Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiebezug => Strom (Allgemein) => Thema gestartet von: filzkugelsichel am 29. Januar 2008, 13:05:08

Titel: Rechnungskorrektur des Versorgers
Beitrag von: filzkugelsichel am 29. Januar 2008, 13:05:08
Hallo Forumleser,
dies ist mein erster Versuch in einem Forum, daher bitte ich für Fehler um Nachsicht
Ich habe folgendes Problem. Mein Stromlieferant entschuldigt sich in mehrseitigem Anschreiben für falsche Zählerstandübernahme und korrigiert die Stromrechnungen zurück bis 200372004 mit einer Zahlungsaufforderung in Höhe von fast 18.000 Euro
Wie die Analyse durch uns ergab sind die Verbräuche realistisch. Die natürlich zu niedrigen Abschlagzahlungen sind selbstverständlich über die Jahre vom Versorger eingezogen worden
Zählerstände sind dem Versorger richtig angegeben worden (5 stellig gemeldet und 4 stellig vom Versorger interpretiert )
A. Weiß jemand verläßlich ob eine Verjährung greift ?
B. Welche Ratenhöhen sind üblich?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe...
Titel: Rechnungskorrektur des Versorgers
Beitrag von: RR-E-ft am 29. Januar 2008, 15:46:50
@filzkugelsichel

Wegen einer rechtlichen Beratung in einem Einzelfall wende man sich an einen Rechtsanwalt.
Titel: Rechnungskorrektur des Versorgers
Beitrag von: eislud am 29. Januar 2008, 18:10:38
@filzkugelsichel
Eine Jahresrechnung, die im Jahr 2004 gestellt wurde, ist mit Ablauf des 31.12.2007 verjährt. 2003 entsprechend 31.12.2006 usw.
Eine Jahresrechnung, die im Jahr 2005 oder später gestellt wurde, ist noch nicht verjährt.
Hier gilt die dreijährige regelmäßige Verjährungsfrist.

Laut GasGVV § 18 \'Berechnungsfehler\' ist ein Anspruch durch Fehler bei der Berechnung auf längstens 3 Jahre beschränkt. Ob damit auf die dreijährige regelmäßige Verjährungsfrist oder auf genau 3 Jahre abgezielt wird, ist mir nicht ganz klar.
Die GasGVV gilt in der Regel nur für Tarifkunden und nicht für Sondervertragskunden.  

Unter Umständen könnte hier aber eine Verwirkung auch für spätere Jahresrechnungen greifen.

Du solltest Dich von einem Anwalt beraten lassen.

Gruss eislud
Titel: Rechnungskorrektur des Versorgers
Beitrag von: filzkugelsichel am 30. Januar 2008, 10:31:23
Hallo Eislud,
vielen vielen Dank für deine Reaktion. ein kleines Steinchen ist schon gefallen bei mir
Grüße