Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Strom (Allgemein) => Thema gestartet von: Regina*** am 12. März 2008, 10:08:56
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Zitat:
\"Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat jüngst einem Energieversorgungsunternehmen die Verwendung einer Preisanpassungsklausel in Stromlieferungsverträgen untersagt, wonach das Unternehmen zu einer Preisanpassung an die Marktpreise für vergleichbare Vertragsverhältnisse berechtigt war (Urteil vom 13.12.2007 – Az. 1 U 41/07). Gültig war dieser sog. Vario-Tarif für Verträge mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten. \"
weiter geht es hier:
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/branchen/agbs/aktuelles/_news/?id=744 (http://www.wettbewerbszentrale.de/de/branchen/agbs/aktuelles/_news/?id=744)
(gehört wohl eigentlich in Urteile, aber da darf ich nicht schreiben - bin kein Experte ... ;-) )
LG
Regina