Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => ELE - Emscher Lippe Energie => Thema gestartet von: Monscha am 11. April 2005, 15:47:19

Titel: erneute Info an ELE ?
Beitrag von: Monscha am 11. April 2005, 15:47:19
Hallo

nachdem ich meine JVA von der ELE Gmbh erhalten und gekürzt beglichen habe , bekam ich jetzt nur die Zahlungsanweisung für die monatliche Abschlagzahlung von 114,00 Euro.
Da ich die Abschlagzahlung ( Vorjahr 93,00 Euro) bei der letzten Nach-und Abschlagzahlung auf 95,00 Euro festgelegt habe , werde ich auch die weiteren Zahlungen mit diesen Betrag überweisen oder sollte ich ELE darüber nochmals in Kenntnis setzen ?

Gruß aus Gladbeck
Titel: erneute Info an ELE ?
Beitrag von: Cremer am 11. April 2005, 20:06:47
Hallo Monscha,

wenn Sie die Abschläge begrenzt haben, müssen Sie den Versorger darüber in Kenntnis setzen. Vorraussetzung Sie haben bereits Widerspruch gemäß § 315 eingelegt
Titel: erneute Info an ELE ?
Beitrag von: Monscha am 11. April 2005, 23:19:11
Hallo Herr Cremer,

 ich habe am 22.01.2005 meinen Widerspruch eingereicht  
und der Eingang wurde von ELE auch sofort bestätigt . Da ich nach meiner
gekürzten Zahlung am 28.03. nur die normale monatliche Zahlunganweisung
am heutigem Tag erhalten habe , ging ich davon aus , das man die Sache ohne Kommentar soweiter laufen lassen kann.
Nach Ihrem Anraten werde ich der ELE also nun eine Kurzinfo zusenden.

Vielen Dank aus Gladbeck