Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest => Thema gestartet von: RR-E-ft am 25. März 2008, 13:59:30
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Der Beschluss des Amtsgerichts Erfurt vom 12.03.2008 - 5 C 1938/07 findet sich hier. (http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2316/)
Demnach ist für einen Streit darüber, ob dem Gasversorger ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht durch Rechtsverordnung eingeräumt ist und ob ein solches ggf. unter Beachtung des § 2 Abs. 1 EnWG ausgeübt wurde, die Kammer für Handelssachen beim Landgericht ausschließlich zuständig.