Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: marten am 04. März 2008, 22:09:20
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Gibt es zum Ausgang der mündlichen Verhandlung des Kartellsenats des BGH vom 04.03.2008 um 10 Uhr schon Informationen.
In der Online Presse konnte ich leider nur ein Urteil gegen Sodaclub lesen.
Trotzdem scheint das Urteil für Energieverbraucher im Hinblick auf die Abgrenzung nach dem nachgefragten Gut bei der Frage der marktbeherrschenden Stellung interessant zu sein.
Stichwort \"Wärmemarkt\".
Nach diesem Urteil bin ich guter Dinge, das der Kartellsenat des BGH der Entscheidung des Kartellsenat des OLG Dresden folgen wird, der davon überzeugt ist das es keinen einheitlichen Wärmemarkt gibt.
http://www.handelsblatt.com/pshbpda/fn/relhbi/sfn/hh_news_text/iID/1623520/ba/reste/da/04.03.2008%2011:48:16/depot/0/index.html
gruss
marten
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Wann der BGH sein Urteil verkündet, war am Dienstag noch offen. (http://www.all-in.de/service/geld_recht/geld_recht/art202,306088)
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Original von marten
Gibt es zum Ausgang der mündlichen Verhandlung des Kartellsenats des BGH vom 04.03.2008 um 10 Uhr schon Informationen?
Hallo,
der BGH gibt Hinweise auf Verhandlungstermine leider nur unregelmäßig und schwer auffindbar innerhalb seiner langen Liste von Pressemitteilungen heraus.
Desweiteren lese ich viele, aber nicht alle neuen Artikel in diesem Forum.
Das Rundschreiben des BdE, welches auf den Termin um 10:00 hinweist, erreichte mich erst um 17:21.
Da mein Tardis kaputt ist, kann ich leider nicht mehr an der Verhandlung teilnehmen ;)
Mich interessiert auch weiterhin sehr die Rechtsprechung zum Thema. Daher bin ich gerne bereit, Verhandlungen an Karlsruher Gerichten - insbesondere dem BGH - zu verfolgen und Terminsberichte anzufertigen.
Wem ein Termin bekannt wird, der möge mir bitte eine PN senden.
Wenn ich es einrichten kann, werde ich nach Karlsruhe fahren.
Gruss,
ESG-Rebell.