Forum des Bundes der Energieverbraucher

Sonstiges => Jokes => Thema gestartet von: ich bin´s am 16. Januar 2008, 20:49:18

Titel: \"Rechtssicherheit\" bei Strompreiserhöhung! Endlich!
Beitrag von: ich bin´s am 16. Januar 2008, 20:49:18
Nehmen wir mal an, ein Stromversorger begründet seine Preiserhöhung mit „Rechtssicherheit“. Nehmen wir mal weiter an, diese Aussage wäre mit Unterschrift des Geschäftsführers erfolgt. Wäre dann eigentlich das Stromunternehmen oder nur der Geschäftsführer Hoheitsträger? Bin schon ganz verschüchtert und möchte keinesfalls etwas falsch machen...

Zitat
„Wir haben dies am... in den regionalen Tageszeitungen bekannt gegeben und gleichzeitig im Internet die neuen Preisblätter veröffentlicht. Dies sind die gesetzlichen Anforderungen an das Wirksamwerden einer Preisanpassung, die in § 5 Abs. 2 der Gasgrundversorgungsverordnung vorgesehen sind. (Anmerkung: Es geht übrigens um Strom…) An diese Rechtsfolge müssen wir uns schon aus Gründen der Rechtssicherheit halten.“

Denn sie wissen nicht, was Sie tun… ;-)
Titel: \"Rechtssicherheit\" bei Strompreiserhöhung! Endlich!
Beitrag von: Sclerocactus am 16. Januar 2008, 22:27:26
Da fehlen nur noch die chinesischen Triaden um die Menschen weiter einzuschüchtern. :D