Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Widerstand/Protest => Bundesweit / Länderübergreifend => Thema gestartet von: okieh am 05. März 2008, 10:19:41
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http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,539477,00.html
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Wie der Rundfunk heute berichtete, sind nach Aussage der Landeskartellbehörde auch 6 Gasversorger aus Rheinland-Pfalz betroffen
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Die eigentlich Betroffenen sind immer die Kunden, denen man zu hohe Preise abverlangt.
Erste Namen. (http://www.faz.net/d/invest/meldung.aspx?id=70734279)
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06.03.2008 Nachrichten aus den Regionen
Nachrichten aus den Regionen
Mainz/Bonn - Von den Missbrauchsverfahren des Bundeskartellamts wegen
des Verdachts auf überhöhte Gaspreise sind keine Versorger mit Sitz in Rheinland-Pfalz betroffen.
Das teilte das Wirtschaftsministerium am Mittwoch in Mainz mit. Die Landeskartellbehörde habe jedoch
fünf Unternehmen um eine Stellungnahme gebeten, da es einen Verdacht auf \"Preismissbrauch\" gebe.
Es seien aber noch keine Verfahren eingeleitet worden. (Quelle: http://www.rlp.de)
Dreimal darf man raten, wie unsere RLP-Gasversorger das demnächst in der Presse positiv für sich uminterpretieren!
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Vielleicht gibt es ja in RP nur wenig oder keine Gasversorger, die unter die Zuständigkeit des Bundeskartellamts fallen.
Gruß
NN
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@Wulfus
\"Die Rheinpfalz\" berichtet auf ihrer heutigen Wirtschaftseite, dass zwar keine Rheinland-pfälzische Gasversorger unter den 35 Versorgungsunternehmen seien gegen die das Bundeskartellamt ein Verfahren eingeleitet habe, aber dass dennoch bei der Landeskartellbehörde fünf Gasversorger im Verdacht stehen, von den Verbaucher ebenfalls überhöhte Preise zu verlangen. Diese Unternehmen wurden um Stellungnahmen gebeten.
Darunter befindet sich die Thüga Rheinhessen-Pfalz, eine Niederlassung der 100%igen E.ON Tochter, der Thüga AG mit Sitz in München. Die Thüga Rheinhessen-Pfalz mit Standorten in Schifferstadt, Rülzheim und Nieder-Olm versorgt rund 72000 Kunden in 128 Städte und Gemeinden.
Die vier andere Verdächtige sind nicht benannt. Dem Artikel entsprechend hätten die TWL Ludwigshaffen, die Gasanstalt Kaiserslautern und die Pfalzgas Gmbh erklärt z.Z. nicht im Visier der Kartellbehörde zu stehen.
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Weitere Verdächtige (http://www.ftd.de/unternehmen/handel_dienstleister/:Kartellamt%20Angriff%20Gasversorger/326559.html)
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Als hätte man es geahnt. (http://www.vwew.de/fred/abb/Kartellrechtliche_preisaufsicht.pdf)
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Schade dass Sie nicht teilnehmen konnten. Es wäre doch eine schöne Erfahrung für Sie gewesen zu sehen wie die Vortragenden und die anderen Teilnehmer auf ihre kritischen Fragen reagiert hätten. :D
Aber wahrscheinlich hätte man Sie zur Veranstaltung unter richtigem Namen gar nicht angenommen.
Es stellt sich die Frage in wie weit solche organisierten Veranstaltungen gegen das Kartellrecht verstoßen.
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na toll, unsere EVI Hildesheim ist nicht unter den betroffenen Gasversorgern.
Prompt erschien einige Tage später der Artikel in der Hildesheimer Allg. Zeitung, in der sich die EVI stolz damit brüstet, dass gegen sie nicht ermittelt wird und damit ihre Preise ja wohl anerkannt günstig seien und deren Billigkeit damit nun völlig außer Frage stünde 8o
Dabei bin ich der Meinung, dass nur deshalb gegen sie nicht ermittelt wird, weil sich das Kartellamt doch gar nicht um jeden noch so kleinen Regionalversorger kümmert - oder?
Wenn das Kartellamt die EVI Hildesheim geprüft hätte, wären die auch auf der schwarzen Liste - garantiert!
Gruß
Wusel
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Wie schon mehrmals geschrieben wurde erfolgen die Ermittlungen derzeitig durch das Bundeskartellamt. Dieses ist nur für Versorger zuständig die überregional tätig sind.
Die EVI Hildesheim ist ein Regionalversorger und dafür sind die Landeskartellämter zuständig. Machen Sie doch Mal beim Landeskartellamt eine Eingabe in der sie sich über Verstoß gegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) beklagen. Vielleicht bringt das ja was ins Rollen. Es kann nicht schaden den Druck von allen Seiten zu erhöhen.
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Aktueller Focus Nr. 11 Seite 142-143
Die Autoren Susanne Frank und Jochen Schuster haben Zweifel, dass die Kartellämter die Hoffnung der Verbraucher erfüllen können.
\"Das letzte Wort hat wohl die Justiz\"
Stichwort Wärmemarkt und BGH-Urteil \"Heilbronner Fall\":
Die Folge: Viele Gerichte wie zuletzt in Celle stützen sich nun auf die BGH-Entscheidung und weisen Preisklagen von Verbrauchern oder Landeskartellbehörden ab. Nach ihrer Auffassung reicht ein einfacher Vergleich von Gastarifen verschiedener Anbieter nicht aus, um Preismissbrauch zu belegen. Genau das hat das Bundeskartellamt aber nun getan.
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Die Sueddeutsche berichtet:
Die großen Gasunternehmen stellen sich nach wie vor quer: Im Streit mit den Wettbewerbsbehörden enthalten sie Daten vor, die sie bis zu dieser Woche einreichen sollten.
...Wenn der Brennstoff per Pipeline aus Russland oder Norwegen die deutsche Grenze erreicht, kostet er nach jüngsten Berechnungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn im Durchschnitt etwas mehr als 2 Cent je Kilowattstunde. Haushalte bezahlen dagegen durchschnittlich zwischen 5,5 und 7 Cent für die Kilowattstunde, also zum Teil mehr als dreimal so viel. Dazu kommt ein monatlicher Grundbetrag, der je nach Versorger zwischen 5 und 30 Euro schwankt.
Nur ein Drittel des Endpreises geht also an die Förderer und an die Lieferanten bis zur deutschen Grenze. Dazu kommen Transportkosten innerhalb Deutschlands von etwa 0,3 Cents je Kilowattstunde. Die Stadtwerke als die Nächsten in der Lieferkette geben jedoch an, dass ihre Bezugspreise mindestens 50 Prozent des Endpreises ausmachen. Damit bliebe eine Spanne von etwa 2,5 Cent, wovon der Staat über Steuern und Abgaben 1,5 Cent abschöpft. Importeure und Lieferanten der Stadtwerke wie Eon Ruhrgas operieren nach dieser Rechnung derzeit mit einer Marge von rund einem Cent, während für Stadtwerke und Endverteiler 1,5 Cent übrig bleiben. Darin enthalten sind die Entgelte für die örtlichen Netze (1 Cent), während der Rest (0,5 Cent) auf den Vertrieb und Leistungen wie Messung und Abrechnung entfällt
Der ganze Bericht hier: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/346/164877/
Es wird wohl noch spannend werden.
Randy
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BKartA hat Auskunftsfrist bis 1. April 2008 verlängert. (http://www.impulse.de/tools/meldungen/homepage/832906.html)
Die Frage, wo die hohe Differenz zwischen den amtlich festgestellten Erdgasimportpreisen und den hohen Letztverbraucherpreisen bleibt und was diese ggf. rechtfertigen sollte, ist seit Jahren drängend.
Bleibt zu hoffen, dass die Gaswirtschaft das Kartellamt nicht in den April zu schicken sucht.
Durch die bisherige Mehrstufigkeit des Gashandels im Inland war es noch immer möglich, dass jeder Zwischenhändler eine ordentliche Schipppe drauflegen konnte.
Tatsächlich sind solche mehrstufigen Lieferketten weder gottgegeben, noch erforderlich.
So braucht wohl kein Mensch den in Ostdeutschland operierenden Zwischenhändler EVG Erdgasversorgungsgesellschaft Thüringen- Sachsen GmbH Erfurt, eine gemeinsame Tochter der Importeure VNG Verbundnetz Gas AG Leipzig und E.ON Ruhrgas AG Essen.
Diese Gesellschaft verhindert einen Wettbewerb der Importeure VNG und E.ON Ruhrgas um Regionalversorger und Stadtwerke sowie andere Kunden im \"Absatzgebiet\" der EVG (http://www.eon-ruhrgas-international.com/cps/rde/xchg/SID-3F57EEF5-6BD35B36/er-international/hs.xsl/2344.htm). Bei einem Stammkapital von 32 Mio € erwirtschaftet die Gesellschaft einen jährlichen Überschuss von über 25 Mio. €. Dabei kommt die Gesellschaft mit 28 Mitarbeitern aus, auf welche ein Jahresüberschuss von je nahe 1 Mio € entfällt.
EVG ist u.a. an den Stadtwerken Jena-Pößneck GmbH zu 10 %, an der
Energieversorgung Inselsberg GmbH, Waltershausen zu 20 %, an den
Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH zu 20 % beteiligt.
Auch diese erwirtschaften ordentliche Gewinne, die teilweise in die Konzernkassen fließen. Die Konzerne nehmen also mehrfach an der Wertschöpfung teil.
E.ON Ruhrgas ist an weiteren Ferngasgesellschaften beteiligt, die eine zusätzliche Marge und in Anbetracht des jeweiligen Grundkapitals stattliche Renditen aufweisen:
Ferngas Nordbayern GmbH (http://www.eon-ruhrgas-international.com/cps/rde/xchg/SID-3F57EEE6-2BD1E50F/er-international/hs.xsl/2343.htm)
Gas- Union GmbH (http://www.eon-ruhrgas-international.com/cps/rde/xchg/SID-3F57EEE6-2BD1E50F/er-international/hs.xsl/2341.htm)
Saar Ferngas GmbH (http://www.eon-ruhrgas-international.com/cps/rde/xchg/SID-3F57EEE6-2BD1E50F/er-international/hs.xsl/2342.htm)
Die Unternehmensangaben zu Absatzmengen und Umsatzerlösen bestätigen wohl die Aussagen der SZ zu den hohen Margen des Importeurs E.ON Ruhrgas. Bei einem Erdgasimportpreis von ca. 2 Ct/ kWh betrug der Dusrchschnittserlös der Ferngasgesellschaften etwas über 3,2 Ct/ kWh, wei sich wohl nachrechnen lässt. Dabei dürften die Transportkosten im Ferngasbereich lediglich mit etwa 0,3 Ct/ kWh zu Buche schlagen. Viele örtliche Gasversorger haben die Netzkosten mit und ohne vorgelagerte Netze veröffentlicht, so dass aus der Differenz dieser veröffentlichten Netzentgelte ersichtlich wird, mit welchen Beträgen der innerdeutsche Gastransport zu Buche schlagen soll.
Die Ferngasgesellschaften mögen noch eine Berechtigung als Netzbetreiber haben.
Als Gas- Zwischenhändler haben sie keine Existenzberechtigung, weil E.ON Ruhrgas und andere Importeure die Kunden ohne Zwischenhandel direkt beliefern können.
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Weitere Missbrauchsverfahren gegen Gasversorger (http://www.n-tv.de/41_Missbrauchsverfahren_Kartellamt_prueft_Gaspreise/010520080708/957222.html)
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Ganz unten in dem Link steht:
Darüber hinaus kann die Behörde bei den betroffenen Unternehmen zu viel kassierte Gelder abschöpfen.
Allerdings würden diese Gelder dann nicht an die Verbraucher zurückfließen, sondern in die Staatskasse.
Verbraucher, die zu viel gezahltes Geld von den Gasversorgern zurückhaben wollten,
müssen laut Kartellamt ein Zivilverfahren gegen die Unternehmen anstrengen.
Das dem Verbraucher geklaute Geld, klaut nun der Staat!? Wo leben wir bloß?
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Quelle: Spiegel Online (http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,582270,00.html)
Das Kartellamt hatte Anfang März gegen 35 Gasversorger in ganz Deutschland, darunter sechs E.on-Tochterfirmen E.on sowie vier RWE-Ableger, formelle Verfahren wegen des Verdachts des Preismissbrauchs zu Lasten der Verbraucher eingeleitet - eine beispiellose Aktion.
Inzwischen sind die Ermittlungen weitgehend abgeschlossen. In rund 90 Prozent der Fälle habe sich der Verdacht bestätigt, heißt es in der Behörde. Anfang dieser Woche will das Kartellamt erste Ergebnisse bekanntgeben. Allein die E.on-Ableger könnten ihren Kunden in den Jahren 2007 und 2008 bis zu 55 Millionen Euro zu viel abgeknöpft haben, lautet der Vorwurf. E.on bestreitet das zwar. Mit dem Vergleich will der Konzern aber Klarheit für die Kunden schaffen und wohl auch einer formellen Missbrauchsverfügung entgehen.
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hier direkt vom Bundeskartellamt:
http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/aktuelles/2008_10_06.php
peanuts von E.ONs
;(
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Eon zahlt Kunden geld zurück
siehe hier
http://www.rp-online.de/public/article/wirtschaft/news/622842/Eon-zahlt-Kunden-Geld-zurueck.html
gruss marten
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Bitte hier weiterschreiben:
http://forum.bdev.de/thread.php?threadid=10512 (http://forum.bdev.de/thread.php?threadid=10512)
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@sh
Nein.
Hier weiterschreiben!
Es gehört nicht alles in den Versorger- Thread von E.ON Thüringen.
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Sorry, wollte mich nicht als Moderator aufspielen.
Dann kopier ich meinen Beitrag hier rüber:
Das Ganze scheint mir ein schaler Kuhhandel zu sein.
Das Verfahren bis zum Ende durchzuziehen und eine verbindliche Feststellung der kartellrechtlichen Vergehen zu erzielen, wäre besser gewesen.
Die mickrige Rückzahlung und die nur verschobene Preiserhöhung werden der Sache nicht im Geringsten gerecht.
Das Kartellamt ist (wohl aufgrund mangelnder Resourcen) ein Papiertiger, der manchmal ganz gut fauchen kann - aber richtig zubeißen wohl nicht.
Schade!
ciao,
sh
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Pressemitteilung des BMWi. (http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Presse/pressemitteilungen,did=273584.html)
Als wenn der Preismissbrauch im Gasbereich etwas mit der Kernenergie zu tun hätte....
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Ja, das sehen Sie allerdings recht so:
Das Ganze scheint mir ein schaler Kuhhandel zu sein.
Das Verfahren bis zum Ende durchzuziehen und eine verbindliche Feststellung der kartellrechtlichen Vergehen zu erzielen, wäre besser gewesen.
Die mickrige Rückzahlung und die nur verschobene Preiserhöhung werden der Sache nicht im Geringsten gerecht.
Das Kartellamt ist (wohl aufgrund mangelnder Resourcen) ein Papiertiger, der manchmal ganz gut fauchen kann - aber richtig zubeißen wohl nicht.
Manchmal ist ein \"halber Sieg\" besser wie ein \"Pyrrhus-Sieg\" (Noch so ein Sieg, und wir sind verloren).
Aber dennoch: verkehrswichtig kommt dann in der Öffentlichkeit und in den Verfahren rüber (auch wenn\'s nicht entscheidungserheblich ist), dass das Amt ja die Preise nicht beanstandet hat (oder dieses Tun unterlassen habe), somit ja alles in Bester Ordnung sei.
Im Ergebnis: Keiner will eine staatliche Aufsicht und Kontrolle über die Energiepreise (Ausnahme Marktmissbrauch), solches sei Aufgabe der Verbraucher durch Kostenkontrolle im Aspekt der Unbilligkeit (eine Seite der Medaille) -- findet sich Verbraucher dann beim Zivilrichter, dann hört er (schlimmstenfalls), dass es nicht angehen könne, dass der Zivilrichter zum Kontrolleur über die Energiepreise berufen sei (andere Seite der Medaille).
Ergo (freiweg nach dem Spruch): \"Komm Karle, geh du voran\"
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Hallo,
wie auch immer man diesen \"Kuhhandel\" bewertet, wie kommen nun die 55 Mill. beim Verbraucher an?
Ich bin Kunde der StW Buchholz und die schrieben mir - im Laufe eines regen Schriftwechsel, ausgelöst im Oktober 2004 durch meinen 1. Unbilligkeitseinwand - am 22.09.2005 folgendes:
\"... Gegen die Erhöhung der Einkaufspreise seitens unseres Lieferanten, der E.ON-Hanse, können wir als örtlicher Gasversorger nichts unternehmen, da wir dort auch als Endkunde behandelt werden und somit keinen Einfluss auf die Preise haben.\" (Hervorhebung durch mich!)
Ist doch super!
Dann bekommen doch die StW Buchholz als Endkunde der E.ON-Hanse auch einen nicht unbedeutenden Batzen von den 55 Mill. ab (E.ON war/ist!? der einzigste Vorlieferant; da kommen doch riesige Liefermengen zusammen). Und diese Erstattung leiten die StW Buchholz doch ganz selbstverständlich an ihre Endkunden - also auch anteilig an mich - weiter ;).
Da E.ON Hanse auch noch die für 01.10.2008 angekündigte Preiserhöhung um 2 Monate auf den 01.12.2008 verschiebt und somit die StW Buchholz entsprechend erst später erhöhte Einkaufspreise an ihre Kunden weitergeben muss, ist die von den StW Buchholz im \"vorauseilendem Gehorsam\" vorgenommene Preiserhöhung zum 01.09.2008!!! wegen gestiegener Einkaufspreise auch zu korrigieren.
Da kommt doch ein richtig fetter Rückerstattungsbetrag zusammen :D ! Ja, ist denn schon Weihnachten? Ja, ist es!
Merkwürdig aber!
Von meinen StW habe ich aber noch nichts gehört. Dabei haben die sich doch in den letzten Jahren in ihrer Kundenkommunikation dahingehend gebessert, dass sie jede auch noch so kleine positive Nachricht sofort und in blumige Wort gekleidet an ihre ach so bedauernswerten Kunden weitergeleitet haben.
8) Ob ich da mal der PR-Abteilung einen Tipp gebe? 8)
Gruß
arche-noah_de
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Original von arche-noah_de
\"... Gegen die Erhöhung der Einkaufspreise seitens unseres Lieferanten, der E.ON-Hanse, können wir als örtlicher Gasversorger nichts unternehmen, da wir dort auch als Endkunde behandelt werden und somit keinen Einfluss auf die Preise haben.\" (Hervorhebung durch mich!)
In dieser Aussage steckt Zündstoff.
Ist im Vertrag zwischen den Stadtwerken und E.ON-Hanse ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht für E.ON eingeräumt?
Falls ja: Welchen vertraglichen Ausgleich erhalten die Stadtwerke? Kündigungsrecht? Unbilligkeitseinwand?
Falls nein: Darf E.ON seine Preise überhaupt (in dem Maße) erhöhen?
Hat E.ON-Hanse eine Monopolstellung und nutzt sie diese aus?
Falls ja: Wehren sich die Stadtwerke dagegen (Anzeige beim Kartellamt, Vertragsanfechtung)?
Falls nein: Bemühen sich die Stadtwerke ernsthaft und nachhaltig um einen anderen Lieferanten?
Falls nein: Warum nicht? Sie sind zur Rücksicht auf ihre Kunden und wirtschaftlichem Verhalten verpflichtet!
Falls ja aber erfolglos: Werden andere Lieferanten durch E.ON-Hanse behindert?
Falls ja: Wehren sich die Stadtwerke dagegen?
Falls nein: Warum nicht? s.o.
Akzeptieren die Stadtwerke nicht alle Preise ihrer Vorlieferanten vorbehaltlos und wälzen sie bereitwillig auf ihre Kunden ab?
Um ein Bild zu bemühen: Verhalten sich die Stadtwerke genauso wie eine Glashütte, die das gesamte Gas selbst verbrennen und ihre Erzeugnisse auf dem Weltmarkt anbieten muss?
Und schliesslich: Können die Stadtwerke die obigen Fragen beantworten und durch Beweise belegen?
Gruss,
ESG-Rebell.
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Original von ESG-Rebell
Original von arche-noah_de
\"... Gegen die Erhöhung der Einkaufspreise seitens unseres Lieferanten, der E.ON-Hanse, können wir als örtlicher Gasversorger nichts unternehmen, da wir dort auch als Endkunde behandelt werden und somit keinen Einfluss auf die Preise haben.\" (Hervorhebung durch mich!)
In dieser Aussage steckt Zündstoff.
Ist im Vertrag zwischen den Stadtwerken und E.ON-Hanse ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht für E.ON eingeräumt?
Falls ja: Welchen vertraglichen Ausgleich erhalten die Stadtwerke? Kündigungsrecht? Unbilligkeitseinwand?
Falls nein: Darf E.ON seine Preise überhaupt (in dem Maße) erhöhen?
Hat E.ON-Hanse eine Monopolstellung und nutzt sie diese aus?
Falls ja: Wehren sich die Stadtwerke dagegen (Anzeige beim Kartellamt, Vertragsanfechtung)?
Falls nein: Bemühen sich die Stadtwerke ernsthaft und nachhaltig um einen anderen Lieferanten?
Falls nein: Warum nicht? Sie sind zur Rücksicht auf ihre Kunden und wirtschaftlichem Verhalten verpflichtet!
Falls ja aber erfolglos: Werden andere Lieferanten durch E.ON-Hanse behindert?
Falls ja: Wehren sich die Stadtwerke dagegen?
Falls nein: Warum nicht? s.o.
Akzeptieren die Stadtwerke nicht alle Preise ihrer Vorlieferanten vorbehaltlos und wälzen sie bereitwillig auf ihre Kunden ab?
Bei uns ist es ähnlich (Stadtwerke mit Vorlieferanten EON Avacon). NATÜRLICH akzeptiert unsere Stadtwerke alle Preise ihres Vorlieferanten EON. Warum? Ganz einfach: EON ist zu 25% an der Stadtwerke beteiligt und damit wird die Stadtwerke niemals gegen sie aufbegehren.
So einfach ist das.
Sich einfach an den Stadtwerken beteiligen und denen dann das Gas zu überhöhten Preisen verkaufen. Der Endkunde kann dagegen nix machen, da nur die Stadtwerke (die nur die Einkaufspreiseröhungen 1:1 weitergeben) sein Vertragspartner ist.
Echt ein geiles Geschäftsmodell von EON, RWE und Co.
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Original von Wusel
Echt ein geiles Geschäftsmodell von EON, RWE und Co.
Aber da gibt es seit dem letzten BGH-Urteil eine neue Handhabe. Der Versorger muss sich um einen günstigen Vorlieferanten bemühen.
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Original von egn
Aber da gibt es seit dem letzten BGH-Urteil eine neue Handhabe.
Der Versorger muss sich um einen günstigen Vorlieferanten bemühen.
Die Frage ist nur, ob der Versorger dies durch einen \"Zeugenbeweis\" bestätigen KANN
oder ob er dazu konkrete Unterlagen (\"Offenlegung\") vorlegen MUSS!
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Die Frage ist nur, ob der Versorger dies durch einen \"Zeugenbeweis\" bestätigen KANN
oder ob er dazu konkrete Unterlagen (\"Offenlegung\") vorlegen MUSS!
eine Zeugenaussage die sich im nachinein als falsch herrausstellt hat
schwerwiegende Konsequenzen für den der Sie tätigt!
uneidliche Falschaussage oder so?
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Original von u.h.
Original von egn
Aber da gibt es seit dem letzten BGH-Urteil eine neue Handhabe.
Der Versorger muss sich um einen günstigen Vorlieferanten bemühen.
Die Frage ist nur, ob der Versorger dies durch einen \"Zeugenbeweis\" bestätigen KANN
oder ob er dazu konkrete Unterlagen (\"Offenlegung\") vorlegen MUSS!
Gute Rechtsanwälte sollten in der Lage sein einen Zeugen mit gezielten Detailfragen ins Schwitzen zu bringen so dass die Aussage des Zeugen als nicht ausreichend angesehen wird.
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Ich freu\' mich schon auf meine 55 EURonen. 8)
Wie leg\' ich sie blos an? ?(
Gruß, der Onkel.