Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Avacon => Thema gestartet von: Quint am 01. Februar 2008, 15:44:03
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Ich habe bisher Gas und Strom von e-on bezogen und Strom zum 1.1.2008 gekündigt.
Den Gaspreis habe ich seit 1.1.2006 nach §315 reduziert.
Bei der Stromendabrechnung habe ich ca. 300 Euro zuviel bezahlt, die e-on aber mit den ausstehenden Gasforerungen verrechnen will.
Wie komme ich an mein Geld?
Herzliche Grüße
Michael Worzyk
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Hallo,
wurde mit dem Widerspruchsschreiben Aufrechnungsverbot erteilt?
wenn ja E.ON schriftlich darauf aufmerksam machen und mit Fristsetzung Geld zurückfordern. Kommt kein Geld, Anwalt, Bundesnetzagentur usw.. infomieren!
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@bjo
Aufrechnungsverbot erteilt? :rolleyes:
Wie macht man das denn?
Verrechnungsbestimmung bereits bei der Zahlung getroffen, § 366 II BGB?
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An der Stelle sollte man auch einmal grundsätzlich darauf aufmerksam machen, dass das natürlich die Nachteile einer Einzugsermächtigung sind.
Ich lasse mir grundsätzlich Rechnungen senden, die dann auch zu meiner eigenen Sicherheit per Terminüberweisung für das ganze Jahr beglichen werden. Somit habe ich folgende Vorteile:
1. Einmal Zeit genommen, alle Überweisungen angewiesen.
2. Ich brauche mich nicht um das Geld zu bemühen, welches mir \"irrtümlich\" abgebucht wurde, bin also immer Herr der Lage!
Jetzt ist natürlich \"Holland in Not\".
Viel Glück!
Mit freundlichem Gruß
lime
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in dem man diesen Passus NICHT wegläßt in seinem Schreiben
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Guthaben aus etwaigen anderen Versorgungsverträgen sind mir in voller Höhe auszuzahlen. Eine etwa geschuldete Nachzahlung werde ich von mir aus bewirken. Einer Aufrechnung Ihrerseits widerspreche ich gemäß § 366, Abs.1, BGB.
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Guten Abend,
Ich habe die Passage aus dem Musterbrief übernommen:
\"Künftige Zahlungen werden nur auf die offenen Hauptforderungen entsprechend der bisherigen Preise zuzüglich eines Aufschlags von zwei Prozent geleistet, eine anderweitige Verrechnung nach § 387 BGB ist demnach ausgeschlossen.\"
Ich hoffe, das ist ausreichend, um mein Geld zu bekommen.
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Ich habe natürlich mit Beginn meines Gaspresiboykotts im Februar 2006 meine Einzugsermächtigung sofort widerrufen und seitdem nur den reduzierten Gaspreis und den vollen Strompreis bezahlt und auch darauf hingewiesen, dass die Reduktion sich nur auf den Gaspreis bezieht.
Wenn man Gas und Strom bezieht, berechnet E.On aber zur Jahresabrechnung immer den gemeinsamen Abschlag, den ich jedes Mal um den gekürzten Gaspreis monatlich überwiesen habe.
So goß ist der Schaden nicht, seit Beginn bekomme ich regelmäßig Mahnungen, die die Differenz des vergangenen Monats betragen.
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Guten Tag,
nachdem e.on nicht auf meinen Hinweis auf das Aufrechnungsverbot nicht reagiert hat, habe ich Abschläge für den Gaspreis monatlich um 50 euro gekürzt.
Natürlich habe ich e.on darüber per Einschreiben mit Rückschein in Kenntnis gesetzt und um alternative Vorschäge gebeten. Da keine Vorschläge gekommen sind, gehe ich von der Akzeptanz dieses Vorgehens aus.
Herzliche Grüße
Michael Worzyk