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Energiepreis-Protest => R => Stadt/Versorger => RWE Westfalen Weser Ems (ehemals) => Thema gestartet von: userD0010 am 05. Februar 2008, 10:09:21

Titel: RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
Beitrag von: userD0010 am 05. Februar 2008, 10:09:21
In der heutigen Presse kündigt RWE die Gaspreiserhöhung zum April d. J. um 9,5 Prozent an. Neben der inzwischen wohl abgedroschenen Ausrede der Globalisierung wird die steigende Nachfrage in Asien als Begründung herangezogen.
Die RWE stellen gar interessante Preisvergleiche an, sagen damit aber weniger als die halbe Wahrheit. Mit Juli 2006 sei die letzte Erhöhung auf (bei mir) 4,9924 Cent je kWh erfolgt (man will aber in Ferndiagnose im Juli keinen Gasverbrauch in meinem Haushalt festgestellt, dafür aber ab dem Erhöhungszeitpunkt auch einen höheren Verbrauch im August ermittelt haben).
Man merke sich zu diesem Zeitpunkt aber den Wechselkurs US$ zu € mit ca. 1,1852 (ca. weil abhängig vom jew. Stichtag).
Wohl führt RWE an, dass man im März 2007 den Gaspreis auf 4,7924 Ct. je kWh gesenkt habe (sage und schreibe um 4,17 Prozent), was sicherlich den RWE ein Riesenloch in der Bilanz beschert), vergisst aber dabei, dass der Wechselkurs des US $ zum €  1,2925 betrug und den Importpreis von Gas, abgerechnet auf US $-Basis, um immerhin 9 Prozent günstiger gestaltete.
Im Oktober 2007, zum Zeitpunkt meiner Jahresrechnung, fand ich auf meiner RWE-Gasrechnung noch immer den Gaspreis mit 4,7924 Ct. je kWh bei einem Wechselkurs US $ zum € von 1,4349, was den Importpreis im Vergleich zum Zeitpunkt der letzten Erhöhung per Juli 2006 um immerhin 21 Prozent günstiger gestaltete.
Nimmt man als Basis die generöse Preissenkung im März 2007, so erbrachte der günstige Wechselkurs des US $ zum € bis Okt. 2007 immerhin noch eine Senkung des Gasimport-Preises auf Basis US $ von 10,8 Prozent.
Der Wechselkurs des US $ zum € am heutigen Tage beträgt 1,4895.
Haben die RWE-Oberen nun vielleicht einen mir noch unbekannten Weg gefunden, den Faktor Wechselkurs zum Gaspreis neu zu erfinden und auf eine neue Basis zu stellen ?  Welchen Namen könnte man denn dann diesem Faktor geben ?
Vielleicht der \"Asiatische Wärmefaktor\" ?
P.S.
Der US-Dollar Kurs mag sich je nach Betrachtungsweise geringfügig unterschiedlich darstellen, ändert aber sicherlich Nichts daran, dass diese günstigen Einkaufsbedingungen sich nicht im Verkaufspreis niederschlagen, wie es eigentlich sein müsste, denn auch RWE unterliegt der Verpflichtung, der Bevölkerung günstige Energie zu liefern.
Titel: RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
Beitrag von: Wasserwaage am 05. Februar 2008, 10:20:20
wenn sie so sehr auf irgendwelche dollarkurse bestehen, warum kaufen und verkaufen sie nicht einfach ein paar dollar auf basis ihres zu erwartenden gasverbrauchs, dann können sie sich ihren eigenen gaspreis auf dollarbasis basteln.
Titel: RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
Beitrag von: userD0010 am 05. Februar 2008, 10:57:23
Wasserwaage:
\"wenn sie so sehr auf irgendwelche dollarkurse bestehen, warum kaufen und verkaufen sie nicht einfach ein paar dollar auf basis ihres zu erwartenden gasverbrauchs, dann können sie sich ihren eigenen gaspreis auf dollarbasis basteln. \"

Wenn man mit Vergleichszahlen nicht umgehen kann und die Wechselkursrelation nicht zum Ein-bzw. Verkaufspreis kennt, oder vesteht, ist solch ein Beitrag halt schwer nachvollziehbar; es sei denn, Sie sind in der Lage, für mich einen Vertrag mit meinem Versorger auszuhandeln, nach dem ich dann auf US D Basis meine Rechnung bezahlen kann.
Als Nachhilfe:  Es ging in dem Beitrag darum, zu vermitteln, dass der Versorger bei seinen Preisbegründungen nie seine Vergünstigungen aus besseren Wechselkursen in Ansatz brachte, die ihm  -laienhaft erklärt- in den dargestellten Monaten nicht unerhebliche Gewinne aus Kursveränderungen bescherten ! Ein detaillierter Blick in den Wirtschaftsbericht der Energiekonzerne könnte da Erleuchtung bringen!
Titel: RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
Beitrag von: Wasserwaage am 05. Februar 2008, 11:13:28
ja genau, ich hab einfach keine ahnung!

aber was ist denn nun, wenn die kursveränderungen garnicht zu zusätzlichen gewinnen führen weil man vorher aus risikogesichtsgründen den wechselkurs abgesichert hat?! was übrigens nicht die rwe westfalen weser ems betrifft, sondern wenn dann die rwe gas ag....

denn wir wissen doch alle, dass in den kalkulationen, den bezugsverträgen der einzelnen stadtwerke (auch dem vertrieb der rwe) und nicht zuletzt in den meisten endkundenverträgen auf den HEL-Preis als Grundlage abgestellt wird. Aber das ist halt ein thema das seine basis eine, oder mehrere stufe(n) höher in der kette hat. und da gehört auch eine evtl. verbindung zum dollarkurs hin. nicht zur rwe westfalen weser ems als vertrieb.
Titel: RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
Beitrag von: userD0010 am 06. Februar 2008, 12:09:18
Wasserwaage:
ja genau, ich hab einfach keine ahnung!

aber was ist denn nun, wenn die kursveränderungen garnicht zu zusätzlichen gewinnen führen weil man vorher aus risikogesichtsgründen den wechselkurs abgesichert hat?! was übrigens nicht die rwe westfalen weser ems betrifft, sondern wenn dann die rwe gas ag....\"\"

Es gibt hier wenig zu korrigieren.
Allerdings sollte man sich einmal die Internet-Vorstellung der RWE GAS Midstream AG (nicht rwe gas ag) und deren Unternehmenszweck ansehen.
Nun aber zu den Dollarkursen und daraus generierten Gewinnen:
Wir sind uns doch hoffentlich einig, dass RWE (welche Beteiligungsgesellschaft auch immer daran mitwirkt) langfristige Lieferverträge mit festgeschriebenen Wechselkursen abgeschlossen hat.
Wenn nun RWE bei allen bisherigen Preiserhöhungen als Begründung gestiegene Bezugskosten angeführt hat, können diese doch entweder nur durch geänderte Verträge (unwahrscheinlich) oder durch das Heranziehen der gestiegenen Wechselkurse entstanden sein. Zwar sind vermutlich auch bei den Verträgen zwischen den Lieferanten und RWE Gas Midstream sog. Floating Rates vereinbart worden, aber diese treten üblicher Weise mit einer entsprechenden Nachlaufzeit und nur im einstelligen Prozentbereich in Kraft.
Woher also sonst soll die Begründung für steigende Bezugskosten stammen, wenn nicht aus künstlich geschaffenen Begründungen.
Und..
dabei ist mir vollkommen egal, ob letztlich RWE Gas Midstream dafür zuständig sein soll. Für mich steht mein Anbieter in der Kritik, denn dieser kündigt die Preiserhöhungen an und setzt sie durch.
Sonst müsste ich ja meine Kritik an Gazprom und anderen Produzenten anbringen.
Titel: RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
Beitrag von: Wasserwaage am 06. Februar 2008, 13:01:24
\"Sonst müsste ich ja meine Kritik an Gazprom und anderen Produzenten anbringen\"

na, das wär doch mal ne idee

\"Wir sind uns doch hoffentlich einig, dass RWE (welche Beteiligungsgesellschaft auch immer daran mitwirkt) langfristige Lieferverträge mit festgeschriebenen Wechselkursen abgeschlossen hat.\"

da können wir uns leider nicht einig sein, da ich diese verträge nicht kenne. widerspricht aber ihrer eigenen aussage....

\"Für mich steht mein Anbieter in der Kritik, denn dieser kündigt die Preiserhöhungen an und setzt sie durch.\"

na dann wechseln sie doch...

\"Woher also sonst soll die Begründung für steigende Bezugskosten stammen, wenn nicht aus künstlich geschaffenen Begründungen.\"

aus steigenden Bezugskosten?!
Titel: RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
Beitrag von: userD0010 am 06. Februar 2008, 14:15:07
da können wir uns leider nicht einig sein, da ich diese verträge nicht kenne. widerspricht aber ihrer eigenen aussage....

Ich weiß zwar nicht, wo dies meiner eigenen Aussage widersprechen soll, denn zweifelsfrei schließt RWE (nicht RWE Gas AG) mit den Gaslieferanten langfristige Abnahmeverträge ab und dabei wird ein fester Abnahmepreis je Kubikmeter (vermutlich mit Preissteigerungen im einstelligen Bereich) festgeschrieben. Wie sonst soll den ein Energiehändler seine Preise mittelfristig kalkulieren)
RWE meldet natürlich seine Gas-Einkaufspreise auf Dollar - Basis.
Und im Handel bzw. Vertrieb in Deutschland wird dann doch der Wechselkurs zum Euro zum Stichtag der Preisveränderung angesetzt.

Wenn beispielsweise Erdgas frei dt. Grenze am 01.07.2006 zum Preis von 1,50 US Dollar je Kubikmeter geliefert wurde bei einem Wechselkurs von 1,1824 und dieser Wechselkurs 15 Monate später 1,4349 ausmachte, aber am 05.02.2008 mit 1,4894 notierte, dürfte die Begründung für gestiegene Bezugskosten sehr weit hergeholt sein, denn RWE wird seinen Lieferanten keineswegs Preissprünge von 25 Prozent in einem derartigen Zeitraum zugestehen bzw. zugestanden haben.
Wie mir genannt wurde, sind Lieferverträge mit Laufzeiten von 5-10 Jahren und festgeschriebenen Preisen in USD nicht unüblich, selbst wenn darin Preissteigerungsraten von 2 Prozent pro Jahr verankert sind.

Woher dann aber noch die Begründung für eine Erhöhung um 9,5 % hergeholt werden kann, lässt sich unter Beachtung mathematischer Betrachtung nicht erkennen, sondern lässt nur den Verdacht zu, dass die internen Verrechnungskosten der Firmenkonstruktion RWE und damit auch die Gewinnspanne der RWE Trading einen gehörigen Beitrag geleistet haben.
Titel: RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
Beitrag von: marten am 11. Februar 2008, 22:57:35
Hallo!

Ich habe heute auch das Schreiben mit der Gaspreiserhöhung um 9,5 %
bekommen.

Schon die Überschrift verhöhnt die Kunden.

Erdgaspreiserhöhung zum 01.04.2008 - RWE Kunden können trotzdem sparen.

Ich für meinen Teil habe eine moderne Gasheizung mit Brennwerttechnik, ein gut gedämmtes Haus und betreibe auch sonst einen sparsamen Umgang mit der Heizenergie.

Das gestiegene Bezugkosten in der angegebenen Höhe der Grund für die Preiserhöhungen sein soll, kann ich auch nicht glauben.

Die Senkungen des Gaspreises durch die RWE im letzten Jahr waren meiner Meinung nur dazu da, die RWE Gas Kunden zur Unterschrift der neuen Gaslieferungsverträge zu bewegen.

Nachdem die meisten Kunden das wohl getan haben, werden einfach willkürlich die Preise erhöht.

Die nächste Gaspreiserhöhung wird vermutlich auch nicht mehr lange auf sich warten lassen.

gruss

marten
Titel: RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
Beitrag von: userD0010 am 12. Februar 2008, 09:19:22
Marten:
\"Schon die Überschrift verhöhnt die Kunden.\"

Man muss so langsam den Eindruck gewinnen, als wenn RWE & Co. die Attitüde der Kirchen annimmt.  
\"Wir erteilen Euch für Eure Proteste nun Absolution, denn ihr könnt trotz Preiserhöhung ja jetzt wieder sparen. Und im letzten Jahr haben wir doch die Preise schon zwei Mal gesenkt. Habt Ihr das denn nicht gemerkt, oder seid Ihr so undankbar ?
Und dass wir nun die Preise wieder anheben müssen, liegt an den bösen bösen Bezugskosten.\"

Auf Vorhalt, dass im vergangenen Jahr trotz drastisch gefallener Dollarkurse der Preisnachlass so minimal ausgefallen sei, antwortete RWE einem Kunden, dass ja auch neben dem Bezugspreis alle anderen Vorkosten gestiegen seien.
Im gleichen Atemzug zur Frage der Strompreise (ich weiß, gehört nicht hierher) verwies RWE darauf, dass die Erzeuger ihre Kosten schon jetzt an RWE weitergeben würden (wie z.B. RWE Rhein-Ruhf ) !!!

Mehr aus dem Jammerbrief der RWE möchte ich hier nicht zitieren, sonst kommen allen Lesern noch die Tränen und es startet ein Spendenaufruf für die RWE.
Aber im Resultat ist erkennbar, dass RWE so langsam wirkliche und nachprüfbare Argumente auszugehen scheinen, mit denen sie ihre Preistreiberei begründen.

Da ich Einblick in zahlreiche Antwortschreiben der RWE an  Mit-Leidensgenossen habe und die teilweise haarsträubenden, teilweise für dumm verkaufenden Argumente kenne, bleibt nur zu konstatieren, dass wir Verbraucher tatsächlich von den Energiekonzernen für dumm verkauft wurden und werden.
Titel: RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
Beitrag von: AnJo am 13. Februar 2008, 08:50:31
Guten Morgen Zusammen,

ich bin über diese Erhöhung am Montag schriftlich informiert worden.

Letztmalig habe ich im Oktober 2007 mit Erhalt der Jahresrechnung Widerspruch nach §315 BGB eingelegt.

Muß ich jetzt der aktuellen Preiserhöhung welche mir ja nun schriftlich mitgeteilt
wurde, auch schriftlich widersprechen ?

Oder warte ich bis zur nächsten Jahresrechnung und widerspreche dann ?

Gruß

AnJo
Titel: RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
Beitrag von: Christian Guhl am 13. Februar 2008, 12:59:46
@AnJo
Es reicht, wenn der nächsten Abrechnung widersprochen wird.
Titel: RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
Beitrag von: Macinally am 13. Februar 2008, 16:50:21
... würde sofort nach Kenntnis der Preisänderung widersprechen.

Gruß
Mac
Titel: RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
Beitrag von: userD0010 am 14. Februar 2008, 12:35:25
Ob man nun jedem einzelnen Hirtenbrief der RWE widerspricht, die Hände gen Himmel hebt und um Hilfe ruft, ändert wahrlich nichts daran, dass dieser Energieriese zusammen mit seinen drei anderen Kollegen sich seiner Sache absolut sicher ist und an der Preisschraube nach Gier und Gelüsten dreht, wohl wissend, dass Nichts und Niemand dem Einhalt gebietet. Mit Nichts und Niemand meine ich unsere Politiker, sowohl vom Ansehen der Person als auch deren Rückgrat.
Man lasse sich nur die Berechnungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zum Grenzübergangspreis für Erdgas im Vergleich November 2006 zum November 2007 auf der Zunge zergehen:
(Auch wenn Berechnungen von Bundesämtern immer mit größter Skepsis zu begegnen ist -siehe Inflationsrate)
So betrug der Grenzübergangspreis pro Terajoule Erdgas ( 1 TJ = 278.000 kWh) mit 5.734,65 Euro im November 2007 gegenüber der gleichen Menge im November 2006 sage und schreibe 6.195,84 Euro, war also um 7,4 % niedriger im Grenzübergangspreis.
Dies ergab einen Grenzübergangspreis von  0,0206289 Euro je kWh in 2007 gegenüber 0,0222871 Euro je kWh in 2006.
Nun schaue jeder auf seine Energierechnung und beginne, sich zu wundern, oder vielleicht ob der neuen Preiserhöhung sogar, wütend zu werden.
Bei den angegebenen Preisen in Euro habe ich allerdings noch Zweifel, denn der Importpreis für Gas wird üblicher Weise in US Dollar festgelegt.
Und wie dort sich die Kurse in den vergangenen Jahren zum Vorteil des Euro entwickelt haben, kann jeder für sich feststellen. Das waren zwischen 2006 und 2007 erheblich mehr als 7,4 Prozent.
Titel: RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
Beitrag von: Gazpromi am 16. Februar 2008, 14:57:04
Habe ich die Mitteilung über die Erhöhung erhalten.... :-(

Was sollte ich jetzt machen?

gibts Alternativen zu RWE??

soweit ich weiß, nur die Eon-tochter e-wie-einfach, oder??
Titel: RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
Beitrag von: userD0010 am 16. Februar 2008, 15:34:30
Ob RWE, E-on, Vattenfall oder EnBW, keiner dieser Energie-Erzeuger und -lieferanten ist für soziale Leistungen gegenüber seinen Kunden berüchtigt. Die Vier betreiben zwar keine Preisabsprachen, finden aber immer wieder im Kaffeesatz die fast gleichen Gründe und Daten für nahezu gleiche Preiserhöhungen.
Entscheidend ist, ob man der Preistreiberei widersprochen hat.
Wenn dies der Fall ist und man \"nur\" den billigen Preis zu einem bestimmten Stichtag bezahlt, lohnt sich in der Regel keinesfalls ein Wechsel, denn damit beendet man seine Chance, den billigen Preis zu entrichten.
Das Schreiben meines Energieversorgers habe ich mit den berühmten zwei Löchern versehen und in einem Ordner zur vorläufigen Ruhe gelegt.
Ich zahle meinen Gaspreis vom 30.09.2004 und der ist bislang noch von keinem angeblichen Wettbewerber in diesem Lande unterboten worden.
Wer von RWE zu E-wie einfach wechselt, der wechselt von RWE zu Eon, also von Hölle 1 zu Hölle 2, allerdings bei Hölle 2 zunächst zum Fegefeuer bzw. der Vorhölle. Garantiert dauert es keine sechs Monate, bis so saftige Preisanpassungen erfolgen, dass sich jeder die Frage des Warum stellt und spätestens dann merkt, wie er  -wie wir alle-  von den Energieversorgern für Dumm verkauft werden/wurden.
Wenn wir demnächst in einer Kneipe eine Zigarette anzünden, wird uns die geballte Macht unseres vermeintlichen Rechtsstaates treffen. Wenn uns aber die Energiekonzerne betrügen, wird der Müllermeister aus dem Frrränkischen sein Bedauern ausdrücken und darüber nachdenken, ob der den Zeigefinger erhebt, falls dieser nicht gerade für etwas Anderes gebraucht wird.
Also, Brieflein entweder wegwerfen oder abheften.
P.S.
Wichtig ist nur, bei jeder Abrechnung des Energieversorgers auf seinen Unbilligkeitseinwand bzw. Widerspruch gegen die vorherige Rechnung hinweisen und diesen Einwand noch einmal wiederholen.
Und besonders freut es den Versorger, wenn man ihn darauf hinweist, dass seine Forderung wegen der erklärten Unbilligkeit nicht fällig ist/wird.
Und bitte die Frage nach der Vorlage einer nachvollzieh- und überprüfbaren Kalkulation nicht vergessen.
Titel: RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
Beitrag von: Gazpromi am 22. Februar 2008, 11:26:50
Vielen Dank für die ausführliche Info!

Eine Frage habe ich noch:

widersprechen muss ich auf jeden Fall jeder Abrechnung; ein Widerspruch gegen die Info über die Preiserhöhungen ist aber nicht notwendig?!

Vielen Dank.
Titel: RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
Beitrag von: userD0010 am 22. Februar 2008, 11:45:33
Ich antworte auf die in immer kürzeren Abständen übermittelten Heilsbring-Schriften der RWE nicht. Sie erhöhen die Preise und im gleichen Brief veralbern sie ihre Kunden, indem sie mitteilen, dass man dennoch sparen kann.
Für wie bescheuert halten uns denn die Energielieferanten?
Mir reicht es schon, wenn ich mich einmal jährlich über deren Rechnungen aufrege und mit einem netten Brief diese korrigiere und dabei auf meinen Einwand des Vorjahres verweise, den ich nach wie vor aufrecht erhalte, und zwar so lange, bis mir oder einem Gericht nachvollziehbar und überprüfbar eine so umfassende Kalkulation vorliegt, die auch belegt, mit welchen Preisaufschlägen die Energieversorger über ihre eigenen Beteiligungs- und Tochtergesellschaften die Energiepreise künstlich in die Höhe treiben.
Für mich haben diese Firmenkonstrukte nur einen Sinn, nämlich bestehende Gesetze zu umgehen, indem bei jedem Zwischenschalten die Chance gegeben ist, dem Gesetzgeber gegenüber den Beweis zu versuchen, dass dies alles Vorkosten sind, auf die unser letztendlicher Lieferant leider keinen Einfluss nehmen kann. Warum sonst sind bei Strom und Gas bei RWE so viele Eigengesellschaften zwischengeschaltet? Das Schaffen von Jobs ist da nur eine überaus angenehme Begleiterscheinung.
Wer allerdings auf der allersichersten Seite sein möchte, kann natürlich jeder Ankündigung der RWE mit einem schriftlichen Einwand begegnen.
Falls er dann darauf eine Antwort erhält, besteht sie  -wie immer-  aus Textbausteinen, die ihm vielleicht aus einem oder vielen Schreiben bereits bestens bekannt sind und zur seinen Blutdruck erhöhen.
Titel: RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
Beitrag von: marten am 22. Februar 2008, 23:20:31
Auf meiner Preiserhöhung stand auf der Rückseite u.a. folgende Sätze.

\"Daraus ergibt sich eine Kostensteigerung seit Herbst letzten Jahres von 20 %. Diese Kostensteigerungen kann nicht vollständig durch andere Kostensenkungen aufgefangen werden. Berücksichtigt man alle Kostenveränderungen, so wird die Preiserhöhung erforderlich.\"

Wenn das tatsächlich so wäre, dann sollen die Herren vom Vorstand uns mal sagen wo die von Jahr zu Jahr stark gestiegenen Gewinne herkommen!!!

Ein Satz im ganzen Infoblatt zur Preiserhöhung ist meiner Meinung nach wahr.

Zitat RWE

\" Diese 28 % des Preises sind Kosten, die nicht durch RWE entstehen oder  
  von RWE nicht beeinflusst werden können. Die höheren Preise sind somit
  auch staatlich gewollt.\"


  Den Eindruck habe ich langsam auch.
  Die Politik lässt den Verbraucher in der Kälte sitzten.
 
 Gruss

 marten
Titel: RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
Beitrag von: userD0010 am 23. Februar 2008, 09:44:48
Hallo Marten,
bei den Zahlenspielen der RWE sollte man stets misstrauisch sein, wenn diese von Kosten reden, die angeblich nicht durch RWE entstanden sind.
Wer hat denn Ihnen diesen Brief geschrieben ? Doch vermutlich der letzte Verkäufer in der Kette der RWE.
Dass davor andere Konzernbetriebe saftige Aufschläge auf die jeweiligen Vorpreise ihrer vorherigen Konzernbetriebe vorgenommen haben, verschweigt man ja geflissentlich.
Wenn von den angeblichen 28 Prozent Aufschlag auf den Erzeugerpreis der RWE-Power AG (Produktionspreis des teuersten Kraftwerkes !!, kein Mischpreis) der Energiehandel RWE Trading eine Marge von 12 Prozent aufschlägt und die RWE Energy AG als Netzbetreiber weitere 12 Prozent, dann hat der Einkaufspreis der RWE Westfalen-Weser-Ems AG bereits einen von ihr nicht bestimmten oder zu bestimmenden Vorkostenzuschlag von etwas mehr als 25 Prozent erfahren,  WENN  der Energiepreis nicht über die Energiebörse in Leipzig noch preislich nach oben manipuliert worden ist.
Und mit solchen Zahlenspielen können doch die Energiekonzerne unseren Politikern jederzeit ein X für ein U vormachen, wenn sie behaupten, dass ihre Rendite auf das eingesetzte Kapital so gering ist, dass kaum Geld für Investitionen übrig bleibt!
Also, wie an anderer Stelle bereits ausgeführt:  Spendenaufruf !

Gruß und viel Freude
Titel: RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
Beitrag von: marten am 23. Februar 2008, 11:24:51
@h.terbeck

Das der Hauptverursacher des überteuerten Gaspreises unser gemeinsamer Lieferant RWE steht für mich auch fest.

Das der letzte in der Lieferkette gegenüber dem Verbraucher behaupten kann er muss nur die gestiegenen Bezugskosten weitergeben, wo doch diese Bezugskosten bei den Tochtergesellschaften entstehen ist natürlich dreist.
Die hohen Gewinne bleiben dabei in der Konzernfamilie.

Mit meinen Zitat

... Die höheren Preise sind somit auch staatlich gewollt.\"

wollte ich hauptsächlich aussagen, das trotz medienwirksamer Schelte von Politikern gegen die Überhöhten Energiepreise fast nichts dagegen unternommen wird, wie man z.B. bei dem aufgeweichten neuen Kartellrecht sieht.
Die Energieversorger werden noch immer von der Politik in Schutz genommen.

gruss

marten
Titel: RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
Beitrag von: userD0010 am 23. Februar 2008, 12:06:44
Hallo Marten,
was Sie so höflich als dreist bezeichnen, ist nur dank der Protektion durch den Staat möglich. Im normalen Geschäftsleben würde man das landläufig als Wucher, ja vielleicht sogar als kriminelles Handeln bezeichnen.

Und die Behauptung unseres gemeinsamen Lieferanten, wonach die hohen Energiepreise staatlich so gewollt sein, trifft bei Betrachtung der Kalkulationskunststücke doch eigentlich zu.
Will der Staat nicht auch Steuern auf die Gewinne des Konzerns?
Will der Staat nicht auch anteilige Einkommenssteuer für die Mitarbeiter-Entlohnungen? Will der Staat nicht auch die MWSt.

Sehen Sie, so findet man für Alles und Jedes eine tolle Begründung und leider glauben auch noch Viele diesen dreisten Behauptungen.

Ich habe kürzlich unserem gemeinsamen Lieferanten geschrieben, dass ich ob der hirnrissigen Begründungen in deren Briefen stets glaube, das Gelächter in deren Etagen bis hierher zu hören, wenn sie uns wieder veralbert haben.
Dazu habe ich gebeten, man möge wegen des Pinoccio-Effektes doch in Bochum besonders achtsam sein, weil man sich sonst die Nase stoße.
Zudem könne man ja im Büro-Tower halbhohe Türen einbauen und damit Kosten senken, denn da Lügen kurze Beine haben, könnte das Gros der Mitarbeiter ggf. sogar mit halbhohen Türen auskommen, ohne sich den Kopf zu stoßen.
So ließen sich mögliche Kostensenkungs-Maßnahmen sogar bis in den Vorstand fortsetzen, wobei für diesen aber etwas höhere Aufwendungen entstehen, weil man ja Fußbänkchen anschaffen müsse, um dem Vorstand das Einsteigen in die S-Klasse zu ermöglichen wegen der dann unüberwindbar gewordenen Höhe des Einstiegs, es sei denn, die Cheffahrer würden dank Gehaltszuschlag den Vorstand in die PKWs hineinhieven.

Sie sehen, man kann eigentlich das Treiben nur noch mit Zynismus kommentieren. Leider funktioniert nicht mehr, was vor mehr als 2.008 Jahren klappte, als man die Pharisäer aus dem Tempel trieb. Damit meine ich unsere Vorstands-Vorbilder und unseren Staat als Tempel.
Aber der würde dann vermutlich unter enormem Bevölkerungsschwund leiden.
Titel: RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
Beitrag von: userD0010 am 23. Februar 2008, 12:43:14
Hallo Marten,
auch wenn ich vielleicht zu übertriebener Vorsicht gegenüber -auch- unseren Lieferanten neige, so möchte ich doch jetzt noch einmal die zusätzliche Problematik bei der (erzwungenen) Umstellung auf den Grundversorgungsvertrag aufmerksam machen bzw. diese zu bedenken geben.

Nach  z.B. der GasGVV, § 2, Abs. 3, Satz 6 ist doch wohl eindeutig festgelegt, dass der Grundversorger in Textform eine zusammenhängende Aufstellung aller für einen Vertragsabschluss notwendigen Angaben machen muss und damit gem. Satz 6 \" Angaben zum Netzbetreiber, in dessen Netzgebiet die Grundversorgung durchgeführt wird (Firma, Registergericht, Register-Nummer und Adresse) zu geben hat.

Bitte vergleichen Sie diesen Passus des Gesetzes einmal mit dem Ihnen sicherlich gleichlautend vorliegenden sog. Grundversorgungsvertrag unseres gemeinsamen Lieferanten und dort den Passus unter Nr. 4.

Allein daraus werden Sie erkennen, wie gesetzeskonform unser Lieferant handelt.

In diesem Zusammenhang sehe ich dann allerdings Probleme auf uns zukommen für den Fall, dass der uns unbekannte Netzbetreiber die Lieferung an uns (vielleicht wegen unserer Kürzungen???) einstellt, weil unser Lieferant von uns nicht ausreichendes Geld erhalten hat, um den Netzbetreiber auch vollständig zu bezahlen.
Da könnte dann doch der § 317 BGB Abs. 1 uns wie ein Tritt vor´s Schienenbein treffen, denn da heißt es, dass
\"Ist die Bestimmung der Leistung einem Dritten (Netzbetreiber) überlassen, so ist im Zweifel anzunehmen, dass sie nach billigem Ermessen zu treffen ist.
Was ist denn dann das sog. billige Ermessen ?

Nicht ärgern, nur wundern, aber besonders aufpassen.
Gruss
Titel: RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
Beitrag von: marten am 23. Februar 2008, 14:46:32
@h.terbeck

Auf meiner Rechnung konnte ich keine Angaben zum Netzbetreiber finden.
Ein klarer Verstoss gegen die GasGVV.
Die Problematik die Sie ansprechen sehe ich nach durchlesen der entsprechende Paragraphen auch.
Wenn es zu einer Versorgungsstörung aus welchen Gründen auch immer kommt, und uns der Netzbetreiber erstmal nicht bekannt ist, können wir ohne weiteres erstmal keine Ansprüche geltend machen.
Vielleicht meint in diesem Zusammenhang der § 2, Absatz 3, Satz 2 aber nur das  entstandene Schäden durch Versorgungsstörungen gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden können.
So wie ich  § 6, (3) deute ist der Grundversorger weiterhin Ansprechpartner bei Störungen.
Ob jetzt wirklich in diesem Zusammenhang § 317 BGB Absatz 1 in Frage kommt weiss ich nicht.
Meiner Meinung nach habe ich nur mit dem Grundversorger einen \"Vertrag\"
abgeschlossen, und nicht mit dem Netzbetreiber.
Den Passus § 2, Absatz 3, Satz 2 halte ich in diesem Zusammenhang aber für bedenklich.
Wenn ich mir im Geschäft z.B. einen Fernseher kaufe und ich zuhause feststelle er funktioniert nicht, so gehe ich zum Händler bei dem ich den Fernseher gekauft habe nicht zum Hersteller und reklamiere.( Leistung eines Dritten).
Warum soll jetzt etwas anderes für Energielieferverträge gelten?

gruss

marten
Titel: RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
Beitrag von: userD0010 am 23. Februar 2008, 16:01:50
Hallo Marten,
wir bewegen uns jetzt in eine Thematik, bei der u.U. Juristen nicht nur den Finger, sondern alle verfügbaren Hände in die Höhe reißen.
Natürlich ist und bleibt unser Grundversorger unser Vertrags- und Ansprechpartner.
Wenn dieser aber bei einer Versorgungsstörung auf den Netzbetreiber verweist, besteht fur uns als Verbraucher nur noch die Möglichkeit, die Anschrift des Netzbetreibers herauszufinden. Diesen dann zur Leistung zu bewegen, bedarf aber dann auch einer Verpflichtung des Netzbetreibers zur Durchleitung von Energie an uns als Verbraucher. Ob der Netzbetreiber nicht dann auf einen nichtexistenten Vertrag verweisen kann, vermag ich so nicht zu beurteilen.
Sicherlich aber wird der Netzbetreiber aber im schlimmsten Fall die Möglichkeit nutzen wollen, eine weitere Belieferung  aus  wirtschaftlichen Gründen abzulehnen, so lange der das ihm zustehende vollständige Entgelt nicht erhalten hat. Der § 6, Abs. 3, Satz 1 ist da etwas weich gehalten, denn was sind schon nicht berechtigte Maßnahmen des Grudnversorgers und andererseits die wirtschaftlichen Interessen des Netzbetreibers, die dieser gegenüber dem Grundversorger geltend gemacht haben könnte.
Und da würde es dann eng hinsichtlich §17 BGB.
Muss nicht passieren, könnte aber im schlimmsten Fall als Präzedenzfall plötzlich durchexerziert werden.
Im Gegensatz zu Energie habe ich bei einem Fernseher ein klar spezifiziertes Gewährleistungsrecht.
Und da unser beider Freunde mit allen Wassern gewaschen sind und ich ihnen jede erdenkliche Schlechtigkeit zutraue, ziehe ich jedes Risiko in Betracht.
Gruss
Titel: RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
Beitrag von: Gazpromi am 27. Februar 2008, 09:37:36
Guten morgen an die Runde:

Vor einigen Tagen habe ich meine erste Jahresabrechnung für den Zeitraum 03/07 - 01/08 für Gaslieferungen von der RWE erhalten:

Interessant - meines Erachtens jedoch außerhalb des Zumutbaren ist - das die von mir und meiner Freundin geleisteten Abschlagszahlungen den Endbetrag um 68,5 % überschritten haben.

Mir ist klar, dass es sich bei der Höhe der Abschlagszahlungen um Vergleichswerte der Vorjahre für vergleichbare Abnehmer handeln muss, aber eine solche überhöhte Forderung von Abschlagszahlungen steht meines Erachtens nicht mehr im Verhältnis zum Endbetrag.

Zu meiner Frage:

Macht es Sinn, dieser ersten Jahresabrechnung in irgendeiner Form zu widersprechen, oder sollte man dies erst mit der zweiten - mit Hinweis auf evtl. Preissteigerungen auf die Vorjahre - machen...

Vielen Dank.
Titel: RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
Beitrag von: svenbianca am 27. Februar 2008, 10:00:31
@ gazpromi

warum haben Sie zwischenzeitlich nicht mit Zählerständen den Abschlag überprüfen lassen, damit Sie nicht so viel überzahlen? Soll der Versorger im Vorfeld genau wissen, was ein neuer Kunde verbraucht? Vielleicht sollte die ein paar Wahrsager beschäftigen? Spaß beiseite, Abschläge kann man jederzeit überprüfen lassen, ob Sie in den Höhe angemessen sind. Also einfach zwischendurch mal anrufen und Zählerstände durchgeben, dann ist man immer gut informiert.
Titel: RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
Beitrag von: userD0010 am 27. Februar 2008, 18:08:37
- GAZPROMI
Zunächst einmal gilt es, sich die Energiepreise in der Jahresrechnung genau anzusehen. Wenn schon zuvor ein Unbilligkeitseinwand erhoben wurde, gilt es, den als billig festgelegten Energiepreis als Grundlage für den Jahresverbrauch anzusetzen und diese Summen plus der Nebenkosten zuzügl. MWSt. als billigen Gesamtpreis dem Energieversorger mit dem Unbilligkeitseinwand gegen die vorgelegte Rechnung mitzuteilen.
Da dann vermutlich mit den Abschlagzahlungen eine recht üppige Überzahlung erfolgt ist, verrechnet man diese mit den künftigen Abschlagzahlungen und kündigt den noch übriggebliebenen Restgetrag, geteilt durch 11 MOnatszahlungen als Überweisung an den Energielieferanten an. Wohlgemerkt, als Überweisung !
Die von einigen Energieversorgern als auf gesetzlicher Grundlage basierende Abschlagzahlung ist schlichtweg unwahr.
Die Festlegung und Höhe der Abschlagzahlungen  ist eine Kann-Bestimmung aus einer sog. Verordnung. Wir Energieverbraucher sind aber nicht das Kreditinstitut für die Energiekonzerne, d.h. wir zahlen bereitwillig einen zumutbaren Abschlag.
Wir alle wissen doch nicht im Voraus, wie kalt oder warm das Jahr wird, ob wir wenig oder viel heizen (müssen), ob wir öfter das Licht einschalten oder nicht und es ist ja schließlich nicht sicher, dass bzw. ob wir im bevorstehenden Abrechnungszeitraum genau so viel oder wenig an Energie verbrauchen.
Dies lässt sich halt erst am Ende des Verbrauchszeitraums feststellen.
Dringend rate ich dazu, sich jeweils am Monatsende die Zählerstände zu notieren. Nicht ungern geschieht eine Preiserhöhung, nachdem im Monat vor dieser der Energieverbrauch in einer Ferndiagnose relativ gering angesetzt wird, damit man in den Folgemonaten von der Preiserhöhung ein wenig mehr profitieren kann.
Mir und einigen meiner Mitstreiter geschehen, als unser Energielieferant meinte, dass wir alle im Monat Juli kein Gas verbraucht hätten, obwohl wir alle anwesend waren und uns trotz des behaupteten Nichtverbrauches von Gas durch Duschen mit erwärmtem Wasser aus unserer Anlage täglich gereinigt haben.
Auffällig war nur, dass der Energiepreis im August \"leicht\" angehoben wurde.
Ich hab meinen Energieversorger um Auskunft und Stellungnahme gebeten und insgesamt sämtliche Zwischendurch-Zählerstände und die damit verbundenen Berechnungen als bewusste Benachteiligung (vorsichtig ausgedrückt) dargestellt.
Wenn die Sache nicht so ernst wäre, könnte man sich über eine der Antworten vor Lachen aus dem Fenster stürzen.
Da behauptete man u.a., dass man den Gasverbrauch nach dem Wetterdient des hiesigen Flughafens ermitteln würde und wenn die Temperatur im Juli über 15 Grad gewesen sei, wäre halt kein Gas verbraucht worden.
Da wir geduscht haben, stanken wir auch im Juli nicht, aber die Ausreden haben uns allen gestunken.
Ich könnte noch mehr Highlights hier einstellen, aber einige davon lassen sich schwer vermitteln, wenn sie aus dem Zusammenhang dargestellt werden.
Titel: RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
Beitrag von: Wasserwaage am 28. Februar 2008, 08:43:23
@ h.terbeck

\"Wenn schon zuvor ein Unbilligkeitseinwand erhoben wurde, gilt es, den als billig festgelegten Energiepreis als Grundlage für den Jahresverbrauch anzusetzen und diese Summen plus der Nebenkosten zuzügl. MWSt. als billigen Gesamtpreis dem Energieversorger mit dem Unbilligkeitseinwand gegen die vorgelegte Rechnung mitzuteilen.\"

was für ein als billig festgelegter energiepreis?! wollen sie den etwa selbst festlegen?! wenn sie was verkehrt machen können, dann das... aber wahrscheinlich ist es für sie doch kein problem, sie können ja auch so gut mit grenzübergangspreisen und dollarkursen jonglieren...

\"Da behauptete man u.a., dass man den Gasverbrauch nach dem Wetterdient des hiesigen Flughafens ermitteln würde und wenn die Temperatur im Juli über 15 Grad gewesen sei, wäre halt kein Gas verbraucht worden.\"

ich fall auch bald vor lachen aus dem fenster.... wie soll der versorger die verbräuche denn sonst schätzen?! die ermittlung nach gradtagszahlen bei dem die 15 grad-grenze angewendet wird entspricht den regeln der technik, wird einheitlich angewandt und ist in fällen wie z.b. der heizkostenabrechnung sogar gesetzlich verordnet.
und wie wär es wenn sie dem versorger einfach ihre zählerstände mitteilen? dann hat er auch ne chance diese zu berücksichtigen. hinterher ist jeder schlauer.
Titel: RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
Beitrag von: Gazpromi am 07. März 2008, 10:45:52
@ svenbianca

weil ich nicht nur hier im forum, sondern auch im Rahmen der Versorgerverträge ein Grünschnabel bin. Ist meine erste Wohnung.... Aber man lernt ja täglich dazu!


@ h.terbeck

wie hat denn ein unbilligkeitseinwand auszusehen?

Und: vielen Dank für die bisherigen, sehr ausführlichen Infos!!


gruß
gaz-promoter
Titel: RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
Beitrag von: userD0010 am 08. März 2008, 13:05:10
MARTEN
\"Die hohen Gewinne bleiben dabei in der Konzernfamilie.\"

Und heute erhielt ich dafür die Begründung zu einem angeblich von mir am 15.11.2007 geschriebenen Brief, der mir aber nicht bekannt ist.
Man schreibt mir:
\"Die Gewinne der RWE AG spiegelt das finanzielle Ergebnis eines internationalen Konzerns mit einer Vielzahl von Geschäftsfeldern und rund 100.000 Mitarbeitern wider. Wie jedes andere Unternehmen agiert auch die RWE AG nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten -Gewinne sind dabei unverzichtbar. Dies dient nicht nur dem Zweck eines jeden Unternehmens, sondern ist auch unabdingbar, um im Wettbewerb bestehen zu können.\"

Noch Fragen?
Titel: RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
Beitrag von: AKW NEE am 08. März 2008, 13:30:12
Auch hier, wie an anderer Stelle, die Frage an Sie, wie stellen Sie den Billigen Preis fest?

Zitat
Zunächst einmal gilt es, sich die Energiepreise in der Jahresrechnung genau anzusehen. Wenn schon zuvor ein Unbilligkeitseinwand erhoben wurde, gilt es, den als billig festgelegten Energiepreis als Grundlage für den Jahresverbrauch anzusetzen und diese Summen plus der Nebenkosten zuzügl. MWSt. als billigen Gesamtpreis dem Energieversorger mit dem Unbilligkeitseinwand gegen die vorgelegte Rechnung mitzuteilen.
Titel: RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
Beitrag von: userD0010 am 08. März 2008, 14:00:57
Lesen Sie doch einfach das, was ich zitiert habe. Nämlich die Veröffentlichungen der Verbraucherzentrale Niedersachsen, die zu dem fraglichen Zeitpunkt auf den billigen Energiepreis vom 30.09.2004 verwiesen hat.
Diesen billigen Energiepreis habe ich bei meinem Unbilligkeitseinwand gegenüber meinem Energielieferanten zum damaligen Zeitpunkt sowohl für mich als auch für einige meiner Mitstreiter in den Berechnungen angesetzt, darauf basierend die zuviel gezahlten Beträge zurückgefordert und in der Annahme, dass eine Erstattung nicht erfolgen würde, die zuviel gezahlten Beträge mit der eingegangenen Jahresrechnung und künftigen Abschlagzahlungen verrechnet.
Diese Praxis wird seit 2005 angewandt und hat bislang weder zu Verrechnungen von Abschlägen, noch zu einer Nachforderung geführt.
Hoffentlich habe ich nun ihre Frage beantwortet, wie ich den (für mich) billigen Energiepreis festgestellt bzw. festgesetzt habe. Vgl. dazu Verbraucherzentrale Bremen 31.05.2006 Themen Energie swb; Verbraucherzentrale Niedersachsen, Musterbriefe, Anlage 4.
Nach dem szt. Urteil des LG Bremen und den Ausführungen der Verbraucherzentrale Bremen galt zum Zeitpunkt meines Unbilligkeitseinwands der Gaspreis vom 30.09.2004, auf dessen Basis ich den Ansprüchen des Energieversorgers bis dato widersprochen habe.
Dies ist -hoffentlich auch für Sie verständlich- der für mich festgestellte billige Gaspreis.
Wie bereits ausgeführt, leben mein Energieversorger und ich auf dieser Basis ohne Probleme miteinander.
Hoffentlich müssen Sie nun ihre Frage nicht ständig wiederholen.
Titel: RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
Beitrag von: Christian Guhl am 08. März 2008, 15:24:38
@h.terbeck
Sie bringen hier Verwirrung rein, wenn Sie schreiben \"der billige Energiepreis vom 30.09.2004\" ! Der Preis am 30.09.2004 war alles andere, aber nicht \"billig\".Sie nehmen (wie die meisten anderen auch) den Preis vom 30.09.04 als Grundlage für Ihre Kürzungen.Das macht den Preis aber noch lange nicht billig im Sinne von § 315 BGB. Dieser § sagt in Abs.3 Satz 2 : Entspricht sie nicht der Billigkeit,so wird die Bestimmung durch Urteil getroffen... Da bisher noch keine Bestimmung durch Urteil getroffen wurde, gibt es auch keinen billigen Energiepreis.Alle Preise sind bis heute unbillig, auch der vom 30.09.04.
Titel: RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
Beitrag von: Kampfzwerg am 08. März 2008, 20:02:33
@h.terbeck

nachdem ich jetzt auch noch hier in diesem Thread Ihre Kommentare gelesen habe wird mir einiges klarer. :evil:

Zitat
Lesen Sie doch einfach das, was ich zitiert habe. Nämlich die Veröffentlichungen der Verbraucherzentrale Niedersachsen, die zu dem fraglichen Zeitpunkt auf den billigen Energiepreis vom 30.09.2004 verwiesen hat.
Zitat
Diesen billigen Energiepreis habe ich bei meinem Unbilligkeitseinwand gegenüber meinem Energielieferanten zum damaligen Zeitpunkt sowohl für mich als auch für einige meiner Mitstreiter in den Berechnungen angesetzt,
Zitat
Hoffentlich habe ich nun ihre Frage beantwortet, wie ich den (für mich) billigen Energiepreis festgestellt bzw. festgesetzt habe.

Kennen Sie das Wort \"beratungsresistent\"?
Sie scheinen subtilere Hinweise partout nicht verstehen zu wollen, daher rede ich jetzt Klartext:
Diese Aussagen sind schlichtweg bullshit!

Und auch andere Ihrer Aussagen sind für neue User nicht nur irreführend sondern geradezu gemeingefährlich. X(

Ich hoffe, das war jetzt deutlich genug!
 
Ich bitte Sie dringend darum, derartige FALSCHE Ratschläge an neue User in Zukunft zu unterlassen!
Bitte: Entweder Sie korrigieren endlich einmal Ihre Formulierungen, oder Sie halten sich zurück!

Wegen des Zusammenhangs siehe auch hier
Abschlag mit Nachforderung aus Vorjahr verrechnet (http://forum.bdev.de/thread.php?threadid=9052)


diesmal ohne liebe Grüße
Kampfzwerg
Titel: RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
Beitrag von: AKW NEE am 10. März 2008, 17:37:00
@ Kampfzwerg

In der grundsätzlichen Bewertung des Beitrages von @h.terbeck gebe ich Ihnen/Dir Recht, damit könnte mensch es abschließen. Es gibt aber aus meiner Sicht einen wichtigen Aspekt der bislang nicht zur Sprache kam.

Bei Kunden in der Grundversorgung kann die Billigkeit des Preises im Streitfall nur von einem Gericht festgestellt werden.

Hat @h.terbeck aber einen Sondervertrag mit einer ungültigen Preisanpassungsklausel, kann die Anerkennung eines Preises von Nachteil sein. Wenn der Vertragsbeginn, also Lieferbeginn vor 2004 war, könnte mensch den Preis weiter kürzen, wenn er nicht vorher einen Preis als billig anerkannt hätte. Um @h.terbeck tut es mir dabei nicht so sehr leid, aber um seine Mitstreiter, die auf ihn hereingefallen sind. Und der Energieversorger freut sich über so viel Klugheit.
Titel: RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
Beitrag von: Kampfzwerg am 10. März 2008, 20:03:05
doppelt gemoppelt...hält besser.

Abschlag mit Nachforderung aus Vorjahr verrechnet (http://forum.bdev.de/thread.php?postid=40933#post40933)
Titel: RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
Beitrag von: verkehrsschau am 09. April 2008, 08:33:18
Wie geht es weiter?

Hallo, ich bin zwar neu im Forum, verfolge die hier geführten Diskussionen aber schon seit längerer Zeit.

Habe selbst bei RWE seit Anfang 2006 die Zahlungen für Gas nach § 315 BGB gekürzt. Außer den Standardantworten, die offenbar jeder bekommt, ist bisher keine Reaktion durch RWE erfolgt.

Meine Frage: Hat jemand Erkenntnisse, wie sich RWE weiter verhalten wird? Gibt es schon Fälle, in denen RWE die \"rückständigen\" Gaskunden auf Zahlung verklagt hat? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

So wie ich das Forum verfolge, gibt es ja wohl Einige, die schon länger als ich ihre Zahlungen gekürzt haben. Da müsste doch bald die Verjährung eintreten. Nimmt RWE das kampflos hin?
Titel: RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
Beitrag von: bjo am 09. April 2008, 09:41:03
RWE
- Rechnungsstellung immer zum 22 Feb.
- gekürzt seit 31.12.2004
- verjährt Anteil 01.01.2005 - 22.02.2004 8 (ca. 50 EUR)

- Erinnerung 2007 Aussenstände ca. 900 EUR bitte zahlen

- Rechnung 2008 Aussenstände ca. 500 EUR sofort zahlen

- keine Unterschift unter Vertrag weder alt noch Okt 2007

meine Reaktion
- keine Nachfrage waurm auf einmal 400 EUR weniger Aussenstände?!
- Wiederspruch
- eigene Rechnung

Reaktion RWE
- Standardschreiben keine Drohungen!
- keine Aufrechnung