Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => G => Stadt/Versorger => GGEW AG => Thema gestartet von: Anonymous am 20. April 2005, 16:38:51
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Hallo,
kann die GGEW den Strom sperren, wenn ich bei denen Stromschulden habe?
Mein örtlicher Anbieter ist aber E.ON.
Zum 30.4.05 wird zu E.ON zurück gewechselt.
Danke.
mfg.
Matthias
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Hi,
E.ON kann den Zähler im Auftrag von der GGEW sperren.
Bei verschiednenen Anbietern kommst du ca. nach 2 Abschlägen Rückstand wieder zu deinem örtlichen Versorger in die Notversorgung.
Die E.ON kann nach deinem Wechsel auch ohne Probleme bei Rückstand sperren.
Gruß
Judy