Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: Christian Guhl am 15. Februar 2008, 18:00:03
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Bisher war ich der Meinung, dass der VDN die Abgaben nach dem EEG für das
ganze Jahr im Voraus prognostiziert. Jetzt habe ich eine Abrechnung gesehen, in der die EEG-Abgaben vierteljährlich \"angepaßt\" wurden. Natürlich nach oben. Im Dezember 2007 machten sie einen Sprung von 0,72 ct/kwh auf 0,97 ct/kwh !
Kann mir jemand sagen, ob man diese Steigerung irgendwo nachprüfen kann ?
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Hallo Herr Guhl,
zu Ihren Beitrag \"Angaben nach dem EEG\" möchte ich mitteilen, dass mir
die Avacon am 22.11.2007 mitteilte: \"der Wert für das EEG liegt bei 0,99 ct
je kwh und für KWK bei 0,289 ct je kwh\". Sind diese Werte beianderen
Versorgungsunternehmen etwa höher oder niedriger?
Na, ich habe die Beträge aus meiner Rechnung abgesetzt und werde
diese nach Gesamtabrechnung der Versorgungsunternehmen und Auf-
forderung zahlen.
M. f. G. Wolter
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@ Christian Guhl
der VDN prognostiziert die EEG-Quoten und Sätze sowohl jährlich, als auch vierteljährlich und monatlich. Zur Abrechnung bei den Versorgungsunternehmen kommen die Daten der monatlichen Prognose die dann nachträglich mit den Endwerten der Jahresabrechnung nach Erteilung aller Wirtschaftsprüfertestate verrechnet werden und diese Verrechnung zu Ausgleichslieferungen und Zahlungen führt.
Komisch finde ich die Angabe Ihrerseits, dass die EEG-Abgabe einen Sprung von 0,72 ct/kWh auf 0,97 ct/kWh macht. diese angaben kommen wohl kaum vom vdn. denn dieser veröffentlicht nur die quote und den satz aus dem sich dann für die energieversorgungsunternehmen die \"eeg-abgabe\" errechnet die sie an ihre kunden weitergeben.
@ kwade
es gibt keine einheitliche berechnungsmethode bei der so genannten \"eeg-abgabe oder eeg-umlage\".
viele versorgungsunternehmen wenden sicherlich die vom vdew vorgeschlagene methode an, so dass die \"abgabe\" bei vielen unternehmen einheitlich ist. es gibt allerdings keine wirklich festgelegte vorgeschriebene methode. sie sollten ihr versorgungsunternehmen befragen wie dieses die eeg-umlage berechnet. nur dann könnte man evtl. auch den anstieg verifizieren.
grundsätzlich gilt: (eeg-satz minus vermiedene beschaffungskosten) mal eeg-quote = eeg-umlage
das problem ist die bewertung der vermiedenen beschaffungskosten. hier gibt es keine einheitliche berechnungsmethode.
die daten zum eeg gibts mittlerweile übrigens beim bdew (nachfolger von vdn, vdew usw.)