Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => ELE - Emscher Lippe Energie => Thema gestartet von: Monscha am 11. April 2005, 15:47:19
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Hallo
nachdem ich meine JVA von der ELE Gmbh erhalten und gekürzt beglichen habe , bekam ich jetzt nur die Zahlungsanweisung für die monatliche Abschlagzahlung von 114,00 Euro.
Da ich die Abschlagzahlung ( Vorjahr 93,00 Euro) bei der letzten Nach-und Abschlagzahlung auf 95,00 Euro festgelegt habe , werde ich auch die weiteren Zahlungen mit diesen Betrag überweisen oder sollte ich ELE darüber nochmals in Kenntnis setzen ?
Gruß aus Gladbeck
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Hallo Monscha,
wenn Sie die Abschläge begrenzt haben, müssen Sie den Versorger darüber in Kenntnis setzen. Vorraussetzung Sie haben bereits Widerspruch gemäß § 315 eingelegt
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Hallo Herr Cremer,
ich habe am 22.01.2005 meinen Widerspruch eingereicht
und der Eingang wurde von ELE auch sofort bestätigt . Da ich nach meiner
gekürzten Zahlung am 28.03. nur die normale monatliche Zahlunganweisung
am heutigem Tag erhalten habe , ging ich davon aus , das man die Sache ohne Kommentar soweiter laufen lassen kann.
Nach Ihrem Anraten werde ich der ELE also nun eine Kurzinfo zusenden.
Vielen Dank aus Gladbeck