Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiebezug => Strom (Allgemein) => Thema gestartet von: Revoluzzer am 04. März 2008, 17:51:58

Titel: Drohende Stromsperre
Beitrag von: Revoluzzer am 04. März 2008, 17:51:58
Hallo und guten Tag,

in der Hoffnung von den alten \"Stromhasen\" einen Tipp zu bekommen, hier kurz mein Problem:

Wir bewohnen ein Einfamilienhaus als Mieter, früher zu viert, seit ein paar Jahren nur noch zu zweit.

Im Herbst 2006 wurde im Rahmen des turnusmäßigen Wechsels (ich glaube die werden alle 10 Jahre ausgetauscht) unser Stromzähler gewechselt. Da die Abrechnung für den vorhergehenden Zeitraum, also von Frühjahr 2005 bis Frühjahr 2006 durch den Versorger noch nicht erstellt worden war, haben wir Ende 2006 telefonisch um Abrechnung gebeten. Diese wurde dann Ende Januar 2007, also ca. 9 Monate verspätet auch erstellt. Erst mit deren Erhalt wurden wir darauf aufmerksam, dass im Gegensatz zu allen früheren Verbrauchszeiträumen ein Mehrverbrauch von fast 4000 KWh stattgefunden haben sollte. Für einen ZweiPersonen Haushalt ca. 8500 KWh / im Jahr ist doch etwas happig. Gleich nach Überprüfung, haben wir schriftlich moniert. Ende April kam dann wieder zeitgerecht die nächste Abrechnung. Allerdings war nun, basierend auf der \"Horrorabrechnung\", ein um 50% zu hoher Monatsabschlag angesetzt worden. Da wir angeblich dem vom Versorger beauftragten Ableser den Zutritt verweigert hätten, wurde ein auf Schätzung basierender Verbrauch, natürlich wieder um ca. 40% zu hoch berechnet. Bedingt durch den erfolgten Zählerwechsel, hatten wir die Möglichkeit den Verbrauch seit Wechsel genau zu beziffern und daraus einen, am realen Verbrauch berechneten, Abschlag zu ermitteln und zu zahlen.
Der Versorger forderte jedoch die Zahlung in vollem von ihm berechneten Umfang, also sowohl den von uns angegriffenen Verbrauch, als auch die viel zu hohen Abschlagsbeträge.
Auch unsere folgenden zwei Schreiben mit der Bitte um Überprüfung der Angelegenheit bzw. des Zählers ließ der Versorger unbeantwortet und hat erst auf ein Einschreiben reagiert.
Im Antwortschreiben wurde erklärt, es läge kein Schriftwechsel vor und man forderte uns erneut auf den vollen Betrag zu zahlen und drohte für den Fall der Nichtzahlung die Versorgungssperre an.
Wir haben zu spät die Taktik des Versorgers erkannt, durch permanentes Ignorieren unserer Beschwerden, eine technische Überprüfung des Zählers unmöglich zu machen, denn der war ja zwischenzeitlich längst ausgebaut und vermutlich entsorgt! Obwohl wir dem Versorger den aktuellen Zählerstand mehrfach mitteilten (durch Foto dokumentiert) hat dieser versucht die Versorgung zu sperren und nur weil wir nicht anwesend waren, ist ihm dies nicht gelungen. Die nachweislich viel zu hohen Abschlagsbeträge hat der Versorger selbst und durch einen beauftragten Anwalt auch weiterhin gefordert. Und trotz besserem Wissens diese auf fehlerhafter Abrechnung beruhenden Beträge zur Begründung einer Klage auf Zutritt zur Meßeinrichtung gemacht.
Durch Vergleich mit unserem Verbrauch der Vorjahre und dem Verbrauch seit Zählerwechsel stellen wir fest, dass diese Werte absolut konstant sind und lediglich für den Zeitraum zwischen letzter regulärer Abrechnung und Zählerwechsel ein um ca. 30 bis 40 % überhöhter Verbrauch berechnet wurde. Wir wissen nicht, ob der Zähler defekt ist, oder die Ablesung des ausgebauten Zählers falsch war? Obwohl der Versorger laut Klage über 2.500,-- Euro beanspruchen möchte, die sich aus Verbrauch und utopischen Abschlägen zusammenrechnen, hat der Anwalt den Streitwert auf vier Abschlagsbeträge, das ist knapp unter 600,-- Euro beantragt. Im mündlichen Verfahren stellt sich heraus, dass die Richterin sich mit der Materie wohl nicht beschäftigt hat und geneigt scheint, der Klage des Versorgers auf Zutritt zum Zwecke der Stromsperre, statt zu geben. Sie erklärt, wir könnten ja den Beweis nicht führen, dass wir unsere Schreiben tatsächlich an den Versorger gesandt hätten. Wir fühlen uns durch die Vorgehensweise des Versorgers genötigt und erpresst! Da bei einem Streitwert unter 600,00 Euro kein Einspruch möglich ist, bleibt uns für den zu erwarteten Fall des gerichtlichen Unterliegens nichts anderes übrig, als den aus unserer Sicht nicht erfolgten Verbrauch zu zahlen. In der Verhandlung erklärt der gegnerische Anwalt, wir könnten ja dann mit einer Zivilklage versuchen, Recht zu bekommen. Wir werden nun Strafanzeige gegen den Versorger stellen, da dieser offensichtlich das Instrument der Stromsperre missbraucht, um sich ohne Prozeßrisiko, Beträge die der Kunde nicht anerkennt, anzueignen.
Vielleicht hat Jemand hier im Forum ähnliche Erfahrungen, oder einen Tipp für uns? Wir freuen uns auf Eure Antworten!!

Mit Gruß

REVOLUZZER
Titel: Drohende Stromsperre
Beitrag von: RR-E-ft am 04. März 2008, 19:02:43
@Revoluzzer

Der Versorger hat doch den Rechtsweg beschritten und sich der Entscheidung eines Gerichts gestellt, trägt dabei das Prozessrisiko.

Wenn man dem ggf. allein und ohne Anwalt entgegentritt und deshalb  zu besorgen hat, sich nicht mit eigenen Argumenten durchsetzen zu können, steht dies auf einem völlig anderen Blatt.

Übrigends:

In der gesamten StromGVV gibt es keinerlei Anspruch des Stromversorgers mehr, (selbst) zum Zwecke der Versorgungseinstellung Zutritt zu verlangen. Möglicherweise fehlt es also bereits an einer Rechtsgrundlage für das eingeklagte Zutrittsrecht des Grundversorgers als solchem.

Woher meinte denn das Gericht im konkreten Fall, dass sich ein solches Zutrittsrecht überhaupt ergeben sollte?

Der Streitwert bei einer Sperrklage wird teilweise beim 1,5- fachen des Jahresrechnungsbetrages angenommen, so dass entsprechende Entscheidungen oftmals berufungsfähig sind.

Dass weiß möglicherweise ein spezialisierter Anwalt. Indes sucht man sich einen solchen nicht erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung, wenn die Messe eigentlich schon gesungen ist.
Titel: Drohende Stromsperre
Beitrag von: Zeus am 04. März 2008, 19:48:50
Beim Zählerwechsel müssen Sie doch ein kurzes Protokoll erhalten haben, mit folgendem Inhalt:
Am....... wurde Ihr Zähler ausgetauscht.
alte Zählernummer.......................          Zählerstand..........
neue Zählernummer.....................          Zählerstand..........

                                                               (Unterschrift des Mitarbeiters)

Ein Vergleich der hier eingetragenen Zählerstände mit der Abrechnung ermöglicht Ihnen die Überprüfung.
Wenn Sie jetzt sagen, dass Sie sich einen solchen Beleg nicht haben geben lassen, ihn nicht mehr finden oder die eingetragenen Zählerstände nicht verglichen haben, haben Sie leider genau so naiv gehandelt wie bei Ihrem Schriftverkehr mit Ihrem Versorger, der gleich per Einschreiben hätte erfolgen müssen.
Es könnte auch sein, dass eine oder zwei Jahresabrechnungen vor dem Ausbau des Zählers auf Schätzungen und nicht auf echte Ablesungen basierten. Dies lässt sich auf den Abrechnungen ablesen. Hieraus könnten Diskrepanzen entstanden sein.
Sie schreiben, dass die Abrechnung immer vom Frühjahr zu Frühjahr erfolgt.
Es könnte also auch sein, dass in der Rechnung, die Sie Ende Januar erhalten haben der gesamte Verbrauch bis zum Ausbau des alten Zählers beinhaltet ist. Hierüber können Sie sich selbst Klarheit verschaffen indem Sie vergleichen welche Zähler auf Ihren Abrechnungen von Januar 2007 und von April 2007 eingetragen sind.
Haben Sie nun dem Ableser den Zugang verweigert oder nicht? Sie schreiben von \"angeblich\". Auf jeden Fall scheinen Sie ihm den Zutritt nicht ermöglicht zu haben. Dann ist Ihr Versorger berechtigt eine Schätzung auf der Grundlage ihm vorliegender Zahlen vorzunehmen. Eine Ablesung durch den Mitarbeiter Ihres Versorgers wäre hier von Vorteil gewesen, denn Sie hätten somit sofort eine solide Grundlage für Ihre Verhandlungen gehabt.
Titel: Drohende Stromsperre
Beitrag von: Revoluzzer am 05. März 2008, 10:47:04
vielen Dank für die schnellen und kompetenten Reaktionen!

@ RR-E-ft

also ich habe das in der Klage noch einmal nachgelesen und da heißt es: Klage auf \"Duldung der Versorgungssperre\" und erst in der Folge \"... den Zutritt zu gestatten .... \"
Dass wir bei dieser Angelegenheit keinen Anwalt beauftragt haben, liegt daran, dass wir die Angelegenheit eigentlich als einfache und klare Sache betrachtet haben. Da wir aus vielerlei Gründen u.A. durch Krankheit ohnehin wirtschaftlich schwer \"gebeutelt\" sind, versuchen wir natürlich die Ausgaben niedrig zu halten!

Die Festsetzung des Streitwertes auf den Wert von vier Monatsabschlägen haben wir beanstandet und das Gericht gebeten die Bemessung des Streitwertes zu überprüfen. Darauf hat das Gericht nun überhaupt nicht reagiert! Haben wir Anspruch auf eine bestimmte Handhabung?

Wenn man sich mal die Interessenlagen ansieht, ist dass auch nachvollziehbar. Der Versorger hat kein Interesse den Streitwert zu \"pushen\", denn im Falle des Unterliegens minimiert das seine Prozesskosten. Die Richterin braucht sich mit der Materie nicht groß zu beschäftigen und muss selbst bei \"schlampiger Handhabung\" nicht befürchten, dass eine andere Gerichtsbarkeit Ihr die Sache \"um die Ohren haut.\"

@ Zeus

Das Protokoll haben wir vorliegen, da wir aber damals beim Zählerwechsel selbst nicht dabei sein konnten, sondern einen Dritten vertretungsweise gebeten hatten, können wir nicht mit Sicherheit sagen, ob der auf dem Protokoll vermerkte Wert gestimmt hat.

Wenn Sie es als naiv bezeichnen, nicht gleich den Schriftverkehr per Einschreiben geführt zu haben, so bedeutet das doch:

  a) ich muss Allem und Jedem von vornherein misstrauen
  b) ich muss jeden kleinen Vorgang per Einschreiben senden, er könnte  
      Wichtig werden.
  c) meine jeweiligen Gegenüber schicken die Schreiben doch auch normal?

Die erste, der von uns beanstandeten Rechnungen beinhaltet tatsächlich nur den Zeitraum einer Abrechnungsperiode. Der darin vermerkte Verbrauchsvergleich weist für die vorhergehende Abrechnung 4.500 kWh in 347 Tagen und für den betroffenen Abrechnungszeitraum 8.500 kWh in 383 Tagen aus.
Ich denke, da hätte eigentlich der Versorger schon merken müssen, dass hier eine große Verbrauchsdifferenz vorliegt.
Interessanterweise ist doch mit dem Tag des Zählerwechsels die Welt wieder in Ordnung. Die Tagesdurchschnittswerte sind mit ca. 15 kWh exakt im Bereich der letzten 7 Jahre vor dem Fehler? Da wir weder Großgeräte abgeschaltet oder ausgewechselt haben liegt es doch auf der Hand, dass mit der Abrechnung etwas nicht stimmt.

Weder haben wir einem Ableser den Zugang verweigert noch haben wir Aufforderung bzw. Formular zur Selbstablesung erhalten, wie das in den Vorjahren gehandhabt wurde. Ob es überhaupt üblich ist, dass unser Versorger Ableser einsetzt ist uns nicht bekannt, in den Vor- bzw. Folgejahren wurde das jedenfalls nicht getan.

Wir freuen uns auf weitere Statements
Mit Gruß

REVOLUZZER
Titel: Drohende Stromsperre
Beitrag von: svenbianca am 05. März 2008, 11:26:01
Wenn Sie einen Dritten beauftragt haben an dem Tag des Wechsel dabei zu sein. Warum haben Sie sich nicht selbst die Stände aufgeschrieben, so groß wird die Differenz ja nicht sein wenn ich einen Tag vorher ablese. Jetzt im Nachhinei zu sagen, keine Ahnung ob der Dritte richtig abgelesen hat macht die Sache nicht einfacher. Der Stand könnte also stimmen.

Wurde die Abrechnung vor dem Zählerwechsel denn nun geschätzt? Sie schreiben \"Weder haben wir einem Ableser den Zugang verweigert noch haben wir Aufforderung bzw. Formular zur Selbstablesung erhalten, wie das in den Vorjahren gehandhabt wurde. Ob es überhaupt üblich ist, dass unser Versorger Ableser einsetzt ist uns nicht bekannt, in den Vor- bzw. Folgejahren wurde das jedenfalls nicht getan.\"

Wenn also kein Ableser da war und Sie nicht abgelesen haben liegt eine Schätzung nahe. Haben Sie denn nach Rechnungserhalt die Stände immer überprüft?
Titel: Drohende Stromsperre
Beitrag von: Revoluzzer am 05. März 2008, 12:55:00
@ svenbianca

Also eigentlich gehen wir selbst davon aus, dass der Ablesewert beim Zählerwechsel auch richtig erfasst wurde. Nur der Vollständigkeit halber haben wir die Möglichkeit einer fehlerhaften Ablesung mit ins Kalkül gezogen.

Im Februar 2006 hatten wir dem Versorger der Zählerstand mitgeteilt, trotzdem wurde die Abrechnung für den Zeitraum Frühjahr 2005 bis Frühjahr 2006 erst, nach unserer telefonischen Intervention im Dezember 2006,  Ende Januar 2007 erstellt. Der Versorger hat später erklärt, es hätte EDV-Probleme gegeben.
Dort ist von einem „errechneten Wert“ die Rede, also das Ende der Abrechnungsperiode wurde nicht abgelesen sondern errechnet.
Dieser Abrechnung haben wir sofort schriftlich widersprochen und um technische Überprüfung gebeten.

Die Begebenheit mit dem Ableser soll erst im März 2007 gewesen sein und betrifft dann erst den Folgezeitraum März 2006 bis März 2007. In diese Abrechnungsperiode fällt dann auch der Zählerwechsel. Diese Abrechnung erhielten wir Ende April 2007 und der Zählerstand wurde ebenfalls als „errechnet“ angegeben. Auch dieser Abrechnung haben wir direkt schriftlich widersprochen und den richtigen, am 3.05. von uns abgelesenen, Zählerwert, gemeldet.  Dieser war zu diesem Zeitpunkt noch geringer als der vom Versorger zum 01.03.07 errechnete Wert. Nachdem anstatt einer sachbezogenen Antwort lediglich weitere Mahnungen bei uns eintrafen, haben wir dann per Einschreiben Beschwerde geführt.

Mit Gruß

REVOLUZZER
Titel: Drohende Stromsperre
Beitrag von: svenbianca am 05. März 2008, 12:58:30
Zusammengefasst also:

Zwischen Ihrem Einzug und dem Zählerwechsel gab es nie einen abgelesen Stand sondern nur errechnete Stände?
Titel: Drohende Stromsperre
Beitrag von: svenbianca am 05. März 2008, 15:04:19
@ RR-E-ft

\"In der gesamten StromGVV gibt es keinerlei Anspruch des Stromversorgers mehr, (selbst) zum Zwecke der Versorgungseinstellung Zutritt zu verlangen. Möglicherweise fehlt es also bereits an einer Rechtsgrundlage für das eingeklagte Zutrittsrecht des Grundversorgers als solchem.\"

Der Versorger sperrt ja nicht selbst sonder beauftragt den zuständigen Netzbetrieb zwecks Sperrung § 19 Abs. 2

Dieser hat nach §21 der NAV dafür ein Zutrittsrecht. Oder habe ich da etwas falsch verstanden.
Titel: Drohende Stromsperre
Beitrag von: Revoluzzer am 05. März 2008, 20:50:42
@ svenbianca

Nein, natürlich nicht, wir wohnen ja hier schon zwanzig Jahre und bis zu dieser Angelegenheit verlief das alles ohne Probleme. Und wenn ich mir den Verbrauch der Vorjahre vergleichend mit dem seit Zählerwechsel ansehe, dann war das alles auch weitgehend konstant. Es gibt nur diesen Ausreißer für den Zeitraum vor Zählerwechsel, aber die Dauer der falschen Zählung kann ich nicht eintakten. Letzter sicherer Wert war eben im Februar 2005 und der nächste sichere Wert ist im Herbst 2006 bei Zählerwechsel der neue Stand. Die Jahre davor und nun die Zeit danach war der tägliche Verbrauch im Schnitt 15 Kwh pro Tag. In der fraglichen Zeit sollen das eben 23 kWh pro Tag gewesen sein, was aber eben durch nichts erklärbar wäre.

@ RR-E-fr

Also die Aussage zum Zutrittsrecht kann aber so nicht stimmen, ich habe zwischenzeitlich mal nachgesehen und finde im Teil 3 StromGVV unter §9 den Punkt Zutrittsrecht für Netzbetreiber, Messstellenbetreiber sowie Grundversorger geregelt.

Habe ich eine überholte Version des Strom GVV? Hat sich eventuell etwas geändert? Oder habe ich etwas falsch verstanden?

Wäre schön, wenn ich hier weiterhin Statements zum Thema erhalte!

Vorab den Schreibern Danke für Ihre Mühe

und mit Gruß

REVOLUZZER
Titel: Drohende Stromsperre
Beitrag von: RR-E-ft am 05. März 2008, 21:00:34
@Revoluzzer

Schön, dass Sie jetzt - nach Schluss der mündlichen Verhandlung - schon einmal nachgelesen haben.

In meinem  § 9 StromGVV steht nichts von einem Zutrittsrecht zum Zwecke der Sperrung. Ich gehe davon aus, dass Sie den Leuten Zutritt gewähren, soweit dies \"zum Ablesen von Messeinrichtungen und zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen\" erforderlich ist. Man darf also rein kommen und Nachschau halten. Mehr als Ansehen ist jedoch nicht drin.

Es sieht so aus, als seien Sie überfordert und hätten sich selbst überschätzt. Sicher haben Sie schon einen Plan, wie es weiter geht, wenn das Gericht der Klage statt gibt und der Gerichtsvollzieher sodann anrückt, um den Zähler sperren zu lassen. Wenn Sie das Gericht nicht von Ihrem Standpunkt überzeugen konnten, könnte es Ihnen tatsächlich gelingen, alsbald die Stromverbrauchskosten gering zu halten. Die Verfahrenskosten (Gerichtskosten und  Anwaltskosten des Versorgers) im Falle eines irreversiblen Unterliegens haben Sie gewiss einkalkuliert.

Am Anfang billig wird möglicherweise am Ende teuer. Sich bei einer so elementaren Sache wie einer drohenden Stromsperre nicht anwaltlich vertreten zu lassen, ist ziemlich töricht.

@svenbianca

§ 21 NAV regelt das Zutrittsrecht des Netzbetreibers unter eigenständigen Tatbestandsvoraussetzungen.

Wenn Lieferant und Netzbetreiber nicht identisch sind, fehlt dem Lieferanten wohl die Aktivlegitimation für eine solche Klage, weil er selbst gar keinen entsprechenden Anspruch gegen den Kunden hat. Es ist grundsätzlich Sache des Netzbetreibers, sich den Zutritt selbst zu erstreiten.
Titel: Drohende Stromsperre
Beitrag von: Revoluzzer am 06. März 2008, 10:24:48
@ RR-E-ft

Erst mal schönen Dank für Ihr Engagement, aber was soll denn dieser hochnäsige Ton, damit verprellen Sie doch u.U. diejenigen, die nicht so \"superschlau\" sind? Der Sinn und die Funktionsweise eines Forums wie diesem sollen aus meinem Verständnis doch so sein, dass der Eine vom Anderen lernt?

Im Übrigen gebe ich zu bedenken, dass ich auch erst nach einem Gerichtsverfahren schlauer bin, ob der gewählte RA denn eine \"Pfeife\" oder ein \"As\" ist und ob er tatsächlich die vorgegebene Sachkompetenz besitzt! Bezahlen muss ich ihn dank der Regelungen der Honorarordnung auf jeden Fall. Bestimmt hat der Eine oder Andere Forumsteilnehmer auch seine eigenen Erfahrungen mit Rechtsanwälten, die  u.U. aus eigenen wirtschaftlichen Zwängen, bei der Beratung des Mandanten, Prozeßrisiken falsch beurteilen?

Insofern helfen mir Ihre sachbezogenen Themenbeiträge mehr, als Ihre Vorwürfe keinen Anwalt bestellt zu haben!

Selbstverständlich habe ich die Regelungen im StromGVV nicht erst jetzt studiert! Lediglich Ihre Aussage zum Zutrittsrecht, in Ihrem ersten Posting zum Thema, hat mich bewogen, das noch einmal nachzulesen!

Und die Qualität Ihres Beitrages mögen die Forenteilnehmer selbst bewerten, denn wenn Sie noch mal im StromGVV nachlesen, da findet sich im Teil 3 unter §9 StromGVV fast der gleiche Wortlaut, wie im §21 NAV, beides zum Thema \"Zutrittsrecht\". Lediglich im Bereich der Fristen zur Vorankündigungspflicht des beabsichtigten Zutritts unterscheiden sich die beiden Quellen. Warum da bei Ihrer Ausgabe StromGVV nichts stehen soll, ist zumindest verwunderlich?

Ansonsten haben Sie natürlich Recht, es wird nicht explizit das Zutrittsrecht zum Zwecke der Sperrung geregelt! Aber unser Versorger hat ja auch auf \"Duldung einer Versorgungssperre\" geklagt! Das hatte ich in meinem ersten Posting einfach falsch formuliert.

Mit Gruß

REVOLUZZER
Titel: Drohende Stromsperre
Beitrag von: svenbianca am 06. März 2008, 10:47:44
eine Frage habe ich noch: Sie geben an das ein Mehrverbrauch von 4000 KWH berechnet wurde, das wären bei 20 Cent je KWH ca. 800 Euro. Wieso liegt die Gesamtsumme bei 2500 Euro? Da Sie vorher nur geschätzt wurde ist es natürlich schwer zu beweisen, das der Verbrauch nicht da war. Vielleicht elektrisch geheizt? Trocknungsmaßnahmen etc. Das Gericht kann ja schlecht prüfen ob da vor einem Jahr Radiatoren waren oder nicht. Ich sehe die Chancen für Sie eher schlecht, obwohl das aus der Ferne immer schwierig zu beurteilen ist.

Zum Thema Rechtsanwälte. Ich kann verstehen, dass RR-E-ft gerne immer an diese verweist. Aus Erfahrung kann ich Ihnen sagen, das 9 von 10 Schreiben von Anwälten meist mit einem zweizeiler zurück beantwortet werden konnten, da der Anwalt wahrscheinlich die Chancen selbst vorab schon kannte, aber das Geld für den Brief nehmen die gerne mit. Danach haben Sie nichts mehr von dem Fall gehört. Je länger die Briefe eines Anwaltes sind umson geringer die Chancen, gefährlich erst wenn ein Anwalt kurz und knapp schreibt........ Es gibt überall schwarze Schaafe (nur nicht bei Energieversorgern), am besten man fragt nach Erfahrungen im Bekanntenkreis oder RR-E-ft, der weiß fast immer Rat (Vorsicht Ironie)
Titel: Drohende Stromsperre
Beitrag von: taxman am 06. März 2008, 12:19:29
Hallo Revoluzzer,

ich habe ihren Beitragspfad nun ein bischen verfolgt!

Sie sind hier nicht in einem Forum wo juristische Probleme behandelt werden. Zur Beantwortung Ihrer Frage müssen Sie andere Foren aufsuchen.

Wir alle hier befassen uns mit dem Thema \"Widerstand gegen überhöhte Energiepreise\"! Sie zweifeln jedoch nicht die Höhe der Ihnen in Rechnung gestellten Preise an, sondern die Höhe des berechneten Verbrauches! Insoweit sehe ich wenig Chancen für Sie, dass Ihnen die anderen Teilnehmer des Forums helfen können!

Einer der ganz wenigen hier, der sicherlich den allermeisten helfen könnte, hat es bei Ihnen versucht! Leider haben Sie das in den falschen Hals bekommen.

Nochmals:
Wenn Sie am Widerstand mitmachen wollen, sind bestimmt sehr viele hier in der Lage Ihnen helfen zu können! Wir sind beinahe alle Fachidioten  :D auf diesem einen klitzekleinen Gebiet!

Bezüglich Rechtsanwaltssuche hat der BdE eine Liste zusammen getragen mit Rechtsanwälten, die sich bei Energierechtsfragen auskennen. Vielleicht ist einer aus Ihrer Stadt dabei! Ebenfalls soll es Prozesskostenhilfe geben. Wie das funktioniert usw. ist mir persönlich jedoch völlig unbekannt!

Einen schönen Tag wünsche ich Ihnen
taxman
Titel: Drohende Stromsperre
Beitrag von: RR-E-ft am 06. März 2008, 15:05:44
@Revoluzzer

Möglicherweise haben Sie die Frage der Aktivlegitimation verkannt, wenn Grundversorger und Netzbetreiber nicht identisch sind. Dann kann es einen gewaltigen Unterschied machen, ob man vom Grundversorger oder vom Netzbetreiber verklagt wird. Möglicherweise haben Sie nicht deutlich gemacht, dass der Gegenstandswert weit höher anzusetzen ist.

Wenn die mündliche Verhandlung geschlossen ist und ein Verkündungstermin feststeht, kann man diesen abwarten, um aus der getroffenen Gerichtsentscheidung dann ggf. zu lernen. Dringend Hilfe braucht man, wenn man verklagt wurde und die Klageerwiderungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Für eine solche Hilfe bieten Rechtsanwälte ihre Dienstleistungen an. Es erscheint nicht eben sinnvoll, gegen ein anwaltlich vertretenes Unternehmen ohne eigenen Anwalt anzutreten.

@svenbianca

Die von Ihnen zitierten Anwaltsschreiben betreffen wohl die Schreiben der Kollegen an Verbraucher, in denen diese nach Unbilligkeitseinrede nunmehr zur Zahlung aufgefordert werden. Da können Sie durchaus recht haben. Oft erscheint selbst ein Zweizeiler als Antwort zuviel.
Titel: Drohende Stromsperre
Beitrag von: Revoluzzer am 07. März 2008, 11:23:20
@ svenbianca

Die genannte Summe setzt sich ja aus mehreren Faktoren zusammen, wie erläutert, auch aus der Folgeperiode sowie den gesamt daraus resultierenden viel zu hohen Abschlagsbeträgen und auch den Anwaltskosten.
Da bis Frühjahr 2005 und auch nach Zählerwechsel(Herbst 2006), die Abrechnungen auf tatsächlich abgelesenen Verbrauchswerten basieren, läßt sich doch sehr genau feststellen, daß in diesem Zeitraum mit den Verbrauchswerten etwas nicht stimmen kann. Wohlgemerkt, mit Zählerwechsel ist doch wieder der normale Durchschnittswert  gemessen?
Und da wir wirklich keine \"Energiefresser\" angeschlossen haben, übrigens auch gar nicht besitzen, stehen wir auf dem Standpunkt, es muß ein Fehler sein. Und so haben wir uns auf das Zahlungsverweigerungsrecht nach §30 (AVBEltV) bezogen. Der Versorger ist aber auf den Umstand eines eventuellen Fehlers gar nicht eingegangen und hat unseren Vortrag komplett ignoriert, ohne jegliches Statement und behauptete nun im Prozeß wir hätten diesen Einwand des Fehlers nie erhoben! Da wir aber nachweisen können, daß wir die Vermutung auf einen offensichtlichen Fehler, sehr wohl mitgeteilt haben, später auch per Einschreiben, haben wir Strafanzeige gegen den Versorger gestellt. Wie bereits erläutert, war die Richterin im mündlichen Termin mit der Angelegenheit absolut nicht vertraut und nicht vorbereitet. Es bleibt also abzuwarten, ob diese sich im Nachgang nun nochmal die Akten \"reingezogen\" hat und die Zusammenhänge besser bewerten kann. Das Urteil soll übrigens heute gefällt werden. Zwischenzeitlich hat sie übrigens den Streitwert hochgesetzt, wohl auf unseren Antrag hin, das heißt, die Angelegenheit ist Revisionsfähig und wir werden sehen!


@ taxman

vielen Dank für Ihr Posting! Sie haben Recht, ich habe wohl die Interessen dieses Forums falsch verstanden und werde mit dieser Erkenntnis selbstverständlich damit mein Thema beenden. Sofern ich u.U. sogar gestört habe bitte ich die Teilnehmer um Entschuldigung, das lag nicht in meiner Absicht! Ich habe aber auch nicht nach juristischer Hilfe gesucht, sondern nach \"Leidensgenossen\", die eben auch schon die Übermacht der Stromkonzerne zu spüren bekommen haben und nach evtl. Erfahrungen anderer Forumsteilnehmer. Also nochmals Sorry!
Ihren Tipp zur Liste der fachspezialisierten Anwälte habe ich gerne entgegen genommen, Danke. Das mit der Prozeßkostenhilfe ist bei uns zum Glück nicht notwendig, aber auch hier danke für Ihr Engagement!


@ RR-E-ft

Also ohne nun hier doch ein juristisches Forum eröffnen zu wollen, habe ich Ihren Hinweis zur Aktivlegitimation nicht verstanden!
Soweit ich das richtig überblicke treten zwar Versorger und Netzbetreiber, im vorliegenden Fall, unter dem gleichen Firmennamen und Label auf, sind aber per genauer Definition wohl juristisch nicht identisch.

Ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen, und ohne den Berufsstand der Anwälte über einen Kamm scheren zu wollen, sind die gemachten Erfahrungen, von Blödheit über Mandatenverrat bis zur Unterschlagung einer sechsstelligen Summe, sehr teuer bezahlt. Und wie bereits bemerkt, hat der Anwalt, dank der Honorarordnung (ist übrigens z.B. auch bei Ärzten so) immer Anspruch auf Bezahlung, egal was er \"verzapft\" hat. Insofern bleibt es dem Mandanten eben nicht erspart, sich ohnehin auch selbst ausführlich mit der Materie zu beschäftigen.  Generell gebe ich Ihnen allerdings recht, mit einem fähigen Anwalt an meiner Seite, würde ich mich wohler fühlen!

Danke an Alle, die hier gepostet haben, ich selbst werde hier vorläufig mal überwiegend lesen!

Mit Gruß

REVOLUZZER
Titel: Drohende Stromsperre
Beitrag von: svenbianca am 13. März 2008, 19:39:18
Wie ist das Urteil ausgegangen?
Titel: Drohende Stromsperre
Beitrag von: Revoluzzer am 14. März 2008, 14:29:58
@svenbianca

Hallo und vielen Dank für das Interesse!

Gestern haben wir das Urteil erhalten und wir haben natürlich verloren. Aus dem Tenor geht hervor, dass die Richterin unsere vorglegten Unterlagen nicht gelesen oder was schlimmer wäre nicht verstanden hat. Da der Streitwert angehoben wurde, hätten wir nun die Möglichkeit, in die nächste Instanz zu gehen. Die Frage ist, ob es denn etwas bringen würde? Wenn ich mir das Urteil ansehe, dann stelle ich fest, die Richterin hat Passagenweise die Argumentation der Gegenseite abgeschrieben. Vermutlich ist es tatsächlich so, daß man als Einzelner gegen einen mächtigen Stromkonzern nicht ankommen kann. Genau das war es eigentlich auch, weshalb ich hier im Forum gelandet bin, aber das habe ich ja schon ausgeführt.
Losgelöst von unserem speziellen Fall und der betroffenen Thematik, kann man auf allen möglichen Bereichen des täglichen Lebens feststellen daß die im Grundgesetz verankerte Gewaltenteilung absolut nicht mehr gegeben ist. Diese Problematik geht zwar weit über den Rahmen dieses Forums hinaus, betrifft uns aber alle, denn unsere Demokratie und unser Recht sind in Gefahr! Nun bin ich gespannt, wie denn die Staatsanwaltschaft mit der erstatteten Strafanzeige wegen Betrug, Nötigung und Erpressung umgehen wird. Bis heute haben wir nicht einmal die erbetene Eingangsbestätigung!

Mit freundlichem Gruß aus dem verregneten Hessen

REVOLUZZER
Titel: Drohende Stromsperre
Beitrag von: RR-E-ft am 14. März 2008, 15:28:24
@Revoluzzer

Eine solche  Strafanzeige kann eine Verfolgung des Anzeigenerstatters durch die Staatsanwaltschaft unter vielerlei Gesichtspunkten zur Folge haben.
Titel: Drohende Stromsperre
Beitrag von: Revoluzzer am 14. März 2008, 17:06:03
@RR-E-ft

Mit welcher Intension beteiligen Sie sich bei diesem Thread, wenn Sie doch nur, in für mich und vermutlich auch andere Forumsteilnehmer, unverständlichen und geheimnisvollen Beiträgen posten? Welches Problem haben Sie mit mir, außer daß ich kein Mitglied Ihrer Zunft mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragt habe bzw. werde? Sollte ich Sie an irgend einer Stelle falsch erwischt haben, so war dies keine Absicht und täte mir leid! Aus meiner Sicht wäre Ihr Statement, für mich und vermutlich auch für Andere,  erst dann hilfreich, wenn Sie Beispiele ausgeführt hätten, unter denen eine Strafanzeige für den Anzeigenersteller zum Boomerang werden könnte. In der von Ihnen gewählten Form kann ich allenfalls die Absicht erkennen, bei mir etwas Unbehagen verbreiten zu wollen. Habe ich Sie etwa schon wieder falsch verstanden?  

Unverdrossen mit freundlichem Gruß

REVOLUZZER
Titel: Drohende Stromsperre
Beitrag von: Zeus am 14. März 2008, 18:28:51
@Revoluzzer

Ich gehöre nicht zur Zunft von RR-E-Ft. Ich verstehe ihre Attacken gegen ihn nicht. Man muss nicht immer einer Meinung mit ihm sein. Aber es ist sicher nicht richtig auszurasten wenn er einmal nicht das sagt was man gern hören würde. Dies gilt insbesondere wenn er versucht vor möglichen Fehler oder Irrtümer zu warnen.
Im übrigen finde ich Ihr ganzes Vorgehen in der eigenen Angelegenheit mehr als be********. So, und jetzt können Sie auf mich eindreschen
Titel: Drohende Stromsperre
Beitrag von: Revoluzzer am 14. März 2008, 20:47:42
@Zeus

So langsam habe ich hier den Eindruck, ich lese hier etwas anderes als die anderen Teilnehmer!? Und mir liegt es eigentlich fern hier ein anderes Forumsmitglied zu attakieren, schon gar nicht ein \"altgedientes\" und wohl anerkanntes MItglied? Aber offensichtlich verstehe ich unsere Muttersprache nicht mehr? Was lesen Sie den in dem Beitrag von RR-E-ft? Wovor versucht er zu warnen? Genau das fehlt mir doch! Und ich erwarte wirklich nicht, daß wer auch immer hier mit mir einer Meinung ist. Im Gegenteil ich habe mich doch hilfesuchend an das Forum und seine Teilnehmer gewandt, erhoffe also, daß man mir einen Rat gibt! Ich habe absolut nicht vor, auf Sie einzudreschen, aber Sie handhaben das in der gleichen Weise wie RR-E-ft, Sie sagen, Sie finden mein Vorgehen \"be....\", aber Sie erklären nicht was und warum! Ohne diese Erklärung habe ich aber überhaupt keine Chance zu verstehen, was ich eventuell verkehrt mache, an welcher Stelle ich vielleicht verkehrt denke! Und wenn Sie Ihren Beitrag nicht schreiben, damit der Andere, in diesem Fall ich, eventuell etwas kapiert, ja dann will mir nicht in den Kopf, warum Sie überhaupt etwas dazu schreiben? Habe ich denn grundsätzlich Sinn und Zweck eines Forums nicht verstanden?
Irgendwie habe ich das Gefühl, die Geschichte hat sich selbständig gemacht, ich wollte Niemandem etwas Böses sondern hatte nur eine Frage und habe mich dabei u.U. ins falsche Forum verirrt. Und wenn nicht von svenbianca, die Nachfrage, nach Prozeßausgang gestellt worden wäre, worüber ich mich übrigens gefreut habe, dann hätte ich mich doch gar nicht mehr gemuckst (siehe mein Posting vom 04.03.)

Ich hoffe rübergebracht zu haben, daß ich keinerlei Interessen habe, mich mit irgend Jemand hier zu streiten, sondern daß es maximal an der Möglichkeit liegt, daß ich etwas nicht verstanden, oder falsche Erwartungen an ein Forum habe.

Mit wirklich freundlichem Gruß

REVOLUZZER


PS. diesen Nickname habe ich mir nur deshalb zugelegt, weil ich an der Ungerechtigkeit in diesem Staat zu verzweifeln drohe
Titel: Drohende Stromsperre
Beitrag von: Pölator am 15. März 2008, 12:39:23
@Revoluzzer

Es geben viele hier Ratschläge, so mancher bessere, so mancher strengt sich an.
Auch die alten Hasen hier haben so ihre Eigenheiten, die manchmal nicht nach zu vollziehen sind und oftmals den Eindruck erwecken, nur um des Schreibenswillen geschrieben worden sind... .
Sie haben oft genug zum Ausdruck gebracht, dass Sie hier niemandem an die \"Karre pinkeln\" wollen. Das ist bei den Meisten hier angekommen, denke ich, bei Einigen nicht.
Mich würde z.B. auch interessieren, was jemand mit

\"Eine solche Strafanzeige kann eine Verfolgung des Anzeigenerstatters durch die Staatsanwaltschaft unter vielerlei Gesichtspunkten zur Folge haben.\"   meint.

Aber voraussichtlich werden wir es nur von Ihnen erfahren, wenn Sie der Bumerang (welcher auch) immer trifft.
Ich wünsche Ihnen viel Glück bei den weiteren Geschehnissen. Seien Sie versichert, Sie sprechen die gleiche Sprache wie die Meisten hier... .

Ein schönes Wochenende,
der Pölator
Titel: Drohende Stromsperre
Beitrag von: Regina*** am 15. März 2008, 12:41:45
Hallo Revoluzzer,

die Staatsanwaltschaft könnte gegen Sie ermitteln, wenn Sie z.B. in der Strafanzeige geschrieben haben
\"wegen Betrug, ...\"
denn der Betrug ist ja nicht bewiesen.

Wenn Sie jedoch schreiben \"wegen Verdacht auf Betrug, ...\" kann Sie diese Formulierung besser gegen eine Gegenanzeige wegen übler Nachrede oder Verleumdung schützen.

Siehe hierzu auch diesen Thread:
http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=9207 (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=9207)

Im Grunde ist das Ganze zwar Wortklauberei,
aber mit einer geschickten Wort- und Formulierungswahl kann man viel erreichen
(unsere Politiker machen ja auch nichts anderes ...).

VG
Regina
Titel: Drohende Stromsperre
Beitrag von: Kampfzwerg am 15. März 2008, 16:00:21
@Revoluzzer

ich denke nicht, dass Sie in irgendeiner Form ausgerastet sind, sich im Ton vergriffen haben oder unhöflich sein wollten und m. E. auch nicht waren.

Der Ton lässt eher auf völlige Verweiflung und leichte Panik schliessen und Sie sind hier im Forum auch nicht völlig falsch, auch wenn wir uns in erster Linie mit dem Widerstand gegen völlig überhöhte Energiepreise beschäftigen. Es eint uns doch das Wörtchen Widerstand und der Wille, um unser gutes Recht zu kämpfen.
Wir beweisen nun schon länger, dass man als \"Einzelner gegen einen mächtigen Stromkonzern\", oder auch Gaskonzern, durchaus ankommen kann. Mal mehr, mal weniger erfolgreich.
Mit der Hilfe hier im Forum ist man aber eigentlich kein Einzelkämpfer mehr, sondern erhält Zuspruch, Erfahrungen...und Tipps.
Auch mal mehr, mal weniger erfolgreich.
(Das gilt i.Ü. auch für ältere Hasen ;))

RR-E-ft hat auf seine, mit Sicherheit unnachahmliche, leicht ironische und sicher oftmals kryptische, Art tatsächlich versucht Ihnen zu helfen.
Und ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung versichern, dass man diese nicht immer leicht verstehen und manchmal auch als nervtötend empfinden kann. Man möchte gerne klare Antworten...und erhält...ein Rätsel ;)
Andererseits macht das manchmal aber auch einen großen Teil der Freude, an den Antworten und an diesem Forum, aus.
Und seine Hilfe macht dieses Forum auf jeden Fall einzigartig und unschätzbar wertvoll.


Eine Strafanzeige kann für den Anzeigenersteller zum Boomerang werden, weil die Staatsanwaltschaft von Amts wegen verpflichtet ist, den Sachverhalt umfassend aufzuklären. Und zwar in alle möglichen Richtungen.
D.h., ist der Stein erst einmal ins Rollen gebracht, können Sie die Richtung nicht mehr bestimmen.
Sicher ist nur, dass er nach unten rollt, wegen der Schwerkraft :)

§ 160 StPO(Gesetz)
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

(1) Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen.

(2) Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.

(3) 1Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen sich auch auf die Umstände erstrecken, die für die Bestimmung der Rechtsfolgen der Tat von Bedeutung sind. 2Dazu kann sie sich der Gerichtshilfe bedienen.


Die StPO kann hier eingesehen werden, ebenso wie alle anderen Gesetze von Bund und Ländern:
http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi


Es wäre in Ihrer Sache sicher sinnvoller gewesen, sich beizeiten einen Anwalt zu suchen bzw. empfehlen zu lassen, andererseits kann ich Ihr Engagement aber auch nachvollziehen. Nur, Recht haben und Recht bekommen.....sind eben zwei paar Schuhe.
Und wie RR-E-ft Ihnen zwischen den Zeilen wahrscheinlich sagen wollte: Es ist teilweise sehr schwierig, den Text von Paragraphen richtig zu lesen.
Da zweifel ich auch manchmal daran, dass es sich um die gleiche Sprache handelt, die wir alle sprechen :)

Wenn Sie weiter davon überzeugt sind im Recht zu sein, suchen Sie sich einen guten RA und gehen Sie in die nächste Instanz.
Ich wünsche Ihnen, ohne Ironie, viel Glück.
Titel: Drohende Stromsperre
Beitrag von: Zeus am 15. März 2008, 20:14:36
@Revoluzzer

Entschuldigung wenn ich bei meiner letzten Intervention etwas hart formuliert habe. Ich wollte Sie nicht verletzen. Ihr Zahlenwirrwar und auch Ihre Art zu reagieren auf sicherlich gut gemeinte Empfehlungen, haben mich etwas ungeduldig werden lassen. Trozdem möchte hier Ihnen ein Jeder weiterhelfen bei Ihrem weiteren Vorgehen. Auch ich.
Nun zu Ihren Zahlen. Sie schreiben selbst, dass Sie in den letzten Jahren durchschnittlich 15 kWh/Tag verbraucht haben. Dies entspricht einem Jahresverbrauch von 5475 kWh/Jahr. Sie geben selbst an, dass die beanstandene Abrechnungsperiode 383 Tage betrug. Dies ergibt ein nachvollziebarer Verbrauch von 15 kWh *383= 5745 kWh. Somit verbleiben von den ursprünglich angegebenen als zuviel berechneten rund 4000 kWh noch :8500 - 5745 = 2745 kWh.
Immer noch zuviel.  Wie können wir dem restlichen Mehrverbrauch  oder einem Fehler Ihres Versorgers auf die Spur kommen? Zunächst gehe ich davon aus, dass Ihnen in der vorhergehende Abrechnungsperiode nur ca 4500 kWh berechnet wurden für eine kürzere Periode ( Ihre eigene Angaben) . Möglicherweise beruht diese Abrechnung auf einer Schätzung und nicht auf einer reellen Ablesung, denn Ihr täglicher Verbrauch wäre in dieser Zeit dann auf rund 13 kWh/Tag gesunken, was Ihren eigenen Ausführungen nicht entspräche. Hier ginge es um weitere rund 750 kWh. Die zu geringe Schätzung aus der Vergangenheit könnte bei der Ablesung anlässlich des Zählerwechsels dann zur Geltung gekommen sein.
Was Ihnen aber auch weiterhelfen kann, ist die Abrechnung die Sie, laut eigenen Angaben, zeitgerecht Ende April 2007 erhalten haben und zu der Sie uns bisher keine konkrete Angaben gemacht haben. Aus dieser muss ja klar hervorgehen : der Abrechnungstand  im März oder April 2006, ob geschätzt oder abgelesen. Der Stand der Zähleruhr zum Zeitpunkt der Auswechslung. Der Stand der neuen Zähleruhr zu diesem Zeitpunkt und der geschätzte Verbrauch im März/April 2007. Diesen konnten Sie ja dann vergleichen durch eigene Ablesung. Vielleicht könnten Sie uns diese daten einmal bekannt geben. So wäre möglicherweise die Angelegenheit für alle nachvollziehbarer.