Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Z => Stadt/Versorger => ZVO Energie => Thema gestartet von: HOL am 22. Februar 2008, 17:12:51
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hallo lime, hallo kampfzwerg.
ich gehöre ebenfalls zu den sogenannten Gasrebellen. zahle seit der Jahresrechnung 2004/2005 nur den Bezugspreis von 09.2004.
Habe meinem Gasversorger,dem Zweckverband Ostholstein(ZVO Energie GmbH), unter Bezug auf BGB § 315 meinen Widerspruch mitgeteilt und die Jahresabrechnungen ab dato entsprechend nach meinem als angemessen ermitteltem Entgelt modifiziert. Die monatlichen Abschläge habe ich so gewählt, dass der mir geschuldete Betrag so gering wie möglich gehalten wurde. Diese Praxis ist von dem Versorger bis vor einigen Tagen auch so akzeptiert. Vor einigen Tagen erhielt ich nun völlig überraschend eine total diffuse Mahnung über angebliche Zahlungsrückstände aus Dezember 2007 und Januar 2008( in der teilweise auch Beträge für den Bezug von Wassergeld enthalten waren) mit der Androhung einer Versorgungssperre zum 11.03.2008. Parallel dazu erschien gestern in der hiesigen Tageszeitung( Lübecker Nachrichten/ Ausgabe Ostholstein) folgender Artikel: \"die Erdgastarife des ZVO sind rechtens\" hier wird berichtet, dass der ZVO sich von einer\" neutralen \" und \" unabhängigen \" Wirtschaftsprüfungsgesellschaft das Testat erstellen ließ, dass die Erhöhung der Gaspreise rechtens ist und nicht im Widerspruch zu dem § 315 BGB steht. Als Beispiel für eine höchsrichterliche Entscheidung wird hier auch das Urteil des BGH vom 13.06.2007 Akz. VIII ZR 36/06 angeführt. Ich habe mich gestern einmal ausführlich mit dem Text und Inhalt dieses Urteil beschäftigt und muß ehrlich gestehen, dass ich auch kaum noch Hoffnung habe, dass wir mit unserem Protest weiterhin Erfolg haben. Frage also, wie soll es weiter gehen ????
Gruß
HOL
[Edit Evitel2004 Beitrag aus Eigene Berechnung nach Jahresrechnung (http://forum.bdev.de/thread.php?threadid=8904) kopiert]
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Die monatlichen Abschläge habe ich so gewählt, dass der mir geschuldete Betrag so gering wie möglich gehalten wurde. Diese Praxis ist von dem Versorger bis vor einigen Tagen auch so akzeptiert....
.....wird hier auch das Urteil des BGH vom 13.06.2007 Akz. VIII ZR 36/06 angeführt. Ich habe mich gestern einmal ausführlich mit dem Text und Inhalt dieses Urteil beschäftigt und muß ehrlich gestehen, dass ich auch kaum noch Hoffnung habe, dass wir mit unserem Protest weiterhin Erfolg haben...
...der mir geschuldete Betrag so gering wie möglich gehalten wurde...
Wie bitte?
Dann, gestehe ich, habe ich auch wenig Hoffnung im Hinblick auf Ihren Protest.
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um in der Auseinandersetzung mit meinem Versorger bessere Argumente zu haben, bitte ich um nachgfolgende Auskunft:
1. gibt es ? Angaben über die Höhe der bundesweiten Protestzahler im Bereich der Erhöhung von Bezugskosten für Energie ?
2. .........? über den Anstieg der Beschaffungskosten für Gas im Zeitraum von 2004 - 2007?
3. ..........? über die Staffelung der Netzentgelte im gleichen Zeitraum ?
für jede Anrwort dankbar
HOL
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Nicht die Nerven verlieren. Als erste Maßnahme empfehle ich einen Antrag auf einstweilige Verfügung zu stellen beim Amtgerichten Eutin. Das geht auch ohne Anwalt, entsprechende vorformulierte Schreiben gibt es bei der Verbraucherzentrale s-h.de. Wenn Sie nähere Infos möchten, wie ich mich verhalten habe, senden Sie mir eine privat Nachricht.
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Lieber Kampfzwerg !
Ihre Kommentare mögen Ihnen zwar sehr witzig erscheinen, sind aber leider wenig hilfreich in Bezug auf das Problem. Falls Sie etwas nicht verstanden haben gebe ich Ihnen gerne Nachhilfe.
mit freundlichen Gruß
HOL
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@ HOL
Sie haben recht, der Ton Macht auch hier häufig die Musik. Denken Sie doch über den Begriff Nachhilfe nach und schreiben Sie dann , was Sie gemeint haben.
Gruß
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Original von HOL, resp. Kampfzwerg
...der mir geschuldete Betrag so gering wie möglich gehalten wurde...
Also ich hab´s so verstanden:
HOL hat nur das kleine Wörtchen \"VON\" vor \"mir\" vergessen; und somit ist für mich klar, dass nicht ihm ein geringer Betrag geschuldet wird, sondern er dem EVU einen geringen Betrag schuldet.
Klingt zwar etwas wie \"Oberlehrer\", aber bestimmt ist es so und sollte zu keinen weiteren Misstönen führen. Oder? ;)
Grüße v. gastrom
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Lieber HOL,
Sie befinden sich hier im Bereich des Versorgers NGW.
Da Sie die Hilfe von Evitel2004 und mein statement ganz offensichtlich nicht verstanden haben, helfe ich Ihnen aber gerne weiter:
Bitte plazieren Sie Ihren Beitrag \"Gaspreiserhöhung\" - und zukünftige - im Thread Ihres Versorgers.
Oder, in ganz dringenden Fällen wie z.B. bei einer angedrohten Versorgungssperre, wäre vielleicht auch das Forum \"ich brauche dringend Hilfe\" angebracht?!
Für die Verbesserung Ihrer Argumentation möchte ich Ihnen gerne das Studium der \"Grundsatzfragen\" - sofern im Zeitraum 2004/5 bis dato noch nicht geschehen - besonders empfehlen.
Insbesondere die darin mit \"Wichtig\" markierten Beiträge,
Sie können sie eigentlich kaum übersehen, sie stehen gleich am Anfang.
Hilfreich im Hinblick auf die drei Fragen wäre vielleicht auch ein Blick in die umfangreichen Statistiken auf der Homepage des BdEV:
http://www.bdev.de/
Da Sie, wie Sie selbst schrieben, Ihr zu zahlendes \"angemessenes Entgelt\" selbst ermittelt haben, falls ich Sie richtig verstanden haben sollte, ist Ihnen etwas gelungen, an dem viele unserer Mitstreiter schier verzweifeln.
In diesem Fall wären Ihre Zweifel am Erfolg Ihres Protests doch eigentlich unverständlich.
Andererseits scheint es allerdings, dass aus Ihren Beiträgen ein nicht unerheblicher Informationsmangel ersichtlich wird.
Vielleicht ist es aber auch nur ein unerhebliches Verständnisproblem!?
Dann sollte es mit einer umfangreichen Recherche - und danach mit etwas Hilfe - auch weitergehen ;)
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Liebe Thread-Beteiligten.
aus dem NGW-Bereich ist nun HOL\'s Beitrag gelöscht.
Also was die ZVO angeht, bitte hier weiter diskutieren.
Regnerisch-stürmische Grüße aus dem Thüringer Wald
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Hallo HOL,
leider erst bin ich erst jetzt auf diese Seiten aufmerksam geworden und bin freudig erstaunt, daß doch noch mehr sich gegen den ZVO zur Wehr setzen.
Ich habe den Brief der ZVO bekommen, in dem von dem \"unabhängigen Wirtschaftprüfinstitut\" die Rede ist, das aber von der ZVO bezahlt wurde. Inwiefern man hier noch von Neutrlität sprechen kann ist mir ein Rätsel.
Nach Recherche im Internet werde ich mich gegen die \"Restforderung (+ Verzugszinsen !!!)\" und diese lapidare Begründung (Wirtschaftsprüfer) ebenfalls wehren. Außerdem gab es keine Aufschlüsselung der \"Restforderung\".
Den LN würde ich keinesfalls vertrauen. Das Blatt ist sowieso die reinste Schande und wahrscheinlich Sprachrohr der ZVO.
Noch warte ich auf eine Beratung durch die Verbraucherzentrale und werde dann per Scheiben auf die \"Restforderung\" reagieren.
Mich würde interessieren, ob es mehrere da draußen gibt, die sich das nicht gefallen lasseun und die ggf. bereits weitere Schritte eingeleitet haben!??
Viele Grüße in das Forum
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Es gibt noch mehr da draussen!
Näheres oer pn!
HG hebbi
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Hallo F. Schmidt,
ganz ruhig, Sie sind kein Einzelgänger, auch wenn der ZVO sich das sicher wünschen würde. Empfehle engen Kontakt mit der Verbraucherzentrale Schleswig- Holstein in Kiel aufzunehmen. Herr Thorsten Meinicke ist hier ein fachkundige Anwalt. Außerdem mögliche finanzielle Absicherung mit einem Energie-Schutzbrief über den Bund der Energieverbraucher.
Also weitermachen, es wird schon werden.
mfg
HOL
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um der Beckmesserei ein Ende zu bereiten:
\"der mir geschuldete Betrag !\"
hätte ich die monatlichen Abschlagszahlungen nicht entsprechend meinen Berechnungen gesenkt, würde mir der Versorger am Ende der Abrechnungsperiode einen Betrag schulden !
im übrigen, wem die Formolierung nicht gefällt, sie ist einem Anlagemuster des Bundes der Energieverbraucher entnommen!
HOL
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@HOL
ich wage gar nicht erst mir vorzustellen, was das Wort \"Beckmesserei\" bedeuten könnte.
?(
hhhmmm
Bedeutet das denn jetzt im Umkehrschluss:
da ich die monatlichen Abschlagszahlungen entsprechend meiner Berechnungen gesenkt habe, schulde ich meinem Versorger am Ende der Abrechnungsperiode einen Betrag?
Und wenn, was möchten Sie uns damit sagen?
Oder sollte ich Sie schon wieder missverstanden haben?
(Wahrscheinlich haben deswegen auch schon wieder so viele Mitstreiter geantwortet? ;))
Die Formulierung ist an sich sehr schön...
Und wenn Sie diese Formulierung einem Muster des BdEV entnommen haben, stellen Sie den Text doch einfach einmal als Original-Zitat hier ein.
Dann lassen wir Sie uns alle überzeugen.
@gastrom
Sorry und viele Grüße: ;) :P ;)
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kampfzwerg
sehr wohl ! wenn es nach dem Versorger geht :D
HOL
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Hallo zusammen,
hab´s jetzt endlich geschafft, mich auch im Forum anzumelden.
Es geht um den ZVO. In der letzten Woche erhielt ich einen Brief, in dem mir \"die Erläuterung der Kalkulationsgrundlagen\" angeboten wurde. Ich soll dafür tel. einen Termin mit der Kundenbetreuung ausmachen. Haben andere \"Gasrebellen\" auch so eine Einladung erhalten und was machen wir jetzt? Bitte meldet Euch über das Forum da ich mit den PN noch nicht so gut zurecht komme.
Ich vermute, dass der ZVO, wenn man den Termin macht, allgemeine Erläuterungen gibt, aber wohl kaum seine Kalkulation offenlegt und schon gar nicht für einen Laien nachprüfbar. Unterlagen werden Sie wohl auch nicht rausrücken.
Es könnte auch sein, dass sie, wenn sie später klagen wollen, behaupten wollen, sie hätten die Billigkeit der Preise durch diese Erläuterung schon nachgewiesen. Man kann dann durch Anerkennung der Forderung den Kosten evtl nicht mehr entgehen, weil man sich nicht darauf berufen kann, dass die Kalkulationsgrundlagen erstmalig nach Klageerhebung zugänglich waren.
Einfach nicht reagieren geht aus dem letztgenannten Grund auch nicht.
Ich beabsichtige, die ZVO-Kundenbetreuung anzuschreiben und sie zu bitten, mir zunächst Unterlagen in begl. Kopie zuzusenden, die ich dann mit Unterstützung eines Fach- und Rechtskundigen prüfen kann.
Für den Termin will ich um Vorschlag von 3 Terminen bitten, an denen ich in Begleitung eines Fach- und Rechtskundigen erscheinen kann.
Außerdem will ich dem ZVO mitteilen, dass sie die Kosten übernehmen müssen, vor allem für den Fall, dass keine ordnungsgemäße Prüfung der Kalkulationsunterlagen zu diesem Termin möglich ist.
Zum Abschluss noch kurz zum Thema \"der mir geschuldete Betrag so gering wie möglich\". Also ich hab das gleich verstanden, da ich meine Abschlagsbeträge auch so klein wie möglich halte, um dem ZVO nicht übers Jahr gerechnet einen zinslosen Kredit zu geben. Dessen Rückzahlung schuldet mir der ZVO dann nämlich. Seit meinem ersten Widerspruch erstelle ich nach jeder Jahresabrechnung eine Rechnung auf Basis der Preise von 2004 und es ergibt sich in der Regel ein Guthaben; in dem jährlichen Widerspruchsschreiben teile ich dann der ZVO mit, dass mein Guthaben mit den neuen Abschlägen verrechnet wird. Die Höhe der Abschläge schlage ich vor und das ist bisher auch gut gelaufen.
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Hallo, mir und weiteren wurde ebenfalls das Schreiben zugesendet. Ich hatte schon vor Monaten das Musterschreiben Nr. 5 der Verbraucherzentrale unter Hinweis auf meine Nichtanerkennung der Testate von Wirtschaftsprüfern, die vom ZVO selbst beauftragt wurden (Privat- oder Selbsttestate) zugeschickt. Mit Hinweis darauf werde ich das Angebot zur Einsichtnahme nicht wahrnehmen, weil es sich um eben dieses Testat handeln wird. Ich warte auf eine von einem Gericht veranlasste Prüfung auf Billigkeit der geltend gemachten Preisanhebung, diese werde ich dann natürlich sofort akzeptieren.
Mir hatte man auch schon Sperrandrohungen gesendet, auf die ich mit einstweiliger Verfügung reagiert habe. Man zog die Androhung dann wegen angeblichen Irrtums zurück. Daraufhin hat auch die Kartellbehörde von weiteren Maßnahmen abgesehen. Sollten aber erneut rechtswidrige Sperrandrohungen erfolgen, wird man sich kaum wieder auf Irrtum berufen können, weil es sich nun um Wiederholung handelt. Dann sollten wir uns kurzschliessen.
MfG
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Hallo rkausg,
Bläst der ZVO nun zu einer neue Angriffswelle gegen uns sogenannte Rebellen? Ich persönlich habe noch kein Schreiben bekommen, schließe mich aber inhaltlich der Empfehlung von Hebbi an, das Angebot nicht wahrzunehmen. Um auf der absolut sicheren Seite zu sein, würde ich juristischen Rat bei der Verbraucherzentrale einholen.
mfg
HOL
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Liebe MitstreiterInnen,
in meinem Kundenverhältnis zum ZVO ist in diesem JAhr folgendes passiert:
- Einwand der Unbilligkeit der Gaspreise und der Wasserpreise aus der Jahresrechnung 2008 am 10.12.2008 durch mich(mit eigener Berechnung und Vorschlag der Verrechnung meines Guthabens mit den zukünftigen Abschlägen, die in der Höhe gleich bleiben sollen);
- Bestätigung das der ZVO das Schreiben erhalten hat und Bestätigung der von mir vorgeschlagenen Höhe der Abschläge am 18.12. durch den ZVO
- Mitteilung über sinkenden Erdgaspreis zum 1.4.09 durch den ZVO
- Einwand der Unbilligkeit gegen den geänderten Gaspreis(sicherheitshablber) durch mich am 03.03.09
- Mahnung des ZVO vom 23.03.09 wegen angeblich nicht gezahlter Abschläge. Diese Forderungen waren jedoch durch die Verrechnung mit meinem von mir errechneten Guthaben beglichen(s.o.). ZVO Schreiben erhielt auch den Vorbehalt der Versorgunseinstellung ab dem 20.04.09
- Erwiderung gegen die Mahnung durch mich am 27.03.09 mit Hinweis auf unberechtigte Mahnung, da ich nicht mit berechtigt geforderten Zahlungen im Verzug bin und Hinweis auf die Unzulässigkeit der Versorgungssperre; Antwort erbeten bis 09.04.09
- weiteres Schreiben durch mich am 12.05.09, da ZVO nicht regaiert hat.
\"gehe von Rücknahme der Mahnung und der Sperrandrohung aus, sollte ZVO sich nicht bis 25.05.09 melden\".
- Mitteilung des ZVO vom 15.05.09(Eingang bei mir am 12.05. 8)) über sinken des Gaspreises
- Einwand der Unbilligkeit gegen den geänderten Gaspreis(sicherheitshalber) durch mich am 12.05.09
- Aufstellung des ZVO vom 03.09.09 über bisher von mir zurückgehaltenen Beträge aus den Verbrauchszeiträumen 2005-2008
- Jahresverbrauchsabrechnng 2009 des ZVO vom 20.11.09:
neuester Trick: der ZVO hat das von mir zur Verrechnung mit den Abschlägen vorgesehene Guthaben nicht unter gezahlten Abschlägen aufgeführt, sondern lieber bei der Restforderung abgezogen(die Restforderung ist plötzlich geringer als im Schreiben des ZVO vom 03.09.09 und damit ist auch der Betrag gernger, den sich der ZVO evtl. gerichtlich von mir holen muss)
- Einwand der Unbilligkeit gegen die Jahresrechnung 2009(Gas und Wasser); in der beigefügten von mir errechneten Korrektur taucht der Verrechnungsbetrag natürlich wieder unter gezahlte Abschläge auf.
So, ist nun zwar sehr lang geworden, ich denke aber, dass nur so der Vereinzelung entgegen gewirkt werden kann.
Viele Grüße
rkausg