Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Avacon => Thema gestartet von: Opa Ete am 14. Januar 2008, 14:29:53
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Hallo zusammen,
ich habe seit 1.10.2004 allen Gaspreiserhöhungen von EON Avacon
mit Hinweis auf §315 widersprochen. Bisher hat mir EON Avacon immer nur einfache Mahnungen geschickt. Jetzt kam aber ein gerichtlicher Mahnbescheid über 2,67€ Restforderung aus dem Jahr 2004. Es ist klar, dass der Mahnbescheid (Antrag beim Gericht Ülzen am 21.12.2007 eingegangen) die Verjährung unterbrechen soll. Meine Frage: Hat noch jemand, der Zahlungen mitt Hinweis auf §315 gekürzt hatte, einen Mahnbescheid von EON Avacon bekommen? Hat die Avacon ihre Praxis geändert und versucht es jetzt auf gerichtlichem Wege?
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@Opa Ete
Streitet E.ON wirklich wegen 2,67 € vor Gericht?
Der Konzern muss es wohl bitter nötig haben.
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@Opa ete
Ich würde bei EON anrufen und nachfragen, das kann nur ein Fehler sein. Solche geringe Forderungen werden in der Regel ausgebucht.
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@svenbianca
Ob E.ON den Antrag zurücknehmen wird ist fraglich.
Für den Mahnbescheid sind Gerichtskosten angefallen, mehr als 2,67 €. Wird die Abgabe an das Streitgericht beantragt, erhöhen sich die Gerichtskostenvorauszahlungen nochmals.
Ein teurer Fehler, falls es sich um einen solchen handeln sollte.
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Jawohl, der geringe Betrag kommt zustande, weil die Erhöhung am 1.10.2004 und der Ablesetag der 16.10.2004 war. Also bezieht sich die Erhöhung auf 16 Tage. Interessant ist, das die Prozessbevollmächtigten die Rechtsanwälte Göhmann aus Magdeburg sind und der Mahnbescheid vom Amtsgericht Ülzen kommt.
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@Opa Ete
Also sind für den Mahnbescheidsantrag sogar auch schon Anwaltskosten entstanden.
Man mag sich nicht vorstellen, wieviel Geld E.ON für Anwalts- und Gerichtskostenvorschuss verauslagen musste, damit ein solcher Mahnbescheid beantragt und zugestellt werden konnte.
E.ON muss es wahrlich bitter nötig haben. Dem Konzern gehört unser tiefes Mitgefühl.
Es scheint fast so, als habe Konzern- Lenker Dr. Bernotat nun tatsächlich die Dialog- Offensive eröffnet, wobei der Dialog wohl in freier Rede vor den Gerichten erfolgen soll.
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ja genau 23€ Gerichtkosten, 25€ Rechtsanwaltskosten und 5€ Auslagen.
Die Forderung beläuft sich auf 55,67€. Für den fall des Widerspruchs hat EON Avacon gleich die Durchführung des streitigen verfahrens beantragt.
Das soll wohl ein Präzedenzfall werden. Habe ja seit 2004 gekürzt
Gesamtforderung Stand November 2007 war 568€. Keine Ahnung wie die vorgehen. Damit die Forderungen aus 2005 nicht verjähren klagen sie wohl im Dezember 2008.
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@Opa Ete
Man sollte überlegen, ob man sich nicht einen Anwalt nimmt, der widerklagend einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit aller einseitig vorgenommenen Preisneufestsetzungen stellt. Für die Widerklage mit hohem Gegenstandswert braucht man keinen Gerichtskostenvorschuss leisten.
Bei einem solchen Pippifax- Streitwert sollte man widerklagen, schon um der Gefahr zu begegnen, dass der Richter die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im Hinterzimmer \"würfelt\", zudem das Ganze zum Landgericht ziehen, dabei auch Kartellrecht bemühen, damit es sich für E.ON \"lohnt\".
Ich hoffe, Sie gehören dem Prozesskostenfond des Vereins an und können es deshalb gelassen sehen, dass der Unterlegene der ersten Instanz bei einem Streitwert von 2,67 € Verfahrenskosten in Höhe von 255 € zu tragen hat.
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kein schlechter Gedanke. Habe mittlerweile 27 einfache Mahnungen von Avacon erhalten immer mit Klageandrohung. Aber niemals eine Sperrandrohung. Dachte ehrlich die vergessen die 2,67€ und die sind verjährt.
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@ Opa Ete
Handelt es sich um das Amtsgericht Uelzen?
Ich komme selber aus dem Wendland. wir haben hier eine feste Gruppe, die sich regelmäßig trifft. Eine Anwältin die sich mit diesen fragen beschäftigt haben wir auch.
Gruß aus dem Wendland
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Grüße euch als sporadischer Zaungast dieses Forums u n d als Mitkämpfer (wenn auch bisher allein).
Gegen den M.bescheid über rund 35 € der eon Avacon habe ich Widerspruch erhoben. Dann geht die Sache wohl an das AG Verden.
Dazu folgendes (absichtlich in Kurzform):
1. Momentan kenne ich nur das LK Verden-Urteil vom 29.06.06 und das offenbar sehr populär gewordene BGH-Urteil vom Juni 07, aber z.B. nicht das OLG Celle-Urteil zum LG Verden-Urteil. Ich ahne schlimmes. Wo finde ich die Celle´sche-Meinung, damit ich schon mal weiss, was auf mich zukommen könnte......???
2. Schon die Urteile LG Verden und BGH (teilw. gelesen: LG Oldbg 22.11.07 und LG München 27.9.07) lassen erkennen, dass es uns Kunden offenbar mehr und mehr schwerer gemacht wird. Erschwerend kommt hinzu, dass es offenbar deutliche \"Verbindungen\" zwischen einzelnen Richtern und Energie-Lobbyisten zu geben scheint. Wo sind wir eigentlich?
3. Wenn es immer mehr zum Lotteriespiel wird, sich auf die Rechtsprechung eines bestimmten Gerichts (-bezirkes) einzustellen, dann wird man schon aus diesem Grunde ohne praxiserfahrenen Fachanwalt, Fondsbeteiligung und Versicherung nicht mehr auskommen!
4. Für den Laien wird es zunehmend schwierig, den Überblick über die Unmenge von Infos, die es allein in diesem Forum gibt, zu erhalten und zu behalten. Bei dieser Gelegenheit möchte ich anregen, dass sich jeder TN kurz fassen und auf das Wesentliche beschränken sollte. Verspreche, es ab jetzt auch zu tun.
Gruß von der Weser
crexi
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@Opa Ete,
wäre schön, mal zu hören, wie denn die Sache bei Ihnen weitergegangen ist?
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Hallo zusammen,
ich kürze ebenfalls seit 2004 und zahle seither nur den Preis, der vor dem 01.10.2004 Gültigkeit hatte. Aufgrund des etwas höheren Verbrauchs (BHKW) beläuft sich der Kürzungsbetrag mittlerweile auf eine Summe von ca. 5.000 Euro.
E.ON Avacon reagierte allerdings bisher nur mit vereinzelten Mahnungen (so 25 Stück für den gesamten Zeitraum), in denen immer wieder die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens angedroht wurde.
Die ersten Mahnungen enthielten auch eine Sperrandrohung, gegen die ich einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt habe. Dieser wurde allerdings durch das AG Helmstedt mit einer sehr fadenscheinigen Begründung abgelehnt. Wer im Übrigen Interesse an der Entscheidung hat, kann sich ja melden. Jedenfalls führte es trotzdem zum Erfolg, denn von nun an gab es keine Sperrandrohungen mehr.
Nachdem anfänglich Mahnkosten in Höhe von 5 Euro pro Mahnung erhoben wurden, erfolgte nach Hinweis auf die nicht vorliegende Fälligkeit der Forderung eine Einstellung dieser Verfahrensweise.
Mich wundert es in der Tat, wieso bei Opa Ete ein solch geringer Betrag gerichtlich eingefordert wird und bei mit nur sinnlose Mahnschreiben versandt werden. Nach welchen Gesichtspunkten sucht E.ON Avacon denn seine potentiellen \"Opfer\" aus?
Wieso wird überhaupt ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt? E.ON Avacon müsste doch klar sein, dass hiergegen 100%ig Widerspruch eingelegt wird. Oder dient die Sache nur der Einschüchterung der Preisrebellen?
Ich werde im Falle einer Klageschrift seitens E.ON Avacon wenn nötig sämtliche Instanzen ausschöpfen, der Streitwert dürfte das ja m.E. hergeben.
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@Opa Ete / Bandit / crexi
Mich würde interessieren, welchen Tarif Sie bei der Avacon haben. Ich kürze seit Oktober 2006 und bin im Tarif Erdgas Classic. Verrechnet die Avacon bei Ihnen auch die Abschlagsbeträge mit der ältesten Forderung? Meine letzte Mahnung vom April erweckt den Eindruck, ich hätte bereits die Abschläge Januar - März komplett nicht gezahlt. Ich habe bei der Avacon angerufen und klargestellt, dass jeden Monat - durch den Kontoauszug nachweisbar - ein gekürzter Abschlag bezahlt wird und dass ich es unverschämt finde, dass die Mahnungen den Eindruck erwecken, ich hätte für die jeweils letzten Monate gar nichts bezahlt. Geht das anderen auch so? Ich kürze nach § 315 BGB und habe der Avacon auch mitgeteilt, dass eine Aufrechnung unzulässig ist.
Gruß
Bors
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@Bors
Ich beziehe Erdgas zum Tarif \"ErdgasComfort\" von der E.ON Avacon AG, dürfte somit Sondervertragskunde sein.
Anfänglich wurden meine Abschlagszahlungen mit den ältesten Forderungen verrechnet, obwohl von Anfang an ein wirksamer Widerspruch gegen die Preiserhöhungen eingelegt wurde. Ich gehe aber davon aus, dass die Verrechnungen seitens E.ON Avacon rechtlich unbeachtlich sein dürften, denn es wurde ja gerade gegen die Höhe der Verrechnungsbeträge wirksame Widersprüche eingelegt. Mithin m.E. nur ein buchungstechnisches Problem seitens E.ON Avacon.
Nachdem ich die Helden aus Helmstedt auf die geltende Rechtslage (Aufrechnungsverbot) hingewiesen habe, wurde mir mitgeteilt, dass von nun an Abschlagzahlungen auch den fälligen Abschlägen zugeordnet werden. Für die bereits vorgenommenen Verrechnungen ist eine Zuordnung rückwirkend leider nicht möglich, so E.ON Avacon.
Viele Grüße aus Wanzleben
Bandit
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@Bandit/Bors
Comfort und Classic sind beides Sonderverträge. Die Grundversorgung nennt sich ErdgasTarif. In Classic wurde man ohne eigenes Zutun eingestuft. Ohne Vertrag. Nach einer Mitteilung von Eon-Avacon ist Classic ein Sonderabkommen in der Grundversorgung. Konsessionsabgaben werden in der Höhe wie für Sonderverträge gezahlt.Seit 2007 ist für Classic eine Vertragsunterzeichnung notwendig. Als Preisänderungsklausel hat man einfach den § 5.2 GVV genommen. Mit der Begründung : Was für die Grundversorgung richtig ist, kann für Sonderverträge nicht falsch sein. Nun gut, lassen wir sie in dem Glauben. Eines Tages wird das böse Erwachen kommen. Mit den älteren \"Sonderabkommen\" (ohne Vertragsunterzeichnung) wird man noch viel Freude haben.
Die Verrechnung der Abschlagzahlungen ist ein altes Problem. Eon-Avacon hat dazu mitgeteilt, dass grundsätzlich mit der ältesten Forderung verrechnet wird.Ist allerdings die Zahlung zweckgebunden, würde man dies beachten. Ich habe allerdings im letzten Jahr fast 50 Rechnungen gesehen, wo dies nicht gemacht wurde. Darauf angesprochen, hat es Eon-Avacon die Sprache verschlagen.Das ist das grösste Problem mit unserem Lieblingsversorger. Wenn das Opfer (woanders auch Kunde genannt)Fragen stellt, bei denen klar Stellung bezogen werden muss, antwortet Eon-Avacon gar nicht mehr.
@Bandit
Habe ich das richtig verstanden, die 5,-€ Mahngebühren werden nicht mehr berechnet ? Wenn das so stimmt, werde ich mal anfragen, warum ein Opfer (Kunde) Mahngebühren bezahlt und ein anderes nicht.
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@ Christian Guhl
Ja richtig, die letzte Mahnung mit Mahnkosten (5 EURO) war vom 08.02.2007. Ich habe zwischenzeitlich 7 Mahnungen ohne diese Mahnkosten erhalten.
Der Text im Anschreiben war immer \"Unsere Foderung beträgt gemäß beiligender Postenaufstellung xxxx,xx EURO (inkl. Mahnkosten).\"
Nunmehr immer ohne den Zusatz inkl. Mahnkosten.
Viele Grüße
Bandit
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@ bandit / christian guhl
Ich habe gerade mal nachgeschaut. Seit der letzten Jahresrechnung (im Juli 2007) werden auch bei mir keine Mahngebühren mehr ausgewiesen. Anscheinend werden auch keine Mahngebühren mehr erhoben - die von der Avacon ausgewiesene offene Summe steigt jeden Monat nur in Höhe des gekürzten Abschlags.
Wir werden siegen, die Avacon weicht wohl langsam zurück!!!
MfG
Bors
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@bors/bandit
Freut euch nicht zu früh ! Ich habe es schon erlebt, dass diese Schlingel die Mahngebühren klammheimlich von den Abschlagzahlungen abgezogen haben.
In der Endabrechnung stand dann : \"Von den Abschlägen wurden xxx € Mahngebühren verrechnet\". Also aufpassen und alles genau nachrechnen.
Bei diesem Chaoshaufen muss man auf alles gefasst sein !
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@Christian Guhl
also meine Endabrechnung für 2007 ist diesbezüglich sauber, es wurden tatsächlich ab Februar 2007 keine Mahnkosten mehr berechnet. Das Problem scheint also vom Tisch zu sein. Allerdings sind die Mahnkosten auf den gesamten Rechtsstreit bezogen ja immer noch das kleinste Übel.
Naja warten wir ab, was E.ON Avacon noch für Geschütze aufzufahren versucht. :D
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Was Christian Guhl zu den Tarifen Classic und Comfort schreibt, ist für uns Laien interessant, mal in dieser Deutlichkeit über diese Unterscheidung lesen zu können. Frage: Wodurch ist es sicher, dass sich der von AVACON einseitig eingestufte \"Classic\"-Kunde auf die daraus folgende juristische Unterscheidung verlassen kann? Ich kann leider nicht mehr feststellen, ob ich einen Vertrag (bei der Rechtsvorgängerin !) unterzeichnet habe, oder die Einstufung einseitig vorgenommen worden ist. In dieser Situation wird es wohl darauf ankommen, ob es erstrebenswert ist, sich gegen die einseitige Einstufung in \"Classic\" zu wehren oder sich darüber zu freuen. Wo liegt der Unterschied ?
Übrigens: Der gerichtl. Mahnbescheid, den AVACON über einige Euro kurz vor dem letzten Silvester beantragte, ruht immer noch sanft beim Amtsgericht. Die nächsten folgen wohl jeweils zu den kommenden Jahreswechseln, um die Verjährungsfristen jeweils zu unterbrechen. Ich meine, dass diese Aktionen vergebliche Mühen sein werden, da AVACON nach soviel Zeitverstreichen ihre Ansprüche verwirkt haben wird. Wer hat bereits über die Verwirkung etwas gehört?
Bin gespannt, ob ich auf diese 2 Fragen was hören werde......
Gruss Crexi
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@crexi
Der ErdgasComfort ist eindeutig ein Sondervertrag. Das bezweifelt niemand.Selbst Eon-Avacon nicht.Ob die Preisänderungsklausel (Avacon behält sich die Änderung der Vertragspreise vor)gültig ist, bedarf keiner Diskussion.
Der ErdgasClassic ist lt.Eon-Avacon eine \"Sondervereinbarung in der Grundversorgung\".Ein klassischer Normsondervertrag.Zustande gekommen ohne Kundenunterschrift. Als Eon-Avacon merkte, was das bedeutet, hat man schnell einen Rückzieher gemacht. Seit 2007 muss ein Vertrag unterschrieben werden.Alle älteren Classic-Verträge hat man bisher nicht angerührt, wahrscheinlich um Unruhe unter den Kunden zu vermeiden.
Zu Normsonderverträgen hat das OLG Oldenburg etwas gesagt :
http://www1.ndr.de/wirtschaft/gaspreise110.html
Gegen die Preise im Classic wurde bereits im Dez.2006 eine Klage beim Landgericht Hannover eingereicht. Bis heute gibt es m.W. noch keinen Termin.
Sich gegen die Einstufung in Classic wehren bringt nichts. Als Alternative gibt es die Grundversorgung (ErdgasTarif).Man kann eigentlich zufrieden sein. Sondervertragskunde ohne wirksam vereinbarte AGB.Es gibt schlimmeres !
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@Christian Guhl
Der Begriff \"klassischer Normsondervertrag\" flößt richtig Ehrfurcht ein. Kann aber rein nichts mit anfangen: Was steckt wohl dahinter?
Und noch was: Wo kann man denn die offenbar unwirksame Preisklausel lesen? Wie lautet sie?
Das OLG Oldenburg- Urteil sollte man sicher auch gelesen haben. Auf der NDR-Site ist es nicht abgedruckt. Wer kennt den Weg dorthin?
Wie könnte man Verbindung zu den in Hannover klagenden \"Classic\"-Kunden bekommen?
crexi
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@crexi
Mal unter \"Suchen\"den Begriff Normsondervertrag eingeben. Man findet dann schon so einiges heraus.Besser als wenn ich jetzt einen Erklärungsversuch starte.Die Preisanpassungsklausel ist in den ABG des \"Comfort\" unter Nr.3.
Sie lautet wie ich geschrieben habe : Avacon behält sich .....
Das Urteil des OLG Oldenburg wird sicher nach der Veröffentlichung hier nachzulesen sein. Da ich keine Erlaubnis habe, kann ich hier leider nicht Namen und Anschrift von Beteiligten der Klage veröffentlichen.Wenn das hier einer der Betreffenden liest, kann er ja Verbindung aufnehmen.Wenn ich in dieser Sache etwas Neues erfahre, werde ich mich auf alle Fälle melden.
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@ crexi
Der gerichtl. Mahnbescheid, den AVACON über einige Euro kurz vor dem letzten Silvester beantragte, ruht immer noch sanft beim Amtsgericht.
Opa Ete hat fast gleichzeitig einen Mahnbescheid bekommen. Er schreibt:
Eon Avacon hat nach meinem Einspruch keine Klage erhoben,
jetzt ist die Sache verjährt.
Erdgastarif Classic
Der Avacon-Konzern gegründet am 20. 08. 1999 durch Fusion von Hastra, ÜZH, EVM AG, FSG und Landgas Nds. Zum 01. 07. 2005 erfolgte die Umfirmierung in E.ON Avacon. 34,7 % der Aktien gehören kommunalen Aktionären.
Mehr hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Avacon
Die Bezeichnung Erdgastarif Classic wurde von der Avacon mit der Jahresverbrauchsabrechnung 2003/2004 ohne Stichtag eingeführt. Jeder Kunde hat einen anderen Termin für den Beginn des Tarifes Classic, es ist das Datum für den Anfang der Abrechnung 2003/2004.
Für Altkunden ist die Frage ob mit der Einführung der Bezeichnung Erdgastarif Classic ein Neuer Vertrag abgeschlossen wurde? Bei einem
Kunden aus dem ehemaligem Hasta-Gebiet gab es folgende Entwicklung:
Lieferbeginn 29. 01. 1996
HASTRA
mit Vertrag
Wärme Sondervertrag
Umbenennung des Vertrages ohne Stichtag mit Beginn Abrechnung 98/99
Hastra
Ohne neuen Vertrag
Allgemeiner Tarif und Wärme-Sondervertrag Gas
Übername durch Avacon ohne Stichtag ( s.o. Gründung des Konzernes ) sondern mit Beginn Abrechnung 99/2000
Avacon
Ohne neuen Vertrag
Allgemeiner Tarif und Wärme Sondervertrag Gas
Umbenennung des Vertrages ohne Stichtag mit Beginn Abrechnung 2001/2002
Avacon
Ohne neuen Vertrag
Allgemeiner Tarif und Erdgas-Sondervertrag
Umbenennung des Vertrages ohne Stichtag mit Beginn der Abrechnung 2003/2004
Avacon
Ohne neuen Vertrag
Erdgas Classic
Für mich ist Classic eine neue Bezeichnung für den alten Vertrag, mehr nicht. Der alte Vertrag von der Hastra ist ein Sondervertrag, der zu keinem Zeitpunkt geändert oder gekündigt wurde.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit können alle Sondervertragskunden der E.ON Avacon davon ausgehen das die Preisanpassungsklauseln in ihren Lieferverträgen ungültig sind. Dies gilt für alle Sonderverträge der Sparten Strom und Gas
Hilfreich bei der Beurteilung der Preisanpassungsklauseln ist das Urteil des BGH vom 29.04.2008.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=&client=%5B%27%5B%5C%27%5B%22%5B%5C%27%2C+%5C%27%5B%22%5B%5C%27%5D%27%2C+%27%5B%5C%27%5B%22%5B%5C%27%2C+%5C%27%5B%22%5B%5C%27%5D%27%5D&client=%5B%27%5B%5C%27%5B%22%5B%5C%27%2C+%5C%27%5B%22%5B%5C%27%5D%27%2C+%27%5B%5C%27%5B%22%5B%5C%27%2C+%5C%27%5B%22%5B%5C%27%5D%27%5D&nr=44010&pos=0&anz=51