Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => B => Stadt/Versorger => BEW Wipperfürth => Thema gestartet von: zumonkelpaul am 26. März 2008, 22:59:30
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Nabend allerseits,
inzwischen ist die gute alte BEW dazu übergegangen einigen \"Zahlungsverweigerern\" mit der Sperrung der Stromversorgung zu drohen. Laut Aussage des Amtsgerichts Wermelskirchen gibt es seit letzter Woche ein paar Fälle.
Mutmaßlich begeht die BEW hier vorsätzlichen Rechtsbruch! In der Mahnabteilung stellt man sich oder ist dumm.....? Nichts genaues weiss man noch nicht. Wir werden sehen wie es weitergeht...
Gruß onkelpaul
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Drohung mit Einstellung der Stromversorgung
Hallo onkelpaul
Bei einer Sperrandrohung, kommt es immer darauf an, aus welcher Grundlage Sie beruht.
Bei Zahlungszurückhaltung §315 BGB steht der Versorger auf verlorenem Posten.
Bitte beachten: Für eine Einstweilige Verfügung gegen eine Sperrung ist nicht das Amtsgericht (in diesem Falle Wipperfürth) zuständig sondern das LG, Köln (Landgericht Köln).
Mit bestem Gruß
OTTO