Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Avacon => Thema gestartet von: Roger am 18. März 2008, 11:09:32

Titel: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung
Beitrag von: Roger am 18. März 2008, 11:09:32
Wir waren bis Februar 2008 Sondervertragskunden bei E.ON Avacon mit Leistungsmessung.
Hier erhielten wir jeden Monat eine Rechnung und haben diese auch bezahlt.
Im November 2007 kam plötzlich ein dicker Brief, wo alle alten Rechnungen storniert wurden und neue erstellt wurden.
Dieses ergab eine Nachzahlung von 8.100,00 EUR.
Als ich dann in Helmstedt angerufen habe, wurde mir gesagt, dass vergessen wurde EEG,Stromsteuer etc. zu berechnen.
Dieses müssen wir nun nachzahlen.
Mit dieser Information bin ich zum Anwalt gegangen und dieser legte natürlich Widerspruch ein und hat E.ON einen Vergleich angeboten.
Das hat E.ON natürlich abgelehnt.
Zu beachten ist, dass unter jeder Rechnung der Satz stand, dass sämtliche Abgaben und Steuern enthalten sind.(auch die Alten)
Mein Anwalt hat mir dann geraten die Forderung aufgrund der hohen Prozesskosten anzuerkennen und eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Dieses habe ich dann auch gemacht und siehe da die Ratenzahlung (500,00 EUR mtl.) wurde abgelehnt.
Begründung . Nach Einhohlung einer Wirtschaftsauskunft muss der Ratenzahlungsantrag abgelehnt werden.

Das hat mich sehr verwundert, da wir ja eigentlich weiter keine großen Probleme haben.
Sollte sich E.ON auf nichts einlassen,sind wir gezwungen Insolvenz anzumelden oder einen sehr kostenintensiven Prozess durchstehen.
Sollten wir verlieren, erwarten uns zusätzlich sehr hohe Kosten.
Unser Anwalt meint, dass unser Fall einzigartig ist und es noch keine nachlesbaren Gerichtsentscheidungen gibt.
Das Risiko den Prozess zu verlieren sei sehr hoch, da die Gesetze versorgerfreundlich geschrieben sind.

Wer hat hier Erfahrung und kann uns helfen ??????

Es ist sehr wichtig, da unsere gesamte Existenz bedroht ist !!!
Titel: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung
Beitrag von: bjo am 18. März 2008, 11:16:22
Hallo,
neuen Anwalt suchen!

>Zu beachten ist, dass unter jeder Rechnung der Satz stand, dass sämtliche Abgaben und Steuern enthalten sind.

meiner Laienhaften Meinung nach bist du damit aus dem Schneider!
ich würde an deiner Stelle
- zukünftige Zahlungen nur zweckgebunden leisten
- mich verklagen lassen, wenn E.on das überhaupt macht
Titel: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung
Beitrag von: Roger am 18. März 2008, 11:26:59
Mein Anwalt(Fachanwalt für Energierecht) sagt ja, dass wir jetzt klagen müssen.
Das Problem ist, dass dieser Fall noch nie vorkam und er nicht sagen kann wie die Chancen stehen.

Das kuriose ist ja, das wir einen neuen Vertrag bekommen haben ohne Leistungsmessung, obwohl einen Tag vorher E.ON geschrieben hat das wir keinen neuen Vertrag bekommen !

Ist es hier sinnvoll das Kartellamt einzuschalten ?
Mir fehlt die Erfahrung.
Wir sind ein kleines Unternehmen (Sauna,Solarium etc.)
Unser Abschlag liegt mtl. bei 1.800,00 EUR.
Da wir den Verbrauch von 115.000,00 KWh auf 80.000,00 kwh gesengt haben, ist der neue Vertrag ohne Leistungsmessung.
Titel: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung
Beitrag von: bjo am 18. März 2008, 11:32:32
Zitat
Original von Roger
Mein Anwalt(Fachanwalt für Energierecht) sagt ja, dass wir jetzt klagen müssen.
Das Problem ist, dass dieser Fall noch nie vorkam und er nicht sagen kann wie die Chancen stehen.

Ihr müßt klagen warum das den? Ihr habt ordungsgemäß die erhaltenen Rechnungen bezahlt. Wenn ein Handwerker z. B. 2 Jahre lang vergißt eine Rechnung zu schreiben für eine erbrachte Leistung, kann er sein Geld in den Wind schreiben!
Titel: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung
Beitrag von: Roger am 18. März 2008, 11:38:53
E.ON droht mit Inkassobüro etc. und lässt sich auf nichts ein
Titel: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung
Beitrag von: svenbianca am 18. März 2008, 11:40:04
soweit ich das Überblicke sind die Rechnungen also für die vergangenen 2-3 Jahre berichtigt worden oder?
Titel: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung
Beitrag von: bjo am 18. März 2008, 11:44:58
Zitat
Original von svenbianca
soweit ich das Überblicke sind die Rechnungen also für die vergangenen 2-3 Jahre berichtigt worden oder?

ja so lese ich das auch. Auf den Rechnungen steht sogar das alle Kosten enthalten sind!

Als Privatmann würde ich so etwas aussitzen und abwarten!
Titel: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung
Beitrag von: Roger am 18. März 2008, 11:47:57
Nein,die Rechnungen wurden korrigiert von 02/07 bis 10/07
Titel: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung
Beitrag von: bjo am 18. März 2008, 12:32:57
Zitat
Original von Roger
Nein,die Rechnungen wurden korrigiert von 02/07 bis 10/07

verjährt ist demnach noch nichts!
aber trotzdem ich würde mich stur stellen! Rechnungen die dazu auch noch vollständig bezahlt wurden würde ich als bezahlt abhaken.
Einzige Ausnahme dich ich machen würden wären offendsichtlich falsche Rechnungen, MWST, Kundennummer, usw. vergessen.
Sind nur die Rechnungswerte falsch ist das Pech für E.ON!
Titel: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung
Beitrag von: RR-E-ft am 18. März 2008, 12:42:42
@Roger

Wenn man auf Anraten seines Anwalts die Nachforderungen bereits anerkannt hat, braucht man über diese ggf. tatsächlich nicht mehr streiten. Dann kann sich die Haftung allein aus dem Schuldanerkenntnis ergeben, ohne dass es im Übrigen noch darauf ankommt, ob die anerkannte Schuld zuvor wirklich bestand.

Voraussetzung für diese negative Folge ist, dass die Schuld wirksam anerkannt wurde und man von diesem Anerkenntnis nicht mehr loskommt.
In diesem Falle wäre ggf. die Frage nach der Haftung des Anwalts zu stellen.
Titel: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung
Beitrag von: svenbianca am 18. März 2008, 12:44:36
also vielleicht nochmal persönlich vorsprechen und um Ratenzahlung bitten evtl. schon mal etwas zahlen um auch die Zahlungsbereitschaft zu signalisieren. So etwas wirkt Wunder wenn schonmal Geld eingegangen ist und man dann erst nach einer Ratenzahlung fragt.
Titel: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung
Beitrag von: Roger am 18. März 2008, 12:53:53
Wir haben die Forderungen in dem Sinne nicht anerkannt.
E.on hat ja auch die Ratenzahlung abgelehnt und unser Anwalt hat auch gesagt, dass wir auf diese Forderung noch nichts zahlen sollen, damit es hier nicht zu einem Schuldanerkenntnis kommt.
Die Frage ist ja, ob E.ON das überhaupt darf.
Nachforderungen trotz Leistungsmessung.
Die Aussage war ja, wir haben vergessen zu berechnen !
Auf den Rechnungen steht ja immer der Satz \"es sind alle Abgaben und Steuern enthalten\"
Die Frage ist ja, hat es votr Gericht bestand oder erschlagen uns dann die Anwalts-u.gerichtskosten wenn wir verlieren.
E.ON ist der Meinung, dass laut Vertrag ja keine Berechnungsfehler vorliegen.
Titel: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung
Beitrag von: RR-E-ft am 18. März 2008, 13:01:49
@Roger

E.ON Avacon sollte erst einmal die Preiskalkulation offen legen, um nachzuweisen, dass in den ursprünglichen Rechnungsbeeträgen die Steuern und Abgaben tatsächlich  noch nicht enhalten waren.

Das kann doch auch ebenso eine stumpfe Behauptung sein.

Nachprüfen lässt sich das nur, wenn die Preiskalkulation vollständig offen gelegt wird.
Titel: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung
Beitrag von: Roger am 18. März 2008, 13:08:54
Bei den korrigierten Rechnungen ist zu sehen, dass hier diese Beträge nachgebucht wurden.
Der Zählerstand wurde ja per Funk ausgelesen und es wurde nur vergessen diese Beträge zu berechnen.
Ist das rechtens ?
Titel: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung
Beitrag von: RR-E-ft am 18. März 2008, 13:13:23
@Roger

Ich bezweifle, dass man aus den ursprünglichen Rechnungen ersehen kann, dass die Steuern und Abgaben nicht schon enthalten waren, somit mit den Nachberechnungen nicht einfach nochmals verlangt werden. Das kann man auch an den korrigierten Rechnungen gewiss nicht sehen.
 
Da muss man schon die Preiskalkulation sehen, um diese Frage mit hinreichender Gewissheit zu klären.

Wenn man den BGH im Urteil vom 13.06.2007 - VIII ZR 36/06 beim Wort nimmt, so könnte sich ergeben, dass sich Kunde und Versorger durch die beanstandungslose Zahlung auf eine Verbrauchsaberchnung auf die zur Abrechnung gestellten Preise geeinigt haben und diese dadurch neu vereinbarten Preise deshalb fortan für beide Teile verbindlich sind. Allein aus diesem Grunde könnte dann für eine Nachberechnung kein Platz sein....

Schließlich stellt sich die Frage nach der Rechtsgrundlage einer Nachberechnung.
Titel: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung
Beitrag von: Roger am 18. März 2008, 13:28:21
Wäre es sinnvoll die Presse und das Kartellamt einzuschalten ?
Es ist ja offensichtlich, dass E.ON weiß das die Prozesskosten so hoch sind, das wir nicht standhalten können.

Der Witz ist ja, dass wir seid 11 Jahren Kunde bei E.ON Avacon sind !
Titel: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung
Beitrag von: Netznutzer am 18. März 2008, 13:46:06
Auf einer SV-Rechnug steht normalerweise jede vertragsrelevante Position. Da hier ein SV-Vertrag vorliegt, der (wahrscheinlich) jährlich durch ein neues Angebot und eine entsprechende Unterschrift darunter, verlängert wurde, muss doch aus dem Vertrag ersichtlich sein, welcher kWh Preis gefordert werden darf, bzw. welcher abgerechnet wurde. € 8100,-- Nachforderung auf Stromsteuer und EEG kann eigentlich in 7 Monaten nicht anfallen, diese beiden Positionen machen ca 3 ct/kWh aus.  Ihr hättet dann ca. 270.000 kWh verbraucht. Bei 80.000 kWh betragen die beiden Positionen € 2.400,-- . Da liegt etwas anderes im Busch, was du entweder nicht weisst, oder hier nicht preisgeben möchtest. Ein Versorger hat ja durchaus das Recht, Rechnungen zu korrigieren, aber bei dem Betrag, der so ca. deinen Halbjahresverbrauch wertmässig abdeckt, scheint mehr im Spiel zu sein.

Gruß

NN
Titel: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung
Beitrag von: Roger am 18. März 2008, 14:00:59
Im Sondervertrag sind diese Punkte geregelt.
Den Vertrag mit Leistungsmessung hatten wir auch nur 1 Jahr.
In diesem Jahr konnten wir unseren Stromverbrauch auf 80.000 KWh verringern.
Nun haben wir einen anderen Vertrag ohne Leistungsmesung und zahlen 1.780,00 EUR mtl.

Wenn man die korrigierten Rechnungen zusammenrechnet und durch 12 teilt, kommt man auch auf diesen Abschlag vom neuen Vertrag.
Es gibt auch keine anderen Gründe !
Titel: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung
Beitrag von: svenbianca am 18. März 2008, 14:17:57
was Netznutzer meint ist folgendes.

Ihre Angabe \"Nein,die Rechnungen wurden korrigiert von 02/07 bis 10/07\"
also ein halbes Jahr. bei einer Nachzahlung von 8100 Euro müssten Sie ja bei ca. 3 Cent Steuern (Angabe Netznutzer) 240000 KWH in 6 Monaten verbraucht haben. Wenn aber auch MWst. und Konzessionsabgabe gefehlt hat wären es ca. 8 Cent und 100000 KWH, das wäre für 6 Monate und damit auch viel zu hoch. Bei einem Jahresverbrauch von ca. 80000 KWH, dass sind für den angebenen ZEitraum ca. 40000 KWH müßten demnach 20 Cent Steuern je KWH nachberechnet worden sein..........
Titel: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung
Beitrag von: Roger am 18. März 2008, 14:29:22
Ja so ist es auch.
Das komische ist,dass der Brief mit dem Hinweis kam \"Ihre angeforderten Kontoauszüge\" !
Ich hatte nichts angefordert !!!
Titel: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung
Beitrag von: Roger am 18. März 2008, 20:44:37
Wichtig ist ja die Frage zu beantworten, ob E.ON berechtigt ist einfach diese Rechnungen zu stornieren und zu korrigieren.
Die telefonische Aussage des Mitarbeiters war ja \"wir haben vergessen\" die Beträge Stromsteuer,EEG etc. zu berechnen.
Eine Ratenzahlung wurde auch abgelehnt.

Man muss sich doch hier wehren können !
Wer kann mir da helfen ???

Gibt es Urteile die mir helfen könnten ?
Titel: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung
Beitrag von: RR-E-ft am 18. März 2008, 21:02:56
@Roger

Was ist denn die Aufgabe des eigenen Anwalts dabei.
Wofür bekommt der sein Honorar oder bekommt er keins?
Titel: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung
Beitrag von: Roger am 18. März 2008, 21:12:37
Ich habe das Gefühl, dass mein Anwalt hier den Weg des geringsten Widerstands sucht.
Er möchte von mir auch schriftlich bestätigt haben, dass er uns darauf hingewiesen hat das wir den Prozess möglicherweise verlieren.
An wen soll ich mich da noch wenden.
Fakt ist, die Rechnungen wurden korrigiert obwohl auf jeder Rechnung stand \"in den Rechnungsbeträgen sind sämtliche Abgaben und Steuern enthalten\" !

Mein Anwalt meint, dass es solch einen Fall noch nie gab und er es nicht einschätzen kann wie ein Richter hier entscheidet.
Es kann sein das die Kosten uns im Falle einer Niederlage erschlagen.
Gebühren lt. Anwalt für den ersten Schritt vor Gericht 3.200,00 EUR

Es verwundert mich sehr, da die Forderung 8.100,00 EUR beträgt.
Wäre es sinnvoll das Kartellamt zu informieren?
Ich gehe davon aus das E.ON Avacon weiß das die Gebühren die Forderung übersteigt, da laut Anwalt bei einer Niederlage in Berufung geht und dann die Kosten nochmals 3.700,00 EUR betragen.
Außerdem meint er, dass die Gesetze Versorgerfreundlich geschrieben sind.
Gibt es denn ähnliche Gerichtsentscheidungen?

Danke für die Mühe
Titel: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung
Beitrag von: RR-E-ft am 18. März 2008, 21:33:55
@Roger

Für das Kostenrisiko im Falle eines Prozesses (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=37567#post37567) kann weder der Anwalt noch E.ON etwas.

E.ON muss im Falle der Erhebung einer Klage dieses Risiko ebenso eingehen, Prozesskosten und Anwaltskosten verauslagen bzw. vorschießen  und hat im Falle Ihrer zwischenzeitlichen Insolvenz noch nicht einmal etwas davon, selbst wenn E.ON den Prozess gewinnen sollte....

Es bringt also nichts, dass Prozesskostenrisiko zu bejammern. Dieses ist jedenfalls nicht Folge einer marktbeherrschenden Stellung, sondern wäre das selbe, wenn man sich mit einem Nachbarn bei einem solchen Streitwert gerichtlich auseinandersetzt.

Gerichtsentscheidungen zu suchen und die Rechtslage zu beurteilen ist Aufgabe des beauftragten Rechtsanwalts. Dafür bekommt der sein Honorar und haftet auch im Falle einer Falschberatung. Wenn er sich dazu außerstande sieht, sollte er es ggf. sagen. Dann lässt sich auch das Honorar nicht verdienen.
Titel: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung
Beitrag von: ESG-Rebell am 18. März 2008, 22:35:18
Zitat
Original von RR-E-ft
Gerichtsentscheidungen zu suchen und die Rechtslage zu beurteilen ist Aufgabe des beauftragten Rechtsanwalts. Dafür bekommt der sein Honorar und haftet auch im Falle einer Falschberatung. Wenn er sich dazu außerstande sieht, sollte er es ggf. sagen. Dann lässt sich auch das Honorar nicht verdienen.
Damit haben etliche Ihrer Kollegen offenbar massive Probleme.

Aus diversen Berichten über Prozesse, die mit anwaltlicher Unterstützung an die Wand gefahren und deren Urteilsbegründungen anschliessend von Ihnen auseinander genommen worden sind, kann ich nur folgern, dass viele Anwälte anscheinend jedes Mandat leichtfertig annehmen.

Warum führt kaum ein HNO-Arzt komplizierte Operationen am offenen Herzen durch?

Warum arbeiten die wenigsten Hirn-Chirurgen nebenbei als Gynäkologen?

Sind doch alles Ärzte mit einem abgeschlossenen Medizin-Studium und -Promotion!

Viele Juristen halten sich hingegen wohl für Multi-Talente und Generalisten :(

Gruss,
ESG-Rebell.
Titel: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung
Beitrag von: Roger am 18. März 2008, 22:40:43
Ja das ist schon merkwürdig !
E.ON ist dabei meine gesamte Existenz zu zerstören.
Ich bin seid 11 Jahren selbständig und habe soetwas noch nie erlebt.
Hier war sogar das Finanzamt zugäglicher !!!

Wie kann man sich wehren ?
Keiner kann eine richtige Antwort geben.

Hier hängen ganze Existenzen dran.
4 Mitarbeiter, meine Kinder, meine Frau , mein Haus,meine Firma
Titel: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung
Beitrag von: bjo am 18. März 2008, 22:57:23
Hallo,
- zuständiges Kartellamt infomieren
- Rechtsschutzversicherung abschließen nach 3 Monaten müssen die ran (ist bei mir so)
- neuen Anwalt suchen!
- Presse informieren, Thema E.On´s Fehler treiben Unternehmer in die Insolvenz\"
- anschließend den E.on Vorstand anschreiben

- erst zahlen wenn E.on´s Anspruch gesichert ist, anderenfalls gilt das wie eine Einverständniserklärung

erst zahlen wenn E.on´s Anspruch gesichert ist, anderenfalls gilt das wie eine Einverständniserklärung
Titel: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung
Beitrag von: Roger am 18. März 2008, 23:09:51
Rechtsschutzversicherung wäre gut.
Ich bin aber Selbständig und hier gibt es keine für Vertragsrecht.
Die Rechtsschutz tritt ja auch nicht in laufende Verfahren ein.
Aber trotzdem Danke !

Vielleicht hilft ja der Fond hier im Verein.
Titel: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung
Beitrag von: bjo am 18. März 2008, 23:20:47
Zitat
Original von Roger
Die Rechtsschutz tritt ja auch nicht in laufende Verfahren ein.
Aber trotzdem Danke !

Vielleicht hilft ja der Fond hier im Verein.

Gerichtsmäßig läuft da doch noch nicht´s ?! also kein laufendes Verfahren!

Idee:
- zur Versicherung A gehen und Rechtsschutzversicherung beantragen
(Fall schildern, die prüfen dann intern und schätzen das Risiko ab, wenn in den nächsten 3 Monaten etwas passiert)
Titel: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung
Beitrag von: Roger am 18. März 2008, 23:23:37
Danke.
Aber da es sich hier um eine gewerbliche Angelegenheit handelt, gibt es keine Rechtsschutz für Vertragsangelegenheiten !
Leider ist es so.

Was kann man gemeinsam gegen E.ON Avacon machen ?
Titel: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung
Beitrag von: bjo am 18. März 2008, 23:32:06
Zitat
Original von Roger
Danke.
Was kann man gemeinsam gegen E.ON Avacon machen ?

- wenn ihr eine Haus und Hof Versicherung habt fragt die mal um eine Bewertung der Situation!? Vielleicht tun die euch den gefallen!

Ich hatte ja schon geschrieben! PRESSE!

Ganze Belegschaft incl. Familien vor der Firma ablichten lassen und einen
schönen langen Bericht in der Presse! Nach Absprache dann auch im Internet!

Schlechte Presse wollen die nicht!

Bei einer Insolvenz hat E.on auch nix davon denn dann kriegen dei eventuell auch nix!

such mal hier nach deinem Abgeordneten!
http://www.abgeordnetenwatch.de
und erklär Ihm alles!


hier noch Lesestoff zum Thema Rechnungen
http://www.juraforum.de/gesetze/UStG/14/
Titel: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung
Beitrag von: Wasserwaage am 19. März 2008, 09:14:35
halten wir mal kurz fest:

seit 11 Jahren selbstständig und hat 4 Mitarbeiter. 8.100,- € würden aber dazu führen, dass die firma insolvenz ist, die mitarbeiter entlassen werden müssen und haus und hof verloren sind. und das beisst sich irgendwie mit der aussage, dass sie sonst unternehmerisch keine großen probleme haben. und dann noch darüber wundern, dass e.on sich nicht auf eine ratenzahlung von 500,- € pro Monat einlässt (das sind 16 Monate... wo gibts denn sowas?!).

nicht zu vergessen als unternehmer einen sondervertrag mit leistungsmessung abschliessen bei dem man scheinbar garnicht weiss wieviel man eigentlich bezahlen müsste und wie sich der preis zusammensetzt. denn sonst hätte man wohl vorher gemerkt das mit den rechnungen offensichtlich etwas nicht stimmt. das nenne ich eine herausragende leistung als unternehmer.

und jetzt am liebsten geld aus einem prozeßkostenfond der kleinen leute bekommen obwohl man wahrscheinlich noch nicht einmal mitglied in diesem ist. und das für ein verfahren, dass m.e. von vornherein ein schuss in den ofen ist.


das ist was ich aus ihren schilderungen entnehmen kann. wobei hierzu auch gesagt werden muss, dass ihre schilderungen nicht gerade zu einem klaren bild beitragen.

evtl sollten sie die unterlagen mal jemanden zur verfügung stellen der sich auskennt. (vertrag, rechnungen, bisheriger schriftverkehr)
Titel: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung
Beitrag von: Thomas S. am 19. März 2008, 11:00:31
Zitat
Original von Roger
Danke.

.....

Was kann man gemeinsam gegen E.ON Avacon machen ?

Bitte konzentrieren Sie sich doch erst einmal auf das Wesentliche: Ihre eigene Auseinandersetzung mit dem Versorger.

Wie die Vorredner schon beschrieben haben:

1. was wurde im Vertrag für ein Preis vereinbart (Preiserhöhungen ggf. mit berücksichtigen, s.u.).
2. wie hoch war der TATSÄCHLICHE Verbrauch
3. daraus ergibt sich der zu zahlende Betrag
4a. wenn dieser bereits beglichen wurde  8) (gar nichts tun, insbesondere NICHTS zahlen)
4b. oder wenn eine Differenz festgestellt wird, nur diese zahlen.

Anmerkung: gab es im Zeitraum eine Preiserhöhung, sollten Sie ggf. mit dem Anwalt zusammen erörtern, ob diese VERTRAGSKONFORM, also zulässig war. Entspechend ist dann weiter zu verfahren: nachzahlen, was rechtens ist - oder eben nicht.

Ironie (\'tschuldigung): wenn Sie ohne Rechtsgrund zahlen, geben Sie mir doch mal bitte ihre Anschrift - ich melde mich dann gelegentlich auch mal mit einer Rechnung, die Sie bitte umgehend begleichen wollen - ja, doch doch: so inetwa läuft es gerade bei Ihnen ab...
Titel: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung
Beitrag von: Christian Guhl am 19. März 2008, 13:01:13
@Roger
Sieh mal in deine PN.
Titel: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung
Beitrag von: AKW NEE am 19. März 2008, 13:38:05
@ Wasserwaage

Hier hat jemand Probleme, vielleicht sogar Angst!
Wir sollten hier versuchen zu helfen!
Wir sind hier nicht im Forum \"  wie machen wir uns gegenseitig fertig\"!
Gruß
Titel: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung
Beitrag von: Wasserwaage am 19. März 2008, 14:51:32
\"Wir sollten hier versuchen zu helfen!
Wir sind hier nicht im Forum \" wie machen wir uns gegenseitig fertig\"!\"

na, das sehe ich doch genauso.
Titel: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung
Beitrag von: Roger am 19. März 2008, 20:16:59
Vielen Dank.

Ich möchte nicht, dass der Eindruck entsteht das ich meine Firma nicht im Griff habe.
Wir haben Ende 2006 angefangen Energiesparmaßnahmen eingeführt.
Hier wurden Stromfresser entfernt und ersetzt.
Die Zählerstände wurden dann täglich kontrolliert und der mögliche neue Verbrauch hochgerechnet - im Rahmen der Möglichkeiten-
Nun konnte man sehen das diese Einsparungen auch funktionierten.
Dann kam der neue Vertrag (02/07) -Leistungsmessung-
Unsere Prognosen bestätigten sich un der hochgerechnete Verbrauch passte.
Die ersten Rechnungen bestätigten dann unsere Prognose .
Nun konnten wir unsere Preise dementsprechend kalkulieren.
Plötzlich viel dann E.on auf, dass \"vergessen\" wurde EEG,Stromsteuer etc. zu berechnen und verlangten von uns diese Nachzahlung.
Ich hatte das Gefühl, dass hier jemand gewaltig gepennt hat.
Das war auch zu sehen, das Herr xxxx von E.on Avacon die Kontoübersicht mit dem Hinweis \"Ihre angeforderte Kontenübersicht\" zuschickte.
Am Telefon meinte er dann auch, dass es \"vergessen\" wurde und ich doch mal das Geld überweisen soll.
Ich habe aber nichts angefordert !!!

Halllllooooo !
Auf welchem Baum pennt der denn ?

Ich glaube hier hat jemand Angst um seinen Job !


Wie Ihr schon gesagt habt, dass ist wohl doch ein Fall für die Presse.
Titel: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung
Beitrag von: Netznutzer am 19. März 2008, 21:18:24
Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine, hier sollten nach Möglichkeit keine Namen von Betroffenen genannt werden.

Zum angesprochenen Problem: Ich bin immer noch der Meinung dass € und kWh\'s nicht zusammenpassen. Was genau ist gemeint mit \"etc\"? Und wie weicht der jetzige Preis vom bisherigen ab?

Gruß

NN
Titel: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung
Beitrag von: svenbianca am 19. März 2008, 21:33:13
vor allem ist folgendes sonderbar. Firma besteht seit 11 Jahren und es werden erhebliche Abschläge bezahlt, wenn dann die Steuern vergessen werden bei etwa gleichbleibenden oder sogar reduzierten Verbrauch müsste ja ein riesen Guthaben entstanden sein. Wo kommen denn urplötzlich die 8100 Euro her wenn doch der Verbrauch gesunken ist?
Titel: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung
Beitrag von: Roger am 19. März 2008, 22:40:48
Die Einsparmaßnahmen setzten ab 11/06 ein.
Ab 02/07 neuer Vertrag mit Leistungsmessung !

Nachberechnung für Monate 02/07 - 10/07

Verbrauch vor Einsparung ca. 115.000 KWh p.a. mtl. Abschlag brutto 2.380,00 EUR
Nach Einsparung ca. 80.000 Kwh - Abschlagsberechnug nach mtl. Verbrauch da Leistungsmessung.

Der Vorteil für uns war hier eigentlich die Steuerung des Verbrauchs in den umsatzschwachen Monaten.
z.B. wie und wann fahre ich die Anlage hoch oder lasse ich bestimmte Saunen aus bei heißem Wetter, da die Außensauna ja nach Einsparung mit Holz befeuert wird und keinen Strom verbraucht.


durchschnittlicher Rechnungsbetrag mtl. im Sommer 1.300,00 EUR
Nach Korrektur deutlich mehr.
Wenn es die Zeit erlaubt,werde ich morgen mal die Summen der alten und der korrigierten Rechnugen ins Forum stellen.
Hier kann man dann die Unterschiede sehen !
Titel: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung
Beitrag von: Wasserwaage am 19. März 2008, 22:57:39
ich glaube so wird das gaze nix.... zuviel was noch konfus anmutet und nicht zusammenpasst.

deswegen nochmal: suchen sie sich jemanden der sich auskennt und lassen sie denjenigen mal über die unterlagen (vertrag, schriftverkehr, rechnungen, rechnungskorrekturen) drüberschauen.

[wenn sie niemanden finden und die möglichkeit haben die sachen einzuscannen, dann können sie die unterlagen auch gerne mir geben und ich schaue mal drüber]
Titel: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung
Beitrag von: Netznutzer am 19. März 2008, 23:52:59
Hi Roger,

dies wird mein letzter Beitrag, bis mehr Klarheit durch dich verschafft wird.

Ich gebe bei Verivox 80.000 kWh Jahresverbrauch ein und bekomme vo EV Schwerin einen Jahresbeitrag von 12.632 € = 1.050,- Abschlag im Monat bei 12 Abschlägen. Selbst der von dir so arg kritisierte Anbieter EON Avacon nimmt \"nur\" 14.352,- € = 1.200 € Abschlag bei 12 Abschlägen/Jahr. Bei 1.800 € im Jahr wäre deine Jahresrechnung ca. 21.600 €/Jahr.

Es mag ja sein, dass Versorger nicht ordentlich arbeiten, aber deine Zahlen passen nun absolut nicht zusammen. Der Avacon Tarif ist von 2008, d.h., der von dir seit Oktober zu zahlende war seinerzeit wahrscheinlich noch preiswerter.

Ich stelle noch eine letzte Spekulation in den Raum. Vielleicht ist durch dein verringertes Verbrauchsverhalten eine Klausel im SV-Vertrag gezogen worden, die sinngemäß lautet: Wenn 100.000 kWh nicht erreicht werden, wird der Vertrag nach Gewerbetarif XY abgerechnet, mit erhöhter Konzessionsabgabe, höheren Netzentgelten usw.

Wenn dies der Fall wäre ist auch klar, warum der Anwalt empfiehlt zu zahlen.

Soweit,

Gruß

NN
Titel: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung
Beitrag von: Roger am 20. März 2008, 14:43:38
Vielen Dank für das Angebot.
Es sind mindesten 60 Seiten

Ich kann aber mal die Aufstellung und 2 Rechnungen neu und alt schicken.
Titel: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung
Beitrag von: Roger am 18. Juni 2008, 09:46:04
Hallo zusammen,
habe mich lange nicht sehen lassen.
Nun möchte ich mal über den weiteren Verlauf meiner Story informieren.
E.ON Avacon lehnte ja eine Ratenzahlung ab.
Wenig später kam ein Mahnbescheid !
Es wurde sofort Widerspruch eingelegt.
Nun kam gestern plötzlich eine Zusage der Ratenzahlung und gleich freundlicherweise euin Vordruck zum Widerruf des Widerspruchs.
Bedingung der Ratenzahlung ist, Widerruf des Mahnbescheids.
E.ON Avacon will dann einen Vollstreckungsbescheid erlassen und diesen zu den Akten legen !!!!
Was haltet Ihr davon ?
Ich meine mal das Sie nun gemerkt haben, dass Sie wohl doch kein Recht vor Gericht bekommen werden und wollen nun dieses Verfahren so umgehen !
Titel: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung
Beitrag von: Thomas S. am 18. Juni 2008, 12:21:39
Ein Vollstreckungsbescheid ist jederzeit VOLLSTRECKBAR. Keine gute Lösung, so etwas ohne Not zuzulassen.

Eine Ratenzahlung an so eine Bedingung zu knüpfen ist nach meiner Einschätzung sogar sehr fragwürdig, wenn nicht sogar sittenwidrig.

Denn trotz Ratenzahlung können die jederzeit zugreifen - und im Zweifel machen die das auch.

Weiß nicht recht... Ratenzahlung sofort beginnen? Geht so etwas, auch wenn die eigentlich nicht wollen? Wenn Du die Rechnung begleichen willst, dann zahle eben so gut Du kannst.

Aber nichts zurücknehmen, schon gar nicht den Einspruch!
Titel: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung
Beitrag von: RR-E-ft am 18. Juni 2008, 12:34:42
@Roger

Wenn die Forderung unstreitig ist und es nur darum geht, in Raten zu zahlen, macht der Widerspruch keinen Sinn. Dann kann - verbunden mit weiteren Prozesskosten - das Hauptsacheverfahren betrieben werden, das mit einem vollstreckbaren Urteil enden kann. Ein Anspruch auf Ratenzahlung besteht nicht. Man sollte ggf. einen schriftlichen Vergleich abschließen, wonach man den Widerspruch zurücknimmt, der Versorger aus dem Titel (Vollstreckungsbescheid) nicht vollstreckt, so lange klar definierte Ratenzahlungen geleistet werden (Fälligkeit, Ratenhöhe). Auch sollte geregelt werden, ob und ggf. wie die bisher angefallenen Prozesskosten geteilt werden. Der geschlossene Vergleich steht dann einer Vollstreckung entgegen, so lange die vereinbarten Raten pünktlich geleistet werden. Aber in jedem Falle eine solche Vereinbarung schriftlich schließen, damit man etwas in der Hand hat, falls es doch - etwa aus Versehen- zu einem Vollstreckungsversuch kommen sollte.

@Thomas S.

Es ist nicht ersichtlich, was an einem solchen üblichen Vergleich sittenwidrig sein sollte. Beide Parteien geben nach.
Titel: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung
Beitrag von: Thomas S. am 18. Juni 2008, 13:13:23
@RR-E-ft

Ist das wiklich üblich? Grundsätzlich hatte Roger die Ratenzahlung angeboten, Avacon diese aber abgelehnt und dann das Verfahren eröffnet.

Man bringt doch hier einen Kunden ganz bewußt in eine deutlich schwierigere Situation, erhöhgt noch die Kosten, um das zu erreichen, was der Kunde schon längst angeboten hatte... ...dazu muß noch beachtet werden, daß Avacon sich den Abrechnungsfehler selbst zuschreiben muß!
Titel: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung
Beitrag von: Roger am 18. Juni 2008, 14:01:35
Vielen Dank für die Antwort.
Es gibt noch keinen Vollstreckungsbescheid E.ON Avacon hatte einen Mahnbescheid beantragt und wir hatten einen Widerspruch eingelegt.
Danach kam dann das Ratenzahlungsangebot mit der Bedingung den Widerspruch zurückzunehmen.
E.ON will dann einen Vollstreckungsbescheid beantragen und zu den Akten legen.
Damit bin ich nicht einverstanden.
Fakt ist, dass unter jeder Rechnung stand \"in Ihrem Rechnungsbetrag sind alle gesetzlichen Steuern und Zuschläge enthalten \"
Die Forderung ist mit Zinsen etc. inzwischen auf 12.000 EUR angewachsen.

Mein Anwalt meint, wir sollten E.ON folgendes vorschlagen:
keinen Vollstreckungsbescheid
notarielles Schuldanerkenntnis
E.ON soll die enstandenen Gebühren übernehmen

Die Chance vor Gericht zu gewinnen Beträgt ca 50 %
Sollte es nicht klappen, entstehen enorm hohe Gebühren zusätzlich.
Man darf nicht vergessen es handelt sich hier um eine Rechnungskorrektur mit der Aussage von E.ON Av. haben wir vergessen zu berechnen !!!!!
Titel: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung
Beitrag von: RR-E-ft am 18. Juni 2008, 14:11:28
@Roger

Ein notarielles Schuldanerkanntnis mit sog. Unterwerfungsklausel kostet auch Geld und hat die gleiche Wirkung wie ein Vollstreckungsbescheid, ebenfalls Vollstreckungstitel. Ohne Unterwerfungsklausel zudem sofort im Wege des Urkundenprozesses einklagbar, in dem Gegenrechte nur geltend gemacht werden können, soweit sie ebenfalls durch Urkunden belegt sind. Ein vollstreckbares Urteil kann es dabei binnen Wochenfrist geben. Welchen Sinn das haben soll, erschließt sich nicht. Selbstredend muss man einen schriftlichen Vergleich abschließen und dabei auch regeln, wer wieviel der bisher angefallenen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten trägt. Die Gerichtskosten halten sich bisher in Grenzen. Man muss sich entscheiden, ob und ggf. wie man sich gütlich einigt oder aber das Risiko eines Prozesses -möglicherweise durch mehrere Instanzen - auf sich nimmt.

Möglicherweise ist die Frage angebracht, ob der derzeitige  Anwalt auch (den) Energieversorger vetritt.
Titel: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung
Beitrag von: Roger am 18. Juni 2008, 15:13:05
Können Sie mir denn einen Anwalt empfehlen ?