Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => H => Stadt/Versorger => HanseWerk => Thema gestartet von: Helli am 20. Januar 2008, 11:43:09
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Liebe Mitglieder des Forums,
da ich zum 1.11.2007 sowohl bei Gas als auch bei Strom den Anbieter wechselte, übersandte ich E.ON die von mir abgelesenen Zählerstände, damit Schlussabrechnungen erstellt werden konnten.
Zu meiner Verwunderung lagen den Schlussabrechnungen, die ich danach erhielt, jedoch rechnerisch ermittelte von E.ON geschätzte Zählerstände zugrunde, die erheblich von den abgelesenen Zählerständen abwichen.
Danach bat ich E.ON zwei mal telefonisch, die Schlussabrechnungen entsprechend der von mir abgelesenen Zählerstände zu korrigieren. Die Korrektur wurde mir zwar jeweils in Aussicht gestellt, erfolgte aber nicht.
Am 5.1.2008 bat ich E.ON schriftlich darum.
E.ON hat jedoch bis zum heutigen Tag keine korrekte Schlussrechnung erstellt.
Wer hat Ideen, was ich nun tun soll?
Mit freundlichen Grüßen,
Helmut
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@Helli,
erstellen Sie Ihre eigene Jahresrechnung mit den richtigen Zählerständen, mit schriftlichem Verweis, dass trotz Auffordrung bisher keine richtige Abrechnung zu den tatsächlich abgelesenen Zählerständen erfolgt ist.
Oder verweisen Sie schriftlich auf § 17 Abs. 1, Satz 2 der StromGVV bzw. GasGVV hin.
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Sehr geehrter Herr Cremer,
vielen Dank für die Antwort, aber genau das habe ich am 5.1.2008 schon getan.
Ich habe E.ON in jenem Schreiben die korrekten von mir abgelesenen Zählerstände mitgeteilt und darum geben, die falschen Schlussrechnungen zu korrigieren. Das gleiche hatte ich schon erfolglos im November/Dezember letzten Jahres telefonisch versucht.
Mit freundlichen Grüßen,
Helmut
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@Helli
Wie @Cremer schon geschrieben hat, könntest Du Deine eigene Berechnung mit den abgelesenen Zählerständen aufstellen. Laß die Zählerstände und diese Berechnung E.ON zukommen und zahle den berechneten Betrag. Damit hast Du dann alles von Deiner Seite getan. Unter Umständen hörst Du dann nie wieder von E.ON.
Sofern Du in der Grundversorgung versorgt wirst, kannst Du auf den § 17 der GVVs verweisen. Meines Erachtens ist es aber gar nicht notwendig, wenn Du Deine eigene Berechnung aufstellst, wie oben beschrieben.
Gruss eislud
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@Helli,
bei mir hat\'s vor 2 Jahrten geholfen mit Bezug auf § 17.
Die Stadtwerke Kreuznach hatten erst bei dritten Male eine korrekte Rechnung erstellt.
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@eislud,
das Problem besteht nicht darin, dass ich E.ON zu wenig bezahlt hätte,
sondern im Gegenteil - E.ON hat hat mir zu wenig zurückgezahlt.
Ich hatte bis Oktober meine Abschläge an E.ON überwiesen. Anhand der Zählerstände am 1.11.07 ergab es sich zwangsläufig, dass ich viel mehr bezahlt als verbraucht hatte. E.ON hat jedoch anhand der von ihr geschätzten Zählerstände die Rückzahlungsbeträge überwiesen.
Der Vergleich mit den von mir abgelesen und E.ON übermittelten Zählerständen ergibt unter dem Strich einen Unterschied zu meinen Ungunsten. E.ON schuldet mir demnach die vollständige Rückzahlung meiner zu viel gezahlten Abschläge.
E.ON hat seit Mitte November die korrekten abgelesenen Zählerstände
(per Postkarte übermittelt), am 5.1.08 hatte ich sie nochmals per Brief an E.ON übersandt. E.ON reagiert nicht.
Mit freundlichen Grüßen,
Helmut