Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => Erdgas Schwaben => Thema gestartet von: pegasus am 31. März 2008, 11:35:45

Titel: Gerichtliche Klärung
Beitrag von: pegasus am 31. März 2008, 11:35:45
Erdgas Schwaben hat jetzt schriftlich angekündigt, ab 1.5.2008 gerichtliche Verfahren gegen sich auf § 315 berufende säumige Zahler einzuleiten, wenn die ausstehenden Zahlungen nicht bis 30.04.2008 geleistet werden. Insofern wäre ein Informationsaustausch von betroffenen EGS-Kunden über das Forum (auch per mail) von großem aktuellem Interesse.

gruss pegasus
Titel: Gerichtliche Klärung
Beitrag von: Krüml am 31. März 2008, 18:03:04
Hallo Pagasus,

ich bin dabei, es wäre schön wenn sich die Kunden von EGS einmal melden würden. Wenn ich lese was in anderen Bundesländern los ist dann habe ich das Gefühl in unserem Gebiet sind alle mit den bestehenden Preisen einverstanden.


Es rührt sich nichts !!!!!!!

Schade . Gemeinsam sind wir stark!!!!
Meldet Euch Leute

Grüße Krüml
Titel: Gerichtliche Klärung
Beitrag von: opferlamm-ma am 31. März 2008, 19:40:39
Sind Sie nur sämiger Zahler oder haben Sie gegen Preiserhöhung bzw. Preiserniedrigung den Einwand gem 315 eingelegt ?
Titel: Gerichtliche Klärung
Beitrag von: Krüml am 31. März 2008, 20:32:19
Ich habe schon einige Kämpfe mit EGS ausgetragen.
Schon seit einigen Jahren kämpfe ich gegen EGS.
Man hat mir Veträge gekündigt, angedroht das Gas abzudrehen usw.

Genügt die Antwort.

Gruß Krüml
Titel: Gerichtliche Klärung
Beitrag von: Cremer am 31. März 2008, 20:45:43
@pegasus,

Zwischen einer Ankündigung einer Ausführung (Klageerhebung) ist ein großer Unterschied

Säbelrasseln.

Vermutlich geschied dies nur bei Widersprüchlern, wo eine Verjährungsfrist droht.
Titel: Gerichtliche Klärung
Beitrag von: olib007 am 07. April 2008, 11:47:19
Ich habe am 06.03.08 auch dieses Schreiben erhalten.
Jetzt nochmal meine konkrete Frage in diesem Forum:
Muss man darauf reagieren, oder lässt man die Frist einfach auslaufen.
Titel: Gerichtliche Klärung
Beitrag von: Cremer am 07. April 2008, 12:47:20
@olib007,

wie schon zuvor gesagt.
Titel: Gerichtliche Klärung
Beitrag von: olib007 am 07. April 2008, 15:05:48
Was heisst das nun konkret. Ich unternehme nichts und warte weiterhin ab?
Titel: Gerichtliche Klärung
Beitrag von: pegasus am 07. April 2008, 16:12:44
hallo olib007,

wie Cremer schon bemerkte, ist eine Ankündigung noch keine konkrete Ausführung. Ich würde nicht antworten und zunächst abwarten.
Aber eine Frage: Wenn Sie doch EGS-Kunde sind,  warum wollen Sie nicht Kontakt mit uns aufnehmen. Meine mail-Verbindung funktioniert, ebenso die von powersafer.

gruss pegasus
Titel: Gerichtliche Klärung
Beitrag von: olib007 am 07. April 2008, 16:27:20
Die Frage verstehe ich nicht.
Ich dachte ich stelle meine Frage bzgl. der Anmahnung EGS ganz allgemein in das Forum und richte sie nicht an eine bestimmte Person.

Was heisst also:
\"Wenn Sie doch EGS-Kunde sind, warum wollen Sie nicht Kontakt mit uns aufnehmen\"
Titel: Gerichtliche Klärung
Beitrag von: Krüml am 09. April 2008, 18:20:21
Hallo!

Heute habe ich einen Brief von EGS bekommen.
EGS wird gerichtliche Verfahren gegen sich aus § 315 berufene säumige Zahler einleiten.
Wenn ich nicht bis zum 30.04.2008 meinen Saldo ausgleiche, bin ich wohl fällig.

Mit diesen Briefen wird EGS erreichen, daß wieder einige umfallen. Schade!
Wir sollten uns zusammentum und mit einem Rechtsanwalt beraten. Meldet Euch bei Pegasus, der stellt ein Treffen zusammen.

Grüße Krüml
Titel: Gerichtliche Klärung
Beitrag von: Dr. Who am 09. April 2008, 19:08:06
Im Namen der organisierten Gaspreisverweigerung im Allgäu bitte ich um Kontaktaufnahme, da ich denken, dass sich unsere Interessen gegen die Schwester-(Tochter-?)Firmen EKO und EGS gut gemeinsam vertreten lassen.
Wir sind hier schon gut organisiert und sollten weitere Schritte abstimmen.

Im Übrigen die EGS hat doch lt. AA/AZ das Kartellamt im Haus. Haben die nicht andere Probleme, als zu klagen. Oder hat das Kartellamt nichts gefunden und EGS damit einen Freibrief?

Gruß Dr. ?
Titel: Gerichtliche Klärung
Beitrag von: Queen1991 am 10. April 2008, 07:04:13
Guten Morgen,

ich bin neu hier,
ich habe gestern auch so einen Brief \"Ankündigung der gerichtlichen Klärung\" von Erdgs Schwaben bekommen, ich bin seit 1,5 Jahren kein Kunde mehr (bin umgezogen, kein Gasanschluß), habe aber immer noch einen Geldbetrag bei Erdgas Schwaben offen, jetzt schreiben sie eben wieder ich soll zahlen um mir unnötige Kosten zu ersparen.
Kann mir jemand weiterhelfen wie ich jetzt auf den Brief reagieren soll?
Vielen Dank im voraus.
Mfg
Sven
Titel: Gerichtliche Klärung
Beitrag von: Cremer am 10. April 2008, 08:45:42
@Queen1991,

ich gehe mal davon aus, dass Sie bisher keienn Widerspruch nach § 315 eingelegt hatten.

Es bestehen damit also \"Altschulden\"

Diese wären zu zahlen.
Titel: Gerichtliche Klärung
Beitrag von: Queen1991 am 10. April 2008, 11:13:47
Hallo,

doch ich habe damals Widerspruch nach § 315 eingelegt, es handelt sich um keine offene Vorderung.

Mfg
Titel: Gerichtliche Klärung
Beitrag von: Woddy am 12. April 2008, 15:07:28
Hurra, ich habe auch so einen Mahnbrief von EG Schwaben über \"berufende säumige Zahler\" erhalten.Ich werde hierauf nicht Antworten.
So weit ich auch Informiert bin,hat EGS auch im Moment das Kartellamt im Hause.Die meinen Wirklich Ihre Kundschaft ist Doof! Das wird noch richtig Lustig!Und ausserdem heißt es ja auch in dem Schreiben das EGS die \"einkaufsseitigen Preissteigerungen sets nur teilweise weitergegeben hat!
Auch wenn EGS das EG zu teuer zugekauft haben,ist unser Einwand deswegen ja nicht ungültig!Denke ich mir
Gruß
Woddy
Titel: Gerichtliche Klärung
Beitrag von: Queen1991 am 14. April 2008, 11:02:13
Hallo,

doch ich habe damals Widerspruch nach § 315 eingelegt, es handelt sich um keine offene Vorderung.

Mfg
Titel: Gerichtliche Klärung
Beitrag von: e-Stromer am 14. April 2008, 15:56:34
Zitat
Gibt es eine Interessengemeinschaft wo man sich noch anschließen kann.

Lokale Energierebellengruppe (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=9002)

Gruß
Titel: Gerichtliche Klärung
Beitrag von: Powersafer am 16. April 2008, 23:17:55
Hallo Energierebellen Erdgas Schwaben,
es gibt gute Nachrichten für Euch:
Ihr seid nicht allein, gemeinsam sind wir stark: es gibt keinen Grund, sich von EGS einschüchtern zu lassen, denn wir organisieren gerade ein erstes Treffen der bayerisch-schwäbischen Energierebellen incl. Anwesenheit eines interessierten Rechtsanwaltes. Es wird demnächst stattfinden.
Wer von Euch also Interesse hat bei uns mitzumachen, möge sich umgehend bei mir (Powersafer) oder Pegasus über PN oder Email melden und wird dann von uns über das Treffen informiert werden. Bitte aber nur, wenn ihr auch tatsächlich die Rechnungen gekürzt habt, weil wir nicht bloß vage debattieren wollen, sondern über unsere nächsten ganz konkreten Schritte und Abwehrstrategieen beraten wollen.
Also, traut Euch alle endlich mal aus der Reserve und meldet Euch !!!