Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Quickborn => Thema gestartet von: nomos am 09. Januar 2008, 08:59:23
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Briefe am Heiligabend (http://www.abendblatt.de/daten/2008/01/09/834945.html) Keine Absicht. Leider ist Dummheit alleine nicht strafbar ;)
Werkleiter Uwe Timm räumt ein, dass es \"unschön\" gewesen sei, dass \"einige wenige\" der etwa 150 Mahnbriefe die Adressaten zum Weihnachtsfest erreichten. \"Das war aber Zufall und keinesfalls beabsichtigt.\" Die Stadtwerke könnten es sich aber nicht leisten, jene Kunden, die mit ihren Zahlungen in Verzug seien, nicht darauf aufmerksam zu machen. Einmal monatlich würde dies geschehen, auch im Interesse der übergroßen Mehrheit der 6000 Gaskunden, die regelmäßig ihre Gebühren überwiesen.
MERKE: Gaskunden sind Gebührenzahler! Gebühr ist der Ausdruck für ein Entgelt für hoheitliche Aufgaben. Die Einstellung und Behandlung der Verbraucher ist entsprechend.
Die Energierechnung wird als Gebührenbescheid betrachtet, der widerspruchlos hinzunehmen ist. Dies Einstellung ist offensichtlich noch bei vielen Stadtwerken verbreitet. Ich habe hier eine Mahnung mit Mahngebühren an eine Mitstreiterin vorliegen, die kurz vor Weihnachten einging. Es ging nur um die summierte Kürzungen der Abschlagszahlungen von rund 50 EUR. Wann werden aus Gebührenzahlern Kunden?
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@nomos,
Parallelen gibt es auch dazu, wenn gemeinedeeigene Werke (Wasserwerke oder Abfallwirtschaftsbetriebe) sogenannte \"Bescheide\" erlassen.
Auf der ersten Seite steht klar und deutlich eine Rechnungsnummer drauf
der Begriff \"Bescheid\" steht auch drauf.
Was ist es nun?
Rechnung oder Bescheid
Siehe auch BGH VIII ZR 7/05 v. 21.9.05
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Original von Cremer
@nomos,
Was ist es nun?
Rechnung oder Bescheid
@Cremer, was das Abwasser betrifft, handelt es sich um einen Bescheid (§17 KAG). Hierzu müsste auch eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten sein.
Ansonsten ist es eine Rechnung für bezogenen Strom, Gas, Wasser.