Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Gas (Allgemein) => Thema gestartet von: Netznutzer am 09. März 2008, 13:09:16
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http://www.bild.de/BILD/news/wirtschaft/2008/03/09/gas-preis-schock/bis-24-prozent-teurer,geo=3966530.html
http://www.bild.de/BILD/news/wirtschaft/2008/03/09/gas-preis-schock/gaspreis-tabelle,property=Download.pdf
Gruß
NN
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Im Wettbewerb gilt: ein Markt, ein Preis.
Aus der gravierenden Preisspreizung ergibt sich somit ohne Weiteres, dass es keinen einheitlichen Markt gibt und dass kein wirksamer Wettbewerb besteht.
So ist es ja auch nachzulesen in der Gestzesbegründung der Bundesregierung zu § 29 GWB.
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Die deutschen Gaspreise für Privathaushalte liegen nach Angaben des Branchenverbands im europäischen Mittelfeld. In Italien lagen die Erdgaspreise zu Jahresbeginn um 21% über den deutschen Preisen, teilte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) am Freitag in Berlin unter Berufung auf eine Studie der britischen Beratungsgesellschaft Energy Advice mit. In Dänemark und Schwegen seien die Preise sogar um 50% höher und auch in Österreich und den Niederlanden müssten Gaskunden höhere Preise bezahlen. Auch bei den Gaspreisen für Industriekunden liege Deutschland im EU-Durchschnitt, informierter der BDEW weiter. Große Industriekunden müssten für ihren Gaseinkauf vor Steuern in Italien beispielsweise 12% mehr bezahlen. In Frankreich und Dänemark sei der Industrietarif sogar um 14,6% bzw. 31,8% teurer als in Deutschland (Dow Jones Energy Daily).
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@svenbianca
Und was sagt das nun darüber aus, wie es um einen einheitlichen Markt und um den Wettbewerb auf einem solchen steht?
Nichts.
law of one price (http://www.investorwords.com/2725/law_of_one_price.html)
Zum \"law of one price\" bei Ockenfels nachlesen. (http://ockenfels.uni-koeln.de/download/press/2007-05-14-et.pdf)
Suchen Funtion für \" law of one price\" benutzen.
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das Forum hier tut ja so als wenn es weltweit das Gas für umsonst gibt, nur die bösen deutschen Energieversorger verdienen sich eine goldene Nase. Fakt ist. Deutschland liegt im EU-Schnitt. Manche Länder sind teurer manche billiger, aber wir liegen weit von der Spitze entfernt. Also nicht alles schlimm in unserem Land, sonst wird hier doch so gerne mit dem Ausland verglichen.......
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@svenbianca
Diese Behauptung ist schlicht falsch.
Es ging nie darum, dass es etwas umsonst gibt.
Die Frage war immer der wettbewerbsanaloge Preis, der sich bei wirksamen Wettbewerb einstellen würde.
Bei wirksamen Wettbewerb auf einem einheitlichen Markt würde sich für alle Nachfrager der gleiche Preis einstellen undzwar nach der Grenzkostenregel bei diesen.
Nehmen Sie die effektiven Kosten, welche dem Letzverbraucher für den Bezug von 20.000 kWh Gas entstehen, ziehen Sie den aktuellen Erdgasimportpreis und die genehmigten Netzentgelte (welche bereits die Kosten vorgelagerter Netze beinhalten) einschließlich Mess- und Verrechnungskosten ab, ebenso Erdgasssteuer in Höhe von 0,55 Ct/ kWh und KA in Höhe von 0,03 Ct/ kWh und stellen Sie sich die Frage, was die verbleibende Differenz rechtfertigen könnte
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Original von svenbianca
das Forum hier tut ja so als wenn es weltweit das Gas für umsonst gibt, nur die bösen deutschen Energieversorger verdienen sich eine goldene Nase. Fakt ist. Deutschland liegt im EU-Schnitt. Manche Länder sind teurer manche billiger, aber wir liegen weit von der Spitze entfernt. Also nicht alles schlimm in unserem Land, sonst wird hier doch so gerne mit dem Ausland verglichen.......
Richtig, die Preise machen nicht nur die Energieversorger. Aber wer die Milliardengewinne bei den Großkonzernen und die Millionengewinne bei den kommunalen Energieversorgern übersieht, der hat nicht alle Augen offen.
Es geht da längst nicht nur um die goldene Nase. Da ist schon Gold vom Fussnagel bis in die Haarspitzen ;).
Der Privatkunde zahlt immer den Bruttoendpreis! Den sollte er auch zuerst vergleichen.
Hier ein Beispiel aus dem Ausland. (http://provalys.gazdefrance.fr/entreprises?_nfpb=true&_pageLabel=ecx_libre_contenu&path=/GazDeFrance/EspaceLibre/Entreprises/Kiosque/Niveau_prix/Inf_150/niveau_1)[/list]
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@ RR-E-ft
nur aus Interesse. Könnten Sie mal Beispiele aus der Wirtschaft bringen bei denen das so ist?
Wenn Sie Pakete versenden möchten, sind die Preise z.T. bis zu 300% auseinander (wir hatten einen Versandhandel).
Bei der Telekommunikation gibt es erheblichen Preisunterschiede.
Selbst bei Milch und Butter gibt es Preisunterschiede von z.T. 20 - 30%.
Warum sollte das beim Gas anders sein?
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@nomos
Man kann bei unterschiedlichen Steuern und Abgaben auch Äpfel mit Birnen vergleichen.
Entscheidend ist, ob in Deutschland für Erdgas das \"law of one price\" gilt.
Das ist der Indikator dafür, ob wirksamer Wettbewerb besteht.
Es gibt keinen einheitlichen Gaspreis, weil es verschiedenste Preisspaltungen und Zersplitterungen gibt, zum einen in regionale Märkte, zum anderen zwischen verschiedenen Kundensegmenten innerhalb des gleichen regionalen Marktes (Gaspreis Haushalte/ Kraftwerke/ chemische Industrie).
Das alles nur deshalb, weil es keinen wirksamen Wettbewerb gibt und deshalb das \"law of one price\" nicht wirken kann.
@svenbianca
Meinen Sie auch, Prof. Ockenfels von der Uni Köln habe sich in seinem o. g. Beitrag etwas \"zusammengesponnen\"?
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Original von RR-E-ft
@nomos
Man kann bei unterschiedlichen Steuern und Abgaben auch Äpfel mit Birnen vergleichen.
Entscheidend ist, ob in Deutschland für Erdgas das \"law of one price\" gilt.
Das ist der Indikator dafür, ob wirksamer Wettbewerb besteht.
Es gibt keinen einheitlichen Gaspreis, weil es verschiedenste Preisspaltungen und Zersplitterungen gibt, zum einen in regionale Märkte, zum anderen zwischen verschiedenen Kundensegmenten innerhalb des gleichen regionalen Marktes gibt (Haushalte/ Kraftwerke/ chemische Industrie).
Das alles nur deshalb, weil es keinen wirksamen Wettbewerb gibt und deshalb das \"law of one price\" nicht wirken kann.
RR-E-ft, den Indikator für wirksamen Wettbewerb und Prof. Ockenfels wollte ich sicher nicht in Zweifel ziehen.
Aber zu den Äpfel und Birnen. Beides ist Obst und sie befinden sich eventuell im Substitutionswettbewerb. Das soll ja auch bei GAS, Heizöl und Pellets so sein. Obwohl für Holzpellets nur 7% Mehrwertsteuer berechnet werden. ;)
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@ svenbianca
Deutsche Versorger verdienen nicht nur in Deutschland und an deutschen Verbrauchern Ihr Geld.
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\"law of one price\" setzt aber auch vorraus, das der vollkommende Markt vorhanden ist, ist er aber nicht.
Wäre es so, gäbe es nur einen Krankenkassenbeitrag, eine Kontoführungsgebühr bei Banken, ein Brötchenpreis, ein DSl-Preis, ein Preis für die Autoversicherung etc.
Betriebswirtschaftlich gesehen nimmt man doch als Preis, was der Markt hergibt, um es einfach auszudrücken. Machen doch alle, VW, BMW, Deutsche Bank, Gasversorger, Stromversorger, Handwerker, Versicherungskonzerne etc.
Und die Beispiele aus der Wirtschaft, wo das \"law of one price\" funktioniert, würden mich auch interessieren. Wenn es denn welche gibt. ;)
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@nkh
Der Markt ist nicht vollkommen?
Vollkommener Wettbewerb ist eine Theorie innerhalb der Wettbewerbstheorie. (http://kaldor.vwl.uni-hannover.de/karl/elearning/mikro-b-s.pdf)
Wenn es an einem Ort wirksamen Wettbewerb zwischen Energieträgern gäbe, so sollte man wohl annehmen, dass wenigstens diese ohne künstliche Kopplung alle annähernd den gleichen Preis haben.
Bisher unzureichende Datenbasis für den Gasmarkt. (http://www.wik.org/content/diskus/diskus_303.pdf)
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Gibt es denn nun Beispiele aus der Wirtschaft, wo das \"law of one price\" funtioniert?
Ich kann hier Brötchen für 9 Cent kaufen und für 25 Cent, auf 20 Meter in der Fußgängerzone.
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Original von nkh
Gibt es denn nun Beispiele aus der Wirtschaft, wo das \"law of one price\" funtioniert?
Ich kann hier Brötchen für 9 Cent kaufen und für 25 Cent, auf 20 Meter in der Fußgängerzone.
Theorie trifft wieder mal auf die Praxis und der Mensch stellt fest, dass im wirklichen Leben die Realität zählt. Vor Gericht ist man aber auch davor nicht sicher. ;)
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@ NKH
Sie sehen es gibt keine Beispiele......
Gleiche Preise muss es nur beim Gas und Strom geben, alle anderen dürfen machen was sie wollen.
Aber man sieht es ja auch, alle Joghurts kosten gleich, alle Bananen ksoten gleich. Auch alle Restaurants müssen gleiche Preise haben. In einem funktionierenden Wettbewerb ist das halt so. Gehen Sie denn nie einkaufen? Im Aldi kostet auch alles genausoviel wie im Real, Edeka oder Rewe, anders wäre es ja auch nicht ok. Schließlich sind Lebensmittel für den täglichen Bedarf und man ist darauf angewiesen.
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Hi svenbianca,
so geht\'s aber auch nicht, denn wenn alle für das Gas das Gleiche nehmen, dann haben sie sich doch schon wieder abgesprochen, und dann steht wieder das Kartellamt auf der Matte.
Es ist eben egal wie man\'s macht, irgendjemand findet immer ein Haar(büschel) in der Suppe.
Aber bei Strom und Gas ist das ja eh\' egal, ist ja leitungsgebunden, da gehen schliesslich die Uhren anders.
Gruß
NN
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Original von svenbianca
@ NKH
Sie sehen es gibt keine Beispiele......
Gleiche Preise muss es nur beim Gas und Strom geben, alle anderen dürfen machen was sie wollen.
Aber man sieht es ja auch, alle Joghurts kosten gleich, alle Bananen ksoten gleich. Auch alle Restaurants müssen gleiche Preise haben. In einem funktionierenden Wettbewerb ist das halt so. Gehen Sie denn nie einkaufen? Im Aldi kostet auch alles genausoviel wie im Real, Edeka oder Rewe, anders wäre es ja auch nicht ok. Schließlich sind Lebensmittel für den täglichen Bedarf und man ist darauf angewiesen.
@svenbianca, gehören Gas und Strom mit Joghurt und Bananen in einen Topf? Warum hat wohl der Gesetzgeber das EnWG geschaffen? Oder ist gar auch der Bananenpreis nachlaufend an den Joghurtpreis gekoppelt? Man kann sich ja mit Bananen oder Joghurt satt essen. ;)
Nein, gleiche Preise muss es nicht geben, aber einen fairen Wettbewerb darf sich der Verbraucher doch noch wünschen? Unter fairen Wettbewerbsbedingungen gäbe es diese Preise und diese Unterschiede nicht.
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Ökonomische Gesetze wirken objektiv, unabhängig davon, ob man es will, wenn die Randbedingungen stimmen. Insoweit unterscheiden sich ökonomische Gesetze nicht von Naturgesetzen.
Das Gesetz vom Einheitspreis hat einen vollkommenen Markt zur Voraussetzung (eine theoretische Annahme). Zudem muss es sich um ein homogenes Gut handeln. (Das ist bei Elektrizität und Gas der Fall).
Weiter müssen die Nachfrager als homo oeconomicus rational handeln.
Wer ein Brötchen für 25 Cent erwirbt, dass er wenige Meter entfernt unter sonst absolut gleichen Bedingungen alternativ für 9 Cent erwerben kann, handelt in diesem Sinne nicht rational, was mit einer hübschen Verkäuferin (einer zufälligen Präferenz) zu tun haben könnte.
Und auch viele Gasversorger treten am Markt nicht als rational handelnde Nachfrager auf.
Der Gasversorger fällt oft unter Art. 2 der RiLi 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 (Amtsblatt L 134/I), weil er ohne öffentlicher Auftraggeber oder ohne öffentliches Unternehmen zu sein, eine Tätigkeit i. S. v. Art. 3 Abs. 1 der RiLi 2004/17/EG ausübt (Art. 2 Abs. 2b. der RiLi 2004/17/EG). Das bedeutet, dass er in der Energiebeschaffung nicht nur national, sondern auch auf dem EU- Binnenmarkt hierzu Ausschreibungen durchführen muss. Unter dem Blickwinkel von § 97 GWB stellt die Tätigkeit eine sog. „Sektorentätigkeit“ dar.
Hierzu gehören alle Aufträge im Sektorenbereich der Vergabeverordnung (-VgV-). Aufträge im Sektorenbereich sind gem. § 97 Abs. 1 und 5, 98 Nr. 4, 99 Abs. 2, 100 Abs. 2 f. GWB i.V.m. § 127 Nr. 1 und Nr. 4 GWB und § 7 Abs. 2 Nr. 1 VgV alle Lieferaufträge auf dem Gebiet der Energieversorgung. Somit fallen auch die hauptwirtschaftlichen vom Gasversorger eingerichteten Energiebeschaffungskontrakte unter die vergaberechtlichen Bestimmungen gem. § 97 GWB.
Die vergaberechtlichen Bestimmungen sind von dem Grundsatz der Transparenz und Wettbewerbssicherung (§ 97 Abs. 1 GWB) und der Wirtschaftlichkeit (§ 97 Abs. 5 GWB) geprägt. Wenn diese vergaberechtlichen Verfahren nicht beachtet werden, dann verletzt dies §§ 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 EnWG, was wiederum die Unbilligkeit einseitig festgesetzter Entgeltbestimmungen indiziert.
Wenn der Gasversorger günstigere Beschaffungsmöglichkeiten außer acht lässt, dann verhindert er geradewegs einen Rückgang von Beschaffungskosten, d. h. also im Primärbereich.
Demnach entsprechen viele bestehende Beschaffungskontrakte gerade keinem rationalen wirtschaftlichen Handeln auf dem liberalisierten Markt. Über die Gründe dafür mag spekuliert werden.
Man kann zu den Erkenntnissen von Prof. Ockenfels stehen, wie man mag. Ob dies nun seine o. g. Aussagen zum law of one price auf dem deutschen Energiemarkt betrifft oder seine aktuelle gutachterliche Stellungnahme zum Preisbildungsmechanismus Strom an der EEX, den er ausdrücklich als vorzüglich lobt, u.a. wegen des einheitlichen Preises für alle Marktteilnehmer. [vgl. ZfK- News 12.03.08]Alles ein Spiel. (http://www.poganatz.com/Reportagen/VW-Ockenfels.pdf) Kein Spiel. (http://ockenfels.uni-koeln.de/download/press/2007-03-15-ftd.pdf)
@Netznutzer
Es ist vollkommen zutreffend, dass die leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität und Gas in Deutschland ganz besonderen Gesetzmäßigkeiten unterliegt (EnWG 2005, § 29 GWB).
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Original von RR-E-ft
Ökonomische Gesetze wirken objektiv, unabhängig davon, ob man es will, wenn die Randbedingungen stimmen. Insoweit unterscheiden sich ökonomische Gesetze nicht von Naturgesetzen.
Ja, das ist so. Nur werden auch die Naturgesetze von Menschen gedeutet, ausgelegt und manchmal auch manipuliert.
Die Hummel wiegt 4,8 Gramm. Sie hat eine Flügelfläche von 1,45 cm² bei einem Flächenwinkel von 6 Grad. Nach den
Gesetzen der Aerodynamik kann die Hummel nicht fliegen.
Aber das weiß sie zum Glück nicht! ;)