Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: Zottel am 16. Januar 2008, 19:03:28

Titel: Frage zum Mahnbescheid
Beitrag von: Zottel am 16. Januar 2008, 19:03:28
Ich habe hier im Forum mal gelesen dass man, wenn mich jetzt nicht mein Hirn verlässt,  innerhalb von zwei Wochen auf einen Mahnbescheid reagiert haben muss.

Wie verhält es sich, wenn ich zu dieser Zeit für drei Wochen im Urlaub sein sollte?

Muss der Mahnbescheid mit einer speziellen Zustellungsform (Übergabe-Einschreiben, Einschreiben/RS o.ä.) versandt werden??

Es ist doch hoffentlich nicht so, dass der Mahnbescheid in meinem Briefkasten wartet bis ich wieder aus dem Urlaub komme und mir daraus ein Nachteil entsteht???

Freundlicher Fragegruß
Zottel
Titel: Frage zum Mahnbescheid
Beitrag von: Cremer am 16. Januar 2008, 19:06:12
@Zottel,

ich denke mal aussetzende Wirkung.

Nutzen Sie die Suchfunktion unter http://www.energienetz.de
Titel: Frage zum Mahnbescheid
Beitrag von: marten am 16. Januar 2008, 19:13:22
@zottel

Nicht umsonst sind die Urlaubsmonate beliebte Monate für die Versendung von Mahnbescheiden.

Was zu tun ist steht hier

http://www.jur-abc.de/cms/index.php?id=963

gruss

marten
Titel: Frage zum Mahnbescheid
Beitrag von: RR-E-ft am 16. Januar 2008, 19:36:30
Zitat
Original von Cremer
@Zottel,

ich denke mal aussetzende Wirkung.

Nutzen Sie die Suchfunktion unter http://www.energienetz.de

@Cremer

Was sollen denn solche Postings für Nutzen stiften?
Titel: Frage zum Mahnbescheid
Beitrag von: nomos am 16. Januar 2008, 19:46:26
ein verspäteter Widerspruch wird als Einspruch behandelt - siehe ZPO:

§ 694
Widerspruch gegen den Mahnbescheid

(1) Der Antragsgegner kann gegen den Anspruch oder einen Teil des Anspruchs bei dem Gericht, das den Mahnbescheid erlassen hat, schriftlich Widerspruch erheben, solange der Vollstreckungsbescheid nicht verfügt ist.
(2) Ein verspäteter Widerspruch wird als Einspruch behandelt. Dies ist dem Antragsgegner, der den Widerspruch erhoben hat, mitzuteilen.


Wer sich über das maschinelle Mahnverfahren umfassend informieren möchte:

Hier gibt es ein umfangreiche Broschüre für 2 EUR oder (7,5 MB Download (http://www.justizministerium.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1153559/index.html))