Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => D => Stadt/Versorger => DEW21 - Dortmunder Energie und Wasserversorgung => Thema gestartet von: henk0011 am 22. Februar 2008, 18:04:31

Titel: Vorschlag außergerichtliche Regelung?
Beitrag von: henk0011 am 22. Februar 2008, 18:04:31
Hallo,

heute kam ein Brief von der DEW. Mir wird der Vorschlag gemacht, ich solle doch den Nachforderungsbetrag unter Vorbehalt zahlen, dann sind sie  (die DEW) bereit zu erklären,  dass ich entsprechend meines individuellen Sachverhalts von evtl. negativen und rechtskräftigen Entscheidungen der Gerichte profitieren werde. Mein Einwand der Unbilligkeit könnte also nicht verloren gehen sondern würde auch bis zum Ausgang der gerichtlichen Musterverfahren berücksichtigt. Die Kosten für das Mahnbescheidsverfahren würden von der DEW übernommen.

Ausgangspunkt sind 4 Musterverfahren, die bei den Gerichten anhängig sind und in Kürze sollen weitere Verfahren eröffnet werden. Bevor sie auch meinen Vorgang deren Anwälten übergäben, möchten sie (DEW) hiermit einen letzten außergerichtlichen Versuch unternehmen, die Angelegeheit mit mir zu regeln.

Was soll ich davon halten, klingt nach einem Versuch, mich über den Tisch zu ziehen denn: Wer zahlt, hat schon verloren.

Gruß
Henk0011
Titel: Vorschlag außergerichtliche Regelung?
Beitrag von: ktown am 22. Februar 2008, 18:26:29
Zitat
Original von henk0011Was soll ich davon halten, klingt nach einem Versuch, mich über den Tisch zu ziehen denn: Wer zahlt, hat schon verloren.

Sie sagen es.
Titel: Vorschlag außergerichtliche Regelung?
Beitrag von: Woledo am 27. Februar 2008, 19:14:25
Und wenn Du dann vorbehaltlich bezahlt hast und Dich nach der Veröffentlichung eines entsprechenden Urteils auf irgendeine der \"Musterklagen\" berufen willst, wird man Dir sicherlich erklären, dass Dein Fall ein ganz anderer war, so dass das Urteil aus dem Musterverfahren auf Deinen Fall gar nicht anwendbar ist...

So vermute ich es zumindest...  ;)

Ich persönlich bin auf das Angebot der DEW21 jedenfalls nicht eingegangen!