Forum des Bundes der Energieverbraucher

Wichtig => Diskussion über das Forum => Thema gestartet von: STWINGER am 13. März 2008, 22:04:59

Titel: gerichtlichen Schritten wegen Äußerungen in diesem Forum ???
Beitrag von: STWINGER am 13. März 2008, 22:04:59
Tag zusammen,

meine Frage bezieht sich auf die Subheadings diverser Unterforen

z.B  Achtung: Es ist uns bekannt, dass die Markenanbieter von Flüssiggas dieses Forum sorgfältig verfolgen und auch vor gerichtlichen Schritten wegen Äußerungen in diesem Forum nicht zurückschrecken.


diese Aussage spricht für sich und natürlich für die Versorger die soetwas durchziehen.
Anhand meiner eigenen Erfahrungen als Programmierer und Forenjunkie seit mehr als 15 Jahren frage ich mich wie man sich in seiner freien Meinungsäusserung durch soetwas abschrecken lassen kann, zumall Ich gerne wissen würde wie diese Anbieter an die I.P Adressen kämen ???
Eine Klage würde keinen Telekommunikationsdienstleister bewegen aktuelle Verbindungsdaten heraus zu geben, wir sprechen hier ja auch nicht von Kapitalverbrechen daher kommt mir diese Vorgehensweise doch etwas merkwürdig vor.

Es gibt in Deutschland Grundgesetzte, die gelten auch für Energielieferanten genauso wie für deren Kunden und Freie Meinungsäusserung kann keiner gerichtlich verbieten lassen, natürlich darf man in seinen Ausführungen keine Lügenmärchen erzählen, wenn man aber bei der Wahrheit bleibt kann ein Klagender sich höchsten eine Feststellungsklage einfangen, das wäre alles und zum Thema Forenhaftung gibt es genügend einsehbare Urteile.

Daher meine Frage wie kämen diverse Versorger an die I.P und Verbindungsdaten ????
Titel: gerichtlichen Schritten wegen Äußerungen in diesem Forum ???
Beitrag von: ESG-Rebell am 14. März 2008, 01:24:18
Zitat
Original von STWINGER
Es ist uns bekannt, dass die Markenanbieter von Flüssiggas dieses Forum sorgfältig verfolgen und auch vor gerichtlichen Schritten wegen Äußerungen in diesem Forum nicht zurückschrecken.

wie man sich in seiner freien Meinungsäusserung durch soetwas abschrecken lassen kann,
Nun - durch Unkenntnis über die Gesetzeslage und einen harschen Ton im Anschreiben des Versorgers.

Bevor ich hier im Forum über bestimmte Unternehmen gelästert hatte, habe ich mir zumindest mal die paar Gesetze zur Beleidigung, übler Nachrede, Verleumdung etc. (§185ff StGB) durchgelesen und mir meinen Reim darauf gemacht.
Demzufolge sind wir alle keineswegs dazu verdonnert, unsere Klappe zu halten. Mit dem gesunden Menschenverstand kann man m.E. schon abschätzen, wie weit man gehen kann.
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Titel: gerichtlichen Schritten wegen Äußerungen in diesem Forum ???
Beitrag von: Kampfzwerg am 14. März 2008, 20:16:19
@ESG-Rebell

Sie sprechen mir aus dem Herzen!!
Wissen ist Macht!

Und insbesondere das Deckmäntelchen \"Terrorbekämpfung\" macht mir zunehmend Sorge. Wenn das in Zukunft einen \"Freifahrtenschein\" zur Folge hat, dann gute Nacht.

Ebenso Anlass zur Sorge gibt ein verbiesterter und verbohrter Innenminister, der offensichtlich nicht mehr zu einer \"objektiven\" Meinung, im Sinne einer Abwägung, geschweige denn zu einer \"neutralen\" Information, fähig ist. Meine Meinung.

Wobei mir völlig klar ist, dass eine \"Meinung\" per se schon nicht objektiv sein kann.