Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EVN - Energieversorgung Nordhausen => Thema gestartet von: Kleines213 am 27. Januar 2008, 20:01:22

Titel: Zu Starke Stromschwankungen
Beitrag von: Kleines213 am 27. Januar 2008, 20:01:22
Hallo,

wir haben vor knapp zwei Jahren feststellen müssen, das der bei uns ankommende
Strom nicht gleichbleibend ist und unsere Geräte zu bestimmten Stosszeiten
nicht funktionieren, bzw. ganz sterben. Unser Stromversorger kennt das Problem,
tut aber derzeit nichts dagegen weil so ca. 2011 sowieso Erdkabel kommen sollen.
Hat jemand eine Idee wie wir korrekt dagegen vorgehen können? oder gibt es gar
noch mehr Leidgeprüfte??

Kleines213
Titel: Zu Starke Stromschwankungen
Beitrag von: Tom3244 am 27. Januar 2008, 20:09:54
Hi,

laut Norm sind Schwankungen bei 230 V von +6 % und -10 % zulässig.
Von 2009 an darf die Netzspannung von 230 V um ±10 % abweichen.

Wenn diese Grenzen über oder unterschritten werden, und Geräte dadurch zerstört werden, kannst du deinen Netzbetreiber dafür belangen.

Gruß
Tom
Titel: Zu Starke Stromschwankungen
Beitrag von: Kleines213 am 27. Januar 2008, 20:15:27
das weiss ich alles, der versorger hatte uns das auch mal gesagt, allerdings waren die Geräte da schon entsorgt weil zu diesem Zeitpunkt keiner auf die Idee mit dem dünnen Strom kam. Derzeit ist es so dass zB. der Trockner Sonnatag mittag nie angestellt werden kann oder sollte weil er sich mangels ausreichender Spannung gar nicht erst einschalten lässt bzw. sich zwischendurch ausschaltet und immer wieder neu startet. Wenn das kein zusätzlich Geld für uns kostet..-
Titel: Zu Starke Stromschwankungen
Beitrag von: bjo am 27. Januar 2008, 20:28:43
Hallo,
wenn die bereits genannten Normen nicht eingehalten werden ist das ein
Mangel. Darauf sollte man den Enerigeversorger schriftlich hinweisen und
die Rechnung kürzen! (ähnlich wei bei Mangel an Meitwohnungen)
Du schreibst das sogar Geräte bei bestimmungsgemäßen Gebrauch zerstört werden somit ist eine ordendliche Kürzung angesagt!
Titel: Zu Starke Stromschwankungen
Beitrag von: Tom3244 am 27. Januar 2008, 20:35:17
Hi,

das heisst du hast Unterspannung und das lässt auf ein zu schwaches (überlastetes Netz) rückschliessen. Dein Versorger könnte wenn noch möglich das Übersetzungsverhältnis das Trafos verändern damit die Spannung höher wird. Falls aber der erste am Strang dann über den Grenzwert von 244V kommt gibt es bei diesem Probleme. Abhilfe würde dann nur eine Verstärkung des Netzes bringen. Ich würde das deinem Versorger schriftlich zukommen lassen und darauf hinweisen das bei Beschädigungen dieser haftbar gemacht wird. Du zahlst mit deiner Stromrechnung auch einen gewissen Betrag der eigentlich in den Ausbau und die Instandsetzung des Netzes fliessen sollte, diese Beträge aber leider in die Taschen der Aktionäre und Vorstände usw. fliesst.

Gruß
Tom
Titel: Zu Starke Stromschwankungen
Beitrag von: Gridpem am 28. Januar 2008, 12:17:34
@ Kleines213

wenn Du ne Rechtsschutzversicherung hast, suche Dir einen Anwalt, der sich mit Energierecht auskennt und lasse prüfen, ob der Netzbetreiber zu einem früheren Ausbau gezwungen werden kann. Da wird die Verhältnismäßigkeit eine Rolle spielen.

Normen sind dazu da, um sie einzuhalten. Da kann sich auch ein Netzbetreiber nicht rausreden.

Messprotokolle so über einen Monat wären auch nicht schlecht, um auch den technischen Nachweis der Nichteinhaltung der Norm zu haben.
Wenn der Nachweis da ist, kann man sicherlich auch über eine Entgeltkürzung nachdenken. Das sollte man dem Versorger aber schriftlich mitteilen.

Gruß aus Meck-Pomm
Titel: Zu Starke Stromschwankungen
Beitrag von: Netznutzer am 28. Januar 2008, 13:06:02
@ bjo

Der Stromversorger ist bei diesem Problem in keinster Weise zu belangen. Es muss sich an den Netzbetreiber gewandt werden. Was wäre, wenn Greenpeace den Strom liefert? Denen die Rechnung wg. Stromschwankungen kürzen. Aufgrund welcher Basis?

Gruß

NN
Titel: Zu Starke Stromschwankungen
Beitrag von: bjo am 28. Januar 2008, 13:55:54
Zitat
Original von Netznutzer
@ bjo

Der Stromversorger ist bei diesem Problem in keinster Weise zu belangen. Es muss sich an den Netzbetreiber gewandt werden. Was wäre, wenn Greenpeace den Strom liefert?

Gruß

NN

zum Vergleich: nach wechsel des Telefonanbieters ist dieser und nur dieser mein Ansprechpartner! Werk letztendlich die Arbeiten ausführt und wie untereinander verrechnet wird hat mich als Kunde nciht zu interressieren!
Titel: Zu Starke Stromschwankungen
Beitrag von: Kleines213 am 28. Januar 2008, 18:52:50
@all
erst mal danke für Eure Tipps. Eine Dauermessung mit Protokoll ist mit unseren privaten Mitteln gar nicht möglich und die jeweiligen Netzbetreiber rücken leider mit nichts schriftlichem heraus.
Mündlich geben sie zu dass das Netz zu schwach ist. Wenn durch Stromschwankungen Geräte defekt sind, kann durchaus der Netzbetreiber bzw. Anbieter haftbar gemacht werden. Leider ist der Nachweis verdammt schwierig.

Rechtschutz ist vorhanden, muss nur prüfen ob das auch hierfür gilt. Wie finde ich einen Anwalt der sich mit Strom auskennt?
Titel: Zu Starke Stromschwankungen
Beitrag von: RR-E-ft am 28. Januar 2008, 19:12:18
@Kleines123

Spannende Mandanten immer willkommen. (http://www.buck-collegen.de/energie/energie.htm)
Titel: Zu Starke Stromschwankungen
Beitrag von: Kleines213 am 28. Januar 2008, 19:16:12
na das ist schon was, näher im Norden wäre noch günstiger...aber trotzdem Danke!
Titel: Zu Starke Stromschwankungen
Beitrag von: RR-E-ft am 28. Januar 2008, 19:25:16
Zitat
Als Mandant der Energie-Kanzlei Buck & Kollegen können Sie eine nachhaltige und ganzheitliche Vorortbetreuung erwarten.

Die Kollegen kommen gern zu den Mandanten vor Ort, um diese zu betreuen.

Nicht nur nachhaltig, sondern auch ganzheitlich.

Ob aryuvedische Praktiken davon ggf. mitumfasst sei könnten, ist nicht ersichtlich.
Titel: Zu Starke Stromschwankungen
Beitrag von: Kleines213 am 28. Januar 2008, 19:33:06
Danke schön, das habe ich gerade über den Link gelesen. Wenn es keine Spezialisten in Nordthüringen gibt werde ich mich gern an diese Herren wenden, vielleicht deckt unsere Rechtschutz das ganze mit ab und eine Lösung ist dringend fällig. Strom kostet reichlich und wir können die Geräte nicht betreiben wenn wir es für richtig halten.

Ach und die andere Betreuung...nur wenn es sein muss...da gehe ich dann lieber zu einem anderen Fachmann...
Titel: Zu Starke Stromschwankungen
Beitrag von: superhaase am 28. Januar 2008, 19:39:51
@Kleines213:

Vorsicht, Kleines, unser lieber Herr Fricke macht gerne mal ein Späßle:

Zitat
Die erfolgsorientierte Beratung von Energieversorgern und Stadtwerken bildet seit 1996 die Kernkompetenz der Kanzlei Buck & Collegen.

Ob das die Richtigen sind und für so ein Kleines213 überhaupt Zeit haben? ;)

ciao,
sh
Titel: Zu Starke Stromschwankungen
Beitrag von: RR-E-ft am 28. Januar 2008, 19:45:32
@superhaase

Die Kollegen behaupten, sich mit den technischen Besonderheiten der Stromversorgung auszukennen. Da kann man also schon mal nachfragen, ob man Mandant werden kann, um sich ggf. vor Ort nicht nur nachhaltig, sondern auch ganzheitlich betreuen zu lassen.

Wenn die Stromschwankungen von den (Übertragungs-)Netzbetreibern (vgl. Beitrag Netznutzer) zu verantworten sein sollten, kann man wohl davon ausgehen, dass diese nicht von der Erfurter Kanzlei betreut werden und deshalb auch kein Interessenkonflikt besteht.

Als Strom- und Gaskunde kennt man diese Kanzlei freilich eher als Prozessvertreter von Stadtwerken.
Titel: Zu Starke Stromschwankungen
Beitrag von: Kleines213 am 28. Januar 2008, 19:47:19
da schauen wir mal...ein anruf kostet nicht viel zeit und könnte schon die Klärung bringen ob sie sich mit dem \"Feind\" verbrüdern...mir liegt ja auch nichts an einem Verfahren sondern an ordentlichem Strom!!! :(

Naja, Kunde sind wir bei EON und die sind bestimmt bei Buck...Netzbetreiber ist seit einigen wenigen Monaten unser Städtischer Versorger, der in der ganzen Übersicht übrigens noch keinen Eintrag hat...
Titel: Zu Starke Stromschwankungen
Beitrag von: RR-E-ft am 28. Januar 2008, 20:13:22
@Kleines213

Wenn Netzbetreiber seit kurzem der Städtische Versorger ist, hört es sich so an, als sei auf diesen das Netz erst kürzlich übertragen worden. Vor solchen Netzübertragungen haben die bisherigen Netzbetreiber oft nichts mehr investiert, so dass solche Ortsnetze bei der Übergabe oft in einem bedauerlichen, eher antiquarischen Zustand sind.
Titel: Zu Starke Stromschwankungen
Beitrag von: Cremer am 28. Januar 2008, 20:35:15
@Kleines213,

wenn Sie schreiben

Zitat
so dass zB. der Trockner Sonnatag mittag nie angestellt werden

so muss man zunächst mal nach den Ursachen forschen.

Es ist schwer eine Ferndiagnose zu stellen. :D

Ist der Querschnitt der Stromzuführungsleitung, vor dem Zähler wohlgemerkt, zu gering und wem gehört diese?
Titel: Zu Starke Stromschwankungen
Beitrag von: RR-E-ft am 28. Januar 2008, 20:46:15
@Cremer

Wenn einem eine Ferndiagnose verständlicherweise nicht möglich ist, man aber gleichwohl meint, fachlich etwas beitragen zu können, dann lässt man sich ggf. per pn die Adresse mitteilen und macht einen Termin zu einer anzustellenden Vor- Ort- Diagnose aus. Alles andere ist wohl wenig hilfreich.

Die Leitung vor dem Zähler gehört, soweit sie nicht Teil der Kundenanlage ist, gem. § 10 Abs. 4 AVBEltV/ NAV dem Netzbetreiber.

Das kann aber wohl kaum die Ursache für Stromschwankungen sein.  :rolleyes:

Ob deren Querschnitt und somit wohl der Hausanschluss selbst zu gering dimensioniert ist, bemisst sich danach, welche Leistung aus dem Netz entnommen werden soll, so dass man einen durchschnittlichen Stromkunden gern die Frage stellen kann, ob der Querschnitt etwaig  zu gering bemessen sei. Unabhängig davon, dass man den üblichen Leiterquerschnitt regelmäßig nicht kennen muss, ist dieser auch nicht ersichtlich. Selbst wenn man ggf. das Kabel  aus der Wand holen würde, könnte man wohl nur dessen Querschnitt samt Isolierung ermitteln. Jedenfalls sollte man die Isolierung nicht selbst aufpolken, um den Querschnitt der Leiter zu messen.
Titel: Zu Starke Stromschwankungen
Beitrag von: bjo am 28. Januar 2008, 22:08:56
Zitat
Original von RR-E-ft
@Cremer

Die Leitung vor dem Zähler gehört, soweit sie nicht Teil der Kundenanlage ist, gem. § 10 Abs. 4 AVBEltV/ NAV dem Netzbetreiber.

Das kann aber wohl kaum die Ursache für Stromschwankungen sein.  :rolleyes:


stimmt,
in ganz D bestimmt der Netzbetreiber selbst den Querschnitt der zuzuführenden Leitung. Das geht soweit das er dem Hausbesitzer Auflagen macht z. B. Vorrangschaltung für Durchlauferhitzer. Die Anlage nach dem Zähler wird ebenfalls nach DIN und Vorgaben des Netzbetreibers erstellt. Der eingetragene Elktro-Handwerksmeister steht mit seier Unterschrift für den Zähler dafür gerade!
Das heißt wird alles gemäß den Forderungen des Netzanbieters erstellt
ist er für die Schwankungen zuständig.
Titel: Zu Starke Stromschwankungen
Beitrag von: Kleines213 am 29. Januar 2008, 07:19:04
@ all

von seitens Eon wurde vor 2 Jahren, nach dem wir unserer ständigen Unterspannung auf die Spur kamen, unser Hausanschluss und unsere Zuleitung überprüft. Sie waren damals selbst erstaunt wie wenig Spannung ankommt und das sich noch keiner beschwert hat. Wir reden hier von ca. 160 V ankommend aus der Fernzuleitung!!!! Ein Wäschetrockner zB. funktioniert bis 180-185 V....
Eon hat dann im Laufe der Zeit immer wieder Anpassungen an der nächstliegenden Trafostation vorgenommen. Im Sommer funktioniert es meist, nur im Winter wenn alle mehr verbrauchen geht nichts...
Ja, die Eon hat durch den bevorstehenden ( inzwischen lange vollzogenen) Netzverkauf nichts mehr investiert. Die EVN tut dies aber auch bloß nicht, weil ja in ca 3 Jahren dann die Erdkabel kommen sollen...
Wenn ich aber soviel Geld für Strom zahlen soll und vor allem für die volle Leistung, dann sollte man auch volle Leistung erhalten.

Und glaubt mir, es ist keine Freude eine Holzvergaserheizung zu haben, wenn diese voll bestückt in Gange ist und die Software hängt sich auf weil die Spannung fehlt....da wünscht man sich ganz weit weg von zu Hause...

Vor 3 Wochen installierte die EVN auf unseren Wunsch mal eine Black Box, ( mit EON haben wir das schon 3 oder4x gemacht), sie wurde auch eine Woche später wieder ausgebaut, wir warten noch auf die Ergebnisse...leider werden wir sie auch hier nicht schriftlich bekommen. Als ich den Ausbautermin vereinbarte gab der zuständige Herr zu inzwischen zu wissen dass es am Netz bzw. wahrscheilich Leitungsquerschnitt liegt. Unsere Nachbarn, die fast alle ihr Leben lang hier wohnen kennen das mit den Schwankungen gar nicht anders....aber die Geräte möchten schon funktionieren.
Titel: Zu Starke Stromschwankungen
Beitrag von: Netznutzer am 29. Januar 2008, 07:58:02
@ bjo

Telefon mit Strom zu vergleichen ist als würden Äpfel mit Birnen verglichen!

Lesen Sie sich die entspr. Verordnungen durch und Sie werden feststellen, dass der aktuelle Stromversorger nicht für Strom schwankungen zur Verantwortung gezogen werden kann, sondern einzig der Netzbetreiber.

Gruß

NN
Titel: Zu Starke Stromschwankungen
Beitrag von: Kleines213 am 29. Januar 2008, 16:56:20
@Netznutzer

das würde für uns leider bedeuten dass wir in keiner Weiser ein Druckmittel haben, da Eon ja nicht mehr Netzbetreiber ist aber von uns das Geld kassiert. Würde ich jetzt kündigen und zur EVN wechseln, dauert das ja auch...und wir haben den Netzbetreiberwechsel ja nicht gewollt...
Titel: Zu Starke Stromschwankungen
Beitrag von: Cremer am 29. Januar 2008, 21:39:45
@Kleines213,

lassen Sie sind vielleicht anwaltschaftlich beraten.

Ich würde schriftlich die E.ON auffordern, den Missstand umgehend zu beseitigen, anderenfalls erfolgt eine Kürzung der Rechnung/Abschläge.

Den Missstand muss Ihr Stromlieferant an den örtlichen Netzbetrieber weiterleiten.

Fordern Sie Beweise an, dass der Stromanbieter den Netzbetreiber zum Beseitigern des Misstandes aufgefordert hat.
Titel: Zu Starke Stromschwankungen
Beitrag von: Netznutzer am 30. Januar 2008, 00:45:24
@ cremer

Zitat: Den Missstand muss Ihr Stromlieferant an den örtlichen Netzbetrieber weiterleiten

Wie kommen Sie darauf, wo steht das?

@ kleines 213  § 18 NAV Haftung bei Störung der Anschlussnutzung...
Schreiben Sie Ihrem Netzbetreiber eine Schadensmeldung mit der Aufforderung, den/die Scha(ä)den zu begleichen. Weisen Sie auf Ihren bisherigen Schriftwechsel, in dem Sie auf die Schwankungen aufmerksam machten, hin. Wenden Sie sich bei ablehnender Haltung an die zuständige Aufsichtsbehörde (BNetzA/LRegB), die ist in diesem Fall zuständig.

§ 6 GVV, stellt den Grundversorger (und somit natürlich auch jeden netzlosen Stromversorger) eindeutig frei. Ein Stromversorger ist aufgefordert, seinem Kunden über bevorstehende Netzschwierigkeiten zu informieren, sofern ihm die Informationen durch den Netzbetreiber vorliegen. Diese Passage steht auch in jedem Lieferantenrahmenvertrag. Hier ist der Fall genau umgekehrt.

Den Stromlieferanten wechseln bringt nichts, Ihr Problem wird dadurch nicht schneller gelöst.

Gruß

NN
Titel: Zu Starke Stromschwankungen
Beitrag von: Kleines213 am 30. Januar 2008, 07:36:42
@ Netznutzer,

schriftwechsel mit Eon? Gibt es nicht , ist alles telefonisch und persönlich gelaufen....die haben uns sogar höchst persönlich besucht....die da versprochenen Messprotokolle habe ich bis heute nicht....Messung EVN ist auch schon 14 Tage her und der versprochene Bescheid fehlt. Habe daher nicht unbedingt die Lust das ganze weiter persönlich zu führen und muss mir wohl doch einen anwaltschaftlichen Rat holen und sei es das ich dem Rat von Herrn Fricke folge.. :D
Titel: Zu Starke Stromschwankungen
Beitrag von: Cremer am 30. Januar 2008, 21:44:14
@Kleines213,

Zitat
schriftwechsel mit Eon? Gibt es nicht , ist alles telefonisch und persönlich gelaufen

Dann wird es höchste Zeit für einen schriftlichen Schriftverkehr !!!
Titel: Zu Starke Stromschwankungen
Beitrag von: gastrom am 30. Januar 2008, 22:36:06
@Kleines213,

ob telefonischer, mündlicher oder schriftlicher Schriftverkehr  ist völlig egal.

Nur Schriftverkehr sollte es schon sein.

Grüße von gastrom
Titel: Zu Starke Stromschwankungen
Beitrag von: Kleines213 am 31. Januar 2008, 07:54:20
@Gastrom

mündlicher Schriftverkehr?? :rolleyes:
Titel: Zu Starke Stromschwankungen
Beitrag von: gastrom am 31. Januar 2008, 23:07:38
@Kleines213

Cremer schrieb: \"... schriftlicher Schriftverkehr !!!\" . Und da dachte ich

eben an solchen Unfug wie telefonischen und mündlichen Schriftverkehr.

Humor ist, wenn man trotzdem lacht. :D :D :D


Grüße v. gastrom
Titel: Zu Starke Stromschwankungen
Beitrag von: Kleines213 am 02. Februar 2008, 08:58:44
@Gastrom

...auch wenn es einem manchmal vergehen kann.... :tongue: