Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepolitik => Preismeldungen => Thema gestartet von: Dede1 am 11. März 2008, 10:39:55
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Das (http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=23406) wär doch auch mal was für Deutschland. :D Wenn man sich nur trauen würde.
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Fände ich auch gut aber auch für alle Brachen. Mercedes und Co. müssen die Gewinne abführen damit sozial schwache auch solche Autos fahren können. Coca Cola, Kamps Bäckerei, Aral und BP, Bärenmarke, Adidas und wie Sie alle heißen geben die GEwinne ab und wir verteilen Benzin, Fußbälle, Brötchen und Getränke unters Volk. Und bei den Reichen könnten wir auch alles holen, müssen die Aldi Brüder wikrlich soviel Geld haben? Kann man VErmögen nicht generell auf 100000 Euro beschränken und alles darüber wird auf alle verteilt.
Endlich mal gute Vorschläge.
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Bei den aufgezählten Brachen bin ich aber nicht gezwungen einzukaufen, oder sehe ich da was falsch?
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es gibt viele Branchen mit Markanteilen über 80%. Ich weiß aber nicht warum man immer Branchen herausnimmt. Lass uns doch überall abschöpfen und verteilen, das ist doch super.
In Deutschland wird der Strom zu ca. 80% von 4 Anbietern produziert. Versuchen Sie diese
s mal in BEreichen Kaugummi oder Schokoriegel oder Chips zu erreichen........, es gibt so viele Branchen da liegt der Anteil eines Anbieters weit über 30% und keiner regt sich auf.
Deshalb bin ich für die Abschöpfung aller GEwinne und VErmögen und alles gleich und gerecht verteilen. Warum denn nicht? Was spricht dagegen?
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@Dede1
Es ist nicht Aufgabe des Staates, solche Gewinne abzuschöpfen, sondern die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass entsprechende Gewinne gar nicht erst entstehen können.
Die in Folge Marktbeherrschung und Ausbeutungsmissbrauch der Marktgegenseite zu Unrecht vereinnahmten Erlöse - und nur um solche kann es gehen - speisen sich doch gerade aus Kundengeldern.
Der Staat würde also die durch kartellrechts- und energierechtswidrigen Ausbeutungsmissbrauch zu unrecht vereinnahmte Kundengelder abschöpfen.
Werr sich das wünscht, ist damit einverstanden, dass er sein zu unrecht zuviel bezahltes Geld nicht wiedersieht, sondern Vater Staat es vereinnahmt, ggf. um damit die Errichtung von Kohlekraftwerken zu subventionieren.
@svenbianca
Ihre Beiträge gehen offensichtlich - wie so oft - am Kern der Diskussion vorbei.
Nennen Sie doch zunächst einmal ein Unternehmen außerhalb der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität und Gas, das ebenso einer gesetzlichen Verpflichtung, wie sie mit § 2 Abs. 1 EnWG besteht, unterliegt.
Es geht vorliegend um Preisgestaltungen, die gegen § 2 Abs. 1 EnWG und gegen § 29 GWB verstoßen, also rechtswidrige Preisgestaltungen.
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Wenn man von der Überschrift des Artikels absieht, scheint es doch weniger um eine direkte Abschöpfung als viel mehr um einen Sozialtarif zu gehen.
@svenbianca
Bei Ihnen mögen Cola und Chips zur Grundversorgung zu gehören und auch der Mercedes steht möglw. als Geschäftswagen vor Ihrer Haustür.
Für die überwiegende Zahl der Stromkunden scheint das, wenn ich mich so im Forum umlese, aber nicht zu gelten.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
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@RR-E-ft
Wo bitte steht geschrieben das zu Unrecht, zuviel bezahlt wurde und wird?
Wer glaubt denn wirklich (ernsthaft) daran, etwas von diesem Geld wieder zu sehen?
Bevor der Herr Bernotat das in Deutschland abgezockte Geld im Ausland investiert (wie angekündigt) (http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=23378), würde ich ein Abschöpfen zu Gunsten eines Sozialtarifes befürworten.
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@Dede1
Von einem Abschöpfen zugunsten eines Sozialtarifs war auch keine Rede.
Soll der Staat einen Sonderfonds einrichten, der sich aus solchen Gewinnabschöpfungen speist, und dann auch noch eine staatliche Sozialtarif- Verwaltung einrichten, welche die Gelder aus dem so gespeisten Fonds an Bedürftige, deren Bedürftigkeit erst festgestellt werden muss, verteilt?
Von rechtswidrigen Preisgestaltungen sind alle Kunden- unabhängig von ihrer Einkommenssitauation - betroffen.
Bei kartellrechtswidrigen Preisgestaltungen hat dies Schadensersatz- und Rückforderungsansprüche der Betroffenen zur Folge, die im Falle ihrer erfolgreichen Geltendmachung bedient werden müssen....
Das lässt sich offensichtlich mit einer staatlichen Umverteilung nicht vereinbaren.
Kartellreschtwidriger Preishöhenmissbrauch lässt sich mit Räubertum vergleichen. Räubern nimmt der Staat ja auch sonst nicht ihre Beute ab, um sie unter den Bedürftigen zu verteilen. Die sichergestellte Beute gebührt nicht dem Staat, vielmehr den direkt Geschädigten, soweit sich diese feststellen lassen.
Aber auch das Strafrecht kennt eine Vermögenseinziehung zugunsten des Staatshaushalts, um genaralpräventiv sicherzustellen, dass sich Krimninalität nicht lohnt.
Wichtig ist, dafür Sorge zu tragen, dass rechtswidrige Mehrerlöse gar nicht erst entstehen.
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@RR-E-ft
langsam müßten auch Sie manchmal die Ironie verstehen. Man kann doch nicht ernsthaft über die Abschöpfung von GEwinnen zur Einführung eines Sozialtarifes dikutieren. Wenn also eine Firma kein Geld verdient bekommen die Kunden dort dann keinen? Je mehr verdient umso billiger der Sozialtarif? Das hört sich 5 Sekunden lang gut an geht aber an der Sache völlig vorbei.
Die Politik muss die Rahmenbedingungen für eine günstige Energieversorgung schaffen, da bin ich wieder an Ihrer Seite. Die Politik versucht seit Jahren mit Steuererhöhungen den Preisanstieg zu stoppen, leider mit mäßigen Erfolg, aber man wird sich da nicht beirren lassen vermute ich (Ironie).
Ob Preise rechtswidrig sind entscheidet, soweit ich weiß, am Ende ein GEricht und nicht der Anwalt. Die Urteile werden ja noch oft erwartet und man wird sehen was sich ergibt.
Brauchen Sie für angemessene Preise immer ein Gesetz? Dürfen andere Firmen machen was sie wollen?
Mein Beispiel Audi Zitat Focus von heute \"Der operative Gewinn machte einen kräftigen Sprung um 50 Prozent auf 2,9 Milliarden Euro\"
Ich habe keine BErichte gelesen, dass die Auto nun billiger werden müssen. Wie können die denn bei funktionierenden Wettbewerb solch hohen Preise erzielen?
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@svenbianca
Im Grundsatz haben wir in Art. 2 GG die allgemeine Handlungsfreiheit.
Davon umfasst ist auch die Privatautonomie (Vertragsfreiheit).
Salopp gesagt: Alles erlaubt, was nicht verboten ist.
(In der DaDaR war es umgekehrt.)
Und deshalb braucht es für staatliche Eingriffe Gesetze.
Bei der Energiepreisgestaltung bestehen entsprechende Gesetze.
Wo kartellrechtswidriger Ausbeutungsmissbrauch zu unzulässigen Gewinnen führt, und die dafür verantwortlichen Manager entsprechend dieses \"Erfolges\" vergütet werden, sollte man diese ggf. auch mit ihrem Privatvermögen dafür haftbar machen.
Wenn kartellrechtswidriger Preishöhenmissbrauch tatsächlich zu Schäden bei den Betroffenen in Milliardenhöhe führt, dann muss es auch entsprechend geahndet werden können.
Dass Gerichte darüber zu entscheiden haben und wie die Darlegungs- und Beweislast verteilt ist, ist klar. Die Folgen müssen jedem Verantwortlichen aber auch klar sein.
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@RR-E-ft
Wenn entsprechende Gestzte bestehen, ist doch alles OK und es gibt keine unrechtmäßig hohen Preise.
@svenbianca
Wenn ich mir keinen Audi leisten will oder kann, besteht die Möglichkeit auf ein anderes Fabrikat auszuweichen.
Was aber mache ich mit meinem Erdgasanschluß? Es besteht nur die Wahl zwischen Teufel und Belzebub, sprich E ON oder EWE.
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@Dede1
Möglicherweise ist das Denken zuweilen zu einfach strukturiert.
Seit dem Diebstahl in Deutschland unter Strafe steht, gibt es bekanntlich auch keine Diebstähle mehr. Überhaupt hat der Erlass des Strafgesetzbuches dazu geführt, dass es gar keine Straftaten mehr gibt....
So einfach ist die Welt. ;)
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Das Denken oder mein Denken?
Wenn man beim Diebstahl erwischt wird, werden die bestehenden Gesetze angewand oder nicht?
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@Dede1
Wenn man beim kartellrechtswidrigen Preishöhenmissbrauch erwischt wird, werden die Gesetze auch angewandt- es sei denn, man hat etwas, um mit den Behörden zu dealen.
Ihre These geht ggf. dahin, dass nicht der Diebstahl bestraft wird, sondern die Dummheit, sich bei einem solchen erwischen zu lassen.
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@ RR-E-ft
solange also die Schuld durch kein Gericht abschließend festgestellt ist bleibt es bei der Unschuldsvermutung, warten wir also ab, aber Vorfreude ist bekanntlich die schönste Freude
@ Dede1
man kann mit Pellets, Holz, Gas, Öl, Strom heizen, also frei am Markt wählen. Wenn Ihnen Gas zu teuer ist, kann man sich ja einen Holzofen dazu holen. Auch wenn ich jetzt wieder gesteinigt werde. Es gibt einen Wettbewerb am Wärmemarkt. Wenn also Gas viel teurer als Öl, Strom oder Holz ist, wird keiner seinen Neuanschluss damit ausrüsten und damit gehen langfristig Kunden verloren, die man ja wegen der hohen Umrüstkosten nicht so einfach wieder zurückholen kann. Also muss ein Anbieter zwangsläufig wettbewerbsfähige Preise anbieten, da er sonst langfristig am Markt nicht existieren kann.
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@svenbianca
Gesteinigt wird niemand.
Besonders Mietern mit Gasetaganheizung ist ein zusätzlicher Holz- oder Kohleofen zu empfehlen. Der Rauch lässt sich leicht durch ein Stahlrohr als Esse abführen, das man durch einen Mauerdurchbruch nach außen führt, möglichst unter dem Fenster der Nachbarn auslaufend.... Den Brennstoff lagert man dekorativ aufgeschichtet in einer Ecke des Wohnzimmers. Die Methode wird immer beliebter. Sie ist auch nicht neu. Ich sah sie bereits vor 20 Jahren bei Reisen in Russland und der Ukraine. Und auch die hier stationierten sowjetischen Truppen bedienten sich oft dieser Methode in ihren Behausungen.
Ein Wettbewerb zwischen Energieträgern, wenn man einen solchen im Grundsatz annimmt, funktioniert über Mengen und Preise. Gerade dieser Wettbewerb über Mengen und Preise ist jedoch aufgehoben, wenn man die Preise von Gas an die Preise für Mineralölprodukte koppelt.
Hätten sich die Gaspreise für Letztverbraucher in absoluten Beträgen nur so stark erhöht wie die Erdgasimportpreise (ggf. gemindert um die Absenkung der Netzkosten durch die Regulierung), wären nach ihrer Überlegung mehr Kunden von Heizöl zu Gas gewechselt oder es hätte schon den Anstieg bei den Heizölpreisen in diesem Umfange gar nicht gegeben. Auch dabei gilt das \"law of one price\"....
Die Ölpreisbindung verhindert also - zu Lasten der Verbraucher - den Wettbewerb auf einem Wärmemarkt [so ausdrücklich zutreffend der Kartellsenat des OLG Dresden, RdE 2007, 58].
Bei funktionierendem Wettbewerb wären also nicht nur den Gaskunden, sondern auch den Heizölkunden in den letzten Jahren Aufwendungen in Milliardenhöhe erspart geblieben. Die Energiekonzerne (ExxonMobile u.a.) hätten folglich geringere Gewinne eingefahren.
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Es gibt Holz, es gibt noch Strom, man muss nicht Gas oder Öl nehmen. Warum gründen Sie eigentlich nicht eine Gasvertriebsfirma und importieren das Gas. Das Netz ist reguliert, dann gäbe es endlich günstige Preise und Sie hätten ein zweites Standbein.
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@svenbianca
Stimmt.
Richtet sich der Strompreis nicht nach den Großhandelspreisen und hängen diese nicht wieder von den hohen Stromerzeugungskosten in Gaskraftwerken ab, deren Brennstoffkosten wiederum an die Ölpreise gekoppelt sind? Zwar entfällt nur der geringste Teil der Stromerzeugung auf öl- und gasbefeuerte Kraftwerke, aber..... die Strompreise steigen trotzdem. Das wäre wohl nicht anders, wenn wir nur betagte Atomkraftwerke am Netz hätten und nur ein Gaskraftwerk.
Zum Glück sind gerade die Strompreise über jeden Verdacht erhaben, kartellrechtswidrig überhöht zu sein.
Möglicherweise ist es jedoch so, dass bei wirksamen Wettbewerb auch die Strompreise nicht einen solchen Anstieg erfahren hätten. Das ist jedenfalls die Feststellung des Bundeskartellamtes in Sachen RWE. Auch den Stromkunden wären ggf. Milliardenaufwendungen erspart geblieben...
Ich war einmal auf einem Wärmemarkt, da hatte es einen regen Wettbewerb zwischen Gas, Strom und Fernwärme für Heizzwecke.
Alle diese Angebote kamen von ein und dem selben Stadtwerk.
Es gab ein unheimliches Gefeilsche um die Preise. Alle Preise waren reine Verhandlungssache, wie nicht anders zu erwarten.
Weitere Händler waren an dem Tag auf dem Markt gerade nicht vertreten.
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@svenbianca
man kann mit Pellets, Holz, Gas, Öl, Strom heizen, also frei am Markt wählen.
Nicht wenn man einen leitungsgebundenen Gasanschluß hat. Es sei den man zahlt einen jährlichen Betrag für die Nichtnutzung des Gasanschlusses.
@RR-E-ft
Ihre These geht ggf. dahin, dass nicht der Diebstahl bestraft wird, sondern die Dummheit, sich bei einem solchen erwischen zu lassen
Genau. Erwischen reicht ja nicht, es muss vor Gerichten bewiesen werden, was offensichtlich nicht so leicht fällt.
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@Dede1
Ach so, Sie meinen vielleicht, es ließen sich vom Staat wohl sogar auch Gewinne abschöpfen, ohne dass ein Gericht festgestellt hätte, dass diese aus einem gesetzwidrigen Preismissbrauch stammen....
Möglicherweise meinen Sie ein anderes Land mit einem anderen Rechts- und Wirtschaftssystem. In ein solches Land ziehen Sie ggf. besser allein um. Gute Reise.
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@ RR-E-ft
also dann doch Holz nehmen, ist aber nur eine Frage der Zeit wann dann die RWE Forest AG seinen Betrieb starten will. Alles aus einer Hand!!!! Zuviele Angebote verwirren doch auch nur.
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Alles aus einer Hand, alles in eine Hand...
Wirksamer Wettbewerb setzt anderes voraus.
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@ RR-E-ft
eine solche Meinung habe ich mit keinem Wort vertreten, ich kann leider auch nicht erkennen, waraus Sie das ableiten.
Vielmehr wollte ich nur damit sagen, das der Beweis des gesetzwidrigen Preismissbrauchs anscheinend nicht ganz so einfach ist.
Aber ich merke jetzt, worauf Sie im vorherigen Post angespielt haben.
Möglicherweise ist das Denken zuweilen zu einfach strukturiert.
und Tschüss
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Was sollte denn eine Gewinnabschöpfung durch den Staat rechtfertigen, wenn ein gesetzeswidriger Preismissbrauch vor Gericht nachgewiesen ist und somit zugleich dem Grunde nach feststeht, dass den einzelnen Kunden deshalb entsprechende Schadensersatzansprüche zustehen?
Warum sollte das Geld in diesem Fall nicht an die Kunden zurück, von denen es kommt?
Wenn der gesetzwidrige Preismissbrauch abgestellt ist, also auch § 2 Abs. 1 EnWG Rechnung getragen wird, gibt es keinerlei Grund, den Versorgungsunternehmen die Subventionierung der Preise für bedürftige Kunden aufzugeben.
Träger der Sozialhilfe ist der Staat.
Der Bäcker an der Ecke wird ja - vollkommen zu Recht - auch nicht vom Staat verpflichtet, Bedürftigen das Brot billiger zu verkaufen.
Oder sollten etwa Bedürftige wieder mit Lebensmittelmarken ausgestattet werden, die sie berechtigen, Lebensmittel generell vergünstigt einzukaufen? Wenn ja, überall oder nur in besonderen Läden? Wer gleicht die Differenz zum regulären Kaufpreis ggf. wie aus?
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Original von RR-E-ft
Was sollte denn eine Gewinnabschöpfung durch den Staat rechtfertigen, wenn ein gesetzeswidriger Preismissbrauch vor Gericht nachgewiesen ist und somit zugleich dem Grunde nach feststeht, dass den einzelnen Kunden deshalb entsprechende Schadensersatzansprüche zustehen?
Nichts - denke ich.
Und so wird es den E.ON-Anwälten wohl auch nicht schwer fallen, einen derart massiven staatlichen Eingriff in den E.ON-Besitz abzuwenden.
Der Staat kann E.ON aber natürlich vorwerfen, dass sie ihre Pflichten als Betreiberin zur (langfristigen) Sicherung der Versorgungsicherheit durch Instandhaltung der Infrastruktur in grober Weise verletzt hat und das Unternehmen zwecks Schadensersatz in Haftung nehmen.
Original von RR-E-ft
Warum sollte das Geld in diesem Fall nicht an die Kunden zurück, von denen es kommt?
Dies beides schliesst sich nicht aus.
Es ist zu erwarten, dass auch im denkbar günstigsten Verlauf etwaiger (Kartell-)Verfahren nur ein Teil der Kunden ihre Ansprüche geltend machen wird und die seitens E.ON tatsächlich zu leistenden Rückerstattungen nicht übermäßig hoch ausfallen werden.
Für Bußgelder, Schadensersatz, üppige Gewinne und dergleichen wird noch genug übrig bleiben - und zwar ohne dass Herr Bernotat auch nur auf einen Cent seiner millionenschweren Abfindung wird verzichten müssen ;)
Original von RR-E-ft
Wenn der gesetzwidrige Preismissbrauch abgestellt ist, also auch § 2 Abs. 1 EnWG Rechnung getragen wird, gibt es keinerlei Grund, den Versorgungsunternehmen die Subventionierung der Preise für bedürftige Kunden aufzugeben.
Träger der Sozialhilfe ist der Staat.
Sehe ich auch so.
Bei der Einführung von Sozialtarifen müsste der Staat den Unternehmen letztlich auch die Höhe der Tarife und den genauen Kreis aller Anspruchsberechtigten vorschreiben, denn in dem Hartz-IV-Regelsatz sind die Energiekosten ja bereits enthalten.
Die Unternehmen würden die dadurch verursachten Mindereinnahmen natürlich - wie immer in einer intransparenten und nicht nachvollziehbaren Weise - auf die übrigen Verbraucher abwälzen.
Dies wäre im Ergebnis nichts anderes als Steuern zu erheben und an Bedürftige weiterzuleiten; nur mit dem Unterschied, dass dabei schon wieder etwas bei E.ON hängen bleibt.
Wenn der Staat nicht Willens oder in der Lage ist, die ungebremste Preistreiberei zu beenden, dann muss er den Hartz-IV-Empfängern eben eine Energiezuschuss zahlen bzw. den Bedarfssatz erhöhen. Von nix kommt nix.
Gruss,
ESG-Rebell.
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@svenbianca
Ihr Zitat:
\"man kann mit Pellets, Holz, Gas, Öl, Strom heizen, also frei am Markt wählen. Wenn Ihnen Gas zu teuer ist, kann man sich ja einen Holzofen dazu holen. Auch wenn ich jetzt wieder gesteinigt werde. Es gibt einen Wettbewerb am Wärmemarkt. Wenn also Gas viel teurer als Öl, Strom oder Holz ist, wird keiner seinen Neuanschluss damit ausrüsten und damit gehen langfristig Kunden verloren, die man ja wegen der hohen Umrüstkosten nicht so einfach wieder zurückholen kann. Also muss ein Anbieter zwangsläufig wettbewerbsfähige Preise anbieten, da er sonst langfristig am Markt nicht existieren kann.\"
Vielleicht sollten Sie mal folgenden Link dazu lesen
http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Erdgas/Preise/Anlegbarkeit/site__1541/
oder den Beitrag von ESG-Rebell
Die Lebenserfahrung von Bundesrichtern (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=9159)
oder die Beiträge von RR-E-ft
oder...
Ich kann nicht nachvollziehen, wie man immer noch der Auffassung sein kann, das es einen \"einheitlichen Wärmemarkt\" gibt, wie uns die Gasversorger und deren Anwälte einreden wollen.
Es sei denn man ist beschäftigt bei einem Energieversorger, oder ist sonstwie mit diesen Unternehmen verbunden.
Dann muss man wohl diese Auffassung vertreten.
gruss
marten
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@marten
... oder man ist Richter am 8. Zivilsenat des BGH.
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immerhin bin ich also nicht allein.......
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Das mit dem Sozialtarif sehe ich als sehr fragwürdig an. Für EON immer noch ein Geschäft: Sie bieten besonders armen Familien - sozial wie die Energiekonzerne nunmal sind - einen Sondertarif an und die Masse bezahlt es.
Aber das Problem hierbei ist ähnlich wie bei vielen Sozialleistungen: Diese Masse, oder Mittelschicht wird immer kleiner und kann(will) es nicht mehr finanzieren.
Die Politiker als Sprachrohr und Aufsichtsratsmitglieder der Konzerne streichen die soziale Ader der Monopole heraus und weiter geht das abzocken.
Es ist alles nur Schauspielerei hier zu Lasten der Mittelschicht.
Prekär daran ist noch, daß diese geförderten Verbraucher diese ganze Politik dann noch gut finden, und natürlich keinen Anlaß haben sich über die hohen Preise zu beschweren. Teile und herrsche!
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verivox (http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=23428)]
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Ab in die Staatskasse. (http://www.hna.de/wirtschaftstart/00_20080305191517_Platzhirsche_im_Visier.html)
Stelle sich heraus, dass Preise in der Vergangenheit wettbewerbswidrig hoch waren, könnte dieser Vorteil abgeschöpft werden. Dann wandert er allerdings in die Staatskasse. Will der Verbraucher sein Geld zurück, bleibt ihm voraussichtlich nur der Weg vor Gericht.
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Ich hatte das so verstanden, für eine Gewinnabschöpfung durch den Staat gibt es keine Rechtfertigung, wenn ein gesetzeswidriger Preismissbrauch vor Gericht nachgewiesen ist.
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Das zu unrecht Erlangte kann nur einmal abgeschöpft werden, entweder vom Staat oder im Wege der Rückzahlungsklage.
Vorzugswürdig ist, dass das Geld an die zurück gelangt, die zuviel bezahlt haben, wenn sich diese feststellen lassen.
Lassen diese sich nicht feststellen und würde der Vorteil deshalb ohne Rückzahlungen bei den Unternehmen verbleiben, dann sollte der Staat den Vorteil abschöpfen.
Das Geld landet in diesem Falle im Staatshaushalt.
Mit Sozialtarifen hat das nichts zu tun.
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So aber nicht:
Abschöpfung in \"herausgehobener Stellung bei einer kommunalen Gesellschaft\" (http://www.mvregio.de/mvr/97987.html)
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Es sei denn man ist beschäftigt bei einem Energieversorger, oder ist sonstwie mit diesen Unternehmen verbunden
Forumspflege im Interesse des Arbeitgebers - immerhin sorgen die EVUs für neue Arbeitsplätze :D
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nicht im Interesse des Arbeitgebers, aber nur einseitige Berichte bringen ja dem Forum nichts.
Wenn ich schon so Beiträge lese, wie \"Ich habe seit drei Jahre keine Rechnung bekommen, uns ist das aber nicht aufgefallen und nun zahlen wir XXX Euro\" Na klar, schreiben hier im Forum und merken nicht, dass keine Stromrechnung kommt.......... und es gibt zig weitere Fälle, die natürlich eher belustigend als ernst sind. Aber ich versuche trotz meiner VErbundenheit jedem zu helfen wenn ich kann. So wie unser geliebter RA Fricke ja auch seinen Berufsstand ständig anpreist. Warum auch nicht, solange es sachlich und konstruktiv bleibt.