEN Fall per Mail informiert