Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Gas (Allgemein) => Thema gestartet von: Rob am 24. Januar 2008, 20:14:11
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Hallo zusammen,
ich sitze gerade über meiner Jahresabrechnung für Gas grüble etwas... .
Was muss dort eigentlich alles vom Versorger aufgeführt werden?
Verbrauch,Zählerstände,Zählernummer, Zeitraum, Arbeitspreis, Grundpreis, MwSt.,Messart, Brennwert
Wie sieht es mit Netznutzungsgebühren aus?
Konnte über Suche nichts finden.
Danke und schönen Abend noch,
der Rob
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@Rob
Laut Bundesnetzagenturchef Kurth betragen die Netzkosten bei Gas rund 20 % des Endpreises.
siehe hier
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=15961
gruss
marten
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Hallo marten,
Danke schonmal.
Mir geht es aber mehr darum, was in der Rechnung stehen muss, bzw. ausgewiesen werden muss, damit diese korrekt ist.
Bei mir ist in diesem Fall z.b. nicht ersichtlich, wieviel die Abteilung \"Gas\" nun an die Abteilung \"Netz\" der Stadtwerke bezahlt.
Bei Strom wird muss, wenn ich nicht irre, es ja extra ausgewiesen werden, das olle Netzentgelt.
\"Sie müssen 400.- zahlen\" sollte m.E. nicht ausreichen, oder etwa doch?
Hierzu habe ich keine \"Musterrechnung\" gefunden.
Schönen Tag noch,
der Rob
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@ Rob
da es sich hier um Gas handelt und nicht um Strom brauchen die Netzentgelte nicht ausgewiesen zu werden. §42 EnWG verpflichtet nur die Stromversorger zur Ausweisung des Netzentgeltes auf der Rechnung.
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Hallo Wasserwaage,
Danke für die schnelle Antwort.
Aber warum das so ist, muss man nicht verstehen, oder :rolleyes:?
Schönes Wochenende,
der Rob