Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Avacon => Thema gestartet von: T. Schlagowski am 18. Februar 2008, 09:32:54

Titel: Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
Beitrag von: T. Schlagowski am 18. Februar 2008, 09:32:54
Ein Hamburger e.on Kunde fragte bei uns (Bund der Energieverbraucher Hamburg) an, ob wir auch ihm Hilfestellung beim Gaspreis-Protest gewähren können. Spontan haben wir zugesagt.

Der Punkt ist aber, dass es sich diesmal nicht um e.on Hanse in Quickborn, sondern um e.on Avacon in Helmstedt handelt (die Immobilie befindet sich in Visselhövede).

In Anbetracht des laufenden Musterverfahrens vor dem Hamburger Landgericht kann sich ein Hamburger Gaspreis-Protestler fast sicher sein, dass er nicht von e.on Hanse mit einer individuellen Klage überzogen wird, wenn er seine Zahlungen kürzt. Und selbst wenn, hätte er die Verbraucherzentrale Hamburg und den Bund der Energieverbraucher als mächtige und kompetente Partner an seiner Seite, stünde quasi unter ihrem Schutz.

Anders bei Avacon. Vielleicht werden die im worst case erst recht ein Exempel statuieren, solche Protestbewegungen gleich im Keime ersticken wollen und verklagen diesen Kunden kurzerhand zur Zahlung.

Und wer steht dann an seiner Seite?

Können wir dem Kunden guten Gewissens empfehlen, den bereits vorbereiteten §315-Widerspruch (samt Rechnungs- und Abschlagskürzung) an e.on Avacon zu senden, ohne dass er einem unnötig hohen, persönlichen Prozesskosten-Risiko ausgesetzt wäre? Wenn ich hier die bisherigen Beiträge zu Avacon querlese, habe ich den Eindruck, dass die deutlich „schärfer“ im Markt agieren. Was können wir also dem Kunden konkret sagen?

Gibt es in dieser Region schon eine aktive Gruppe des Bundes der Energieverbraucher, die bereits Erfahrungen mit e.on Avacon sammeln konnte und an die sich der Kunde wenden kann?

Welche konkrete Unterstützung kann die zuständige Verbraucherzentrale Hannover leisten?

Gibt es bereits schon laufende (Muster-)verfahren gegen e.on Avacon Helmstedt?

Gibt es entsprechend qualifizierte Rechtsanwälte, die schon mit Mandaten gegen Avacon betraut wurden, an die sich der Kunde wenden könnte (auch wegen Energie-Schutzbrief)?

Gerade das erste Antwortschreiben von e.on Avacon mit seiner unverhohlenen Ankündigung, die Gelder notfalls gerichtlich einzutreiben, erfordert eine klare Antwort.

Vielen Dank für Eure Hilfe. :)

Thomas Schlagowski
Regionalbeauftragter
Landesgruppe Hamburg im Bund der Energieverbraucher

http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/Gruppe_Hamburg/site__1596/
Titel: Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
Beitrag von: Thomas S. am 18. Februar 2008, 11:01:45
Ja, wie soll man denn diese zentrale Frage nach dem PROZEßRISIKO beantworten?? Diese Frage treibt wohl jeden von uns ganz individuell um.

Natürlich gibt es Versorger, die eine harte Linie fahren. Avacon scheint dazu zu gehören. So kann der Versorger natürlich immer mit RECHTSWIDRIGEN oder falschen Argumenten versuchen, den Kunden einzuschüchtern.

Na und? Selbst Sperrandrohungen sind heute recht schnell vom Tisch, wenn man den Einspruch richtig erhoben hat (§307 ?? oder §315 ??) und das zuständige Kartellamt einschaltet... ...was können die Versorger sonst tun?

GENERELL würde ich bei ALLEN Versorgern von einem hohen Prozeßrisiko ausgehen. Und zu allem Überfluß auch noch von einer recht hohen Abhängigkeit einer möglichen Entscheidung in die eine oder andere Richtung, je nach dem, an welches Gericht man gelangt - bis in die höchsten Instanzen, falls eine Revision zugelassen wird.

Diese Risiken kann man nicht VORHER einschätzen.

Und trotzdem: Rechtschutzversicherung vorhanden und / oder dem Prozeßkostenfond beitreten und dann erst recht gegen Avacon Einspruch erheben. Auch denen kann und muß der Hammer gezeigt werden.

Es kommt letztlich darauf an, wie die eigene Strategie aufgebaut ist und was dann vor Gericht abläuft. Und ohne Aufwand keinen Nutzen!
Titel: Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
Beitrag von: RR-E-ft am 18. Februar 2008, 12:13:15
Das Prozesskostenrisko hängt nur von der Höhe der streitigen Hauptforderung ab und von sonst gar nichts, insbesondere nicht davon, wer der Versorger ist.

Siehste hier. (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=8538)

Die Frage nach dem Prozesskostenrisiko lässt sich also für jeden Fall beantworten, wenn man die Höhe der Kürzungen der Hauptforderungen kennt.

Wer nur wenig gekürzt hat, trägt ein vergleichsweise höheres Risiko (in Bezug auf die streitige Hauptforderung) als jemand der viel gekürzt hat. Das folgt aus der Kostendegression bei Gerichts- und Anwaltskosten.

Wer nur um einen 1 € gekürzt hat, für den fällt das Prozesskostenrisiko im Verhältnis zu diesem streitigen Betrag von 1 € besonders hoch aus.

@T.Schlagowski

Vom Bund der Energieverbraucher gibt es die Angebote \"Energieschutzbrief\" und \"Prozesskostenfonds\".
Beide sind umfangreich erläutert.
Titel: Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
Beitrag von: Thomas S. am 18. Februar 2008, 15:23:43
@RR-E-ft

Das ist \"im Verhältnis\" so zwar richtig, aber beim Klienten wird der Prozeßkostenwert trotzdem bis zur einsetzenden Verjährung und von Instanz zu Instanz immer höher und damit ggf. untragbar, wenn auch kalkulierbar.

Auch hier gilt: ich kaufe nicht jedes Sonderangebot zu mindestens 1000 Stück, weil ich dadurch am meisten spare.  ;)

Deshalb bleibt es bei der klaren Aussage: auch einen Prozeß (und den Anwalt  ;) ) muß man sich leisten können.
Titel: Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
Beitrag von: Christian Guhl am 18. Februar 2008, 18:10:05
@Thomas S.
Bei Avacon ist nichts anders, als bei anderen Versorgern. Höchstens, das es hier ein wenig unplanmässiger und langsamer läuft. So werden Schreiben mit Hinweis auf das BGH-Urteil vom 13.06.07 erst seit kurzer Zeit verschickt.Andere waren da schneller.Unplanmässig insofern, dass bei Avacon oftmals die Rechte nicht weiss, was die Linke tut. Immer wieder kommen Sperrandrohungen, die jedoch nach kurzem Hinweis auf die Rechtslage mit der Entschuldigung \"Computerfehler\" wieder zurückgenommen werden. Alles in allem ein recht pflegeleichter Versorger. Protestgruppen gibt es in Lüneburg (Interessengemeinschaft Energiepreise Lüneburg, IGEL) und in Lüchow-Dannenberg (Energieverbraucher Wendland). IGEL hat eine Homepage. http://www.igel-lueneburg.de/
Eine Klage gegen Avacon läuft seit Dez.2006.Es klagen 54 Kunden im Tarif \"Erdgas Classic\". Widerständler dürften es in Lüchow-Dannenberg und Lüneburg schätzungsweise 500 sein.
Eine individuelle Klage halte ich für wenig wahrscheinlich. Die Drohung mit gerichtlicher Eintreibung der Forderung kommt mit schöner Regelmässigkeit so ca. alle 4 Wochen.
Titel: Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
Beitrag von: Bors am 04. März 2008, 20:57:18
Also ich kürze seit September 2006 die Abschlagszahlungen für Gas. Wir haben uns damals auf § 315 BGB berufen. Von der Avacon folgte ein Schreiben in dem die angebliche Kalkulation dargelegt wurde, allerdings so lückenhaft dass niemand das als Offenlegung der Kalkulation bezeichnen würde. Seitdem kommt fast jeden Monat eine Mahnung. Die Avacon droht jedesmal damit, dass nach Ablauf der in der Mahnung angegebenen Zahlungsfrist ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird. Das wiederholt sich jetzt jeden Monat - meiner Meinung nach soll damit nur Einschüchterung betrieben werden. Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass die Avacon einen Mahnbescheid beantragen wird, da es bei einem Bestreiten der Forderung wohl zum Prozess kommen würde, in dem dann wohl wahrscheinlich die Kalkulation offen gelegt werden müsste.

Ein Bekannter (auch Kunde der Avacon) geht diesen Weg (§315 BGB --> Kürzung der Abschläge) bereits seit drei Jahren. Auch hier passiert bisher nichts....

Wer noch Erfahrungen mit der Avacon in diesem Bereich hat - für weitere Infos wäre ich sehr dankbar.
Titel: Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
Beitrag von: T. Schlagowski am 18. März 2008, 21:24:30
Zunächst möchte ich jedem Einzelnen von Euch für die interessanten Beiträge danken, die uns letztlich eine Entscheidung doch relativ leicht gemacht haben.

Ich habe übrigens nicht nach einer KOSTENBERECHNUNG, sondern nach einem RISIKO gefragt. Selbstverständlich bleibt es dabei, dass dies je nach Region und Mentalität des Versorgers unterschiedlich hoch ausfallen kann.

Fasst man nun zusammen, ergibt sich das folgende Szenario:

1. Es bestehen bereits lokale Gruppen, die aktiv gegen e.on Avacon vorgehen.

2. Desweiteren erhielten wir (auf gesonderte Anfrage) von Frau Karin Goldbeck (Verbraucherzentrale Niedersachsen) eine Fülle von wichtigen Detailinformationen, Empfehlungen und Links zum Thema e.on Avacon, die insgesamt nur als eindeutig ermutigend gewertet werden können.*

3. Bis heute ist kein einziger Widerspruchs-Kunde von e.on Avacon auf Zahlung verklagt worden (trotz offensichtlich vieler Drohungen).

4. Es läuft bereits, vergleichbar mit Hamburg, ein Musterverfahren gegen e.on Avacon.

5. Für den Fall aller Fälle können wir auf eine erfahrene Rechtsanwältin zurückgreifen.


Der von mir betreute Gaskunde wird sich nun also auch in den Reigen der Avacon-Widersprecher einreihen, hat bereits seinen Einwand nach §315 BGB schriftlich vorgetragen sowie die Jahresabrechnung und seine laufenden Abschläge mit sofortiger Wirkung deutlich gekürzt. Bisher hat e.on Avacon allerdings noch nicht reagiert.
Was immer da nun kommen mag, wir werden dem Ganzen mit großer Gelassenheit entgegensehen. Wir halten Euch auf dem Laufenden.
 
Die hinlänglich bekannten Instrumente \"Prozesskosten-Fonds\" und \"Energie-Schutzbrief\" werden übrigens selbstverständlich entsprechend genutzt.


Thomas  :)

* Wenn mir das Einverständnis von Frau Goldbeck vorliegt, würde ich auch gerne mal ihren Text hier einstellen.
Titel: Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
Beitrag von: Roger am 18. März 2008, 23:16:25
Ich habe enorme Probleme mit E.ON Avacon.
Ich verweise Sie auf meine Beiträge.
Vielleicht haben Sie einen Rat !!!!
Meine Existenz ist durch E.ON bedroht !!!!

Vielen Dank !
Titel: Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
Beitrag von: Opa Ete am 19. März 2008, 11:41:26
Das stimmt nicht! Ich bin von EON-Avacon verklagt wurden, weil ich seit 2004 die Gasrechnungen mit dem Billigkeitseinwand gekürzt habe. Siehe Beitrag \"Am 12.1.2008 Mahnbescheid erhalten\".
Titel: Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
Beitrag von: AKW NEE am 19. März 2008, 12:21:10
@ Opa Ete

Was ist aus dem Mahnbescheid geworden? Wie ist der Stand der Dinge, wenn Sie dem Mahnbescheid im Januar widersprochen haben?
Es müsste doch eigentlich schon eine Reaktion der Avacon erfolgt sein.
Gruß
Titel: Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
Beitrag von: T. Schlagowski am 19. März 2008, 20:14:10
Ich habe gerade den zitierten Thread von \"Opa Ete\" gelesen und bin etwas besorgt.

Ohne jetzt von Hamburg aus kluge Ratschläge erteilen zu wollen (dazu kenne ich ja auch gar nicht die hiesige Situation), werfe ich trotzdem mal ganz spontan ein paar allererste Gedanken in den Ring.

Diese neue Avacon Strategie erfordert doch jetzt eine konzertierte, klare Antwort. Alle lokalen Aktivitäten sollten nun an EINER Stelle gebündelt und koordiniert werden, oder sehe ich das falsch?

Wer ist der zentrale Ansprechpartner in Sachen e.on Avacon, bei wem laufen ALLE Informationen zusammen; wer stimmt die gemeinsamen Aktivitäten ab?

Würde es nicht auch Sinn machen, dass über diesen Koordinator der Bund der Energieverbraucher und die Verbraucherzentrale Niedersachsen als starke Partner mit ins Boot genommen werden sollen?

Und wäre es nicht gut, dass Ihr Euch dann von EINEM erfahrenen Anwalt (oder einer Anwältin) beraten lasst?

Auch die Medienarbeit könnte dann koordiniert werden, z.B. ZDF Frontal (ich kann auf Wunsch einen Kontakt vermitteln), die warten teilweise auf solche Stories.

Wichtig wäre doch, dass statt vieler Einzelaktionen jetzt alle Avacon-Kunden gemeinsam stark und kompetent agieren.

Liebe Freunde, seht meine Zeilen bitte ausschließlich konstruktiv; ich wünsche Euch jedenfalls viel Erfolg.


Thomas  :)
Titel: Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
Beitrag von: Opa Ete am 20. März 2008, 11:20:13
Noch ist nach meinem Widerspruch garnichts passiert. Habe noch keine Post vom Gericht erhalten. Werde das Forum natürlich sofort unterrichten, falls es Neuigkeiten gibt.

Liebe Grüße Opa Ete
Titel: Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
Beitrag von: Roli1964 am 20. März 2008, 12:29:24
Vielleicht sollte man sch doch mal persönlich beschnuppern, um einen Eindruck zu bekommen, was man zusammen ausrichten kann.

Ich wäre dabei.
Titel: Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
Beitrag von: T. Schlagowski am 23. März 2008, 16:40:51
Gute Idee!

Wie wäre es mit folgendem Vorschlag:

Einer von Euch (z.B. Christian Guhl) organisiert ein erstes Treffen, z.B.  in einem gemütlichen Gasthof, der für die meisten möglichst zentral liegt.

Ihr bestimmt dort u.a. einen \"Koordinator\", bei dem fortan alle Informationen zusammen laufen.

Sollte es für diese Aufgabe mehrere Kandidaten aus Eurem Kreise geben, so legt jeder in einer kurzen Vorstellung (z.B. jeder max. 5 Minuten) dar, wie er diese Aufgabe konkret anpacken wird.

Es sollte jemand sein, bei dem nicht nur eine ergebnisorientierte Strategie und Konzeption erkennbar ist, sondern der Leute dafür auch begeistern kann. Fallt aber bitte nicht auf irgendwelche \"Selbstdarsteller\" herein, denen es in Wirklichkeit gar nicht um die eigentliche Sache geht.

Da kann nur etwas Gutes dabei herauskommen; Ihr werdet von da an mit einer mächtigen Stimme sprechen und stark sein!

Viel Erfolg!

Thomas  :)



Uuuupps: 8o

Sorry, ich sehe gerade, dass in dem \"Stammtisch-Thread\" Christian Guhl fast zeitgleich schon alles genau in diese Richtung andiskutiert hat. Super! =) =)

Dann hat sich eigentlich mein Beitrag erledigt; ich lasse ihn aber trotzdem noch stehen.
Titel: Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
Beitrag von: T. Schlagowski am 08. April 2008, 20:16:05
Nachdem der von mir betreute Hamburger e.on Avacon Kunde schon am 14. Februar seinen Widerspruch nach §315 BGB vorgetragen, die letzte Jahresabrechnung auf Basis der zuletzt noch widerspruchslos gezahlten Preise gekürzt und die Abschlagsraten nunmehr deutlich reduziert hat, hat Avacon ihm heute ein GERICHTLICHES MAHNVERFAHREN angedroht, ohne dabei übrigens auch nur mit einem Wort auf seinen Widerspruch einzugehen.
Des Weiteren wird der Kunde darauf aufmerksam gemacht, dass die dabei entstehenden Kosten zu seinen Lasten gehen werden.

Euch sind sicherlich solche Standard-Drohschreiben bekannt. Wie reagiert man nun am besten darauf? Wie ist bisher NACH solchen Drohbriefen von Avacon gegen Euch weiter vorgegangen worden? Oder blieb es nur bei leeren Drohungen? Ist überhaupt von Avacon je wirklich mal so ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet worden (lt. VZ Niedersachsen ja bisher nicht)?

Gibt es hierzu vielleicht schon eine Musterantwort, entweder von der Verbraucherzentrale Niedersachsen oder von Eurer (neuen) Gruppe?

Oder sollte man nur einen kurzen Zweizeiler schicken, mit dem man den Empfang bestätigt und sich erneut auf sein Widerspruchsschreiben bezieht, nachdem ja die Forderungen grundsätzlich nicht fällig sind, solange deren Billigkeit nicht nachgewiesen wurde und daher Mahnungen jeder Grundlage entbehren?

Danke und freundliche Grüße

Thomas Schlagowski  :)
Landesgruppe Hamburg
Titel: Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
Beitrag von: Thomas S. am 08. April 2008, 20:56:57
Wenn man sich dazu entschlossen hat, so wie vom BDE beschrieben vorzugehen, ist eine Antwort auf eine Drohung dieser Art völlig überflüssig. Wortgefechte bringen keinen rechtlichen Vorteil... ...laßt sie toben!

Man sollte dem Versorger lediglich die - natürlich einwandfreie - Eigenberechnung formlos mitteilen und sich entsprechend verhalten.

Selbst der Mahnbrief vom Gericht bedeutet nicht, das geklagt wird - man widerspricht einfach der Mahnung - und wartet ab, was passiert. Kosten? Woher?? Mit welchem Rechtsgrund???

Wichtig ist, das der Einspruch bei jeder neuen RECHNUNG erneuert wird, am besten mit einer eigenen Abrechnung (Tenor: mehr gibts nicht an Kohle) und das Sperrandrohungen ernst genommen werden, auch wenn sie nicht rechtens sind.
Titel: Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
Beitrag von: Christian Guhl am 08. April 2008, 22:26:08
Die Androhung mit dem gerichtlichen Mahnverfahren kommt im Allgemeinen jeden Monat. Seit fast 3 Jahren. Jeweils mit neuer Fristsetzung.Die Schreiben werden automatisch erstellt und tragen keine Unterschrift.Aus der Protestgruppe in Lüneburg wird berichtet, dass tatsächlich gerichtliche Mahnverfahren durchgeführt wurden.Nachdem der Forderung widersprochen wurde, war wieder Ruhe.Zu einem Gerichtsverfahren ist es nie gekommen. Ich denke mir, dass Avacon auf diese Weise einige weniger Standfeste zu umfallen bringen will.
Titel: Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
Beitrag von: Cremer am 08. April 2008, 22:31:37
Es soll dioch damit bezweckt werden, die Verjährungsfristen hinauszuzögern, auch wenn solche Schreiben keine Unterschriften tragen
Titel: Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
Beitrag von: AKW NEE am 09. April 2008, 08:35:13
@ Cremer

Zitat
Es soll dioch damit bezweckt werden, die Verjährungsfristen hinauszuzögern, auch wenn solche Schreiben keine Unterschriften tragen

Nach meinem Kenntnisstand werden auf diese Weise die Verjährungsfristen nicht beeinflusst.
Titel: Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
Beitrag von: T. Schlagowski am 10. April 2008, 11:30:46
Zunächst danke ich für Eure Beiträge; schmunzeln musste ich über Christians sehr aufschlussreiche Info, dass solche \"Drohungen\" schon seit fast 3 Jahren fast monatlich herausgeschickt werden; alles klar.

5 Tage nach dem maschinell erstellten \"Drohbrief\" wurde der Kunde nun nochmals persönlich angeschrieben und ihm damit immerhin u.a. bestätigt, dass es sich um einen \"Preiswiderspruch\" handelt.

Eigentlich neu ist, dass die Helmstedter nun geschickt den Begriff der \"Aufrechnung\" ins Spiel bringen, um so weiter argumentieren zu können, dass (nach §17 GasGVV) nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche \"aufgerechnet\" werden dürfen.

Völlig richtig, sage ich da mal als \"juristischer Laie\". Wenn nämlich das Gericht eines Tages in dem laufenden Musterverfahren den billigen Preis gegen e.on Avacon festgestellt hat, dann werden die Verbraucher (hoffentlich) wirklich im Sinne einer Abrechnung kräftig mit Avacon \"aufrechnen\", aber so weit sind wir noch nicht. =)

Die Frage wäre also, ob überhaupt jetzt schon durch das bloße Zurückbehalten eines kleinen Teils der Forderungen, und zwar nun im Rahmen eines §315-Widerspruches, noch von einer \"Aufrechnung\" gesprochen werden kann; grundsätzlich sind ja nach einem §315-Einwand die Forderungen überhaupt nicht mehr fällig, bis über den billigen Preis bestimmt wurde.

Klar ist, dass die Helmstedter also weiterhin auf Ihren Forderungen bestehen (okay, das müssen sie schon aus formalen Gründen), auch nicht bereit sind (und da unterscheiden sie sich übrigens negativ von ihren Hamburger Kollegen), die neuen Abschlagsraten abzubuchen, sondern glauben, wieder damit \"drohen\" zu müssen, die Forderungen nun gerichtlich auf Kosten des Kunden durchzusetzen.

Ansonsten erachten es die freundlich grüßenden Kundenbetreuer wohl nicht mehr für nötig, weiter auf die Sache einzugehen (bei unveränderter Sachlage).

Ich habe schon so einen kurzen Zweizeiler im Kopf, der eigentlich nur den Eingang der beiden e.on Schreiben und unsere unveränderte Position bestätigt, möchte aber noch die weitere Diskussion hier im Forum abwarten.

Thomas Schlagowski

p.s.: Ich hätte gern den Brief hier als jpeg eingestellt, komme aber mit dieser Forums-Software nicht klar. Weiß einer, wie man hier eine jpeg-Datei einstellt?
Titel: Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
Beitrag von: Thomas S. am 10. April 2008, 12:33:41
@T. Schlagowski

Nicht so kompliziert denken, bitte...

Der Versorger kann doch denken und schreiben, was er will.

Solange der Verbraucher

1. \"richtig\" den Einspruch formuliert (aktuellen Musterbrief),
2. die Abschläge entsprechend der eigenen Ankündigung kürzt und selbst mit Verwendungsvorgabe überweist,
3. selbst aufpaßt, daß (z.B.) durch weniger Verbrauch nicht doch eine Überzahlung entsteht (ggf. den / die letzten Abschläge aussetzen),
4. nach Zusendung der Jahresabrechnung selbst abrechnet, dies dem Versorger einschließlich ggf. neuer Einsprüche schriftlich mitteilt,
5. das zurückbehaltene Geld sicherheitshalber zur Seite legt,

ist und bleibt der Versorger angewiesen, zu klagen. ALLE anderen Drohungen können gelesen - und ignoriert werden.

Ausnahmen (auch wenn unrechtmäßig):
1. Sperrandrohungen ernst nehmen
2. gerichtlichem Mahnschreiben fristgerecht widersprechen
3. Vertragsänderungen bzw. Kündigungen zurückweisen

Es gibt KEIN Aufrechnungsverbot bei §315-Einspruch, weil ja gar nichts aufgerechnet wird.

Eine Aufrechnung gibt es nur, wenn der Verbraucher zu viel an Abschlag bezahlt hat. Hier allerdings streiten sich alle mehr oder weniger. Nach  meinem Erachten: wenn wegen §315 eine Forderung gerade gar nicht fällig ist, dann kann ich auch eine  Überzahlung (weil ich nicht aufgepaßt habe) im nächsten Abschlag aufgehen lassen, die Überzahlung sozusagen als Vorauszahlung auf den nächsten Abrechnungszeitraum deklarieren. Was will der Versorger dagegen tun... ...klagen? Das wird er sowieso - oder eben nicht. Es sind i.d.R. eh nur kleine Beträge - besser ist natürlich: aufpassen!
Titel: Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
Beitrag von: DieAdmin am 11. April 2008, 20:23:30
Zitat
Original von T. Schlagowski
...
p.s.: Ich hätte gern den Brief hier als jpeg eingestellt, komme aber mit dieser Forums-Software nicht klar. Weiß einer, wie man hier eine jpeg-Datei einstellt?

Fragen zum Handling des Forums bitte hierein:
http://forum.bdev.de/board.php?boardid=3
Titel: Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
Beitrag von: T. Schlagowski am 13. April 2008, 13:37:50
\"Es gibt KEIN Aufrechnungsverbot bei §315-Einspruch, weil ja gar nichts aufgerechnet wird.\"

Super!
(unkompliziert genug??) :)

Das ist, was ich schon fest vermutet hatte und hören wollte.
Bist Du/Sind Sie im juristischen Bereich tätig?

Das muss man sich jetzt mal ganz langsam auf der Zunge zergehen lassen, wie e.on Avacon hier eigentlich mit seinen Kunden umgeht.

Mehr sage ich hier nicht, da kann sich jetzt jeder sein eigenes Urteil bilden.

Grüße

Thomas Schlagowski  =)
Titel: Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
Beitrag von: T. Schlagowski am 13. April 2008, 14:56:10
So sieht nun der Entwurf des Antwortschreibens an e.on Avacon aus:


Sehr geehrte Frau A., sehr geehrter Herr B.,

in Erwiderung Ihrer beiden Schreiben vom X. und Y.4.2008, deren Eingänge wir hiermit bestätigen, verweisen wir auf unser Schreiben vom Z.2.2008. Unsere Position bleibt unverändert.

Uns ist im Übrigen nicht nachvollziehbar, wie Sie nach einem bereits vorgetragenen Widerspruch nach § 315 BGB  noch versuchen, uns das Institut einer Aufrechnung nach §§ 387-396 BGB entgegen zu halten.

Falls Sie uns in Folge bei unveränderter Sachlage weitere, derartige Schreiben zusenden sollten, erklären wir, dass unsere obige Antwort entsprechend weiterhin Bestand haben wird, ohne dass wir in jedem Fall erneut Stellung dazu nehmen werden.

Sie haben uns wiederholt die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens zur Durchsetzung Ihrer Forderungen angedroht. Wir werden uns vorbehalten, rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Wenn durch den Einwand der Unbilligkeit die Berechtigung einer Forderung offen ist, kann schon eine Androhung im Rahmen der geltenden Gesetze unzulässig und strafbar sein.

Mit freundlichen Grüßen



Wir freuen uns natürlich über jeden Verbesserungsvorschlag.

Thomas Schlagowski  :)
Titel: Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
Beitrag von: Thomas S. am 13. April 2008, 21:50:13
@T. Schlagowski

Nein, bin kein Jurist. Mein Anwalt sagte nur sinngemäß, ich bräuchte ihn eigentlich gar nicht, da ich bisher alles richtig gemacht habe. Und Vorsicht: nicht das wir aneinander vorbeireden.

Nur wenn man bei bestehendem Einspruch nach §315 die eigene Jahresrechnung aufmacht und nach dieser einen Betrag noch nachzuzahlen hat und das tut, handelt es sich nicht um eine verbotene Aufrechnung. Auch wenn man eine Überzahlung abschreibt ist es o.K.

Andere (Auf-)Rechnungen sind strittig!

Und nochmals: warum überhaupt antworten? Nie etwas selbst erfinden, wenn man einen passenden Musterbrief des BDE hat oder besser ganz schweigen! Man sollte sich nicht in Erklärungen erschöpfen, die hinterher vielleicht ganz anders (insbesondere vor Gericht) interpretiert werden (können).

Bei der nächsten Jahresrechnung ist genug Gelegenheit, sich erneut gleichlautend, oder sogar an die aktuelle Lage angepaßt, zu äußern.
Titel: Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
Beitrag von: T. Schlagowski am 14. April 2008, 19:33:44
Inzwischen wurde ich von Frau Karin Goldbeck (Rechtsassessorin der VZ Niedersachsen) autorisiert, ihre Antwort, die sie mir zu meiner Anfrage gegeben hat, auch hier im Forum (übrigens ungekürzt) einzustellen.


Sehr geehrter Herr Schlagowski,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet.
 
Für die E.on Avacon gilt keine andere Aussage als bei den anderen Versorgern. Diese haben alle nach dem Urteil des BGH vom 13.06.2007  entsprechende Schreiben   - jedoch zu unterschiedlichen Zeitpunkten - an die Widersprüchler versandt. Dies ist ein weiterer Versuch, die Kunden zu verunsichern und doch noch zumindest einige zur Zahlung zu bewegen.  Die Schreiben variieren etwas im Inhalt und im Ton. Die E.on Avacon fiel von Beginn an durch ihren massiven Ton auf. Die Versorger werden auch weiterhin solche Schreiben an die Widersprüchler versenden.
 
Eine Sammelklage gegen die Avacon läuft bereits. Die Verbraucher/innen sollten den Ausgang abwarten. Von Einzelklagen auf Verbraucherseite ist abzuraten, da diese Klagen wegen der meist geringen Streitwerte beim Amtsgericht landen und in der Regel nicht berufungsfähig sind. Dies führt nur zu unterschiedlicher Rechtsprechung und macht keinen Sinn.
 
Uns ist nicht bekannt, dass die Avacon bisher einzelne Kunden auf Zahlung verklagt hat. Solche Fälle dürften auch umgehend in der Presse veröffentlicht werden, so dass sich die Verbraucher dann über das weitere Vorgehen bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen oder dem Bund der Energieverbraucher informieren und beraten lassen können. Auch gegen Sperrandrohungen kann vorgegangen werden.
 
Weder die Verbraucherzentrale Hamburg, noch der Bund der Energieverbraucher oder die Verbraucherzentrale Niedersachsen können einen Energieversorger / die Avacon aber grundsätzlich von Klagen abhalten.
 
Die Prozesskosten richten sich nach der Höhe des Streitwertes ggfl. könnten auch hohe Sachverständigenkosten anfallen. Der Verbraucher hätte aber zu jeder Zeit des außergerichtlichen, des Mahnverfahrens und des gerichtlichen Verfahrens, die Möglichkeit, das Verfahren durch Anerkenntnis und Zahlung zu beenden, um weitere Kosten zu vermeiden.
 
Verbraucher, die rechtsschutzversichert sind, können und sollten zu ihrer Beruhigung abklären, ob die Versicherung eintreten würde. Beim  Bund der Energieverbraucher gibt es einen Prozesskostenhilfefond.
 
Zu (fast) allen Ihren Fragen finden die Verbraucher/innen Informationen auf unserer homepage unter
http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de und dort unter \"Gaspreise steigen weiterhin\" http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/UNIQ120341629528120/link23800A.html. Dort befindet sich u.a. auch ein Musterschreiben zur Beantwortung der Versorgerschreiben in Sachen BGH Urteil.
 
Die Verbraucher können sich auch an jede Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Niedersachsen wenden.
Dienstags von 12.00 - 13.00 Uhr können sich die Verbraucher zum Thema Widerspruch gegen die Gas- und Strompreise und zum Stromanbieterwechsel  auch telefonisch informieren und beraten lassen (unter 0511 – 16 13 629).
 
Es ist uns aber leider nicht möglich, die Vielzahl von schriftlichen Anfragen individuell auf dem schriftlichen Wege zu beantworten. Aufgrund von erheblichen Kürzungen unserer Zuwendungen durch das Land Niedersachsen in den letzten Jahren beschäftigt die VZN nur noch zwei Juristen (Teilzeitstellen) für Gesamt -Niedersachsen.

Mit den besten Grüßen aus Oldenburg

Karin Goldbeck
(Rechtsassessorin)

Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V.
Referentin für Verbraucherrecht


Bravo! Ich ziehe mein Käppi. Ich hoffe, damit sind jedem hier wichtige und hilfreiche Informationen an die Hand gegeben, der sich nun auch mit dem Gedanken trägt, e.on Avacon energisch die Rote Karte zu zeigen.

Beste Grüße

Thomas Schlagowski
Titel: Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
Beitrag von: Bors am 17. April 2008, 23:47:49
Hallo,

mich würden Einzelheiten der Sammelklage gegen die Avacon interessieren. Kennt jemand den Prozessstand? Wer klagt? Kann man sich noch anschließen? Wer organisiert diese Sammelklage? Wo kann man darüber etwas erfahren?
Titel: Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
Beitrag von: T. Schlagowski am 07. Mai 2008, 12:00:40
Zitat
Original von T. Schlagowski
So sieht nun der Entwurf des Antwortschreibens an e.on Avacon aus:


Sehr geehrte Frau A., sehr geehrter Herr B.,

in Erwiderung Ihrer beiden Schreiben vom X. und Y.4.2008, deren Eingänge wir hiermit bestätigen, verweisen wir auf unser Schreiben vom Z.2.2008. Unsere Position bleibt unverändert.

Uns ist im Übrigen nicht nachvollziehbar, wie Sie nach einem bereits vorgetragenen Widerspruch nach § 315 BGB  noch versuchen, uns das Institut einer Aufrechnung nach §§ 387-396 BGB entgegen zu halten.

Falls Sie uns in Folge bei unveränderter Sachlage weitere, derartige Schreiben zusenden sollten, erklären wir, dass unsere obige Antwort entsprechend weiterhin Bestand haben wird, ohne dass wir in jedem Fall erneut Stellung dazu nehmen werden.

Sie haben uns wiederholt die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens zur Durchsetzung Ihrer Forderungen angedroht. Wir werden uns vorbehalten, rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Wenn durch den Einwand der Unbilligkeit die Berechtigung einer Forderung offen ist, kann schon eine Androhung im Rahmen der geltenden Gesetze unzulässig und strafbar sein.

Mit freundlichen Grüßen



Wir freuen uns natürlich über jeden Verbesserungsvorschlag.

Thomas Schlagowski  :)


Auf dieses Schreiben erhielt der Kunde von den Helmstedtern folgende Antwort:


Sehr geehrter Herr ...,

wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens vom ....

Zur Thematik der Preisanpassung haben wir bereits mehrfach ausführlich Stellung genommen und verweisen dazu auf die bisher mit Ihnen geführte Korrespondenz. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei unveränderter Sachlage keine weitere Stellungnahme mehr erfolgt.

Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass wir an unseren Forderungen in voller Höhe festhalten und offene Beträge weiterhin anmahnen und gegebenenfalls auch gerichtlich einfordern werden.


Gut gebrüllt, \"Löwe\". :)

Einfach lochen und abheften.

Schweigen übrigens zur möglichen Strafbewehrung von unzulässigen Mahn-Androhungen und zu deren entlarvendem Versuch, plötzlich das Institut der \"Aufrechnung\" einzuführen.

Grüße

Thomas Schlagowski
Titel: Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
Beitrag von: T. Schlagowski am 07. Mai 2008, 12:32:41
Hallo, Bors,

alles sehr berechtigte Fragen, aber wer kann denn nun konkret helfen? Mein damaliger Vorschlag zu einem Avacon-\"Koordinator\" hat sich wohl leider doch noch nicht erledigt, oder?

Beste Grüße

Thomas Schlagowski



 
Zitat
Original von T. Schlagowski
Gute Idee!

Wie wäre es mit folgendem Vorschlag:

Einer von Euch (z.B. Christian Guhl) organisiert ein erstes Treffen, z.B.  in einem gemütlichen Gasthof, der für die meisten möglichst zentral liegt.

Ihr bestimmt dort u.a. einen \"Koordinator\", bei dem fortan alle Informationen zusammen laufen.

Sollte es für diese Aufgabe mehrere Kandidaten aus Eurem Kreise geben, so legt jeder in einer kurzen Vorstellung (z.B. jeder max. 5 Minuten) dar, wie er diese Aufgabe konkret anpacken wird.

Es sollte jemand sein, bei dem nicht nur eine ergebnisorientierte Strategie und Konzeption erkennbar ist, sondern der Leute dafür auch begeistern kann. Fallt aber bitte nicht auf irgendwelche \"Selbstdarsteller\" herein, denen es in Wirklichkeit gar nicht um die eigentliche Sache geht.

Da kann nur etwas Gutes dabei herauskommen; Ihr werdet von da an mit einer mächtigen Stimme sprechen und stark sein!

Viel Erfolg!

Thomas  :)



Uuuupps: 8o

Sorry, ich sehe gerade, dass in dem \"Stammtisch-Thread\" Christian Guhl fast zeitgleich schon alles genau in diese Richtung andiskutiert hat. Super! =) =)

Dann hat sich eigentlich mein Beitrag erledigt; ich lasse ihn aber trotzdem noch stehen.
Titel: Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
Beitrag von: Christian Guhl am 07. Mai 2008, 13:44:18
@Bors
Die Klage wurde im Herbst 2006 eingereicht. 54 Kunden im Tarif \"Classic\" klagen gegen die Preiserhöhungen ab Sept.2004.Vertreten werden die Kläger durch die Kanzlei Ritter,Gent&Kollegen, Hannover. Zum Stand der Dinge kann ich nichts sagen, da ich selbst nicht mitklage (Sondervertragskunde \"Comfort\").
Titel: Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
Beitrag von: T. Schlagowski am 24. Mai 2008, 14:35:18
e.on Avacon teilt dem Kunden mit (auszugsweise):

\"Erfolgt bis zum XX.5.2008 kein Zahlungseingang, sehen wir uns veranlasst, das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die hierbei entstehenden Kosten zu Ihren Lasten gehen werden:\"

Das Schreiben wurde übrigens maschinell erstellt.


Nach all dem, was man hier im Forum zum Thema Avacon und angedrohte Mahnverfahren lesen konnte, sind wir, glaube ich, gut beraten, dieses Schreiben ohne jede Reaktion einfach nur zu lochen und abzuheften.

Wir halten Euch weiter informiert.

Beste Grüße

Thomas Schlagowski
LG Hamburg im Bund der Energieverbraucher

http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1596&search_artikel_id=1596 (http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1596&search_artikel_id=1596)
Titel: Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
Beitrag von: Christian Guhl am 24. Mai 2008, 16:15:57
Wer etwas mehr über Eon-Avacon und unsere Aktivitäten im Wendland wissen möchte : http://www.ejz.de/
(unter Archiv, Stichwort Avacon)
Wir haben hier das Glück, eine Regionalzeitung zu haben, die öfters mal etwas
zum Thema Energiepreisprotest bringt.
Titel: Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
Beitrag von: Bors am 24. Mai 2008, 22:23:06
@ T. Schlagowski

Zitat
\"Erfolgt bis zum XX.5.2008 kein Zahlungseingang, sehen wir uns veranlasst, das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die hierbei entstehenden Kosten zu Ihren Lasten gehen werden:\"


Diesen Text bekomme ich seit fast 2 Jahren so ziemlich jeden Monat mit der üblichen Mahnung. Ich sehe das als Einschüchterungstaktik an. Die Avacon schickt auch gerne neue Vertragsformulare / -Angebote raus mit Verlockungen wie \"1 Jahr Preisgarantie\". Die versuchen die Kunden so aus älteren Verträgen herauszubekommen, um mit neuen Verträgen rechtlich besser dazustehen.

Gruß

Bors
Titel: Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
Beitrag von: T. Schlagowski am 13. Juli 2008, 11:26:01
Ja, bei uns scheint es jetzt auch genauso los zu gehen; ziemlich genau ein Monat später folgte das nächste maschinell erstellte Schreiben; der gleiche Text, nur eben mit anderen Zahlen und Terminen.

Da wird jetzt wohl des öfteren \"Lochen und Abheften\" angesagt sein.  =)

Grüße

Thomas Schlagowski