Original von u.h.
Folge wäre:
1. Versoger kündigt
2. Verbraucher muß neuen Vetrag abschließen und hat dabei (gemäß BGH) die aktuellen (= höheren) Preise zu akzeptieren.
3. Alles beginnt bei 1.
Schließt der Verbraucher keinen neuen Vertrag ab, muß er trotzdem die aktuellen (= höheren) Preise der (zudem noch teueren !!!) Grundversorgung zu akzeptieren...
Oder habe ich was falsch verstanden??
@u.h.
Solche Fragen wird immer wieder nur ein Gericht im Einzelfall beantworten, wie auch die spezielle Vertragsauslegung. Die gesetzlichen Grundlagen sind leider nicht besser.
§§ 305, 307, 315 BGB und wieder von vorne.
Das klingt nach einem umfangreichen Programmablaufplan der immer wieder dazu führt, dass der Dumme der Verbraucher ist. ;)
Vielleicht sollte man mal frische Pferde einspannen.[/list]