Forum des Bundes der Energieverbraucher
Sonstiges => Off-Topic => Thema gestartet von: ESG-Rebell am 15. Februar 2008, 01:14:57
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Haftbefehl gegen Post-Chef Dr. Klaus Zumwinkel (http://www.ftd.de/unternehmen/handel_dienstleister/:Haftbefehl%20Zumwinkel/317235.html)
Wenn das nur nicht wieder so gut \"ins Bild\" passen würde :rolleyes:
Gruss,
ESG-Rebell.
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Also das hat in diesem Forum nun wirklich nichts zu suchen.
Oder soll es ein Universal-die-da-oben-bescheissen-uns-doch-alle-Forum werden?
Fände ich nicht gut.
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Original von superhaase
Also das hat in diesem Forum nun wirklich nichts zu suchen.
Über die Existenzberechtigung eines \"Off-Topic\" Themas kann man trefflich streiten.
Da dieses Foren-Thema nicht gerade aus den Nähten platzt, hielt ich meine obige Meinungsäußerung für vertretbar.
Im Übrigen tangiert die o.g. Meldung am Rande durchaus auch den Energiesektor.
In den oberen Etagen findet doch ein lustiger Ringelreigen zwischen Vorstand, Aufsichtsrat und Politik statt.
Würde mich also nicht wundern, wenn wir von Herrn Zumwinkel auch im Zusammenhang mit Energie wieder etwas hören.
Sollte er mit seiner Steuerhinterziehung im Ergebnis ungeschoren davonkommen, dann hätte er sich zumindest bereits für einen anspruchsvollen Posten im Energiebereich qualifiziert. ;)
Gruss,
ESG-Rebell.
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ich kann mir gut vorstellen der arme herr zumwinkel hat nur steuern sparen wollen um sich die in zukunft immer höher werdende stromrechnung noch leisten zu können.
also seid etwas nachsichtig mit ihm ;)
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Es ist schon erschreckend, welche kriminelle Natur jahrelang dieses Unternehmen geführt hat.
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Und das schlimme ist, dass das ja nicht die einzige Firma ist wo der Chef sowas macht.
Ich möchte garnicht wissen in wievielen anderen Firmen kriminelle Machenschaften laufen...
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Hatte der Zumwinkel nicht auch seine Finger mit im Telekom-Spionagefall?
Ich glaube ich habe da was im Spiegel darüber gelesen.
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Ich meine, dass die Unschuldsvermutung, die bis zu einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung gilt, irgendwie im Grundgesetz verankert und vom Persönlichkeitsrecht mitumfasst sei.