Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => G => Stadt/Versorger => Gelsenwasser => Thema gestartet von: wau-wau am 06. Februar 2008, 17:49:42
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Hi,
GW wird konkret:
Mit Schreiben vom 30.01.08 verweist GW auf das Urteil des BGH vom 13.06.07 und trifft ua folgende Feststellung:
\" Die Anpassung/Anhebung des Gaspreises entspricht der Billigkeit im Sinne des § 315 BGB, wenn das Versorgungsunternehmen lediglich die gestiegenen Bezugskosten an die Kunden weitergibt \".
Weiter: Wie Ihnen bereits mehrmals mitgeteilt, hat unser Haus die Gaspreise nur angehoben entsprechend dem Anstieg unserer Bezugskosten ....
Und jetzt:
\" Sollten bis spätestens Mitte Februar 2008 unsere Forderungen nicht ausgeglichen sein, werden wir ohne weitere Vorankündigung unsere Ansprüche in Form eines Musterverfahrens gerichtlich geltend machen \".
Ich nehme an, das viele dieses Schreiben auch erhalten haben.
Also, auf geht\'s !! Darauf sind wir gespannt.
:D
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Hallo,
ich würde erstmal prüfen ob das Urteil überhaupt auf deine Situation zutriff!
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Hallo zusammen,
ja auch ich habe dieses Schreiben erhalten, was wohl an alle Zahlungsunwilligen rausgegangen ist. M.E. steht es bei richtigem Widerspruch nicht in Verbindung zum eigenen Fall.
Gelsenwasser will nach und nach wohl die Widerständler zum Kippen bringen, würde ich an deren Stelle auch versuchen!
Aber das es nur ein Musterverfahren geben wird und nicht 100e oder 1000e, könnte jeder dran sein ... oder es ist weiterhin eine leere Drohung.
Gelsenwasser sollte jedoch beachten: es gibt eine juristische Lage (da kann Gelsenwasser gewinnen oder verlieren) und eine wirtschaftliche (es gibt inzwischen schon Unternehmen, die günstiger anbieten, z.B. Yellow oder e-wie-einfach - doch Vorsicht - neuer Vertrag - neue Bedingungen und somit ggf. kein Bezug mehr zum § 315 - und welches Unternehmen steckt dahinter!
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n`Abend
soweit ich mich erinnere, ist wau-wau Sondervertragskunde und damit von dem Urteil nicht betroffen. Korrigiere mich, falls ich mich irre.
Davon abgesehen, ich habe bereits zwei dieser Schreiben mit der Androhung eines Musterverfahrens, jeweils mit Fristsetzung und \"ohne weitere Vorankündigung\".
Hunderte von Musterverfahren würden wohl einen Sinn, entsprechend der wörtlichen Bedeutung, konterkarieren.
Und die Spannung lässt mit der Zeit auch nach ;)
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... haben dieses Schreiben bekommen! Bei uns ist bisher noch nichts angekommen, obwohl wir auch bereits seit 2004 Einspruch eingelegt haben und seit dem die Rechnungen kürzen. Ich bin mal gespannt, was als nächstes kommt!