Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Gas (Allgemein) => Thema gestartet von: Freeeeezzzzz am 23. Januar 2008, 10:57:00
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Hallo!
Bin ein absoluter Newbie auf dem Gebiet der Energieversorgung, da ich erst vor kurzem das erste mal in eine Situation gekommen bin, wo man sich selber um die Versorgung mit Strom und Gas kümmen muss.
Nun kam schon nach 78 Verbrauchstagen die erste Jahresabrechnung und ich hatte Angst. Angst vor einer wahnsinnig hohen Nachzahlung.
Aber ich hatte Glück, muss nur 17€ nachzahlen, dass kann ich mir grad noch leisten :D
Nun wurde aber auch ein neuer Abschlag berechnet. Bisher habe ich 98€ und ein paar gequetschte monatlich für Strom und Gas an die Stadtwerke gezahlt.
Der neue Abschlag wurde auf 128€ festgelegt, davon 62,18€ für Strom und 45,38 für Gas (jeweils +Steuer).
Nun ist es aber in unserer kleinen (60qm) Wohnung so, dass Gas lediglich zum Heizen genutzt wird. Und da wir auch noch in der 3. Etage wohnen, bekommen wir relativ viel Wärme von den Nachbarn unter uns ab (vielen Dank :P). Warmwasser läuft über Strom, es gibt keinen sonstigen Gasverbraucher.
Im Endeffekt werden wir die Heizung wohl ende Februar (spätestens im März) komplett abschalten. Und wenn ich nunmal grob überschlage, dann wäre das viel zu viel Abschlag für das Jahr.
Daher meine Frage:
Kann man nach eurer Erfahrung mit den Stadtwerken den Abschlagspreis mit einer solchen Begründung \"aushandeln\"?? Oder stellen die sich dort prinzipiell quer?
Ich ärger mich nämlich, wenn ich dem lokalen Energie-Modul von meinen Abschlägen ein zinsloses Darlehen gewähre :D
Danke
Freeeeezzzzz (Stefan)
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Wenn Sie dort nachfragen und die Zählerstände belegen, dass Sie weniger verbrauchen können Sie den Abschlag natürlich senken lassen. Nur sind 43 Euro nicht gerade sehr hoch gegriffen........
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Mhh, natürlich kann ich das noch nicht belegen.
Momentan läuft die Heizung ja noch.
Mir geht es auch nicht darum, die Nebenkosten derart niedrig anzusetzen, dass nachher eine Nachzahlung droht.
Nur bin ich bisher davon ausgegangen, dass die Nebenkostenvorrauszahlung zum neuen Bezugszeitraum aufgrund des anstehenden Sommers und der Tatsache, dass Gas lediglich für die Heizung und nicht für die Wasserbereitung etc verwendet wird, eher gesenkt wird als weiter erhöht. Deshalb bin ich doch ein wenig verwundert.
Ich werde nachher mal zum Kundencenter meines Energieversorgers gehen und dort mal freundlich nachfragen. Das kostet ja nix.
Aber abschließend habe ich noch eine generelle Frage. Bitte nicht erschlagen, bin wie gesagt das erste mal mit einem Energielieferanten direkt in Berührung gekommen.
Kann man nicht über die Sommermonate den Gasanschluss einfach Kündigen und brach liegen lassen? Wenn ja, was kostet das an- und abklemmen der Gasversorgung jeweil im Frühjahr und Herbst ca?? Das könnte sich ja u.U. rechnen...
Danke für ihre bisherige Hilfe!
Stefan
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@ Freeeeezzzzz
Nun kam schon nach 78 Verbrauchstagen die erste Jahresabrechnung und ich hatte Angst. Angst vor einer wahnsinnig hohen Nachzahlung.
Aber ich hatte Glück, muss nur 17€ nachzahlen, dass kann ich mir grad noch leisten Nun wurde aber auch ein neuer Abschlag berechnet. Bisher habe ich 98€ und ein paar gequetschte monatlich für Strom und Gas an die Stadtwerke gezahlt.Der neue Abschlag wurde auf 128€ festgelegt, davon 62,18€ für Strom und 45,38 für Gas (jeweils +Steuer).
Wann waren die 78 Tage? Wenn diese in der Heizperiode lagen ( ab Oktober ), können Sie davon ausgehen, dass der neue Abschlag zu hoch ist. Vergleichen Sie doch bitte die neunen Teilsummen für Strom und Gas mit den alten. Wo liegt der Unterschied und wie hoch ist dieser?
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Die Abschläge werden anch so genannten Gradtagen berechnet, das heißt für jeden Tag ist ein Faktor hinterlegt, was an diesem statistisch verbraucht wird. Álso werden Abschläge, auch wenn Sie in der HEizperiode berechnet werden, halbwegs ordentlich festgelegt, auch wenn dies natürlich schwierig ist. 43,00 Euro für 60 qm ist ja nicht unbedingt zu viel. Ich würde, gerade einem Anfänger, empfehlen einfach mit aktuellen Stand sich ausrechnen zu lassen wieviel er verbraucht, das kann man ja auch jeden Monat machen, nicht das er nachher viel nachzahlen muss.
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Original von AKW NEE
@ Freeeeezzzzz
Nun kam schon nach 78 Verbrauchstagen die erste Jahresabrechnung und ich hatte Angst. Angst vor einer wahnsinnig hohen Nachzahlung.
Aber ich hatte Glück, muss nur 17€ nachzahlen, dass kann ich mir grad noch leisten Nun wurde aber auch ein neuer Abschlag berechnet. Bisher habe ich 98€ und ein paar gequetschte monatlich für Strom und Gas an die Stadtwerke gezahlt.Der neue Abschlag wurde auf 128€ festgelegt, davon 62,18€ für Strom und 45,38 für Gas (jeweils +Steuer).
Wann waren die 78 Tage? Wenn diese in der Heizperiode lagen ( ab Oktober ), können Sie davon ausgehen, dass der neue Abschlag zu hoch ist. Vergleichen Sie doch bitte die neunen Teilsummen für Strom und Gas mit den alten. Wo liegt der Unterschied und wie hoch ist dieser?
Diese 78 Tage waren genau in der Heizperiode, nämlich vom 29.10.07 bis zum 14.01.08.
Die Abschläge waren vorher sehr \"merkwürdig\" berechnet, nämlich ca 3€ für Strom und 95€ für Gas. Die neuen Abschläge habe ich ja in meinem Ursprungspost bereits genannt.
Mir geht es wie gesagt auch nicht um die Summe an sich, nur würde ich lieber etwas auf ein verzinstes Sparbuch zur Seite legen und dann (wenn die nächste Jahresabrechnung kommt) davon bezahlen. Mir geht es eben nur darum, dem EVU kein zinsloses Darlehen durch meine zu hoch berechneten Abschläge zu zahlen.
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@ svenbianca
Die Abschläge werden anch so genannten Gradtagen berechnet
Bislang haben nur die Versorger diese Behauptung aufgestellt. Es wird nicht richtiger dadurch, dass jetzt die Behauptung von Verbrauchern bekräftigt wird. Es sind auch keine Faktoren für jeden Tag hinterlegt, aus dem sich der Verbrauch ergibt.
Gradtagszahlen entstehen an Tagen, an denen die Temperatur unter 15 ° C liegt und dient zur zeitlichen Abgrenzung in Verbrauchsabrechnungen, mehr nicht.
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Richtig ist, das Gradtage lediglich die Temperatur wiederspiegeln. Da es aber wohl für jeden ersichtlich einen direkten Zusammenhang zwischen Temperatur und Heizen gibt, ist es durchaus ein moderates Mittel, hiermit zu rechnen.
Ich kann nicht für die Allgemeinheit sprechen, aber es gibt mit Sicherheit Abrechnungssystem, die Verbräuche aufgrund von Gradtagen hochrechnen. Hierbei werden z.B. die tatsächlichen Gradtage der Abrechnungsperiode in Relation zu den durchschnittlichen Gradtagen eines Jahres gesetzt und daraus der erwartete Verbrauch für die neue Abrechnungsperiode errechnet. Die ist keine Behauptung, sondern eine Tatsache, wer das Gegenteil behauptet handelt wohl aus Unkenntnis.
Es geht mir nicht darum, Energieversorger in Schutz zu nehmen, allerdings sollten Diskussionen auf Fakten beruhen, nicht auf Behauptungen. Und 43 Euro Abschlag für eine 60 m² Wohnung scheint mir angemessen.
Und die Idee, es auf ein Sparbuch zu legen ist generell ja gut, aber auch nicht ganz fair, da der Versorger ja in Vorleistung tritt dann und ein Jahr liefert, ohne Bezahlung. Meine Autoversicherung zahle ich doch auch im Januar 2008 für ganz 2008, da ist das System der Abschläge meiner Meinung nach gerecht, wenn man es mal wertfrei betrachtet ohne die üblichen \"Versorger sind alles Betrüger Hintergedanken\" ;)
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Man sollte dem Energieversorger grundsätzlich nicht seine eigenen Verbrauchskalkulationen, unabhängig von Gradtagen, geschätzten Verbräuchen o.ä. überlassen.
So meinte mein Versorger festzustellen, dass ich im July 2006 kein Gas verbraucht hätte, obwohl meine Familie und ich den ganzen Monat über anwesend waren, unser Brauchwasser über die Gasheizung erwärmten und auch dem Duschen nicht abgeneigt waren.
Meine Rückfrage nach Begründung ergab kein nachvollziehbares bzw. glaubhaftes Ergebnis, wohl aber Hinweis auf die Gradzahlen.
Allerdings war festzustellen, dass im Folgemonat \"zufällig\" die Gaspreise angehoben wurden.
Seit diesem Zeitpunkt lese ich Monat für Monat die Zählerstände selbst ab und vergleiche diese mit den Zählerständen, die mein Verbraucher vermutlich in Ferndiagnose aus seiner Zentrale so ermittelt, dass für ihn passend jegliche Preisanhebung in für ihn verbrauchsstarke Monate fällt.
Ich habe meinem Energielieferanten nun zum dritten Mal für ihn passende Zählerstände entgegen meinen Aufzeichnungen melden müssen, die zwar keine allzu große Preisdifferenz zu meinen Gunsten ergaben, aber immerhin dem Energielieferanten das Gefühl geben, überwacht zu werden.
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Das die Gaspreise angehoben werden ist ja nichts neues, und steht hier auch nicht zur Diskussion, nur die Aufteilung der Verbräuche geschieht maschinell und es ist dem System egal ob Preis rauf oder runter, die Vorgehensweis ist immer die gleiche.
Wie sie selber sagten, führten ihre Stände ja nicht zu großen Preisvorteilen. Ich sagte es bereits, sachliche Diskussionen finde ich gut, Behauptungen und Verschwörungstheorien nicht so sehr... ;)
Aber wie sie auch treffend feststellten, es ist kein Problem, zu jeder Preisänderung eine Selbstablesung vorzunehmen, unser örtlicher Versorger weisst darauf ausdrück in den Preismitteilungen in der Zeitung hin, das die Möglichkeit besteht.
Da bei vielen Kunden keine Infos vorliegen, wofür er das Gas verwendet (Heizung und Warmwasser, nur Heizung, Kochen etc.) sind die Aufteilungen natürlich auch nicht für alle Kunden passend.
Frage an die Kritiker der Methode Gradtagzahlen.
Wie würde sie es gerecht und aufwandsmäßig umsetzbar gestalten wollen. ???????
Und um die Anfangsfrage zu beantworten, nach meinen Erfahrungen kann man ohne Probleme den Abschlag anpassen, nach oben sowieso und nach unten, soweit es noch glaubhaft und vernünftig ist. Abschläge sind fair für beide Seiten, wenn sie richtig berechnet sind und den Tatsachen entsprechen. Wären alle Abschläge so überhöht, wie einige meinen, müsste ja jede Rechnung mit einem Guthaben enden. :]
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Die meisten Versorger werden auch dankbar für Stände sein, sie haben eher mit denen zu kämpfen die keine liefern.
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In § 13.1 GVV ist eindeutig bestimmt, wie sich die Abschläge berechnen.Alles andere (z.B. Gradtage) stellt einen Verstoß gegen die GVV dar. Hat man nun keinen \"zuletzt abgerechneten Zeitraum\", anhand dessen man den Abschlag bestimmen kann, ist man auf Schätzungen angewiesen.Ich bin doch aber als
halbwegs mathematisch gebildeter Kunde in der Lage, meinen Verbrauch zu jedem beliebigem Zeitpunkt zu berechnen und so festzustellen, ob der Abschlag angemessen ist. Ist er es nicht, teile ich dem Versorger mit,dass ich meine Zahlungen herabsetzen werde. Wo ist das Problem ? Ich habe mir eine Exel-Tabelle gebaut, wo die Preise,der Zählerstand der letzten Abrechnung und event.(beim Gas) der Brennwert fest eingestellt sind. Ich brauche als Variable nur das Datum, den aktuellen Zählerstand und die bisher gezahlten Abschläge einzugeben. Das tue ich einmal im Monat und passe dann, wenn nötig, meine Zahlungen an.
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Über die Verwendung der Gradtagszahlen gibt es hier einige Ausagen, die einer genauen Überprüfung durch die GasGVV und den technischen Regeln nicht standhalten.
@ nkh
Richtig ist, das Gradtage lediglich die Temperatur wiederspiegeln. Da es aber wohl für jeden ersichtlich einen direkten Zusammenhang zwischen Temperatur und Heizen gibt, ist es durchaus ein moderates Mittel, hiermit zu rechnen.
Die Gradtagszahl ist eben nicht die Temperatur des Tages. Richtig ist, dass es sich hier um die Differenz zwischen der Tagesdurchschnittstemperatur und einer angenommen ( Norm ) Raumtemperatur von 21° C, wehe ich heize nur auf 20° C.
Die Gradtagszahl wird nur für Tage gebildet die im Durchschnitt kühler als 15° C sind, dies sind die Gradtage. Nun soll es ja Menschen geben, ich gehöre auch dazu, die heizen auch bei 16° C, wie ich dies machen soll, ohne Gas zu verbrauchen, ist mir ein Rätsel. Es wäre mir ein großes Bedürfnis, dass Sie mir diesen direkten Zusammenhang erklären.
Ich kann nicht für die Allgemeinheit sprechen, aber es gibt mit Sicherheit Abrechnungssystem, die Verbräuche aufgrund von Gradtagen hochrechnen. Hierbei werden z.B. die tatsächlichen Gradtage der Abrechnungsperiode in Relation zu den durchschnittlichen Gradtagen eines Jahres gesetzt und daraus der erwartete Verbrauch für die neue Abrechnungsperiode errechnet. Die ist keine Behauptung, sondern eine Tatsache, wer das Gegenteil behauptet handelt wohl aus Unkenntnis.
Wenn Sie schreiben: \" ... es gibt mit Sicherheit Abrechnugnssysteme... \", sagen Sie nichts anderes, dass es solche Syteme wohl geben könnte, Sie aber nichts genaues wissen. Es wird auch nicht bestritten, das es Versorger geben könnte, die ein solches System anwenden. Die Frage ist aber, ist ein solcher System zulässig.
Nun weis ich von Ihnen, dass Sie sowohl die GasGVV, als auch die technischen Regeln kennen.
Aus der GasGVV geht eindeutig hervor, wie die Berechnung der Abschläge erfolgen soll, das so geliebte System mit den Gradtagszahlen findet danach keine Anwendung. Zumindets beim Versorger hier findet sich bei den zusätzlichen Bestimmungen kein Hinweis auf Gradtagszahlen, auch nicht bei den Sonderverträgen.
Wenn Sie sich die technischen Regeln anschauen, können Sie, aber nur, wenn Sie wollen,feststellen, dass die Gradtagszahlen lediglich für die zeitliche Abgrenzung des Verbrauchs z.B. in einer Abschlussrechnung Anwendung finden sollen.
Ich sagte es bereits, sachliche Diskussionen finde ich gut, Behauptungen und Verschwörungstheorien nicht so sehr...
Ihre gewagten Bewertungen sollten Sie hier überprüfen. Zumindest mir erscheinen sie etwas vorschnell und ich bin mir sicher, dass diese eher auf Sie selbst zutreffen könnten.
Der Versorger hier hat die Abschläge erhöht, obwohl der Verbrauch im Vorjahr abgenommen hatte. In Erklärungsnot zauberte der Versorger die Gradtagszahlen aus dem Hut, dies, obwohl in der Abschlussrechnung die Berechnung des Abschlages genau beschrieben war, dies aber ohne Gradtagszahlen. Auch die Berechnung der Abschläge soll für den Verbraucher nachvollziebar sein, durch die angebliche Anwendung von Gradtagszahlen sind Sie es nicht mehr.
In einem Fall, konnte nachgewiesen werden, daß der Abschlag nach einer Abschlussrechnung um 40% überhöht war. In dem Fall, es handelt sich um einen Gewerbebetrieb, wollte der Versorger sich ein zinsloses Darlehn in Höhe von ca. 1760,00 € beschaffen. Hier geht es nicht wie Sie schreiben um Behauptungen und Verschwörungstheorien, sondern um Beschiss durch den Versorger und diesen Beschiss schreiben Sie schön.
Da bei vielen Kunden keine Infos vorliegen, wofür er das Gas verwendet (Heizung und Warmwasser, nur Heizung, Kochen etc.) sind die Aufteilungen natürlich auch nicht für alle Kunden passend.
Natürlich ist dem Versorger bekannt wofür das Gas verwendet wird. Vor Inbetriebnahme und bei jeder Veränderung muss die Anlage bis zum Endgerät vom Verorger abgenommen werden. Es wird auch überprüft, ob die Geräte eine gültige Zulassung haben.
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@ Freeeeezzzzz
Ich fürchte, das diese Diskussion für Sie wenig hilfreich ist.
Nach 78 Tagen haben Sie eine Endabrechnung bekommen. Für dies Zeit haben Sie einen Abschlag von 98,00 €.
Sind in der Endabrechnung 2 oder 3 Abschlagszahlungen berücksichtigt worden?
Ist der Preis für Gas oder Strom erhöht worden?
Haben Sie ein Sondertarife?
Gruß
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@ AKW NEE
Es stimmt, wir sollten zur Fragestellung zurück kommen. Da gebe ich ihnen Recht.
Und mit den \"Behauptungen und Verschwörung\" wollte ich nur darauf hinweisen, das Kritik sachlich am besten ist, sollte das falsch verstanden worden sein, hier eine offizielles \"SORRY\" :)
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Zitat von weiter oben:
Der Versorger hier hat die Abschläge erhöht, obwohl der Verbrauch im Vorjahr abgenommen hatte. In Erklärungsnot zauberte der Versorger die Gradtagszahlen aus dem Hut,.....
Gradtagszahlentabellen[/B] werden z.B. bei Mietverhältnissen bei der Abrechnung von Heizkosten verwendet, wenn der Mieter im Laufe des Jahres wechselt und keine Ablesung an den Heizkörpern oder an Wärmemessgeräten möglich ist.
Bei der Gradtagszahlentabelle wurden langjährige Erfahrungswerte für den einzelnen Monatsverbrauch im Verhältnis zum Jahresverbrauch festgelegt:
Z.B.: Im September 3 % des Jahresverbrauchs, im Oktober 8 %, im November 12 %, im Dezember 16 %, im Januar 17 % ,im Februar 15 %, im März 13 %, Rest 16 %, zusammen 100 %.
Das heißt, dass z.B. im Durchschnitt in den Monaten November bis Januar 45 % des Jahresverbrauchs und natürlich auch der Heizkosten anfallen.
Solche Gradtagszahlentabellen gibt es auch für einzelne Regionen.
Beim Gasverbrauch passen diese Tabellen aber dann nicht, wenn auch Warmwasser damit erzeugt wird.
berghaus
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@ berghaus
Die Ausgangsfragestellung hier ist nicht wofür wird die Gradtagszahl benutzt, sondern es geht um die Berechnung von Abschlägen.
Sie haben Recht, wenn Sie schreiben, dass die Gradtagszahlen für die Heizkostenabrechnung verwendet werden, wenn Sie meine Beiträge hier lesen, bemerken Sie, dass ich da Ihrer Meinung bin. Die Heizgradzahl findet aber in der Berechnung für Abschläge, also für die Zunkunft keine Anwendung.
In Ihrer Erklärung sind ein paar kleine Fehler, so wird die Gradtagszahl für jeden Tag der Heizperiode ermittelt und nicht aus Tabellen abgelesen und es sind auch keine Erfahrungswerte
http://www.met.fu-berlin.de/de/daten/ghh/
Gradtagszahl:
Sie errechnet sich aus der Differenz der Innentemperatur, die mit 20 °C angesetzt wird, und der durchschnittlichen Außentemperatur eines Tages.
Bestimmt wird die Gradtagszahl (GTZ) nur, wenn die Tagesmitteltemperatur unter 15° C liegt, sonst ist GTZ = 0.
Die Gradtagszahl wird für jeden Tag des Jahres ermittelt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gradtagzahl
Die Gradtagzahl (GTZ) nach VDI 2067 ist ein Maß für den Wärmebedarf eines Gebäudes während der Heizperiode mit der Einheit [Kd/a]. Sie stellt den Zusammenhang zwischen der gewünschten Raumtemperatur und der Außenlufttemperatur dar und ist somit ein Hilfsmittel zu Bestimmung des Wärmebedarfes eines Wohnraumes.
Die Gradtagzahl (ortsabhängig) wird gemessen, sobald die Außentemperatur unter 15 °C, der so genannten Heizgrenze liegt. Sie ist die Summe aus der Differenz einer angenommenen Rauminnentemperatur von 20 °C und der jeweiligen durchschnittlichen Tagesaußentemperatur, die vom Deutschen Wetterdienst ermittelt wird.
Gradtagzahlen werden immer dann in der Heizkostenabrechnung verwendet, wenn keine Messwerte vorliegen. Dabei kommen allerdings nicht die absoluten Werte zur Anwendung, sondern Tausendstel (Promille) bezogen auf ein Jahr. Laut VDI-Richtlinie 2067
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Auszug aus der Homepage der NVV Mönchengladbach.
Mit Hilfe der Gradtagzahl (GTZ) wird der tatsächlich abgerechnete Gasverbrauch des zurück liegenden Abrechnungsjahres (Menge kWh im tatsächlich abgerechneten Zeitraum in Tagen) auf einen Jahresnormverbrauch umgerechnet. Dabei wird die von Ihnen verbrauchte Gasmenge, unter Berücksichtigung der in diesem Zeitraum tatsächlich
gemessenen GTZ, auf einen Zeitraum von 365 Tagen unter Ansatz der GTZ des klimatischen 10-Jahres-Durchschnittes umgerechnet.
Kann ja sein, das es nicht richtig ist, die Gradtage zu verwenden, aber wie oben beschrieben, wird es wohl gemacht.
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@ nkh
Aus dem Text geht nicht hervor, was errechnet wird.
Der Versorger hier nimmt die Zahlen der letzten drei Jahre zur Berechnung des Abschlages.
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Original von nkh
Auszug aus der Homepage der NVV Mönchengladbach.
...
@nkh,
wäre ganz praktisch, wenn Sie ein Link dazu mitangeben ;)
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Mir geht es hier nicht darum, dass die Gradtagszahl grundsätzlich nicht anzuwenden ist. Bei der Fragestellung hier geht es um die Berechnung von Abschlägen und da ist die Gradtagszahl nicht anzuwenden. Für die zeitliche Abgrenzung (z.B. bei Preisänderungen ) innerhalb einer Verbrauchsabrechnung kann die Gradtagszahl verwendet werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gradtagzahl
Da sich neben der Lufttemperatur noch Wind, Luftfeuchtigkeit und Sonnenstrahlung auf die zum Heizen benötigte Energie auswirken, ist die Gradtagzahl nur zur groben Abschätzung geeignet.
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@AKW NEE
Original von AKW NEE
Bei der Fragestellung hier geht es um die Berechnung von Abschlägen und da ist die Gradtagszahl nicht anzuwenden. Für die zeitliche Abgrenzung (z.B. bei Preisänderungen ) innerhalb einer Verbrauchsabrechnung kann die Gradtagszahl verwendet werden.
Zufällig heute aus einem Interview mit dem Geschäftsführer der Stadtwerke Kleve
Warmer Geldsegen für Klever
http://www.rp-online.de/public/article/regional/niederrheinnord/kleve/nachrichten/kleve/526735
Trotz der meist deutlichen Rückzahlungen werden die Abschlagszahlungen allerdings nicht kleiner. „Wir legen den monatlichen Abschlag nach einer Gradtagzahl-Rechnung fest“, erklärt der Stadtwerke-Geschäftsführer. Die geht von einem Durchschnittstemperatertur im Jahr aus und berechnet danach die monatlichen Aufwendungen.
Nach dem kalten Winter 2006 wurden die Abschläge für 2007 offenbar nicht \"nach einer Gradtagzahl-Rechnung\" festgelegt. Dadurch kam es Anfang 2008 zu \"meist deutlichen Rückzahlungen\".
Damit die Abschläge für 2008 nach dem milden Winter 2007 nicht geringer werden, erfolgt plötzlich die Festlegung der Abschläge \"nach Gradzahl-Rechnung\".
Reine Willkür, die ich mir schon lange nicht mehr gefallen lasse. Ich errechne selbst meine Abschläge und teile diese dem EVU mit.
Falls gemeckert wird, folgt der lapidare Satz: Ich werde mein Verbrauchsverhalten entsprechend ändern/anpassen. Danach müssen die Abschläge akzeptiert werden.
Randy
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@ Randy
Wer den Artikel ganz liest, und nicht nur einzelne Passagen, liest auch, dass man die Abschläge mit einem Anruf ändern kann, wenn man möchte.
Zitat:
Damit die Abschläge für 2008 nach dem milden Winter 2007 nicht geringer werden, erfolgt plötzlich die Festlegung der Abschläge \"nach Gradzahl-Rechnung\".
In dem Artikel wird mit keinem Wort erwähnt, das diese Berechnung plötzlich geschieht oder neu ist. Wenn 2006 kalt war wird für 2007 das \"normale\" an Abschlag verlangt, ist 2007 dann sehr warm, wird für 2008 auch das \"normale\" verlangt. Wer glaubt, die Abschlagsberechnung könnte man auf Knopfdruck eben ändern, wie es dem EVU gefällt, kennt sich schlecht bzw. überhaupt nicht mit Abrechnungssystem aus.
Es geht mir jetzt nicht um die richtige oder falsche Anwendung der Gradtagzahlen, sondern nur darum, dass nicht plötzlich Dinge geändert werden, sondern sie schon lange so sind, nur sie werden eben nur zur Kenntnis genommen, wenn sie zum Nachteil des Kunden sind. Verständlich, aber trotzdem nicht richtig.
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@nkh
Original von nkh
....Wer glaubt, die Abschlagsberechnung könnte man auf Knopfdruck eben ändern, wie es dem EVU gefällt, kennt sich schlecht bzw. überhaupt nicht mit Abrechnungssystem aus.
Es geht mir jetzt nicht um die richtige oder falsche Anwendung der Gradtagzahlen, sondern nur darum, dass nicht plötzlich Dinge geändert werden, sondern sie schon lange so sind, nur sie werden eben nur zur Kenntnis genommen, wenn sie zum Nachteil des Kunden sind. Verständlich, aber trotzdem nicht richtig.
Tatsache ist:
Januar 2007 wurden die Abschläge für 2007 nach dem hohen aktuellen Verbrauch in 2006 (kalter Winter) festgelegt. Daher die hohen Rückzahlungen Januar 2008.
Tatsache ist:
Januar 2008 wurden die Abschläge für 2008 nach Gradzahl-Rechnung festgelegt und nicht nach dem niedrigen aktuellen Verbrauch in 2007.
Also doch plötzliche Änderung.
Diese Tatsachenfeststellung folgt nicht aus dem Interview, sondern aus den Rechnungen/Abschlagsforderungen der Stadtwerke, welche ich als grundversorgter Kunde erhalten und nachvollzogen/nachgerechnet habe.
Für Sie gilt offensichtlich: Es kann nicht sein, was nicht sein darf.
Dass man plötzlich und gegen die bisherige Praxis die Abschläge mit einem Anruf ändern kann, wenn man möchte, ist wohl dem Umstand zuzuschreiben, daß diese Gradzahl-Rechnung nicht den Buchstaben des Gesetzes entspricht. Aber welcher Kunde kümmert sich schon darum.
Genau dies ist die \"Kalkulation\" des EVU.
Randy
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@Alle
Die Kunden sollten sich bei der Bundesnetzagentur über diese Berechnungsweise,die ganz klar gegen die GVV verstößt,beschweren : poststelle@bnetza.de
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@Christian Guhl
Die Bundesnetzagentur ist nach meinem Verständnis die völlig falsche Adresse.
Und die Energieaufsichtsbehörde des Landes NRW (im Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes NRW ) verweist in ähnlich gelagerten Fällen auf den Weg der Zivilklage.
Randy
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Vielleicht sollte man irgendwann nochmal auf die Ursprungsfrage des Threads zurückgehen ob der Abschlag angemessen ist......... Mit der nicht endenden Diskussion ob der Abschlag generell richtig bemessen ist, ist dem Fragenden in seiner konkreten Frage nicht geholfen. Vielleicht können aller Kritiker der Gradzahlen dem Fragenden an Hand seines Verbrauches in 78 Tagen ja den Abschlag ausrechnen und mit dem seines VErsorgers vergleichen. Das wäre doch mal eine Hilfe.
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@Randy
Die Bundesnetzagentur wurde mir von der Energieaufsicht Niedersachsen als zuständige Stelle genannt.
@frez (ich kürze das mal ab)
Ich würde an deiner Stelle den alten Abschlag weiterzahlen.Aber erstmal natürlich Widerspruch einlegen !Zur Kontrolle solltest du monatlich den Zähler ablesen und eine Hochrechnung machen.Dann kann der Abschlag bei Bedarf angepasst werden.
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@Christian Guhl
Original von Christian Guhl
@Randy
Die Bundesnetzagentur wurde mir von der Energieaufsicht Niedersachsen als zuständige Stelle genannt.
@frez (ich kürze das mal ab)
Das kenne ich auch. Immer abwimmeln. X(
Die Bundesnetzagentur ist
1. sachlich nicht zuständig für Verbrauchsabrechnungen u. Abschlagsberechnungen
2. örtlich nicht zuständig wegen der bundesrepublikanischen Kleinstaaterei .
@frez
Wie von Christian Guhl beschrieben vorgehen. Beim Widerspruch erwähnen, daß bisherige Abschläge beibehalten werden u. den Satz anfügen: Ich werde mein Verbrauchsverhalten entsprechend anpassen.
Das wirkt Wunder.
Randy
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@ Freeeeezzzzz
Wenn Sie jetzt den alten Abschlag zahlen, legen Sie bitte den Unterschied zum Abschlag des Anbieters auf die Seite ( für alle Fälle ).
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wie wäre es damit, einfach den Versorger anzurufen, und den Abschlag senken bzw. auf alte Höhe wieder einstellen zu lassen. Sollte er dem Wunsch nicht nachkommen, kann man über Widerspruch und den Rest nachdenken. Die Ursprungsfrage war doch, kann man das so einfach.
Die Antwort, ich denke schon, einfach ausprobieren.
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@ ngh
Wer den Artikel ganz liest, und nicht nur einzelne Passagen, liest auch, dass man die Abschläge mit einem Anruf ändern kann, wenn man möchte
Natürlich kann mensch so vorgehen. Es sollte jeder, der hier Ratschläge gibt überlegen, welche \"Nebenwirkungen\" die vorgeschlagene Vorgehensweise hat. Mit dieser Vorgehensweise wird des Monopol und die damit verbundene Vorgehensweise der Versorger anerkannt. Es geht hier nicht um die geänderten Verbrauchsgewohnheiten einzelner, sondern um eine fragwürdige Geldbeschaffung durch die Versorger. Hier sind nicht einzelne Verbraucher betroffen, sondern der größte Teil, wenn nicht alle. Auch Verbraucher, die ein geringes Einkommen haben. Menschen die in Folge dieser Geldbeschaffung sich nicht ausreichend ernähren können, die die Bedürfnisse ihrer Kinder nicht befriedigen können. Menschen, die in die Schuldenfalle geraten und so zum Sozialfall werden.
Die Berechnung der überhöhten Abschläge ist kein individuelles Problem, sondern ein generelles. Hier holen sich die Versorger riesige, zinnslose Kredite, die macher Verbraucher mit Überziehungszinsen finanzieren muss.
In dem Artikel wird mit keinem Wort erwähnt, das diese Berechnung plötzlich geschieht oder neu ist. Wenn 2006 kalt war wird für 2007 das \"normale\" an Abschlag verlangt, ist 2007 dann sehr warm, wird für 2008 auch das \"normale\" verlangt. Wer glaubt, die Abschlagsberechnung könnte man auf Knopfdruck eben ändern, wie es dem EVU gefällt, kennt sich schlecht bzw. überhaupt nicht mit Abrechnungssystem aus.
Mensch könnte sich hier fragen, was oder wer ist hier normal? Nicht, dass sich jetzt jemand verletzt fühlt, ich möchte nicht normal sein. Der normale Verbraucher, auf den sich hier die Versorger verlassen, lässt sich rasieren bis er blutet. Wenn er dann zustark blutet ruft er beim Versorger an, um den Abschlag senken zu lassen. Ich wähle einen anderen Weg, ich lass mich gegen meinen Willen vom Versorger nicht rasieren und hinterfrage alles.
Natürlich lässt sich die Abschlagsberechnung, wie es dem Versorger gefällt, ändern, das Berechnungsprogramm muss nur dem Ergebnis angepasst werden.
Bislang gab der Versorger hier folgende Berechnung in der Rechnung an:
Auf Basis Ihres Durchschnittsverbrauchs der letzten Abrechnung errechneten wir für Sie Abschlagszahlungen wie folgt. Zur Ermittlung des monatlichen Abschlagbetrages wird der errechnete Jahresverbrauch durch 11 Monate dividiert. Der errechnete Monatsverbrauch wird mit den derzeit geltenden Preisen und Mehrwertsteuersätzen bewertet.
Und plötzlich ohne Bekanntgabe ist alles anders. Es ist so anders, dass in den Rechnungen noch der obige alte Text steht. Sehen Sie doch einmal in Ihre Rechnung.
Nicht jeder, der anderer Meinung wie Sie ist, muss sich schlecht auskennen. Objektiv gesehen, haben Sie vielleicht doch nicht immer Recht.
Es geht mir jetzt nicht um die richtige oder falsche Anwendung der Gradtagzahlen, sondern nur darum, dass nicht plötzlich Dinge geändert werden, sondern sie schon lange so sind, nur sie werden eben nur zur Kenntnis genommen, wenn sie zum Nachteil des Kunden sind. Verständlich, aber trotzdem nicht richtig.
Natürlich wurde hier etwas plötzlich geändert. Es kann sein, dass die Versorger schon länger, wie Sie sagen mit Gradtagszahlen gearbeitet haben, Fakt ist aber, sie haben dazu etwas anders gesagt. Merkwürdig ist dann, dass in den Rechnungen die alte Begründung beibehalten wird. Es ist aus meiner Sicht auch an dieser Stelle verständlich und richtig den Versorgern zu widersprechen.
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Ich habe mit Sicherheit nicht immer Recht,
da gebe ich Ihnen Recht. Aber den EVU´s die Schuld für Schuldenfallen, Sozialfälle und nicht ausreichend versorgte Kinder in die Schuhe zu schieben, geht mir doch etwas am Thema vorbei. Ich denke die Ursprungsfrage ist geklärt, deshalb werde ich diese Diskussion für mich beenden. Ich habe gesagt, was ich dazu denke.
P.S.
Ich bin zum Glück auch nicht normal. ;)
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@ nkh
Ich beschreibe hier einen Teil der Nebenwirkungen dieser Geldbeschaffung durch die Versorger. Sicherlich haben Sie nur gesagt was Sie denken. Aber mit dem was Sie denken muss mensch nicht einverstanden sein. Auch an anderer Stelle haben Sie schon bewiesen, das Sie mit anderen Meinungen nur schlecht umgehen können, eigentlich schade. Gerade solch gegenteilige Diskussionen können in der Sache weiter helfen. Bei nüchterner Betrachtung muss es doch einsichtig sein, dass ein solches Vorgehen der Versorger finazielle Folgen für die Verbraucher hat. Es wird nicht besser indem mensch die Augen schließt.
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Die Diskussion hat doch rein gar nichts mehr mit der Frage zu tun,
lassen sie es gut sein.....mache ich auch. Schöne Grüße..... 8)
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@ nkh
Natürlich erfülle ich Ihnen Ihren Wunsch und lasse es gut sein. Eine Bemerkung möchte ich aber dennoch machen. Es ist für mich befremdlich, wenn Sie in Ihrem Beitrag vom 30.01.2008 10:14 Behauptungen aufstellen, die Sie dann nicht diskutiert haben wollen. Auch diese Vorgehensweise ist nicht neu.
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Sie können über die Behauptungen soviel diskutieren wie sie wollen,
eben nur nicht mehr mit mir. :)