Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Gas (Allgemein) => Thema gestartet von: sebastianxxl am 31. Januar 2008, 10:48:39
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Hallo liebe Gemeinde!
Ich habe gerade ein Schreiben von eon Hanse bekommmen. In diesem Schreiben wird mir mitgeteilt, dass meine Gasleitung bebaut sei und ich diese doch umlegen solle.
Am Haus wurde 1999 ein Anbau gemacht und der steht jetzt auf der Leitung.
Selbstverständlich kam das Schreiben erst jetzt, da ich vor kurzem bei eon gekündigt habe um den Anbieter zu wechseln.
Natürlich darf auch nur eon selber die Arbeiten an der Leitung durchführen!
Kann mir jemand beantworten ob das rechtlich halt hat oder ob ich hier möglichkeiten habe die Kosten für die Umlegung der Leitung zu reduzieren. Sprich gibt es Unternehmen, die diese Arbeiten auch ausführen dürfen?
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Mussten Sie Ihren Anbau behördlich genehmigen lassen ???
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Theoretisch muss man sowas machen, habe ich aber leider nicht.
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Ich denke das Sie hier keine konkreten Hinweise/Hilfen erwarten können.
An Ihrer Stelle würde ich zu einem Rechtsanwalt gehen. Vergewissern Sie sich, dass dieser sich mit Baurecht auskennt.
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Also klar ist doch wohl,daß eine Gasleitung nicht überbaut werden darf!
Sie muß jederzeit zugänglich sein,außen wie innen,sprich nicht bebaut.
Es wird sich sicherlich um die Hausanschlußleitung des Versorgers handeln u.somit ist dieser auch im Falle einer Undichtigkeit/Kontrolle in dem Bereich dafür zuständig bzw.
berechtigt die Arbeiten selbst auszuführen oder einer Vertragsfirma zu übergeben.
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@hollmoor
Bei näherer Betrachtung sind wohl sehr viele Gasleitungen überbaut, etwa mit öffentlichen Straßen. ;)
@sebastianxxl
Das ist eine Sache für eine Beratung durch einen Rechtsanwalt
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Original von RR-E-ft
@hollmoor
Bei näherer Betrachtung sind wohl sehr viele Gasleitungen überbaut, etwa mit öffentlichen Straßen.
Da haben sie wohl recht.Da werden ja wohl dann die entsprechenden Genehmigungen gestellt.
Hier handelt es sich um einen Häuslebauer,der sein Haus mit einem Anbau über der Hausanschlußleitung erweitert hat.Ungenehmigt,wie ich den Beitrag entnehme.Da hätte man sich wohl vorher erkundigen sollen.
Ich habe die TRGI u.Vorschriften des DVGW irgendwo rumliegen und werde mal demnächst genauer in den darin verfassten Vorschriften lesen.
Ich habe hier aber schonmal was dazu gefunden:
http://www.zvo.com/pdf/holding/an_ab_ummeldung/Installationsbedingungen_Gasanlagen.pdf?zvogruppe=a8dd623c8cd63a1ede67dec71e76d9a5 (http://www.zvo.com/pdf/holding/an_ab_ummeldung/Installationsbedingungen_Gasanlagen.pdf?zvogruppe=a8dd623c8cd63a1ede67dec71e76d9a5)
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Vielen Dank schonmal für die Antworten
Versorger bedeutet in diesem fall, dann nicht der neue Gaslieferant sondern das Unternehmen, dem die Gasleitung gehört?
Verstehe ich das so richtig? Die Gasleitung auf dem Grundstück gehört bis zum Hausanschluss dem Versorger?
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Original von sebastianxxl
Vielen Dank schonmal für die Antworten
Versorger bedeutet in diesem fall, dann nicht der neue Gaslieferant sondern das Unternehmen, dem die Gasleitung gehört?
Verstehe ich das so richtig? Die Gasleitung auf dem Grundstück gehört bis zum Hausanschluss dem Versorger?
So sollte es sein.Der Hausanschuß wurde irgendwann mal vom Häuslebauer
beim örtlichen Versorger beantragt und Dieser hat die Leitung/Hausanschluß gelegt bzw.einem Vertragsunternehmen in Auftrag gegeben.Also obliegt diese Leitung der Kontrollpflicht des Versorgers,auch bei Reparaturarbeiten und in ihrem Fall der vom Versorger geforderte Umbau,da die Leitung unerlaubt überbaut wurde.Man kann ja schlecht den Anbau abreißen,wenn der Versorger mal an die Leitung muß.(aus welchen Gründen auch immer)Die Maßnahme dient auch ihrer Sicherheit und der ihrer Familie und das sollte immer Vorrang haben.
Ihr Versorger wird im Falle der Rechtmäßigkeit seiner Forderung auf Änderung der Leitung auf jeden Fall vorgeben,das er selbst bzw. eine Vertragsfirma die Leitung ändert.So ist es jedenfalls in unserer Region u.ich denke,das diese Regelungen bundesweit Gültigkeit haben.
Ich denke,da wird ihnen auch kein Rechtsanwalt helfen können.Meine Meinung!
Aber ich lasse mich eines besseren belehren,sollte es anders sein.Ich hoffe,sie berichten mal vom weiteren Verlauf bzw.Ergebnis.
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Hier hat hollmoor recht.
Es gibt aber einen zweiten Aspekt, der Bau ist nicht genehmigt, unterliegt aber nach Ihrer eigenen Aussage der Genehmigungspflicht. Hier sollten Sie sich beraten lassen, ob es nicht besser ist, die Genehmigung nachträglich zu beantragen.
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Ja ich habe diese Woche einen Termin mit einem von eon. Ich werde mal berichten, was dabei heraus gekommen ist.
Eine nachträgliche Genehmigung wird es wohl nicht geben. Ich werde schon genug Probleme habe, die Kosten für die neue Gasleitung aufzutreiben. Sowas ist ja leider auch verhältnismäßig teuer.
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Original von sebastianxxl
Eine nachträgliche Genehmigung wird es wohl nicht geben. Ich werde schon genug Probleme habe, die Kosten für die neue Gasleitung aufzutreiben. Sowas ist ja leider auch verhältnismäßig teuer.
Dann schön vorsichtig mit dem was du sagst. Wenn´s schlecht läuft muß der Anbau abgerissen werden.
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So der Mann von eon war da und sagte mir sogar die Baubehörde gibt nicht die Auskunft darüber, wo die Gasleitung liegt und das diese nicht bebaut werden darf.
Die Leitung muss also neu um den Anbau herum verlegt werden. Dazu kommt jetzt auch noch ein neuer Anschluss, weil dieser schlecht zu erreichen ist.
Handhabe hat man also wirklich keine, nur der Zeitpunkt ist Verhandlungssache.
Aber die gute Sicherheit geht ja vor.....
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Original von sebastianxxl
So der Mann von eon war da und sagte mir sogar die Baubehörde gibt nicht die Auskunft darüber, wo die Gasleitung liegt und das diese nicht bebaut werden darf.
Die Leitung muss also neu um den Anbau herum verlegt werden. Dazu kommt jetzt auch noch ein neuer Anschluss, weil dieser schlecht zu erreichen ist.
Handhabe hat man also wirklich keine, nur der Zeitpunkt ist Verhandlungssache.
Aber die gute Sicherheit geht ja vor.....
Dort,wo die Gasleitung ins Haus geht,ist an der Stelle oberhalb eine gelbe runde Plastikmarke angebracht.Sollte zumindest so sein!Aber die ist ja wohl überbaut und somit nicht mehr sichtbar.
Komische Sichtweise von Eon/Baubehörde,das sie nicht Auskunft geben wollen,wo die Gasleitung liegt!:rolleyes:
Wenn neu verlegt wird,muß ja wohl die alte Leitung getrennt werden.Soll die Firma dann ein \"Such die Gasleitung\" Spiel veranstalten?
Naja,man kann ja schätzen.Normalerweise wird eine Gasleitung ja nicht kreuz und quer verlegt.
Vielleicht legen sie aber auch ab Straße neu.Bringt ein bißchen mehr Geld.
Was soll denn nun das Ganze kosten?Das war doch deine große Sorge!
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Die ausführende Firma muss nicht suchen, da es eon NUR selber macht. Wenn alles klappt wie der Mann von eon sich das vorstellt, dann liegt der Preis so bei 800 Euro. (Der neue Gasanschluss wird geschossen)
Wenn es nicht klappt muss leider alles manuell gemacht werden und dann belaufen sich die Kosten zwischen 1500 und 2000 Euro.
Es hat aber auch nichts damit zu tun, dass ich bei ebon gekündigt habe. Die haben das Foto bereits im September gemacht und ich habe im Dezember gekündigt.
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Original von sebastianxxl
dann liegt der Preis so bei 800 Euro.
die Kosten zwischen 1500 und 2000 Euro.
Um ehrlich zu sein:
Ich dachte eigentlich an viel höhere Summen! Falls da nicht noch mehr Ärger und Geld dazukommt hast du, in meinen Augen, ziemlich viel Glück gehabt!
Viel Glück weiterhin bei deinen Gesprächen!
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Original von sebastianxxl
Die ausführende Firma muss nicht suchen, da es eon NUR selber macht. Wenn alles klappt wie der Mann von eon sich das vorstellt, dann liegt der Preis so bei 800 Euro. (Der neue Gasanschluss wird geschossen)
Hallo,
für die Erdarbeiten darfst Du jede Baufirma nehmen, oder Du kannst Dir selber einen Bagger leihen und den Graben nach Vorgabe graben. Nur die Gasleitung wird vom Versorger selbst gemacht. Meist ist es aber billiger, alles vom Versorger zu machen, da diese mit Firmen zusammenarbeiten.
Bei uns wurde auch geschossen, 13m. Anschlußkosten mit allem €2800.-, und das 2004. Es wurde nicht nach Aufwand berechnet, sondern es gab einen Festpreis/m. Für €800.- wären wir damals nicht weit gekommen... .
Wenn es nicht klappt muss leider alles manuell gemacht werden und dann belaufen sich die Kosten zwischen 1500 und 2000 Euro.
Erst versuchen sie zu schiessen, €800.- weg, dann wird gegraben oder wie stellt man sich das vor?
Mein Ratschlag: lass Dir unbedingt ein schriftliches Angebot vorher geben! Immer vorsichtig sein mit mündlichen Versprechungen der Aussendienstler!
Es gibt auch nette, aber trotzedem .... .
Schönen Tag noch,
der Rob
Ach ja: wer hat den die alte Gasleitung installiert? Diese müssen einen Verlegeplan erstellt haben. Wenn z.B. Eon nun die Stadtwerke übernommen hat, müssten diese Unterlagen im Besitz von Eon sein, sie sind nur zu faul zum suchen oder wollen einfach nur mal einen neuen Auftrag haben, um die Erstanschlußtruppe auszulasten... .
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Der Preis setzt vorraus, dass keine Buddelarbeiten von eon gemacht werden müssen. Ich muss jetzt also meine Auffahrt an den nötigen Stellen grosszügig aufbuddeln.
Das Problem und Ärgernis dabei ist, dass ich die Auffahrt gerade hab verlegen lassen, it dem entsprechenden Fundament. All dies muss ich jetzt wieder aufmachen.
Würde ich nicht den größten Teil selber machen wäre ich sicher bei einer Summe die bei knappen 4000 Euro liegt. Aber auch eine Summe von 2000 Euro ist für mich keine \"Kleinigkeit\"!!!